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  #26  
Alt 23.11.2023, 11:31
Neck Neck ist offline
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Ich sehe schon die Schlagzeilen

Sportboot-Kapitän fährt als Schiffsführer auf einer Fähre im NO Kanal.

Gruß Manfred
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  #27  
Alt 23.11.2023, 12:17
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Interessant ist, daß bei den Stellenausschreibungen der WSA-NOK keinerlei Fährpersonal gesucht wird.
Lediglich ein Nautiker(!) wird für den Schleusenbetrieb in Holtenau gesucht.

Kann natürlich sein, daß die Adler Reederei die Aufnahmebdingungen selbst herabgesetzt hat.
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  #28  
Alt 23.11.2023, 12:17
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Ich meine mich erinnern zu können, dass vor Jahren mal für eine Schlei-Fähre ein Fährmann gesucht wurde, Voraussetzung war seinerzeit SBF-See.

Davon ab ist, wie schon hier berichtet, vermutlich bei der im Eröffnungsbeitrag beschirebenen Prüfung jene fürs Fährschifferzeugnis gemeint.

Den Lehrgang dazu kan man wohl im "Schnellverfahren" machen - und sooooo wesentlich mehr als beim SBF scheint da auch nicht verlangt zu werden (kommt halt noch das Fährgedöns dazu.

Ein paar Inofs zum Lehrgang findet man hier.....

https://nilsfinn.de/faehrschifferzeugnis/

bis denne, Rainer
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  #29  
Alt 23.11.2023, 12:20
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Bei Adler klingt es aber auch deutlich nicht danach, daß ein SpoBo reicht:

https://www.kuesten-jobs.de/jobangeb...see-kanal.html
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  #30  
Alt 23.11.2023, 12:56
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Um ein Fährführerschein zu machen benötigt man, zumindest in Badenwürtemberg, eine abgeschlossene Ausbildung zum Binnenschiffer.
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Gruß
Frank
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  #31  
Alt 23.11.2023, 13:51
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Im Bericht des NDR wir aber gesagt, dass man "auf nautische Patente verzichtet" und Sportbootführerscheininhaber rekrutiert bzw. rekrutieren will.

So easy, wie es dort berichtet wird, ist es ja nun mal nicht.....

Der Bericht lässt annehmen, dass der Sportbootführerschein quasi anstelle des nautischen Patents verwendet wird und man dann noch vom WSV (also dem Schiffseigner) ausgebildet wird.
Übertrieben gesagt:
Sportbootführerschein, Einweisung und los gehts......vermutlich deswegen rufen da auch viele an...

Ob derjenige nun ein Sportbootführerschein hat oder das Seepferdchenabzeichen, ist amtlich (für die offizielle Fährschifferausbildung) irrelevant. Das ist wahrscheinlich ein Kriterium, welches der WSV bei Bewerbungen als Minimal-Bedingung haben möchte, mehr aber nicht.

Aus dem NDR-Bericht kann man nicht gerade schließen, dass es sich um eine Ausbildung für das Fährschifferpatent handelt und das man zusätzlich mindestens 180Tage Fahrten auf Binnenschiffen per Schifferdienstbuch nachweisen muss.

Ich denke, dass, wenn diese Bedingungen genannt worden wären, die Bereitschaft Fährmann auf dem NOK zu werden, deutlich geringer ausgefallen wäre.
rein vom Wortlaut ist der NDR-Bericht aber tatsächlich korrekt - die Fährschifferberechtigung ist nach der letzten Version der BinSchPersV das Fährschifferzeugnis, für das Führen von Binnenschiffen benötigt man jedoch das Unionspatent, was eine vollständige Berufsausbildung zum Binnenschiffer darstellt. Und wenn ich das richtig sehe war bisher auch für die Fähren tatsächlich der Besitz eines entsprechenden Patents (Entweder das alte Binnenschifferpatent A oder aber ein Unionspatent) gefordert, wovon das WSA inzwischen wohl absieht.

