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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Führerschein Klasse B
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-...derungen-2024/
Derzeit umfasst der Autoführerschein der Klasse B nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von 3,5 Tonnen, mit bis zu 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz. Es dürfen außerdem Anhänger mit einer zGM von maximal 750 kg mitgeführt werden. Ist der Anhänger schwerer als 750 kg zGM, dann darf das Gespann maximal 3.500 kg zGM wiegen. Diese Grenzen möchte das EU-Parlament für Personen, die die Klasse B schon 2 Jahre besitzen, ändern: • Bei Wohnmobilen, Krankenwagen und Sonderfahrzeugen (wie Feuerwehrwagen) soll die Gewichtsgrenze der Klasse B – **unabhängig von der Antriebsart - auf 4.250 kg angehoben werden.** • Für alle anderen Fahrzeuge der Klasse B soll sich die zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg auf 4.250 kg erhöhen. Wichtig: Diese Änderung soll nur bei alternativen Antriebsarten kommen. Ein Anhängerbetrieb ist nicht vorgesehen. • Für Fahrzeuge zur Personenbeförderung (8 Sitzplätze plus Fahrer) soll außerdem die Gespann-Regelung geändert werden: Diese Fahrzeuge sollen mit Anhänger bzw. Sattelanhänger mit einer zulässigen Gespann-Masse von bis zu 5. 000 kg gefahren werden dürfen.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#2
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Wenn sie nichts können die EU- Beamten....Bürokratie können sie!
Beim 3er war das einmal einfach und gut geregelt. An erhöhte Unfallzahlen kann ich mich nicht erinnern..
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Bald wieder vom Oberrhein.
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#3
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frage mich wie die auf diese Gewichte kommen.... würfeln ?
Man könnte sich freuen das zumindest ein Junger Feuerwehrangehöriger nach 2 Jahren ein "kleines" Einsatzfahrzeug fahren darf (Mannschaftstransporter oder Einsatzleitwagen) aber selbst mit diesem ist man schnell über den 4250kg oder ein Rettungsassistent einen Rettungswagen... derleider schon leer 4100kg auf die Wage bringt also mit Fahrer Notarzt und Patient schnell drüber ist... da war die Klasse 3 doch wesentlich besser... |
#4
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Der alte 3er Führerschein ist schon lange Geschichte.
Die Klasse B war da eigentlich klar und eigentlich auch Nachvollziehbar: Man darf Autos fahren und die dürfen max. 3,5t wiegen. Ein altes LF 8 war zum Beispiel in meiner alten Feuerwehr ein klassischer 7,5t LKW. Und das ist wirklich ein kleiner LKW gewesen. Heute ist es so, dass ja LF in der kleinsten Variante mit Minimalausstattung bei 12t sind aber eher auf 16t Fahrgestelle aufgebaut werden. Mit bis zu 7,5t (Feuerwehrführerschein) fährt man heute ein TSF-W, dass dann aber auf Transporterbasis ist. Und die sind wieder ähnlicher zu einem PKW (keine Druckluftbremsen etc.) Wir hatten erst gestern im Familienkreis die Diskussion. Meine Schwiegermutter und Mutter haben den alten 3 Führerschein, fahren auch gerne Auto. Aber mit Anhänger fahren oder gar mit nem 7,t? Das trauen die sich gar nicht zu. Die Gewichtsangabe mit den 4250kg scheint wirklich gewürfelt zu sein.
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Morrrpheus auch bekannt als Sascha |
#5
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..... ich denke der Hauptgrund der Änderung werden die Wohnmobile sein. Bekannte verkaufen ihres gerade, welches aufgelastet ist auf 4.250kg.
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#6
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Zitat:
Bis denne, Rainer |
#7
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Beim Anhänger zum Großteil E Pflicht fertig
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#8
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die 4250 sind nicht gewürfelt, dast ist der deutsche einfluss(b96 erweiterung)
Aber lustig, nur bei alternativen antrieben also auch hybride? Darf mein Elektrowomo dann 4250kg wiegen aber keine Anhänger ziehen oder muss es dann auf 3,5t abgelastet werden um mit be 3,5t WW+3,5t anhänger zu ziehen? Das wird wieder nochmal unverständlicher...
