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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Signalpistole ummelden
... da ja der eigentliche Thread geschlossen wurde, und man sowieso nichts mehr ändern kann:
Es ist so, wie man es im eigentlichen Thread, in den es meiner bescheidenen Meinung auch gehörte, lesen kann. Die Behörde macht einen Voreintrag. Modell und Nummer der Waffe u.ä. wird durch den Verkäufer eingetragen. Der Austrag aus meiner Waffenbesitzkarte erfolgt auf Grund des Kaufvertrages in der Behörde. Man kann eine Signalpistole übrigens versenden, auch das habe ich mit dem für mich zuständigen Polizeibeamten geklärt. Gruß Uwe PS: Die Waffe ist noch nicht verkauft, da Gregor einen Rückzieher gemacht hat. Man hätte das natürlich auch einfach in den Verkaufsthread schreiben können. Ich finde die Editierfunktion ausschließlich mit Moderatorenhilfe zu holperig.
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Gruß Uwe |
#2
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Wie denn, ging nicht, da er geschlossen war und ist!
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Gruß Gregor Eliten können keine großen Gruppen sein!
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#3
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Hallo ,
ich muß Uwe da vollinhaltlich zustimmen, das hätte ruhig im Verkaufsthread weiter erörtert werden können und gehörte mE auch dahin. Den Mods und Admins sei gesagt, wenn bei Internetforen ein Verkaufsbereich eingerichtet ist, dann sollte unbedingt im entsprechenden Thread (Verkauf von erwerbsscheinpflichtigen Waffen) der Hinweis: "Verkauf nur an Erwerbsberechtigte" stehen, was da erst im laufenden Thread ersichtlich wurde. Es gibt nämlich genügend Leute bei BKA und den LKA's, die sich mit illegalen Waffen, deren Verkäufen, usw beschäftigen und auf diversen Plattformen solch Handel mal überprüfen, also seid froh, daß dort nochwas dazu geschrieben wurde, sonst kann für die Verbreitung eines nicht dementsprechend gekennzeichneten Verkaufsgesuchs auch der Forenbetreiber haftbar gemacht werden. Zum Thema Ummeldung, hab ich meinen Beitrag nochmal rauskopiert und stelle ihn hier zusätzlich nochmal zur Verfügung. Hallo , das Ummelden der Signalpistole ist bei Privatverkauf genauso wie beim gewerblichen Erwerb. Ihr macht nen ordentlichen Kaufvertrag, wollt ihr der Behörde helfen am Besten in 4-facher Ausführung, über das Gerät. Hersteller, Regnummer, usw angeben. Der Käufer braucht in seiner WBK einen gültigen Voreintrag zum Erwerb einer solchen Waffe. Die WBK muß beim Verkauf im Original beim Verkäufer vorliegen und der Verkäufer trägt ,am besten mit Schreibmaschine, die Waffe bei Übergabe in die WBK des Käufers ein. Der Käufer geht dann mit Kaufvertrag und WBK zu seiner Behörde und lässt sich den Waffenerwerb dort genehmigen. Der Verkäufer geht auch mit Kaufvertrag und WBK zu seiner Behörde und lässt sich den Eintrag entfernen. Bitte die Fristen einhalten, sonst gibt es Ärger. Die zuständigen Behörden behalten vom Kaufvertrag ne Kopie oder, deshalb schrieb ich in 4-facher Ausführung je einen euer beiden Kaufverträge ein, um sie zur jeweiligen Akte zuzufügen.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma Geändert von nightforce (16.05.2007 um 16:12 Uhr)
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#4
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Hallo Gregor,
wahrscheinlich hast Du meine Bemerkung, dasas man das alles auch in den Verkaufsthread hätte schreiben können, falsch verstanden. Gemeint war ausschließlich mein Beitrag, für den ich diesen neuen Thread eröffnen musste. Jetzt ok? Ich habe eine PN an einen weiteren Interssenten geschickt. Vielleicht klappt das ja.
