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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 06.04.2024, 08:34
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Die Strafen wegen Überladung und ggfs. fahren ohne Führerschein sind ja alle noch die im günstigsten Fall auftretenden Probleme.
Wenn es einen Unfall gab und es wird dann gewogen, ist das Theater groß.
Nicht für die Versicherung, die verweigert natürlich die Zahlung der Kasko und holt sich beim einem Haftpflichtschaden das Geld in voller Höhe zurück.
Und wenn der Unfallgegner vermeintlich Schuld hat, wird der auch erstmal ein Nachwiegen ins Spiel bringen, um sich besser zu positionieren.

Grüße

Totti
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Alt 06.04.2024, 08:56
RING18 RING18 ist offline
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Zitat:
Zitat von Medicus_Germany Beitrag anzeigen
Der Trailer ein Leergewicht von 392 kg
Das ist der nächste Fehler in deiner Rechnung. Das Leergewicht ist oft für den nackten Trailer angegeben, ohne Windenstand, Stützen usw.
Da schummeln sich schnell mal 50+ Kg dazu.
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  #28  
Alt 06.04.2024, 08:57
Benutzerbild von Hölle67
Hölle67 Hölle67 ist offline
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Hallo in die Runde,

da ich auch mal mit dem Gewicht meiner kleinen Schlange(damit meine ich mein Boot) zu kämpfen hatte, gebe ich auch mal meinen Senf dazu.
Ich finde es falsch immer die Gewichtsangaben der Werften in Frage zu stellen.
Die Gewichtsangaben stimmen (+/- %?) schon. Was viele aber nicht berücksichtigen, dass die Angaben immer dem Standard entsprechen...sprich (beim IB) immer der kleinste Motor und ohne Sonderausstattung/Zuberhör und Flüssigkeiten wie Sprit...also nackig.
Beim AB wird das Gewicht immer ohne Motor angegeben...woher soll die Werft auch wissen, was für ein Motor verbaut wird. Genau so verhält es sich bei der Sonderausstattung...woher sollen die wissen, was der Kunde alles haben will ?!
Also Angaben immer ohne alles! Gerade bei Gebrauchtbooten weiß man nicht was der Vorbesitzer alles nachträglich verbaut hat.
Genug philosophiert.

Aus meiner Sicht hat der Threaderöffner zwei Probleme:
1. Die Überladung seines Trailers, was sehr schwer zu reduzieren ist.
2. Der Führerschein...hier wird bei Überladung auch noch der Tatbestand "fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" ins Spiel kommen und da gibt es keine Toleranzen.

Lösung 1: BE-Prüfung ablegen, Trailertausch + passendes Zugfahrzeug.
Lösung 2: Boot anschaffen, was in den Gewichtsrahmen passt.

Viel Spaß noch beim Sinnieren.

Ps. Bei meinem Boot hatte ich auch erst einen 1800Kg Monotrailer. Der wurde getauscht gegen einen 2200Kg Tandemtrailer. Mit halber Tankfüllung liege ich bei 2100 Kg.
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....Boot fahren ist meine Leidenschaft....
lieben Gruß, Holger

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  #29  
Alt 06.04.2024, 13:40
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
die 60kg vom tank
60l Benzin wiegen weniger als 60 kg, und ganz leer wird man ihn auch nicht bekommen. Ich würde da eher 45 kg schätzen.
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Gruß Richard
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Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #30  
Alt 06.04.2024, 14:36
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Außer man nimmt den Edelstahltank zusammen mit den 60l Sprit aus dem Boot raus…dann würdens mit den 60kg vermutlich hinkommen.

Aber hab ich einen Denkfehler…

Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
(…) Denn das zul GesGew des Zuges ist dann 2505kg(Auto) + 1800kg (Amhänger) = 4305kg (Zug) und damit mehr als für den Führerschein die erlaubten 4250kg.
…meiner Meinung nach darf er mit seinem Führerschein dieses Gespann ohnehin nicht fahren, egal ober nun Überladen oder nicht, weil er mit der Summe der zulGesGew bereits über 4250kg ist.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #31  
Alt 06.04.2024, 17:00
Tinduck Tinduck ist offline
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Mein gebraucht gekauftes Boot (5,30 m, 5,0 L V8) hatte nur vage Gewichtsangaben (Laut WBA-Zulassung 1000 kg). Konnte ich nach Wägung nur drüber lachen - 1660 Kg incl. 1,5-Tonnen-Trailer, der leer angeblich 320 Kg wiegt.

