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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 21.02.2021, 13:44
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N2S3 N2S3 ist offline
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Also, meine beiden Funkgeräte haben ATIS, sind angemeldet und es gibt keine MMSI. Das wäre binnen also legal? Das war auch meine Ansicht, kontrolliert wurde ich noch nie.
Und UBI habe ich natürlich.
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  #52  
Alt 22.02.2021, 07:49
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von N2S3 Beitrag anzeigen
Ist es eigentlich ein Problem, wenn man binnen kontrolliert wird und es ist ein seefunktaugliches Gerät oder ein Gerät, das Binnen und See kann, an Bord und niemand hat einen SRC oder LRC?...
Da es Binnen keinen Seefunk gibt, benötigst du für die Nichtteilnahme am nicht vorhandenen Seefunk auch kein SRC.
In den Zonen 1-4 darfst Du auf Seefunk-Funkkanälen mit UBI funken.
Für die Regelung auf See beuge ich mich jetzt nicht aus dem Fenster - Du hast ja auch nur nach Binnen gefragt ...

Geändert von Pepper (22.02.2021 um 19:51 Uhr)
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  #53  
Alt 22.02.2021, 11:27
User 99851
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@skipper1964

Grundsätzlich stimmt, was du da schreibst. Aber es gibt Gebiete, in denen du sowohl am Seefunk und am Binnenfunk teilnehmen kannst (Lübecker Bucht/Trave). Zwar sind die Grenzen festgelegt, aber du kannst mit entsprechender Zulassung durch die Bundesnetzagentur mit Kombigeräten an Seefunk/Binnenfunk teilnehmen. Allerdings benötigst du dann auch beide Funkzeugnisse SRC/UBI. Einige Kommentare in diesem Thread verwischen hier die technische Möglickeit zu funken mit der rechtlichen Erlaubnis zu funken. Für die Gerätezulassung braucht man nämlich kein Funkzeugnis.
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  #54  
Alt 22.02.2021, 11:39
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Das stimmt so nicht. In den Gebieten, das sind meist die See Bereiche der Flüsse zB ab Bremen oder Hamburg nimmt man mit seinem Binnengerät oder Kombi auf Binnen und dem UBI am Seefunk Teil. Hat man Kombi auf See stehen und einen SRC erübrigt sich das eh, dann ist man ja eine Seefunkstelle.
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Gruß
Jörg
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  #55  
Alt 22.02.2021, 11:40
Wolkenschieber Wolkenschieber ist offline
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Zitat:
Zitat von ralf-boote Beitrag anzeigen

@Peter
- Weißt du vlt., wie dann wirklich die rechtliche Situation ist, wenn das Funkgerät zwar eingebaut, aber - wie vorher schon mal erwähnt - vor Abfahrt so defekt ist, dass es nicht zu gebrauchen ist, weil man z.B. auf ein bestelltes Ersatzteil wartet. Mir ist das noch nicht ganz schlüssig - muss ich dann trotzdem ein SRC oder UBi haben, weil ja Funkgerät an Bord oder darf dass Boot gar nicht bewegt werden, weil ja Funkgerät nicht eingeschaltet werden kann? Klingt nach 'ner blöden Frage, interessiert mich aber wirklich.....
Hallo Ralf,

ich bin kein Anwalt, aber wenn das Gerät wirklich nur defekt ist, ist wahrscheinlich kein dauerhaftes "Außer Betrieb setzen" anzunehmen, da es ja nach Einbau des Ersatzteils wieder funktioniert. Außerdem ist das Gerät ja noch immer bei der Bundesnetzagentur angemeldet.

Ich denke, daß bei einem Defekt nur die Pflicht entfällt, es empfangsbereit haben zu müssen (geht ja nicht). Aber die Verpflichtung zum Funkschein dürfte meiner Meinung nach dadurch nicht berührt werden.

Wäre sonst vielleicht auch zu einfach, den Funkschein zu umgehen. Schon eine defekte Sicherung (die leicht gegen eine intakte ausgetauscht werden könnte) wäre sonst eine wirksame Entschuldigung. Schließlich kann man nicht voraussetzen, daß jeder die technischen Kenntnisse hat, den Fehler selbst zu finden .