Und bezüglich der Fahrzeit, da gibt es zum Einen den schönen §39 Abs. 3 BinSchPersV, zum Anderen könnte man ja auch die Absolventen nach der Prüfung, aber vor der Ausstellung des Fährschifferzeugnisses entsprechend Fahrzeit als Decksmann oder unter Aufsicht auf den entsprechenden Fähren sammeln lassen, wenn das dazu beiträgt daß man Bewerber herangezogen bekommt, die anschließend die Fähren bedienen.

lg, justme
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  #32  
Alt 23.11.2023, 14:00
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Zitat:
Zitat von Frank mannheim Beitrag anzeigen
Um ein Fährführerschein zu machen benötigt man, zumindest in Badenwürtemberg, eine abgeschlossene Ausbildung zum Binnenschiffer.
sicher, dass dies nach der Einführung des Fährschifferzeugnisses noch so ist?
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  #33  
Alt 23.11.2023, 16:43
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



rein vom Wortlaut ist der NDR-Bericht aber tatsächlich korrekt - die Fährschifferberechtigung ist nach der letzten Version der BinSchPersV das Fährschifferzeugnis, für das Führen von Binnenschiffen benötigt man jedoch das Unionspatent, was eine vollständige Berufsausbildung zum Binnenschiffer darstellt. Und wenn ich das richtig sehe war bisher auch für die Fähren tatsächlich der Besitz eines entsprechenden Patents (Entweder das alte Binnenschifferpatent A oder aber ein Unionspatent) gefordert, wovon das WSA inzwischen wohl absieht.

Und bezüglich der Fahrzeit, da gibt es zum Einen den schönen §39 Abs. 3 BinSchPersV, zum Anderen könnte man ja auch die Absolventen nach der Prüfung, aber vor der Ausstellung des Fährschifferzeugnisses entsprechend Fahrzeit als Decksmann oder unter Aufsicht auf den entsprechenden Fähren sammeln lassen, wenn das dazu beiträgt daß man Bewerber herangezogen bekommt, die anschließend die Fähren bedienen.

lg, justme
Der Wortlaut in dem verlinkten Beitrag war, dass man "auf die nautischen Patente" verzichtet und dann kommt das mit den Sportbootführerscheinen.
Das ist nicht korrekt....und man ist deswegen wohl beim WSA verärgert, wie mir bestätigt wurde.

Im Beitrag wird überhaupt nichts anderes bezüglich "der Patente" genannt.
Davon, dass man jetzt von dem sonst geforderten Binnenschifferpatent absieht und mit dem Fährschifferzeugnis zufrieden ist, war vom Herr Fischer in diesem NDR-Beitrag nichts zu hören und es musste daher, aufgrund des kleinen Textausschnittes der Äußerung davon ausgegangen werden, dass halt auf "die" Patente verzichtet wird und allein der SBF als Grundlage reicht.
Mindestvoraussetzung, um sich überhaupt aussichtsreich bewerben zu können, sind laut Herr Fischer ein Sportbootführerschein und Erfahrungen als Decksmann.

Ich habe eine Antwort von Herr Fischer erhalten und es verhält sich so, wie ich es geschrieben habe:

M.E. daher journalistischer Müll. So etwas sollte gerade bei einem GEZ-Beitrag-gespeisten Unternehmen nicht vorkommen und intensiver auf Qualität wert gelegt werden.

Zur Fahrtzeit.
Wie auch immer.
Es sind mindestens 180Tage nach zu weisen. Ob man den gesamten Aufwand inkl. Lehrgang, ein Radarpatent plus erforderliche Funkscheine sollten zudem vorhanden sein, betreiben will, um einige Stunden im Monat x-mal 100m hin und zurück zu fahren, treiben will, muss man halt wissen....

Da fahr ich lieber weiterhin ehrenamtlich ein Traditionsschiff....