Da noch ein bisschen Rott zu entfernen war, musste ich einiges entkernen und baue jetzt mit Auge aufs Gewicht wieder auf.

Zum Glück hab ich keine Zugfahrzeugs- und Führerschein-Probleme. T6 darf 2,5 Tonnen ziehen, Wohnmobil (auf Iveco Daily) 3,5 Tonnen und BCE ist vorhanden. In der allergrössten Not muss halt ein 1,8T-Anhänger her, aber ich denke, es geht sich so aus, weil ich viel nasses Holz, Tepppich und sackschweren PVC-Bodenbelag entfernt habe. Kleinkram muss dann halt ins Zugfahrzeug.

Da schon deine jetzige Zugfahrzeug/Anhänger-Kombi vollbeladen nicht mit B96 bewegt werden darf, hast du dir ein ziemliches Problem geschaffen… bleibt wohl nur BE und neues Auto plus Anhänger… wenn du legal unterwegs sein willst.

bis denn,

Uwe
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  #32  
Alt 06.04.2024, 17:20
Metalfriese Metalfriese ist offline
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Zitat:
Zitat von Hölle67 Beitrag anzeigen

Aus meiner Sicht hat der Threaderöffner zwei Probleme:
1. Die Überladung seines Trailers, was sehr schwer zu reduzieren ist.
2. Der Führerschein...hier wird bei Überladung auch noch der Tatbestand "fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" ins Spiel kommen und da gibt es keine Toleranzen..
Eigentlich drei- Zugfahrzeug ist ja auch zu gering....
Ich versteh immer nicht, warum bei solchen Geschichten am Limit kalkuliert wird- auf die letzte Rille und jedes Kilo....
Klar, der "Oha" kam erst nach dem Kauf, aber man hätte doch vorher zu zumindest mal.....nö. nu ist der Salat angerichtet.
Aber das ist im WoMo/WoWa Bereich leider auch üblich -nach Katalogangaben alles am Limit kaufen , und dann Probleme. Da darf man dann nur 3,5t fahren, nimmt aber 200l Frischwasser mit nach Italien...dazu Kühlschrank voll (gibt in I ja nix zu kaufen...) und die Heckgarage voll Gelumpe....
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht!
Viele Grüße
Oliver
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  #33  
Alt 06.04.2024, 22:23
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Federball Federball ist offline
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Zitat:
Zitat von Hölle67 Beitrag anzeigen
....Ich finde es falsch immer die Gewichtsangaben der Werften in Frage zu stellen.
Die Gewichtsangaben stimmen (+/- %?) schon. Was viele aber nicht berücksichtigen, dass die Angaben immer dem Standard entsprechen...
Zufall ? Auch mein 1. neues (7m Kajüt)boot; von einer damals bekannten deutschen Werft; war völlig (weil ich kein Geld für mehr hatte) serienmäßig = ohne Motor, nicht mal ne Batterie.
1200kg sollten es sein, 1460 waren es nagelneu auf der Waage.
Grüße, Reinhard

....noch 1 Zufall : meinen letzten kleinen Wohnie gewogen : Radantrieb, 11kg Gasflasche, Tanks + Kühlschtank leer, Reserverad, etwas Bettwäsche, 4 Federballschläger () mit Bällen.
Zulässiges GGW = 1200kg - gewogen 1280.
Aufgelastet ohne technische Änderungen auf 1360 = wird reichen
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  #34  
Alt 07.04.2024, 08:51
schlauchi20 schlauchi20 ist gerade online
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Nur, um es nochmals zu schreiben:
Wenn die eingetragenen zGG passen, ist es NIE fahren ohne passende Fahrerlaubnis, immer „nur“ überladen.
Gilt genauso für die Maut.
Es zählt immer das zGG, nie das tatsächliche Gewicht, auch wenn oftmals etwas anderes behauptet wird.
Beispiel: Du nimmst dein 3,5 t Wohnmobil, lädst alles ein und bist mit 4,4 Tonnen unterwegs, meinetwegen auch in Östereich. Du zahlst „nur“ für die Überladung, dass Pickerl an der Winschutzscheibe bleibt OK, es ist KEINE Go Box fällig.
Im Gegenzug fährst Du mit einem Fahrzeug mit zGG 4Tonnen welches leer ist und ein tatsächliches Gewicht von 3,4 t hat durch die Gegend.
Du musst den großen Führerschein haben UND eine GO Box, sonst ist es sehr teuer.