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#9
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Ok, der Anhänger mit reinem B war etwas anspruchsvoller. Wobei hier im galt: 750kg geht immer. und ansonsten Gesamtzug maximal 3500kg zulässiges Gesamtgewicht (nicht das tatsächliche Gewicht) und die Leermasse des Fahrzeugs muss größer sein, als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
Also wenn wir mal eine Zuladung von rund 500kg für das Auto nehmen (Rechenbeispiel), dann darf das Auto ein Leergewicht von 1501 kg haben und der Anhänger darf 1499kg wiegen. Dann kommen wir in Summe des zulässigen Zuggewichts auf 3,5t. Beim BE entfällt das, da darf der Anhänger 3,5t wiegen und darf auch mehr als 1 Achse haben. Mit der angedachten Änderung kommt es bei den Fahrzeugen darauf an: Ist es ein Wohnmobil oder ein Sonderfahrzeug, dann darf das bis zu 4,25t wiegen. Wenn es einen alternativen Antrieb hat, dann darf es 4,25t wiegen. Wenn es ein 9 Sitzer ist, dann darf der Anhänger aug einmal schwerer sein? Warum denn das und gibt es überhaupt Fahrzeuge dafür? Mittlerweile tun sich die Personentransporter ja schon schwer, dass tatsächlich 9 Sitzuplätze besetzt werden können. Hab gerade mal geschaut VW Caravelle hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3080kg bei eineml Leergewicht von 2413kg. Macht eine Zuladung von 667kg. (Angaben von Mobile.de). Der Fahrer ist im Leergewicht enthalten. Also dürfen die 8 weiteren Mitfahrer je maximal 83kg wiegen. Und es darf kein weiteres Gepäck dabei sein. Ein Anhängerbetrieb mit noch100kg Stützlast wird dann auch schwer, wenn alle Sitzplätze bestzt sind. Oder wie ist die Regelung, die der ADAC beschreibt verstanden werden? Warum gilt das nur für 9 SItzer? viele Fahrzeuge sind eher 8 Sitzer (2+3+3) oder gar 7 Sitzer (2+2+3) Und warum gilt das dann nicht für einen 5 Sitzer? Wo ist die Unterscheidung in der Zulassung?
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Morrrpheus auch bekannt als Sascha |
#10
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Zitat:
das ist ja in den Wahnsinn´s 40 Stunden die die heute angeblich brauchen noch gar nicht drin. Im Grundsatz müßte man aber doch zwischen Buben und Mädchen unterscheiden, unabhängig vom Chromosomensatz. Weder meine Mutter, noch meine Frau, und (aah bei der bin ich mir nicht ganz sicher, die würde es womöglich zumindest probieren) würden mit nem 750 kg ungebremsten egal was Hänger mehr wie geradeaus fahren. Niemals rückwärts fahren. Oder mit nem 6,6 mtr. Alkoven Wohnmobil abseits der Autobahn geradeaus.......womöglich durch die Gassen von St. Tropez.... Ohne Wertung, das die das nicht auch könnten, aber schlichtweg der Panikfaktor. Ich sage deshalb "ohne Chromosemsatzwertung", weil mein Bruder würde da auch freiweg sagen "Kann ich net" (Mädchenhaft halt), umgekehrt gibt´s ja Truckerinnen..... Ich wurde im März 18 (mit Führerschein), im April holen wir das 22 Fuss MoBo, 2,75 breit aus der Halle, hintem handgerissenen 280er. Mein Vater gibt mir den Schlüssel. "Du fährst". Setzt sich seelenruhig daneben und schwätzt kein Wort. Ja gut, dann hatte ich danach auch ein "Gefühl dafür". Gewicht egal, Länge läuft.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (07.03.2024 um 14:52 Uhr)
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#11
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..... hallo, gibt auch genügend Männer, die einfach kein Talent haben mit Anhänger rückwärts zu fahren.. Muss ich jedes mal schmunzeln, wenn ich das Theater auf der Slippe sehe.
Und dann die Blicke, wenn ich (Handbreit größer als ein Kantstein) mit Anhänger und Boot über 3t geschmeidig rückwärts zur Slippe fahre
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! Geändert von Sternchen (08.03.2024 um 08:29 Uhr) Grund: Schreibfehler
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#12
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Die Führerscheinregelung gehört reformiert, das steht ausser frage.
Hatte nen accord von 1996 durfte mit B 1,4t ziehen(ZGG Accord 1,8t) Nun nen Santa fe und brauch für den Gleichen Anhänger BE(ZGG SF 2550kg) Das ist einfach lächerlich. Fahre ja erst 10 jahre mitm Hänger und hab BE auch auf anhieb ohne Fehler bestanden aber das mir dafür NOCHMAL 800€ aus dem säckle gezogen werden ist halt dreist. Jedes Elektroauto wird das gleiche Problem haben, da helfen auch 750kg mehr kaum weiter.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#13
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Es gibt tatsächlich Vorteile, wenn man 1973 die Scheine 1 + 2 (beinhaltete automatisch der 3er) gemacht hat, in meinem Fall auch noch von Papa Staat bezahlt (BW)....
Was uns da heutzutage alles an Merkwürdigkeiten seitens der EU vorgesetzt wird, muß man nicht verstehen, nur leider umsetzen
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Gruß Heinz, |
#14
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Was für ein Quark mal wieder... EU halt.