Viele Grüße
Peter
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  #56  
Alt 22.02.2021, 11:51
Benutzerbild von RobG_NL
RobG_NL RobG_NL ist offline
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Zitat:
Zitat von ahap Beitrag anzeigen
mangels englisch kenntnisse
ad 2021 ?
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Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #57  
Alt 22.02.2021, 12:04
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Da gibt es in Deutschland bei den etwas älteren doch eine ganze Menge von.
Bis 1990 war ja in Teilen Deutschlands Russisch die erste Fremdsprache die in Schulen unterrichtet wurde.
__________________
Gruß
Jörg
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  #58  
Alt 23.02.2021, 10:08
User 99851
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Das Problem mangelnder Englischkenntnisse war mir gar nicht so bewusst als jemand, für den es normal ist, mit Englisch in der Schule aufgewachsen zu sein. Die Englischkenntnisse beim SRC sind zwar nicht sehr anspruchsvoll, allerdings ganz ohne geht's halt auch nicht. Wirklich tragisch, aber international kommuniziert man halt in Englisch.
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  #59  
Alt 07.11.2023, 13:03
Migu Migu ist offline
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Man möge mir bitte verzeihen, dass ich einen alten Thread aufwärme aber da hier schon viel zu dem Thema steht, dachte ich mir ich schliesse mich mit meiner Frage hier mal an. Wir wollen für die nächste Saison ein Boot chartern, auf der Webseite stand sinngemäss :" Das Boot verfügt über ein Funkgerät, welches derzeit aber noch nicht freigegeben ist" in dem mailverkehr ging für mich nicht klar hervor, was der Anbieter mit "freigegeben" meinte. Auf meinen Einwand, dass bei einem eingebauten Funkgerät der Schiffsführer ein UBI haben muss wurde geantwortet " Unsere Chartergäste bekommen ein Schreiben mit, dass sie das Funkgerät nicht betreiben dürfen, dieses müssen sie unterschreiben, wir können ja nicht ständig das Funkgerät aus und einbauen. Nach meinem dafürhalten ist das nicht zulässig. Ein Schreiben des Vercharterers setzt doch nicht gesetzliche Vorgaben ausser Kraft ? Was meint ihr dazu ? ich wollte den UBI sowieso irgendwann mal machen, zur not ziehe ich das zeitlich jetzt etwas vor. viele Grüße Michael
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  #60  
Alt 07.11.2023, 13:13
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Rein rechtlich ist es mWn so, dass ein Funkgerät an Bord beid er Netzagentur angemeldet sein MUSS, es MUSS beim Fahren angeschaltet sein und der jenige der das Funkgerät bedient MUSS das passende Funkzeignis, -Edit: im Bereich Binnen - demzufolge UBI haben (das muss - Edit: Binnen - nicht der Bootsführer sein und der Bediener muss auch keinen Bootsführerschein haben).

Was da jetzt in der Praxis geduldet wird (ausbau, Sicherung gezogen, Stromzufuhr per Schlüssel), insbesondere bei Charterbooten kommt dann wohl auf den kontrollierenden Beamten an.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel

Geändert von supernasenbaer (07.11.2023 um 15:43 Uhr)
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  #61  
Alt 07.11.2023, 13:22
Rob91 Rob91 ist offline
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Das heißt wenn meine Frau den Bootsführerschein See hat und keinen src, ich den src aber keinen Bootsführerschein see, dann dürften wir auf dem Meer fahren, aber nur ich finden? Das wäre erlaubt? Ich dachte immer der Schiffsfuhrer müsste auch den src haben. Gruss Rob
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  #62  
Alt 07.11.2023, 13:27
Lady An Lady An ist offline
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Binnen reicht wenn einer an Bord den UBI hat.
Auf See muss der Schiffsführer den SRC haben wenn ein Seefunkgerät an Bord ist.
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect
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  #63  
Alt 07.11.2023, 13:29
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Bergi00 Bergi00 ist offline
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Zitat:
Zitat von Rob91 Beitrag anzeigen
Das heißt wenn meine Frau den Bootsführerschein See hat und keinen src, ich den src aber keinen Bootsführerschein see, dann dürften wir auf dem Meer fahren, aber nur ich finden? Das wäre erlaubt? Ich dachte immer der Schiffsfuhrer müsste auch den src haben. Gruss Rob
Genau das ist der Unterschied See und Binnen…..
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Gruß Bergi :