Beim Einachser Trailer kann man übrigens auch beim Hersteller anfragen, ob er einem die Stützlast zusätzlich zur maximalen Achslast einträgt.
So ist es bei meinem Trailer. 1800 für die Achse plus Stützlast, maximal als 1900.
Geht halt nicht anders, ich brauche fürs Grundstück einen Einachser.

Gruß Rüdiger
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  #35  
Alt 07.04.2024, 09:03
Tinduck Tinduck ist offline
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Zitat:
Zitat von schlauchi20 Beitrag anzeigen
Beim Einachser Trailer kann man übrigens auch beim Hersteller anfragen, ob er einem die Stützlast zusätzlich zur maximalen Achslast einträgt.
So ist es bei meinem Trailer. 1800 für die Achse plus Stützlast, maximal als 1900.
Geht halt nicht anders, ich brauche fürs Grundstück einen Einachser.

Gruß Rüdiger
Das ist eine interessante Variante - würde mir enorm helfen.

Stellen die dann eine neue CoC mit dem erhöhten zGG aus oder wie läuft das?

bis denn,

Uwe
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  #36  
Alt 07.04.2024, 10:44
schlauchi20 schlauchi20 ist gerade online
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Ich habe meinen Trailer schon so gekauft.
Eingetragen ist „einfach“ unter F1 ein zGG von 1900 und eine zulässige Achslast unter 7.1 von 1800. Der Rest ergibt sich dann daraus von alleine.
War bei uns damals kein Thema, weil der Rahmen eh auf 2,7 Tonnen ausgelegt ist.
Aber Du kannst ja mal einfach anrufen und beim Hersteller fragen, ob er sich das vorstellen kann.

Gruss Rüdiger
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  #37  
Alt 07.04.2024, 12:04
uli07 uli07 ist offline
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Mein Trailer wiegt laut Papieren 400 Kg. Beim Nachwiegen kamen wir auf 480 Kg !! Und nichts mit irgendwelchen Nachrüstungen. Im Endeffekt stellt sich heraus das das ein 2000 Kg Trailer war und abgerüstet auf 1600 Kg.
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Gruß Uli07

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  #38  
Alt 07.04.2024, 13:50
Secundus Secundus ist offline
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Zitat:
Zitat von Medicus_Germany Beitrag anzeigen
Moin zusammen,

ich habe mir ja ein neues (altes) Boot gekauft, eine Rio 650 Open mit einem Yamaha Sterndrive 205PS.

Da ich nur einen Hafentrailer dazu bekommen habe, habe ich mir einen neuen Trailer gekauft und zwar einen Trailer mit einem zGG von 1800kg, da ich nur im Besitz eines B96 Führerschein´s (bis 4250kg Gesamtgewicht des Gespann´s) bin.

Laut Papieren wiegt das Boot 1,3to , laut dem Internet sogar nur 1,1to, demnach habe ich mir einen Trailer gekauft der diese Last fahren darf.
Nun bin ich heute mal spasseshalber auf die Schwerlastwage unseres Landwirts im Dorf gefahren und erschrecke da das Gewicht bei 1960kg liegt.

1960 kg abzüglich der 392kg des Trailers ergibt 1568kg..... das wären knapp 270kg mehr als in den Papieren angegeben.
Wie kann das sein ?
Tank ist zwar voll fasst aber nur 60l.


Vielleicht hat jemand eine Idee oder sogar das selbe Bootsmodel ?

