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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 03.08.2025, 16:45
Mohawk Mohawk ist offline
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Standard Trailer, zulassungsfrei, abgemeldet, Kennzeichen.. Ich steige nicht durch..

Hallo meine Lieben,

nach einigen Jahren der Motorbootfreude, habe ich mir ein kleines Boot zum Segeln lernen erworben.

Ich möchte das Boot gerne zu meinem Wohnort überführen (anderes Bundesland).

Typische Situation, Trailer stand Jahrelang abgemeldet auf dem Bootsclub Grundstück... Was kann ich tun um das Gespannt zu überführen?
Ich dachte zu erst an ein Kurzzeitkennzeichen, dies geht jedoch wohl nicht für eine Überführung in ein anderes Bundesland..

Darum kann ich wohl nur ein neues grünes Kennzeichen ausstellen lassen..
Allerdings hat dieser Trailer natürlich keine Tüv mehr... Welche Schritte sind daher nun notwendig? Über ein paar Erfahrungswerte von Euch würde ich mich sehr freuen.

Ein paar Quickfacts:

- Mir liegt die Betriebserlaubnis nach §21 StVZO vor. Betriebserlaubnis erteilt 1973.
- Das damit verbundene Gutachten nach §18(5) StVZO, zulassungsfrei im Sinn des §18(2) Ziffer 6m StVZO.
- Abmeldebescheinigung für den Fahrzeughalter von 1997

hier steht "zur Beachtung" Zitat.. Die somit endgültige Abmeldung hat die Erlöschung der Betriebserlaubnis zur Folge. Im Falle einer erneuten Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr ist ein Einzelgutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen und ein neuer Fahrzeugbrief erforderlich"

Bedeutet dieses Zitat tatsächlich, dass ich eine komplette Neuabnahme beim Tür machen muss für diesen kleinen 740kg Kleinanhänger?!

Wenn ja, dann ist das halt so, dann komme ich jedoch wieder zu der Frage wie ich die Kiste zum Tüv bekomme.. Dann der Umweg mit Kurzzeitkennzeichen und örtlichem Tüv Betrieb um dann wieder zur Zulassungsstelle um mir die finalen Dokumente und grünes Kennzeichen aushändigen zu lassen?

Das hört sich alles so kompliziert an für die kleine Kiste..

Vielen Dank für Eure Antworten vorab

VG
Mo
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  #2  
Alt 03.08.2025, 16:56
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
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Woher stammt die Info, dass mit Kurzzeitkennzeichen nicht verschiedene Bundesländer befahren werden dürfen?
Ich kenne diese Gesetzgebung nur im Grenzüberschreitenden Verkehr.

1. Meines Wissens würde ein Kurzzeitkennzeichen reichen, damit zur Abnahme beim TÜ, danach zur Zulassung.
Oder:
2. Den Trailer Aufladen auf einen z. B. Autotransportanhänger, Rest wie oben
__________________

Gruß Heinz,


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  #3  
Alt 03.08.2025, 17:13
Pepper Pepper ist offline
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§18 StVZO gibt es nicht mehr.
Nach 7 Jahren Abmeldung werden die Daten gelöscht. Da du keine COC hast, musst du eine Einzelabnahme veranlassen.
Du kannst dir ein Kurzeitkennzeichen holen und damit direkt zum TÜV im selben oder angrenzendem Zulassungsbezirk. (siehe § 18 Abs. 7 FZV).
Kurzzeitkennzeichen (wenn HU vorhanden) gelten Deutschlandweit 5 Tage.
Sollte der Trailer in real so aussehen wie auf dem Bild, würde ich damit auch allerhöchten (ohne Ladung) bis zum TÜV fahren.
__________________
Viele Grüße
Andreas

Geändert von Pepper (04.08.2025 um 10:42 Uhr)
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  #4  
Alt 03.08.2025, 17:14
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Narwal Narwal ist offline
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Da der Anhänger ungebremst ist, könnte die Abnahme durch eine Prüforganisation auch am Standort des Anhängers erfolgen.Musst halt einen finden, der zu dir kommt.
__________________


Gruß Ralf

Richtige Entscheidungen trifft man mit kühlem Kopf
und nicht mit kalten Füßen!
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  #5  
Alt 03.08.2025, 17:26
Mohawk Mohawk ist offline
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Vielen Dank das ihr mir direkt noch ein paar Punkte mitgeben konntet!
Vielleicht schaffe ich es ja tatsächlich einen Prüfer zu besorgen für eine vor Ort Begutachtung, dass wäre super!

