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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.02.2024, 23:23
NormenW NormenW ist offline
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Standard Yachtcharter erfolgreiches Geschäftsmodell oder nicht

Hallo Zusammen,
schon mehrfach wurde ich gefragt ob sich das ganze lohnt. Ich habe meine Bavaria S40 HT seit 2019 in der Charter liegen. Mein Fazit ist ein klares nein! Generell stelle ich fest, dass bei Motoryachten kein Gewinn möglich ist, Eigner oder waghalsige die sich auf Messen haben überreden lassen ein Boot zu kaufen um es dann zu verchartern, versuchen es trotzdem, mit dem Risiko nach einigen Jahren vom Finanzamt die Gewinnabsicht aberkannt zu bekommen.

Bootsverkauf, mit Unterstützung durch Vercharterung lohnt sich finanziell nicht!!!! Nicht bei Motoryachten, selten Katamarenen ... wer was anderes sagt, lügt. Passt bitte auf!!!

Solltest ihr FRage zum Buiseness haben, könnt ihr mich gerne ansprechen.

VG
Normen
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  #2  
Alt 14.02.2024, 06:11
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Emotion Emotion ist offline
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Zuhälterei lohnt sich halt nur im großen Stil und der Gewinn liegt wie immer im Einkauf.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #3  
Alt 14.02.2024, 10:03
Tinduck Tinduck ist offline
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Muss man das eigentlich gewerblich machen?

Viele wollen ihre Yacht ja auch verchartern, um die Kosten zu senken. Nicht unbedingt mit Gewinnerzielungsabsicht.

Also privat vermieten (natürlich mit Versteuerung etc.), aber nicht als Gewerbe.

Geht das?

Frage nur aus generellem Interesse. Unser Boot würde eh niemand mieten wollen

bis denn,

Uwe
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  #4  
Alt 14.02.2024, 10:06
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Fronmobil Fronmobil ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Tinduck Beitrag anzeigen

Also privat vermieten (natürlich mit Versteuerung etc.), aber nicht als Gewerbe.

Geht das?
Nein Uwe, nicht legal und es rechnet sich noch weniger, weil du z.B. die Vorsteuer nicht ziehen kannst etc ...

Klaus, der keinen erfolgreichen und gewinnbringenden Fall kennt
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  #5  
Alt 14.02.2024, 10:22
Tinduck Tinduck ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Nein Uwe, nicht legal und es rechnet sich noch weniger, weil du z.B. die Vorsteuer nicht ziehen kannst etc ...

Klaus, der keinen erfolgreichen und gewinnbringenden Fall kennt
Interessant, warum ist das nicht legal?

Immobilien und auch z. B. Wohnmobile darf man auch privat und ohne Gewerbe vermieten... beim Womo nur ohne Gewinnerzielungsabsicht, also genau z. B. bei überwiegend privater Nutzung zur Refinanzierung des Kaufpreises oder zur Senkung der Unterhaltskosten.

Edith: für Boote gibts da offensichtlich auch Portale, z. B. Samboat.

bis denn,

Uwe
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  #6  
Alt 14.02.2024, 10:24
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Føx Føx ist offline
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Seit wann das bitte?

Wenn du daraus einkünfte erzielst musst du es versteuern egal ob wohnung wohnwagen oder boot. Wenn du aus dieser selbstständigen arbeit einkommen erzielst ist es gewerblich.
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #7  
Alt 14.02.2024, 10:32
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Tinduck Beitrag anzeigen
Interessant, warum ist das nicht legal?

Immobilien und auch z. B. Wohnmobile darf man auch privat und ohne Gewerbe vermieten... beim Womo nur ohne Gewinnerzielungsabsicht, also genau z. B. bei überwiegend privater Nutzung zur Refinanzierung des Kaufpreises oder zur Senkung der Unterhaltskosten.

Edith: für Boote gibts da offensichtlich auch Portale, z. B. Samboat.

bis denn,

Uwe
bei Booten brauchst du in Deutschland ein spezielles Kennzeichen .... dann sind Vorschriften eizuhalten wegen Ausrüstung usw... da sind schon einige Hürden die du nehmen musst...
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  #8  
Alt 14.02.2024, 10:38
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Fronmobil Fronmobil ist gerade online
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Uwe,
ich verweise ungern auf die Suchfunktion ... ...aber gib mal bitte "Boot verchartern" ein und du bekommst ganz viel Lesestoff.

Klaus, der hier schon Existenzgründer beraten durfte
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  #9  
Alt 14.02.2024, 10:58
Tinduck Tinduck ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Uwe,
ich verweise ungern auf die Suchfunktion ... ...aber gib mal bitte "Boot verchartern" ein und du bekommst ganz viel Lesestoff.