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Alt 07.11.2023, 13:53
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Zitat:
Zitat von Migu Beitrag anzeigen
Man möge mir bitte verzeihen, dass ich einen alten Thread aufwärme aber da hier schon viel zu dem Thema steht, dachte ich mir ich schliesse mich mit meiner Frage hier mal an. Wir wollen für die nächste Saison ein Boot chartern, auf der Webseite stand sinngemäss :" Das Boot verfügt über ein Funkgerät, welches derzeit aber noch nicht freigegeben ist" in dem mailverkehr ging für mich nicht klar hervor, was der Anbieter mit "freigegeben" meinte. Auf meinen Einwand, dass bei einem eingebauten Funkgerät der Schiffsführer ein UBI haben muss wurde geantwortet " Unsere Chartergäste bekommen ein Schreiben mit, dass sie das Funkgerät nicht betreiben dürfen, dieses müssen sie unterschreiben, wir können ja nicht ständig das Funkgerät aus und einbauen. Nach meinem dafürhalten ist das nicht zulässig. Ein Schreiben des Vercharterers setzt doch nicht gesetzliche Vorgaben ausser Kraft ? Was meint ihr dazu ? ich wollte den UBI sowieso irgendwann mal machen, zur not ziehe ich das zeitlich jetzt etwas vor. viele Grüße Michael
Die Rechtslage ist völlig klar und die kann auch ein Vercharterer nicht aufheben.
Soll ja wohl ein (schlechter) Witz sein vom Vercharterer. Das Gerät darf nicht betriebsbereit sein, wenn da niemand mit UBI an Bord ist!

Gruß

Totti
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  #65  
Alt 07.11.2023, 14:23
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Migu Beitrag anzeigen
Man möge mir bitte verzeihen, dass ich einen alten Thread aufwärme aber da hier schon viel zu dem Thema steht, dachte ich mir ich schliesse mich mit meiner Frage hier mal an. Wir wollen für die nächste Saison ein Boot chartern, auf der Webseite stand sinngemäss :" Das Boot verfügt über ein Funkgerät, welches derzeit aber noch nicht freigegeben ist" in dem mailverkehr ging für mich nicht klar hervor, was der Anbieter mit "freigegeben" meinte. Auf meinen Einwand, dass bei einem eingebauten Funkgerät der Schiffsführer ein UBI haben muss wurde geantwortet " Unsere Chartergäste bekommen ein Schreiben mit, dass sie das Funkgerät nicht betreiben dürfen, dieses müssen sie unterschreiben, wir können ja nicht ständig das Funkgerät aus und einbauen. Nach meinem dafürhalten ist das nicht zulässig. Ein Schreiben des Vercharterers setzt doch nicht gesetzliche Vorgaben ausser Kraft ? Was meint ihr dazu ? ich wollte den UBI sowieso irgendwann mal machen, zur not ziehe ich das zeitlich jetzt etwas vor. viele Grüße Michael
Du hast ja schriftlich. Vom Vercharterer das er im Falle einer Strafe diese übernimmt
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  #66  
Alt 07.11.2023, 14:25
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Du hast ja schriftlich. Vom Vercharterer das er im Falle einer Strafe diese übernimmt
Die Strafe zahlt der Schiffsführer.
Korrigiere mich, aber diese Frage ist doch prüfungsrelevant gewesen zur Erlangung eines SBF?
Kann sich also keiner rausreden.

Gruß

Totti
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  #67  
Alt 07.11.2023, 14:27
Migu Migu ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Du hast ja schriftlich. Vom Vercharterer das er im Falle einer Strafe diese übernimmt
Das ist eine Idee, ich werde ihn Fragen, ob er diesen Satz in dem Schriftstück ergänzt!
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  #68  
Alt 07.11.2023, 14:32
Benutzerbild von uncle_cadillac
uncle_cadillac uncle_cadillac ist offline
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Denke dass der Vercharterer da in Haftung genommen wird, grade wenn er an Leute ohne Führerschein vermietet, denn die müssen nicht wissen, dass das Funkgerät z.B. durch ziehen der Sicherung außer Betrieb gesetzt werden muss. Woher denn auch?
Also kann man da auch die Besatzung nicht in die Haftung nehmen.
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Viele Grüße
Uwe
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  #69  
Alt 07.11.2023, 15:10
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Die Strafe zahlt der Schiffsführer.
Korrigiere mich, aber diese Frage ist doch prüfungsrelevant gewesen zur Erlangung eines SBF?
Kann sich also keiner rausreden.

Gruß

Totti
Der Schiffsführer kann es aber vom Vercharterer zurückverlangen. Dieser wurde explizit auf die fehlende Lizenz verwiesen und er hat eine Pflicht bei seinen booten bestritten und sogar schriftlich die Benutzung verboten ... Man darf es natürlich nicht einschalten und ich würde auch bei einer Kontrolle auf das ausgeschaltete Funkgerät Hinweisen
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  #70  
Alt 07.11.2023, 15:11
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Migu Beitrag anzeigen
Das ist eine Idee, ich werde ihn Fragen, ob er diesen Satz in dem Schriftstück ergänzt!
Würd ich nicht .. im Falle einer Strafe würde ich diese von ihm zurückverlangen
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  #71  
Alt 07.11.2023, 15:52
Benutzerbild von Gerd-RS
Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Würd ich nicht .. im Falle einer Strafe würde ich diese von ihm zurückverlangen
...verlangen kannst Du viel! Ob Du eine Strafe, die Du durch rechtwidriges Verhalten persönlich bekommen hast, von einem Dritten erstattet bekommst, wage ich zu bezweifeln, wenn der Dritte (in diesem Fall der Vercharterer) dazu keine Lust hat.