Geändert von tritonnavi (23.11.2023 um 16:53 Uhr)
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  #34  
Alt 25.11.2023, 13:14
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Gilt für den NOK wirklich die Binnenverordnung?
Ein SBF Binnen gilt meines Wissens nach nicht.
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  #35  
Alt 25.11.2023, 13:22
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Gilt für den NOK wirklich die Binnenverordnung?
Ein SBF Binnen gilt meines Wissens nach nicht.
Der SBF-Binnen wird aber als Bewerbungsvoraussetzung für NOK-Fähren-Anwärter gefordert und ansonsten musste man vorher ein Binnenschifferpatent haben, um diese Fähren bewegen zu dürfen (dann m.E., im Gegensatz zum "Fährschifferzeugnis" auch in Längsrichtung zum Kanal...)

Im Kieler Hafen gilt z.b. auch allgemein "Binnen" und "See".
"Binnen" halt nur bis zur Seegrenze.
Die Fähren (Fahrgastschiffe) des SFK im Kieler Hafen fahren zum aller größten Teil als Binnenschiff.
Ist halt kostengünstiger. Z.B. brauchen die keine Rettungsinseln.
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  #36  
Alt 25.11.2023, 13:36
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Es gibt zwischen See und Binnen auch in der Berufsfahrt Überschneidungen. Da gehört das Fahrtgebiet der Zone 2 dazu. Betrifft folgende Gebiete:

https://www.gesetze-im-internet.de/b...141900018.html

Bis denne, Rainer
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  #37  
Alt 25.11.2023, 13:57
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Es gibt zwischen See und Binnen auch in der Berufsfahrt Überschneidungen. Da gehört das Fahrtgebiet der Zone 2 dazu. Betrifft folgende Gebiete:

https://www.gesetze-im-internet.de/binschuo2018anh_i/BJNR141900018.html

Bis denne, Rainer
Wir reden hier eigentlich nur von Berufsschifffahrt. Sowohl die Fähren im NOK, als auch die SFK-Fahrgastschiffe sind "Berufsschiffe".

Der Sportbootführerschein ist von der WSV lediglich als Bedingung für eine Bewerbung ins Spiel gebracht worden.
Es geht, so wie ich es gehört habe, u.a. darum, vorhandenes Deckspersonal (welches die 180Tage Binnenfahrtzeit oftmals schon zusammen haben dürfte) für die Schiffsführung ein zu setzen, welches dann zu allererst einen SBF-Binnen erwerben muss, sofern dieser nicht schon vorhanden ist.

Das "Fährschifferzeugnis" welches die zukünftigen Schiffsführeranwärter für die NOK-Fähren erwerben müssen, ist ein "Berufszeugnis" und dieses erwerben sie halt sinnvoller Weise für die Zone 2, wie ich schon vor 3 Tagen schrieb.
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  #38  
Alt 25.11.2023, 17:17
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Der Sportbootführerschein ist von der WSV lediglich als Bedingung für eine Bewerbung ins Spiel gebracht worden.
Es geht, so wie ich es gehört habe, u.a. darum, vorhandenes Deckspersonal (welches die 180Tage Binnenfahrtzeit oftmals schon zusammen haben dürfte) für die Schiffsführung ein zu setzen, welches dann zu allererst einen SBF-Binnen erwerben muss, sofern dieser nicht schon vorhanden ist.
Die 180 Tage hätte ich um mindestens den Faktor 5 bis 10 erfüllt, nicht als Deckspersonal sondern als Führer eines Sportbootes.

Trotzdem wollte ich nicht unbedingt einfach so auch nach einfacher extra Ausbildung so eine Fähre führen.

Hab oft schon diese Fähren benutzt und hab den Kanal jetzt 10 mal durchfahren.