Klaus, der hier schon Existenzgründer beraten durfte

Mach ich, trotzdem danke
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  #10  
Alt 14.02.2024, 11:26
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schwinge schwinge ist offline
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Zitat:
Zitat von Tinduck Beitrag anzeigen
....
Immobilien und auch z. B. Wohnmobile darf man auch privat und ohne Gewerbe vermieten... beim Womo nur ohne Gewinnerzielungsabsicht, also genau z. B. bei überwiegend privater Nutzung zur Refinanzierung des Kaufpreises oder zur Senkung der Unterhaltskosten.
Da würde mich jetzt interessieren woraus Du das schließt? - (also welche Rechtsgrundlage).

Natürlich darf ich Wohnwagen, Auto, Boot 3. überlassen (nicht vermieten), sicherlich auch gegen eine gewisse Kostenbeteiligung. Und genau fängt dann meiner nach die Grauzone an.

Denn "gewerblich" nach Steuerrecht muss nicht unbedingt "gewerblich" nach den beiden SportbootvermietungsVO's, geschweige denn was Versicherungen darunter verstehen bedeuten.

"Refinanzierung des Kaufpreises und Senkung der Unterhaltskosten" sehe ich persönlich schon kritisch - das bedeutet dann ja, soll es Wirkung zeigen doch Überlassung an mehrere "Mieter" und auch die Beträge dürften entsprechen hoch sein.

Ähnliches Problem besteht ja auch bei vielen privaten sogenannten "Hand gegen Koje" anzeigen.

Bis denne, Rainer

Bis denne, Rainer
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  #11  
Alt 14.02.2024, 11:42
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Natürlich darf man als Privatmensch Wohnungen vermieten.
Die Einnahmen muss man dann zum persönlichen Steuersatz versteuern.
Die Vorsteuer kann nicht gezogen werden, da reine Wohnimmobilien nicht mit USt. vermietet werden. Pitfall möblierte Vermietung. Auch bei Handwerkerrechnungen kann die USt. nicht gezogen werden.

Interessanterweise gilt das Szenario auch für eine gewerbliche Vermietung. bis auf die ESt., stattdessen greift die GewSt.

Klaus, korrigiere mich bitte.


Vielleicht gäbe es ein Schlupfloch, wenn man Wohnraum auf dem Wasser vermietet? Ich kann es mir allerdings kaum vorstellen.
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Hier stand mal mein Name.
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  #12  
Alt 14.02.2024, 12:02
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Bei gewerblicher Vermietung kann man als Vermieter die Umsatzsteuer "optieren".
Macht jedoch nur Sinn, wenn dein Mieter auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze macht.
Bei der Vermietung einer Arztpraxis ist das i.d.R. nicht der Fall.
Bei Vermietung einer Halle an eine Autowerkstatt sehr wohl.

Näheres und individuelles erklärt der Steuerberater.

Die Vermietung eines stationären (=unbeweglichem) Floßbootes
als Wohnung/Ferienwohnung ist ein interessanter Spezialfall. Müsste
man mal recherchieren ...

Klaus, der jetzt weit weg von einer Bootsvermeitung ist ...
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  #13  
Alt 14.02.2024, 12:41
Tinduck Tinduck ist offline
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Da würde mich jetzt interessieren woraus Du das schließt? - (also welche Rechtsgrundlage).
Für Womos gibt es massenhaft Vermietportale, die es Privatpersonen ermöglichen, ihr eigenes, überwiegend privat genutztes Womo über das Portal als Vermittler zu vermieten. Man kann dann auch gleich die passende, nötige Versicherung darüber bekommen.

Laut diesen Portalen ist die Vermietung ohne Gewerbeschein OK, solange die Einkünfte versteuert werden und keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Wenn man natürlich ein Womo nur für die Vermietung beschafft und nicht privat nutzt, ist ein Gewerbeschein notwendig.

Und wie schon geschrieben, solche Portale gibs auch für Boote.

Inwieweit man sich da in einer Grauzone bewegt, kann ich nicht beurteilen, aber diese Portale machen gute Umsätze und ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass das alles illegal ist.

Was natürlich Probleme mit Schäden, ausfallenden, aber schon vermieteten Fahrzeugen etc. pp. angeht - Büchse der Pandora und ich würd das auch nie machen. Aber das heisst ja nicht, dass es für niemanden Sinn macht.

bis denn,

Uwe
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  #14  
Alt 14.02.2024, 13:48
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
bei Booten brauchst du in Deutschland ein spezielles Kennzeichen .... dann sind Vorschriften eizuhalten wegen Ausrüstung usw... da sind schon einige Hürden die du nehmen musst...
Ausrüstung ist klar.