Grüsse

Christoph
Dann ist Dein Boot aber noch leicht für die Grösse.
mein 6m Schlauchi wiegt auf dem Trailer, komplett fahrfertig ausgerüstet fast 2100kg.
Leergewicht Rumpf mit Steuerstand laut Hersteller 680-750kg je nach Ausrüstung.
Gewicht Trailer 550kg laut Hersteller.
Motoren knapp 290kg laut Hersteller (+10kg für Öl, ...)
Zum Zeitpunkt der Wiegung waren 100l Kraftstoff und 2 Stck. 70AH Batterien an Bord.
Das sind bis hier hin ca. 1750kg. Dazu kommt die bootsspezifische Ausrüstung. (Anker, Leinen, Zubehör) Grob geschätzt nochmal 100kg.
Der Rest ist dann Mehrgewicht, welches nicht zu den Herstellerangaben passt. So sieht die Praxis aus mit der ich übrigens keine Probleme habe.
Bei mir sind Reserven vorhanden.

Das vorab geschriebene dient lediglich als Hinweis wie schwer Boote wirklich sind und hat jetzt wenig mit den Problemen zu tuen welche Du aktuell durch das Gewicht an der Backe hast.
Diese Gewichtsprobleme sind eigentlich selbst verursachtes Leiden, welches durch ausgiebiges Informieren vorab hätte vermieden werden können.
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Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht dass Du tot bist.
Für Dein Umfeld aber ist es hart.
Genauso ist es wenn Du doof bist.

Geändert von Secundus (07.04.2024 um 14:23 Uhr)
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  #39  
Alt 07.04.2024, 14:24
Tinduck Tinduck ist offline
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Zitat:
Zitat von Secundus Beitrag anzeigen
Diese Probleme sind eigentlich selbst verursachtes Leiden, welches durch ausgiebiges Informieren vorab hätten vermieden werden können.
Kann man so sehen. Man könnte aber auch sagen, die Hersteller lügen bei den Gewichten und lassen den Käufer dann im Regen stehen. Das mindeste wäre eine korrekte Gewichtsangabe incl. aller gewählten Optionen plus halbvoller Tank. Was ist daran so schwer, das Boot am Ende der Produktionslinie einmal zu wiegen?

Ich als Kunde würde mir verschaukelt vorkommen, wenn mir der Händler sagt ‚Das Boot wiegt lt. Hersteller 1500 Kg, aber kaufen sie mal besser nen 3-Tonnen-Trailer‘…

Bei Womos hat sich da inzwischen einiges getan, nachdem einige Händler zu schwere Kisten per Gerichtsbeschluss wieder zurücknehmen mussten. Vielleicht lernt die Branche bezüglich trailerbaren Booten ja auch mal was.

bis denn,

Uwe
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  #40  
Alt 07.04.2024, 14:36
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Naja, das die Gewichte von Wohnwagen, Wohnmobilen, Auto's und Booten geschönt werden, genau wie die Spritverbräuche und Stromverbräuche jeglicher Fahrzeuge ist so bekannt wie das man kein Rattengift essen sollte.
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Gruß Uli07

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  #41  
Alt 07.04.2024, 17:08
Tinduck Tinduck ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Naja, das die Gewichte von Wohnwagen, Wohnmobilen, Auto's und Booten geschönt werden, genau wie die Spritverbräuche und Stromverbräuche jeglicher Fahrzeuge ist so bekannt wie das man kein Rattengift essen sollte.
Wenn das so wäre, würde sich hier im Forum keiner beschweren, oder?

