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  #1  
Alt 26.04.2007, 20:06
rabauke82 rabauke82 ist offline
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Standard Boot überführen ?

Guten Abend allerseits !

Es kündigt sich das erste eigene Sportboot an und ich habe noch ein paar Fragen hinsichtlich der Überführung.
Ich habe ca. 800 km, um das Boot zu überführen, ich fahre mit dem Auto runter.
Wenn ich keine Haftplficht vom Vorbesitzer übernehme, ist das Boot unversichert auf dem Transport?Oder hat ein angemeldeter Trailer automatisch eine Versicherung?
Muss ich den Trailer dann umgehend wie ein Fahrzeug ummelden?
Ich möchste ungern eine so lange Strecke unversichert zurücklegen.
Wie habt ihr das gemacht?

Gruß Rabauke
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  #2  
Alt 26.04.2007, 21:01
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Hallo,

der Trailer ist, grünes Kennzeichen vorausgesetzt, in 99% aller Fälle über das Zugfahrzeug versichert, solange er angekuppelt ist, oder sich ungewollt gelöst hat und noch in Bewegung befindlich ist.
Solange er als Sportanhänger (ist sinnvoll, wenn er sonst nicht anderweitig genutzt werden soll) angemeldet ist (grünes Kennzeichen) ist er nicht steuer- und auch nicht versicherungspflichtig. Wird er als normaler Anhänger angemeldet (schwarzes Kennzeichen) ist er sowohl steuer- als auch versicherungspflichtig und es wird eine Versicherungsdeckungskarte bei der Zulassung benötigt.

Zitat:
Wenn ich keine Haftplficht vom Vorbesitzer übernehme, ist das Boot unversichert auf dem Transport?
Das Boot wäre auch mit einer Haftpflicht unversichert, dafür benötigt man eine Kasko. Haftpflichtversicherungen zahlen grundsätzlich nur Schäden, die man Dritten zugefügt hat, nie Eigenschäden. Solltest Du z.B. beim Transport einen Unfall mit dem Boot haben zahlt eine Haftpflicht nicht.
Die Bootshaftpflicht vom Vorbesitzer erlischt übrigens bei Verkauf automatisch, nur die Kasko geht auf den neuen Eigner über und kann von ihm innerhalb von 4 Wochen gekündigt werden. Sollte er eine separate Trailerversicherung abgeschlossen haben, erlischt diese erst bei Ummeldung.

Gruß
Norman

Geändert von blaue-elise (26.04.2007 um 21:11 Uhr)
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  #3  
Alt 26.04.2007, 21:35
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Hallo,

der Trailer ist, grünes Kennzeichen vorausgesetzt, in 99% aller Fälle über das Zugfahrzeug versichert, solange er angekuppelt ist, oder sich ungewollt gelöst hat und noch in Bewegung befindlich ist.
Solange er als Sportanhänger (ist sinnvoll, wenn er sonst nicht anderweitig genutzt werden soll) angemeldet ist (grünes Kennzeichen) ist er nicht steuer- und auch nicht versicherungspflichtig. Wird er als normaler Anhänger angemeldet (schwarzes Kennzeichen) ist er sowohl steuer- als auch versicherungspflichtig und es wird eine Versicherungsdeckungskarte bei der Zulassung benötigt.


Das Boot wäre auch mit einer Haftpflicht unversichert, dafür benötigt man eine Kasko. Haftpflichtversicherungen zahlen grundsätzlich nur Schäden, die man Dritten zugefügt hat, nie Eigenschäden. Solltest Du z.B. beim Transport einen Unfall mit dem Boot haben zahlt eine Haftpflicht nicht.
Die Bootshaftpflicht vom Vorbesitzer erlischt übrigens bei Verkauf automatisch, nur die Kasko geht auf den neuen Eigner über und kann von ihm innerhalb von 4 Wochen gekündigt werden. Sollte er eine separate Trailerversicherung abgeschlossen haben, erlischt diese erst bei Ummeldung.

Gruß
Norman
Hallo Norman,

mein Trailer hat ein schwarzes Kennzeichen ohne Deckungskarte bekommen, steuerfrei ist er auch. Laut Aussage der Zulassungsstelle geht der Nutzen aus dem Papieren hervor, deshalb kann das Kennzeichen auch schwarz sein.
__________________
Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
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  #4  
Alt 26.04.2007, 23:06
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Hallo Sepp,

das ist ja merkwürdig. Ich hätte auch lieber ein schwarzes, statt dem häßlichen grünen Kennzeichen.
Hiernach geht das aber nicht ohne die Steuerfreiheit zu verlieren.

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

§ 9 Besondere Kennzeichen

(2) Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Abs. 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen)
Ein grünes Kennzeichen ist auch für Anhänger zuzuteilen, wenn dies für Zwecke der Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger gemäß § 10 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beantragt wird.

Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/7182/a142529.htm

§ 10 Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger

(1) Auf schriftlichen Antrag wird die Steuer für das Halten von Kraftfahrzeuganhängern mit Ausnahme von Wohnwagenanhängern nicht erhoben, solange die Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder und Personenkraftwagen) mitgeführt werden, für die eine um einen Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird oder die ausschließlich zur Zustellung oder Abholung nach § 3 Nr. 9 verwendet werden. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist außerdem, dass den Anhängern ein amtliches Kennzeichen in grüner Schrift auf weißem Grund zugeteilt worden ist.

Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/315/a3584.htm


Gruß
Norman

Geändert von blaue-elise (26.04.2007 um 23:10 Uhr)
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Alt 26.04.2007, 23:14
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klastey klastey ist offline
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Hi Norman

Wenn ich richtig informiert bin, war das mit dem schwarzen Kennzeichen bis vor 2 Jahren für relativ kurze Zeit gängige Praxis. Die grünen waren abgeschaft und mann hatte für Sportgeräteträger keine alternative als die schwarzen Kennzeichen. Diese wurden aber vor ca 2 jahren wieder abgeschaft und die grünen wieder eingeführt.

Gruß Klaus
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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