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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt Gestern, 21:45
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Standard Kfz Ingenieure gefragt

Hallo Sachverständige des KFZ Bereiches.
Ich hab da mal ne Frage zur Anhängekupplung und den D Wert.
Aus dem Internet habe ich eine Formel zur Berechnung, mit der scheint auch der Sachverständige zu rechnen, denn wir haben beide das gleiche Ergebnis raus.
Nehmen wir erstmal eine Kupplungskugel mit Anbauplatte, ausgelegt für 3,5 to Anhängelast, D Wert 17,5kN.
Mit einem SUV mit 3,5to zul Ges Gew darf rechnerisch 3600kg gezogen werden.
Zugkugel max 3,5to - das passt für mich - rein vom Gefühl her.
Ein LKW mit 7,5 to zGG darf bei gleichem D Wert nurnoch 2340kg ziehen.
Wo ist da die Logik?
Gleiche Kupplungskugel mit Anbauplatte, gleicher D Wert, nur die Anhebung des Fahrzeuggewichtes reduziert die Anhängelast etwa im gleichen Verhältnis...
Will ich 3,5 to ziehen muss der D Wert bei 23,4 sein.
Welcher Zusammenhang steckt dahinter?
Wie gesagt, die Kugel kann 3500to, ist nur woanders montiert...
Ohne auf den D Wert zu achten kann der LKW mehr ziehen als das SUV.
Fehler in der Formel?
Klärt mich mal auf...

Gruß Torben
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  #2  
Alt Gestern, 22:07
Benutzerbild von Føx
Føx Føx ist offline
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Willkür.

Mit einem Focus und B Führerschein darf ich 1,2t ziehen, da ZGG des Focus+ZGG des Anhängers <3,5t sind.

Fahre ich nun einen Nio EL7 der ein ZGG von 2890kg hat, darf ich den 1,2t Anhänger nicht mehr mit einem B Führerschein ziehen, egal ob voll oder Leer.

Reine Willkür bzw. die Zeit verschlafen. Vielleicht wird das noch geändert, ich glaube es nicht. Aus welchem Historischen sinn die D-Wert Erhöhung zwischen 3,5 und 7,5t kommen weiß ich aber nicht, hatte das mal nen Grund? Will man damit eine Druckluft Maulkupplung aufzwingen?

Vielleicht hat es auch mit der Form der Kugelkopfkupplung zutun.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #3  
Alt Gestern, 22:07
Benutzerbild von T-Technik
T-Technik T-Technik ist offline
Admiral
 
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Guten Abend Torben,

der D-Wert ist ein Produkt aus den beiden Massen welche an der Kupplungsverbindung wirken .

Also Zugfahrzeug und Anhänger .

Das hat zunächst nichts damit zu tun was die beiden Seiten technisch leisten können .

Die beiden Massen arbeiten mit ihren Kräften in alle möglichen Richtungen,

was so eine Verbindung sicher und dauerhaft aushalten muß .

Ob nun 3 t gegen 2 t oder 2 t gegen 3 t oder 2,5 t gegen 2,5 t ,

die beiden Massen belasten die Vorrichtung ähnlich .


Der D-Wert limitiert die zugelassenen Massen .


Dies ist eine Beschränkungen .



Weitere hier unabhängige Begrenzungen legen die Hersteller für ihre Fahrzeuge

Selbst fest .



Grüße : TOMMI
__________________
MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #4  
Alt Gestern, 22:16
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Willkür.

Mit einem Focus und B Führerschein darf ich 1,2t ziehen, da ZGG des Focus+ZGG des Anhängers <3,5t sind.

Fahre ich nun einen Nio EL7 der ein ZGG von 2890kg hat, darf ich den 1,2t Anhänger nicht mehr mit einem B Führerschein ziehen, egal ob voll oder Leer.

Reine Willkür bzw. die Zeit verschlafen. Vielleicht wird das noch geändert, ich glaube es nicht. Aus welchem Historischen sinn die D-Wert Erhöhung zwischen 3,5 und 7,5t kommen weiß ich aber nicht, hatte das mal nen Grund? Will man damit eine Druckluft Maulkupplung aufzwingen?

Vielleicht hat es auch mit der Form der Kugelkopfkupplung zutun.
sorry, das ist reine Polemik - der D-Wert hat nichts, aber auch gar nichts mit irgendwelchen Führerscheinregelungen zu tun. das ist eine rein technische Auslegung für die Dauerfestigkeit einer beweglichen Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. Und da sowohl das Zugfahrzeug als auch der Anhänger Kräfte auf diese Verbindung ausüben können hängt die zulässige Anhängelast bei einem gegebenen D-Wert vom zulässigen Gesamt-Zuggewicht ab, oder in anderen Worten: je schwerer das Zugfahrzeug sein darf, umso geringer die mögliche Anhängelast. Abhilfe: Kupplung mit höherem D-Wert verwenden (ja, das gibt es auch für Kugelkopf - wird nur irgendwann sehr teuer).

Ansonsten, willst Du etwa ernsthaft zur alten Klasse-3-Regelung zurück bezüglich Anhänger? Bitte nicht - schlimm genug, daß man die ursprüngliche Regelung 'alles über 750kg Anhängelast erfordert eine Anhänger-Fahrerlaubnis' wieder aufgeweicht hat....

lg, justme
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