Aber Kennzeichen? Das will ich nicht glauben, wüsste ich.
Was soll das denn für ein Kennzeichen sein?


Gruß

Totti
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  #15  
Alt 14.02.2024, 13:51
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ausrüstung ist klar.

Aber Kennzeichen? Das will ich nicht glauben, wüsste ich.
Was soll das denn für ein Kennzeichen sein?


Gruß

Totti
Ist wie bei den Holländern auf den Autobahnen.

Da sind die Fahranfänger ja auch mit gelben Kennzeichen unterwegs
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Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #16  
Alt 14.02.2024, 14:02
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hinter der Nr. steht noch ein V für Vermietung
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LG Christian
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  #17  
Alt 14.02.2024, 14:08
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Zitat:
Zitat von Kanalhummel Beitrag anzeigen
hinter der Nr. steht noch ein V für Vermietung
Habe ich noch nirgends gesehen und kann ich auch nicht bestätigen, dass das (grundsätzlich) so ist.

Gruß

Totti
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  #18  
Alt 14.02.2024, 14:12
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Habe ich noch nirgends gesehen und kann ich auch nicht bestätigen, dass das (grundsätzlich) so ist.
Das tut mir echt leid!
Siehe § 7 ...

https://www.gesetze-im-internet.de/s...057210000.html

Klaus, der solche Kennzeichen ständig sieht
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  #19  
Alt 14.02.2024, 14:22
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ausrüstung ist klar.

Aber Kennzeichen? Das will ich nicht glauben, wüsste ich.
Was soll das denn für ein Kennzeichen sein?


Gruß

Totti
binnen siehe §7.2 BinSch-SportbootVermV, buten siehe §8 SeeSpbootV. Mietboote erkennt man tatsächlich bereits am Kennzeichen.... z.B. so:



lg, justme
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  #20  
Alt 14.02.2024, 14:28
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Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Kenne ich so nicht, hatten auch nicht die gecharterten Boote, die ich mal gefahren habe. Meines aus der Vercharterung kommend hatte das auch nicht.

Grüße

Totti
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  #21  
Alt 14.02.2024, 15:08
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Kenne ich so nicht, hatten auch nicht die gecharterten Boote, die ich mal gefahren habe. Meines aus der Vercharterung kommend hatte das auch nicht.

Grüße

Totti
Ist ja auch nur eine Option und keine Pflicht. Bei uns sieht man auch nur sehr wenige Boote. It dem V-Kennzeichen. Will ja nicht jeder gleich als Charterkunde erkannt werden.

Gruß
Andreas
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  #22  
Alt 14.02.2024, 15:15
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fdsegler fdsegler ist offline
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Wer mit offenen Augen über unsere Seen und Flüsse fährt, entdeckt sogar, dass auch Paddel- oder Tretboote ein solche Kennzeichen mit "V" haben.
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Grüße aus Potsdam, Norbert
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  #23  
Alt 14.02.2024, 15:20
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Aurora-13 Aurora-13 ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Kenne ich so nicht, hatten auch nicht die gecharterten Boote, die ich mal gefahren habe. Meines aus der Vercharterung kommend hatte das auch nicht.

Grüße
Totti
oder nicht darauf geachtet .....

auch auf einigen Internetseiten bekannter Charterfirmen sichtbar

https://www.charter-schulz.de/skippe...&adults=2&pr=5
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Gib niemals auf - höchstens einen Brief.
(Heinz Erhardt)
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  #24  
Alt 14.02.2024, 15:52
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Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Aurora-13 Beitrag anzeigen
oder nicht darauf geachtet .....

auch auf einigen Internetseiten bekannter Charterfirmen sichtbar

https://www.charter-schulz.de/skippe...&adults=2&pr=5

Vielleicht liegt das auch an meinem Einzugsgebiet, besser isses...


Grüße

Totti
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  #25  
Alt 14.02.2024, 16:33
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Ob ein Charterboot ein V-Kennzeichen bekommt, hängt einfach davon ab, ob es vor Antrag auf ein Bootszeugnis (siehe § 3 o.g. Verordnung), also vor der Vermietung, schon ein Kennzeichen (amtlich oder amtlich anerkannt) hatte. Dann behält es einfach sein altes Kennzeichen ohne "V". Und ist nicht als Charterboot erkennbar.

Schöne Grüße,
Frank
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Ogen op, hool rechten Kurs, sunst suppst du af un büst in Mors!
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