Ich checke das mal und halte Euch auf den Laufenden.
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  #6  
Alt 03.08.2025, 17:28
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wolle1 wolle1 ist offline
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Für ein kurzzeitkennzeichen braucht der Anhänger eine gültige HU.

Du kannst einen Termin bei der nächsten Prüforganisation machen und auf direktem Weg dahin fahren.

Danach den Trailer zulassen mit kurzzeitkennzeichen oder normalen Kennzeichen!
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  #7  
Alt 03.08.2025, 17:33
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Woher stammt die Info, dass mit Kurzzeitkennzeichen nicht verschiedene Bundesländer befahren werden dürfen?
Ich kenne diese Gesetzgebung nur im Grenzüberschreitenden Verkehr.
Ich wäre frech und würde das Kurz Kennzeichen holen und damit nach hause fahren.
Ich denke, beim Trailer sehen es die Ordungshüter noch entspannt.
Die BAG weis ich nicht.

Eingeführt hat man das, weil es den grünen Politikern ein Dorn im Auge war, dass
Leute einmal im Jahr Bundesweit (z.B Käfertreffen) die Autos dort zum Event
fahren dürften ohne Tüv oder Zulassung.

Für den Erhalt eines Kurzzeitkennzeichens muss das Fahrzeug verkehrssicher sein und eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen oder zur Hauptuntersuchung im Regierungsbezirk gefahren werden.

Hat es eine gültige Hauptuntersuchung, kann damit auch durch mehere Bundesländer überführt werden, auch mit Kurzkennzeichen. Das ist ja der Sinn der Überführungskennzeichen.

Grüße Frank
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  #8  
Alt 03.08.2025, 17:40
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Und ich würde Grünenbashingman dann ultimativ auffordern, die Hälfte der Strafe zu übernehmen. Was der natürlich nicht tun wird, weil... war ja nur Gelaber.
__________________
Ihr ahnt gar nicht, wie lange ich an manchen Beiträgen feile, um Aggressivität möglichst zu vermeiden und keins zu verletzen.
Vor allem ahnt ihr nicht, wie schwer ihr mir das immer wieder macht
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  #9  
Alt 03.08.2025, 18:00
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In dem Text steht 4 Räder . Hat ein Hänger aber doch nicht oder ?

Aus der Presse:
Nur noch mit Fahrzeugpapieren und gültiger HU
Eine Registrierung des Fahrzeugs erfolgte bislang nicht. Ab April 2015 gibt es das Kurzzeitkennzeichen dagegen nur noch, wenn der Antragsteller zusätzlich die Fahrzeugpapiere vorlegt und das Fahrzeug über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP) verfügt. Letzteres soll die Verkehrssicherheit erhöhen, da bislang auch Fahrzeuge ohne TÜV mit Kurzzeitkennzeichen fahren durften.
Verärgert reagieren deshalb besonders Oldtimerfans. Sie nutzten das fünf Tage lang gültige Kurzzeitkennzeichen bislang gerne zur Teilnahme an Oldtimertreffen. Künftig müssen ihre Lieblinge auf vier Rädern jedoch auch über eine gültige HU verfügen, damit sie das Kennzeichen überhaupt bekommen.


Aus dem Gesetztesblatt:
Verfügt ein Fahrzeug über keinen gültigen TÜV, hat die Hauptuntersuchung also nicht bestanden beziehungsweise noch nicht angetreten, so kann das Kennzeichen nur mit Auflagen ausgestellt werden, denn mit dem Fahrzeug darf ausschließlich die Fahrt zur nächstgelegen Werkstatt oder Untersuchungsstelle angetreten werden. Dies jedoch lediglich unter der Prämisse, dass es sich um ein verkehrssicheres Fahrzeug handelt.
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  #10  
Alt 04.08.2025, 07:34
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Wilma Wilma ist offline
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Das Problem hatte ich auch.
Ich war beim TÜV (KÜS) und wollte einen Termin als Beweis, dass ich zur Hauptuntersuchung wollte falls mich die Polizei anhält.
Meine Prüfstelle arbeitet ohne Termine und ich soll einfach losfahren. Wenn man nicht quer durch Deutschland zur nächsten Prüfstelle fährt geht das in Ordnung.