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Gruß Uwe |
#5
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Zitat:
wozu benötigen wir noch Diskussionsbereiche, wenn dies alles im Verkaufsthread diskutiert wird (und nach 4 Wochen weg ist) weiteres unter http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=22626
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#6
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Zitat:
mein Beitrag sollte keinesfalls so rüberkommen, das generell Diskusionen in die Verkaufsthreads gehören sollten, aber in dem Fall handelt es sich um den Verkauf einer erwerbsscheinpflichtigen Waffe, da ist der Hinweis zur Vorgehensweise bei Erwerb quasi Pflichtprogramm. Und wie ich auch klar erläutert hab, hat es bei diesem speziellen Verkaufsgesuch durchaus ne Berechtigung. Mir persönlich ist es ja egal, was verschoben, gelöscht, oder geschlossen wird, das macht ihr ja schon irgendwie richtig. Ich hab auch nicht damit sagen wollen, daß ich jedes Schloss kritisiere. Aber bei nem Portal, wo erwerbscheinpflichtige Waffen ihren Besitzer wechseln, sehe ich die Nachfrage nach den Verkaufsgegebenheiten schon als wichtig an. Wenn ihr das als Moderatoren und Administratoren anders seht, euer Problem.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#7
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Zitat:
eigentlich haben es Andi und Uwe bereits erläutert. es geht darum, dass gerade solche problematischen Themen für den Flohmarktbereich "zu schade" sind.. (mal abgesehen davon, dass eben auch im Flohmarkt keine Diskussionen erwünscht sind, sonst artet das aus).... hier - in diesem Bereich könnt ihr dies diskutieren und beschreiben bis zum Umfallen (ohne mit der Pistole zu schießen )
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#8
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Zitat:
zu schade, da stimme ich dir schon zu, deshalb hab ich meinen Beitrag auch hier reinkopiert. Auch wegen dem Ausarten, da bin ich prinzipiell deiner Meinung. Aber seh es auchmal so, selbst wenn es nach 4 wochen gelöscht gewesen wäre, der Nächste , der soein Ding vertickern will, und auch nicht recht nen Plan von der Vorgehensweise hat, bzw der potentielle Käufer auch nicht, dann kommt die Frage wieder. Was meinst wieoft ich mich am Tage manchmal widerholen muß, das iss nu einmal so. Ich finde auch in euerem Sinne und im Sinne von uns allen, weil mir das Forum hier besonders gut gefällt, wäre es schon angebracht, solchartige Verkäufe ein wenig zu unterstützen, wie gesagt, ihr steckt da auch ein wenig in der Verantwortung, wenn ne eintragspflichtige Waffe hier angeboten wird. Mir ging es hier um Aufklärung, und wenn ich mich tausend mal wiederholen müßte, wäre das immer noch lieber, als zuzusehen, wie aus ner legalen Waffe eine Illegale wird, weil der Verkäufer sich nicht sicher ist (Waffenverkauf von Privat kommt ja zumindest hier sehr selten vor), und der Käufer tricksen und vertuschen darf, oder selbst keinen Plan von der Sache hat, um dann unberechtigter Weise in Besitz einer solchen Sache zu kommen. Ich weiß ja nun nicht genau, warum Gregor nen Rückzieher gemacht hat, an den VB 75,-€ wirds wohl nicht gelegen haben. Vielleicht hat er nur auf WBK nachgeschaut und festgestellt, Voreintrag abgelaufen, oder er hat nicht die entsprechende WBK, oder er will seine original WBK nicht versenden (was ich durchaus verstehen kann), ist immer ne heikle Sache, die aus der Hand zu geben. Auf all diese Umstände hätte man mE in diesem speziellen Fall auch im Verkaufsthread hinweisen dürfen. Wenn nun bei nem erneutem Verkaufsgesuch dieser Art all diese Fragen ungeklärt bleiben würden, dann wäre das noch viel schlimmer, als ne Nachfrage, wann nen Bootsmotor die letzte Wartung hatte, und ob eingewintert wurde und und und. Das ist meine Meinung dazu.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#9
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Hallo , Mods, Admins,
vergleichsweise mal nen Verkaufsthread der anderen Klasse, um aufzuzeigen, was in anderen Verkaufsthreads möglich ist: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=34050 Da find ich das Schloss am Waffenverkauf deplatziert, Entschuldigung, das ist nunmal meine Meinung.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#10
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Zitat:
Nur Waffenhersteller, Büchsenmacher und Waffenhändler mit einer Lizenz nach §21 WaffG sind berechtigt Einträge in WBK's vorzunehmen, ein Privatmann darf das nicht. Die Eintragung nimmt bei einem Privatverkauf die Waffenbehörde des Käufers vor. Zum Nachlesen: Waffengesetz §34 Absatz 2 |
#11
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Hallo,
ich glaub, da verdrehst du was. Die sind verpflichtet die Einträge vorzunehmen. Bei ner privaten Veräußerung (wie hier im Fall innerhalb Deutschland) trägt genauso der Verkäufer in deutscher leserlicher Schrift die Waffe in die WBK ein und die Behörde stempelt das ab. Wenn die Schrift dem jeweiligen Bearbeiter vor Ort dann nicht gefällt, dann steht es ihm frei, eine komplett neue WBK mit allen Einträgen neu anzufertigen und die alte zu den Akten zu legen. Oder hast du nen § im WaffG gefunden, wo drinsteht, daß private Waffenverkäufer keine Einträge in der WBK vornehmen dürfen?
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma Geändert von nightforce (16.05.2007 um 20:03 Uhr) |
#12
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Zitat:
du wiederholst dich... dadurch ändert sich nichts.. zumindest bei mir
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#13
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Hallo Dieter,
schon klar, aber vielleicht beim nächsten Mal an meine Worte denken, das macht es für uns alle ein wenig besser. Im übrigen dachte ich, daß ein jeder hier auch seine Meinung kundtun darf. In diesem Sinne, auf ein nächstes Mal
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#14
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Zitat:
PS: Die angebotene Panzerfaust nehm ich dann auch ab!
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Gruß Gregor Eliten können keine großen Gruppen sein!
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#15
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Keineswegs
Zitat:
Zitat:
WaffG §34 Absatz 2 Da steht eindeutig, daß nur Inhaber einer Lizenz nach WaffG §21 solche Eintragungen vornehmen dürfen. Ein Blick ins Gesetz erweitert die Rechtskenntnis halt ungemein. Geändert von Rheinsegler (16.05.2007 um 20:46 Uhr) |
#16
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Weiß nicht, was du jetzt meinst,
ich zitiere: "...so hat er das binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und....., diese zur Berichtigung vorzulegen." vgl dazu auch die WaffVwV
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#17
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Ich gebe es jetzt auf, es ist sinnlos.
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