Du kannst doch die Strafe (und den Punkt in der Flensburger Kartei) nicht erstattet bekommen, wenn Du im Leihwagen unterwegs bist, über eine rote Ampel fährst aber Dir der Verleiher vorher gesagt hat: "Fahren Sie ruhig über rote Ampeln, wir erstatten die Strafe!"

Im konkreten Fall:

Wenn der Vercharterer ein Boot mit Funk an Bord anbietet, der Charterkunde aber kein Funksprechzeugnis besitzt, sollte er vor Vertragsabschluss verlangen, dass das Funkgerät ausgebaut wird oder den Chartervertrag erst gar nicht abschließen, wenn der Vercharterer das Gerät nicht ausbauen will.

Gruss


Gerd
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  #72  
Alt 07.11.2023, 16:07
zooom zooom ist offline
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Also wirklich, was für eine unzumutbare Forderung, 2 Rändelschrauben lösen, Antennenkabel lösen, Stromkabel lösen, wer will sich denn schon so viel Arbeit machen, da setz ich doch lieber nen wertlosen Wisch auf als Vercharterer und muß auch noch viel erklären, ist doch viel einfacher.
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  #73  
Alt 07.11.2023, 16:11
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Also wirklich, was für eine unzumutbare Forderung, 2 Rändelschrauben lösen, Antennenkabel lösen, Stromkabel lösen, wer will sich denn schon so viel Arbeit machen, da setz ich doch lieber nen wertlosen Wisch auf als Vercharterer und muß auch noch viel erklären, ist doch viel einfacher.
Wenn Es so einfach ist und kein bündiger oder Blackbox Einbau dann versteht man es nicht
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  #74  
Alt 07.11.2023, 16:15
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
...verlangen kannst Du viel! Ob Du eine Strafe, die Du durch rechtwidriges Verhalten persönlich bekommen hast, von einem Dritten erstattet bekommst, wage ich zu bezweifeln, wenn der Dritte (in diesem Fall der Vercharterer) dazu keine Lust hat.

Du kannst doch die Strafe (und den Punkt in der Flensburger Kartei) nicht erstattet bekommen, wenn Du im Leihwagen unterwegs bist, über eine rote Ampel fährst aber Dir der Verleiher vorher gesagt hat: "Fahren Sie ruhig über rote Ampeln, wir erstatten die Strafe!"

Im konkreten Fall:

Wenn der Vercharterer ein Boot mit Funk an Bord anbietet, der Charterkunde aber kein Funksprechzeugnis besitzt, sollte er vor Vertragsabschluss verlangen, dass das Funkgerät ausgebaut wird oder den Chartervertrag erst gar nicht abschließen, wenn der Vercharterer das Gerät nicht ausbauen will.

Gruss


Gerd
Der Vercharterer sagt das der ständige ein und Ausbau zu aufwändig ist und gibt deshalb einen schriftlichen Nachweis mit das man das Funkgerät nicht nutzen darf ...
Er schickt also den charterer trotz eindeutiger Regelung mit einem Boot auf die Reise das der charterer nicht führen darf .. im Zweifelsfall ist der Urlaub mitten drin rum und das Boot liegt fest .. da würde ich schon sagen das der Vercharterer Schadenersatz zu leisten hat ... Eventuell zur Strafe noch die Chartergebühr
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  #75  
Alt 07.11.2023, 20:41
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Tuppernavy Tuppernavy ist offline
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Dort, wo ich im Oktober gechartert habe, hieß es: Wer einen UBI vorlegen kann, kriegt die Funke eingebaut. UBI vorher als Kopie per Mail hinschicken. Wenn nicht, bleibt die Funke draußen. Das scheint mir die klügste Lösung zu sein. Wenn der Vercharterter die Mühe des Ein- und Ausbaus scheut - was macht er dann sonst eigentlich alles nicht an seinem Boot?

Mich würde das misstrauisch machen.

Gruß Torsten
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Wer sagt eigentlich, dass der Frosch keine Federn hat. Er zeigt sie bloß nicht jedem.
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