bis denn,

Uwe
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  #42  
Alt 07.04.2024, 17:18
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Wobei es bei PKWs, LKWs wenigstens exakte Vorgaben gibt für Gewichtsangaben.
Was dann Womoausrüster so alles reinbauen, scheint dann ziemliche Grauzone zu sein.
Bei Booten ähnlich ... was nutzt die Angabe des Leergewichts, wenn ein Motorboot z.B. meisst auch einen Motor braucht. Und Sitze und solche Sachen auch....
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  #43  
Alt 08.04.2024, 07:13
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Wobei es bei PKWs, LKWs wenigstens exakte Vorgaben gibt für Gewichtsangaben.
Was dann Womoausrüster so alles reinbauen, scheint dann ziemliche Grauzone zu sein.
Da hat sich viel getan. Die Gewichte ab Werk (also inklusive dort bestellter Zusatzausstattung) sind inzwischen plausibel und auch bei der übrigen Zuladung hat sich einiges gebessert, Mobile mit 200 Kg Restzuladung bekommt man bei den meisten Herstellern nicht mehr mit 6 eingetragenen Sitzplätzen, z. B.
Grau wirds, wenn man sich beim Händler noch dit und dat einbauen lässt, da kann der Hersteller dann aber nichts dafür.

Zitat:
Bei Booten ähnlich ... was nutzt die Angabe des Leergewichts, wenn ein Motorboot z.B. meisst auch einen Motor braucht. Und Sitze und solche Sachen auch....
Was ein Motor wiegt, lässt sich bei dessen Hersteller sehr genau ermitteln, und Sitze gehören ja wohl zum Trockengewicht dazu? Ich finde, die Bootsindustrie macht es sich hier etwas einfach. Liegt vielleicht daran, dass das ja eigentlich nur fürs Trailern interessant ist, im Wasser interessiert anscheinend keine Sau, was das Boot wiegt, solange es noch schwimmt

bis denn,

Uwe
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  #44  
Alt 08.04.2024, 07:33
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Das ist eigentlich die Regel. Viele Werften geben das Gewicht auch ohne jegliche Ausstattung an Sprich, die Basis Variante kommt vielleicht noch an die Angaben ran aber sobald Ausstattung da ist und das können Polster Kühlschrank oder auch der Motor wenn es ein AB ist.

Ich kenne nicht wenige, die fahren seit Jahren oder Jahrzehnten mit deutlich zuviel hinten dran umher und nie wurde kontrolliert oder wenn, dann wurde es tollereiert. Nur in der Schweiz oder Italien würde ich ungern gewogen werden. Aber auch dort sind Gewichtskontrollen bei Trailer Gespannen wohl eher selten.

Wenn die Ladung dem Trailer zu schaffen macht würde ich auf jeden Fall Stoßdämpfer und eine Anti-Schlinger-Kupplung montieren und alles Gewicht was geht in die Zugmaschine.
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  #45  
Alt 08.04.2024, 09:29
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Zitat:
Zitat von peterchen66 Beitrag anzeigen
Ich kenne nicht wenige, die fahren seit Jahren oder Jahrzehnten mit deutlich zuviel hinten dran umher und nie wurde kontrolliert oder wenn, dann wurde es tollereiert. Nur in der Schweiz oder Italien würde ich ungern gewogen werden. Aber auch dort sind Gewichtskontrollen bei Trailer Gespannen wohl eher selten.
Österreich nicht vergessen, die sind bei Überladung auch sehr humorlos. Wenn man nicht durch Umladen ins Zugfahrzeug (oder Mülltonne ) einen korrekten Beladungszustand herstellen kann, bleibt die Fuhre stehen. Punkt.

bis denn,

Uwe
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  #46  
Alt 08.04.2024, 09:36
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Ich habe diese Thema (Bootsgewicht, Trailerzuladung) sogar mal ausurteilen lassen.

Da ging es um ein Sportboot. Es wurde - wie oben mehrfach beschrieben - festgestellt, dass sich die Gewichtsangaben auf die nackte Bootshülle beziehen. Batterie, Anker, etc. sind bei diesen "schönen" Angaben nicht berücksichtigt. Ich glaube sogar, dass das Öl vom Motor auch nicht berücksichtigt war...

M.M. nach, ist der Trailer viel zu klein, sowie das Zugfahrzeug nicht tauglich.

Man kann so fahren, aber wenn man erwischt wird, hat man richtigen Spaß. Dann bleibt alles stehen.

ICH würde wenigstens schauen, dass der Trailer passt. Dann kann man den Trailer mit Boot zur Not mit einem anderen Auto weiter ziehen.