Da geht es oft echt eng zu, manchmal wurde mir Angst und Bange wenn die 1 m hinter unserem Heck gequert haben, von beiden Seiten große Schiffe.
Geh ich da mal aus Angst vom Gas haben wir alle ein Problem.
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  #39  
Alt 25.11.2023, 18:31
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Die 180 Tage hätte ich um mindestens den Faktor 5 bis 10 erfüllt, nicht als Deckspersonal sondern als Führer eines Sportbootes.
..was aber in dem Fall nicht zählt.....
Zitat:
Trotzdem wollte ich nicht unbedingt einfach so auch nach einfacher extra Ausbildung so eine Fähre führen.
ich denke mal, dass man es von Seiten des Eigners auch nicht so weit kommen ließe.... schätze mal, dass nach und während der Ausbildung zum Fährschiffer eine intensivere Praxisausbildung auf so einer Fähre erfolgen wird.

Ein kleines Schiff mit Personenbeförderung in einem Bereich zu fahren, wo teilweise viel Verkehr (gewerblich und Sportboote) herrscht, ist es etwas anderes, als dort ein Sportboot zu fahren.
Ich gehe da zumindest etwas anders heran, als wenn ich ein größeres Sportboot fahre.
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  #40  
Alt 26.11.2023, 08:41
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In der aktuellen Wochenendausgabe der "Schleswiger Nachrichten" wurde dem Thema nochmal eine halbe Seite gewidmet.
Zitiert wird der Sprecher des WSA-NOK u. a. mit:
  • Der Sportbootführerschein reicht als Mindestqualifikation aus,
  • der Sportbootführerschein beinhalte eine theoretische und praktische Ausbildung inklusive Funk und Radar.
Na denn.
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  #41  
Alt 26.11.2023, 12:25
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Seit wann sind Funk und Radar in der normalen SpoBo Ausbildung mit enthalten?

Scheinbar wurden Leute bei der WSA befragt, welche gar nicht wissen, was in der SpoBo Ausbildung enthalten ist.
Ich habe schon eine ganze Zeit meinen SpoBo und auch den SKS, aber würde mir nicht unbedingt zutrauen, eine 350 t Fähre mit einem Voith-Schneider Antrieb zu fahren.
Die neuen Elektro-Fähren haben wohl Propellerantrieb.

Laut dem NDR Bericht sind von 6 Bewerbern einer nicht erschienen und vier durchgefallen.
__________________
Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll.
Ich habe keine Vorurteile. Ich hasse jeden

Geändert von Big Blue (26.11.2023 um 12:36 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #42  
Alt 26.11.2023, 16:54
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
In der aktuellen Wochenendausgabe der "Schleswiger Nachrichten" wurde dem Thema nochmal eine halbe Seite gewidmet.
Zitiert wird der Sprecher des WSA-NOK u. a. mit:
  • Der Sportbootführerschein reicht als Mindestqualifikation aus,
  • der Sportbootführerschein beinhalte eine theoretische und praktische Ausbildung inklusive Funk und Radar.
Na denn.
Ja, der Sportboot führerschein reicht als Mindestqualifikation aus, um sich für die Ausbildung zum Fährschifferzeugnis für die NOK-Fähren zu bewerben.

Der Sportbootführerschein hat noch nie eine Ausbildung in Funk und Radar enthalten......und das dürfte auch niemand vom WSA gesagt haben. Erst beim Seeschifferschein ist eine praktische und theoretische Radarprüfung enthalten.

Eine Radarprüfung und der (UBI-) Funkschein muss daher extra gemacht werden , bzw schon vorhanden sein.

Herr Thomas Fischer, Leiter Sachgebiet A1 des WSA NOK, der auch im NDR-Bericht zu sehen ist, ist ganz sicher genau informiert und hat mit das schriftlich bestätigt, was ich hier schreibe.