Wie oben schon geschrieben wurde gibt es ohne gültige HU keine Kurzzeitkennzeichen mehr.
__________________


Viele Grüße aus Berlin

Dirk
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  #11  
Alt 04.08.2025, 07:40
Mohawk Mohawk ist offline
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Hallo Dirk, vielen Dank für die Info! Das mit dem Kurzzeitkennzeichen ist echt zum Mäuse melken. Anderswo habe ich gelesen, dass das Kennzeichen doch ausgestellt wird wenn man damit zum Tüv fahren will. Würde mich nicht wundern wenn die Zulassungsstellen regional unterschiedlich damit umgehen.. Werde ich am Donnerstag herausfinden, denn da habe ich einen Beratungstermin bei unserem Bürgerbüro.

Parallel versuche ich einen Sachverständigen zu uns aufs Grundstück zu ordern

Ich halte Euch auf den Laufenden und wünsche allen einen super Wochenstart! VG Mo
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  #12  
Alt 04.08.2025, 11:49
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BPower53 BPower53 ist offline
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Hallo,
solange Du auf dem kürzesten Weg zur nächstgelegenen Prüfstelle unterwegs bist kann Dir keiner was anhaben, im speziellen dann nicht wenn Du einen Termin vorweisen kannst!
Problematisch wird es erst wenn die HU nicht bestanden ist - dann brauchst Du eine Möglichkeit das Fahrzeug aufzuladen da es ab dem Moment bis zur Mängelbeseitigung und erneuten Vorführung nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf!

Schau daß die Reifen in Ordnung sind (Alter, nicht rissig), die Radlager ruhig laufen, die Anhängevorrichtung kein Spiel hat, die Beleuchtung funktioniert und der erste Eindruck sauber ist (vorher waschen) dann sollte bei einem ungebremsten Anhänger der erneuten Zulassung bzw. dem vorherigen Vollgutachten nichts im Wege stehen.

Gruß BPower
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  #13  
Alt 04.08.2025, 11:54
jday jday ist offline
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Wenn Dir das einer vor Ort machen kann, wäre es ja ideal. Schau vorher, ob die Beleuchtung geht und die Reifen ok sind. Sonst kommt der umsonst.

Falls Wasser in der Nähe ist: Trailer mieten für die Überführung , beim Trailertausch kannste gleich schauen, ob das Boot dicht ist
Ich habe von meiner Zulassungsstelle die Ansa ge bekommen: Kein TÜV kein Kurzzeitkennzeichen
__________________
Ich habe keine Ahnung, aber schrauben tue ich gerne. Ich werde auch kein gebrauchtes AKW kaufen- versprochen!
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  #14  
Alt 04.08.2025, 13:24
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schwinge schwinge ist offline
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Hmmm offensichtlich halten das die Strasssenverkehrsmämter unterschiedlich. Bei uns gab es für den Bootstrailer keine Überführungskennzeiche - weil ja versicherungsfrei und Ü-Kennzeichen gäbe es nur mit Versicherung.
Man schlug uns dann vor Kennzeichen zu reservieren und mti den ungestempelten dann die Fahrt zum TÜV.
Hab aber auch schon erlebt, dass der Sachbearbeiter vor Ort was anderes sagt als der Vorgesetzte (dabei ging es dann um 20km/h ganz ohne TÜV für den Bootstrailer - so fahr ich heute noch die paar km zum See, sicherheithalber den Mailverkehr mit dem Strassenverkehrsamt im Handschuhfach).
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  #15  
Alt 04.08.2025, 15:03
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matisbad matisbad ist offline
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Schau nach, wie weit der nächste TÜV ist
Wenn in der Nähe, besorge Dir einen Traktor mit 6 km/h und fahre zum TÜV.
Nimm die alte Betriebsanleitung & sonstigen Papiere mit.
Einzelabnahme und gut ist.

Wie BPower geschrieben hat.
Beleuchtung prüfen, Reifen auf Risse / Porosität ?

Und zusätzlich:
Radlagerspiel ?
Kupplungsmaul i.O ?

Wenn sonst am Rahmen keine Risse etc, dann sollte das ohne Probleme gehen.

Kannst auch vorher beim TÜV (mit Papaieren) vorbei und mal mit dem Prüfer sprechen - hilft immer
__________________
Take it easy under the tree
Bleibt gesund
Matthias

Rhein km 335,5
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  #16  
Alt 04.08.2025, 16:21
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Zitat:
Zitat von matisbad Beitrag anzeigen
........
Wenn in der Nähe, besorge Dir einen Traktor mit 6 km/h und fahre zum TÜV.
Wie ich zuvor schrieb. Geht auch mit 20km/h Schild und Nummer des Zugfahrzeuges (wie schnell das kann ist egal).
Hab ich schriftlich.....

Bis denne, Rainer
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