Wenn der Trailer an sich schon überladen ist, muss man sich einen neuen (größeren) Trailer besorgen und das Boot mit einem Mobilkran, oder was auch immer, umladen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #47  
Alt 08.04.2024, 11:11
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Stimmt auch definitiv nicht, diese falsche Meinung ist nicht weg zu bekommen: es darf das zulässige Gesamtgewicht des Hängers nicht überschritten werden.

Siehe hier:
Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.
das ist so auch nicht völlig korrekt: es hängt davon ab, wie der Trailer und das Zugfahrzeug zugelassen sind. Ist das nach StVZO erfolgt stimmt das oben Gesagte, haben die Fahrzeuge eine EU-Zulassung (in diesem Feld gibt es echte konkurrierende Gesetzgebung, d.h. der Hersteller kann es sich quasi aussuchen wie er zulässt) gibt es auch die Variante mit 'Anhängelast ist zGG des Anhängers abzüglich der Stützlast', siehe den länglichen Thread hier im Forum zu Bootstrailern mit zGG >3500kg.

lg, justme
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  #48  
Alt 08.04.2024, 11:22
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Wobei die Stützlast-Kg im vorliegenden Fall dem TE nicht wirklich helfen würden.....
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Gruß Heinz,


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  #49  
Alt 08.04.2024, 11:57
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,

das ist so auch nicht völlig korrekt: es hängt davon ab, wie der Trailer und das Zugfahrzeug zugelassen sind. Ist das nach StVZO erfolgt stimmt das oben Gesagte, haben die Fahrzeuge eine EU-Zulassung (in diesem Feld gibt es echte konkurrierende Gesetzgebung, d.h. der Hersteller kann es sich quasi aussuchen wie er zulässt) gibt es auch die Variante mit 'Anhängelast ist zGG des Anhängers abzüglich der Stützlast', siehe den länglichen Thread hier im Forum zu Bootstrailern mit zGG >3500kg.

lg, justme
Das ist die Seite der Anhängelast.

Es gibt aber auch noch die Seite des Anhängers selbst.

Ein 1500-Kg-Trailer gilt trotzdem noch als überladen, wenn er auf der Achse zulässige 1500 Kg hat und 100 Kg Stützlast am Zugfahrzeug.

Wenn man den nämlich single auf die Waage stellt, zeigt die 1600 Kg an und damit ist der Anhänger überladen.

In deinem Beispiel wäre ein für 3600 Kg zGG zugelassener Anhänger hinterm PKW zulässig, weil er formal nur 3500 Kg Anhängelast darstellt, wenn er 100 Kg Stützlast dem Zugfahrzeug auferlegt. Und den darf man dann mit BE fahren, weil für den Führerschein die reale Anhängelast des Anhängers zählt und nicht das zulässige Gesamtgewicht.

Andererseits ist für Anhänger über 3500 Kg zGG eine durchgängige Bremsanlage vorgeschrieben, also nix Auflaufbremse...

Es ist kompliziert...

bis denn,

Uwe
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Alt 08.04.2024, 12:18
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Zitat:
Zitat von Tinduck Beitrag anzeigen
Das ist die Seite der Anhängelast.

Es gibt aber auch noch die Seite des Anhängers selbst.

Ein 1500-Kg-Trailer gilt trotzdem noch als überladen, wenn er auf der Achse zulässige 1500 Kg hat und 100 Kg Stützlast am Zugfahrzeug.

Wenn man den nämlich single auf die Waage stellt, zeigt die 1600 Kg an und damit ist der Anhänger überladen.

In deinem Beispiel wäre ein für 3600 Kg zGG zugelassener Anhänger hinterm PKW zulässig, weil er formal nur 3500 Kg Anhängelast darstellt, wenn er 100 Kg Stützlast dem Zugfahrzeug auferlegt. Und den darf man dann mit BE fahren, weil für den Führerschein die reale Anhängelast des Anhängers zählt und nicht das zulässige Gesamtgewicht.

Andererseits ist für Anhänger über 3500 Kg zGG eine durchgängige Bremsanlage vorgeschrieben, also nix Auflaufbremse...

Es ist kompliziert...

bis denn,

Uwe

ne ganz einfach, kann man kaufen

https://www.skipper-bootshandel.de/s...er-ultralight/
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