Dann sollen sie es doch wie bei B belassen, nur die Grenze auf 4.250kg anheben. Aber pragmatisch wäre ja zu einfach für die Bürokraten.
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Viele Grüße Michael |
#15
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Nicht nachvollziehbar, was hier an merkwürdigen Regelungen kommen soll
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte |
#16
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Wenn ich mir den ganzen Kram anschaue, dann ist es auf einmal gar nicht mehr so schlimm alt zu sein
Gruß, Frank .
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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#17
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Das ist ja nur die Position einer der drei Akteure. Die Diskussion über das, was am Ende kommt, geht ja jetzt erst los. Und dieses Jahr kommt da sowieso nichts mehr. Es sind die berühmten ungelegten Eier…
Gruß Andreas
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#18
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Das mit den 4250 Kg ist in Österreich in Verbindung C96 auch so. Normal nur bis 3,5T GesGewicht, wenn das Kfz jedoch 3,5T GesGewicht hat und man einen Hänger bis 750kg ziehen möchte, muss man den C96 ( ich glaub so 4 Std fahren und sich ein bisserl was anhören-keine Prüfung) machen. Ersetzt aber nicht den E zu B, hier die 3,5 T Fahrzeug und dazu die max 3,5 T Hänger. E zu B macht man die selben Einheiten, jedoch schaut dich ein Arzt an und von 100 Fragen bekommt man 20 gestellt in Ö. Diese Variante ist zwar gscheiter, kostet aber so ziemlich das doppelte.
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#19
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Zitat:
Diese Kleinteilige Regeln Pfund- oder Zentnerweise fallen doch niemals so in´s Gewicht wie die Nerven des einen zum anderen. Schwer zu prüfen halt. Ein paar Fahrstunden mit Anhänger (ich hatte zum Beispiel keine) würden ganz sicher nicht schaden. Aber der 750 kg Anhänger (den darf jeder) ist doch im Grunde schwieriger zu fahren (und zu rangieren!), wie nen Sattelauflieger hinter nem 7,5 tonner. Man wird´s eh nie verstehen. Mein Beitrag des Tages ist der # 16 von Frank Lachshunter.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#20
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In A hat es den Klasse 3 nie gegeben, da ist bei 3,5 To Schicht im Schacht.
Für den Wohnwagen HzG 2 To musste ich in die nach über 40 Jahren wieder in die Fahrschule für E_zu_B oder Code 96 (ohne Prüfung) damit ich mit dem 96er auf Gespann HzG 4250 kg komme und damit wieder legal bin. Das Perverse ist in A dann aber die Tatsache, dass du mit dem Gespann >3,5 To auf der AB auf 80 geschränkt bist. Pervers insofern, weil ein Golf o.Ä. Auto mit einem 1,5 To Hänger 100 fahren darf und derselbe Hänger mit einemX5 o.Ä vorne dran nur 80 - Das ist Sicherheit
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Gruß Gerwin |
#21
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Mich freut das für die Wohnmobil-Leute.
3,5 Tonnen war echt knapp. Da kam es manchmal echt drauf an, ob man echtes Geschirr oder Plastikgeschirr an Bord hat. Wenn man E-Bikes mitnehmen wollte, musste was anderes zu Hause bleiben. Ich habe einige Kumpels die vorm Urlaub immer zitternd zur Waage fahren.... Ganz blöd war das bei einem (leider letztes Jahr mit mit nur 46 Jahren verstorbenem) Kumpel: Er (46 halt) hatte den alten Führerschein (bis 7,5 Tonnen), seine etwas jüngere Frau den mit 3,5 Tonnen. Dann musste also ein kleines Womo her, weil sie ja sonst nicht fahren dürfte. Ich denke die neue Grenze 4,25t ist da sinnvoll. Gruß H.P.
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#22
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Zitat:
https://www.hymer.com/de/de/modelle/modelluebersicht wenn ich mir die Modellpalette so anschauen... bleibt es dann bei kleinen Wohnmobilen.. Geändert von billi (08.03.2024 um 08:07 Uhr) |
#23
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Und der Trailerfahrer gestern hatte auch nicht die nötige Fahrerlaubnis...
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Keep it simple! Cheers Marcus |
#24
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das wird teuer....
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#25
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Zitat:
In Ö steht in der KDV im §58: g) beim Ziehen eines leichten Anhängers ............. 100 km/h auf Autobahnen. Leichter Anhänger ist def mit bis 750Kg. Also darf ein Golf o.Ä. mit einem Anhänger von 1,5 Tonnen nur 80 Km/h fahren. Geändert von approach lowg (08.03.2024 um 13:30 Uhr) |
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