Die Lokalberichterstattung scheint m.E. nachlässig zu arbeiten.
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  #43  
Alt 27.11.2023, 08:25
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
...
Die Lokalberichterstattung scheint m.E. nachlässig zu arbeiten.
Das war der einzige Grund meines Postings. Der ganze Kram steht halt nochmal teilweise falsch in der Zeitung. Deshalb auch mein süffisantes "Na denn". Irgendwer weiß nicht wovon er redet bzw. schreibt, entweder der Herr Fischer oder die Zeitungsleute (was ja nicht eben eine große Überraschung wäre).
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  #44  
Alt 27.11.2023, 10:44
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Das war der einzige Grund meines Postings. Der ganze Kram steht halt nochmal teilweise falsch in der Zeitung. Deshalb auch mein süffisantes "Na denn". Irgendwer weiß nicht wovon er redet bzw. schreibt, entweder der Herr Fischer oder die Zeitungsleute (was ja nicht eben eine große Überraschung wäre).
wie schon mehrfach geschrieben:
das Problem scheint in diesem Fall m.E. eher bei der Presse zu bestehen....
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  #45  
Alt 28.11.2023, 09:07
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Zitat:
Zitat von hein mk Beitrag anzeigen
Moin
Da kann man mal wieder sehen wo hin die Kostendrückerei führt. Auch unser "Fachkräftemangel" hat etwas mit Geld bzw Einkommen zu tun.
Wenn heute kaum noch junge Leute in Deutschland bereit sind einen großen Teil der handwerklichen Berufe zu erlernen und auszuführen, dann hat das auch was mit der Wertschätzung der ganzen Gesellschaft für diese Tätigkeiten zu tun.
Gruß Hein
Und man darf die Arbeitszeiten nicht vergessen....
__________________
Viele Grüße
Olli
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  #46  
Alt 28.11.2023, 10:01
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Und man darf die Arbeitszeiten nicht vergessen....
was meinst Du damit?

Gruß, Rainer
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  #47  
Alt 28.11.2023, 11:26
tritonnavi tritonnavi ist offline
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
was meinst Du damit?

Gruß, Rainer
Wahrscheinlich:
das Fährpersonal muss auch nachts und am Wochenende arbeiten....wäre, aus meiner Sicht, nicht gerade ein Traumjob.
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  #48  
Alt 28.11.2023, 12:56
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Wahrscheinlich:
das Fährpersonal muss auch nachts und am Wochenende arbeiten....wäre, aus meiner Sicht, nicht gerade ein Traumjob.
Wo ist das Problem mal Nachts oder am Wochenende zu Arbeiten?

Das wäre mein Traumjob.

Das müssen sehr viele im Öffentlichen Dienst, Krankenhaus, Busfahrer, Lokführer, Feuerwehr usw.
Dafür gibt es doch Freizeitausgleich, zum Beispiel Montag oder Dienstag frei, wo Andere Arbeiten.

Gruß Manfred
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  #49  
Alt 28.11.2023, 13:20
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Naja Traumjob...... Obs wirklich so "Erfüllend" ist - immer nur hin und her. Das Fährschifferzeugnis gilt ja nur für die eine Fährstelle - jede weitere bedeutet eine neue praktische Prüfung.

Denke mal, dass die Knete, die man verdient auch nicht die Welt ist.
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  #50  
Alt 28.11.2023, 13:29
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Naja Traumjob...... Obs wirklich so "Erfüllend" ist - immer nur hin und her. Das Fährschifferzeugnis gilt ja nur für die eine Fährstelle - jede weitere bedeutet eine neue praktische Prüfung.

Denke mal, dass die Knete, die man verdient auch nicht die Welt ist.
Geld ist nicht Alles.
Man hat seinen Traumjob, ist auf dem Wsser und jeden Tag zu Hause für die Familie.
Was willst du mehr als Kapitän oder Schiffsführer, Steuermann.
Viele Kapitäne fahren als Lotse oder Kanalsteuerer, damit sie regelmäßig für die Familie zu Hause sind.

Ich habe in meinem Traumjob 30/30 Kalendertäglich gearbeitet, meine Familie war damit Einverstanden und Zufrieden.

Gruß Manfred
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