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  #1  
Alt 29.10.2023, 12:25
Metalfriese Metalfriese ist offline
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Standard Deutsche Behörden

Vor ca einem Jahr hatte ich mir hier beim WSA eine Nummer für mein neues Kleinfahrzeug geholt -Großer Fortschritt: Beim letzten Mal musste man die Gebühr noch in bar per normalem (!!!) Brief einsenden -einschreiben nein, weil idR Niemand zum annehmen da wäre (?), überweisen auch nicht möglich....also eigentlich schon die Verpflichtung zur Straftat, weil Bargeld so nicht verschickt werden darf....egal, Geschichte.
Diesmal lag dem Antrag ein Lastschriftformular mit bei (ohne irgendwo im Antrag anzugeben wieviel dann überhaupt eingezogen würde....)
Nach fast einem Jahr kommt nun Post vom WSA: Man könne den Betrag nicht per Lastschrift einziehen (??) und ich müsse umgehend überweisen. Erfolge das nicht innerhalb Frist X wird mein Führerschein eingezogen....????
Nicht explizit Bootsschein, nein richtig gelesen, der Führerschein- so steht es da
Irgendwie leidet man dort scheinbar unter Größenwahn
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  #2  
Alt 29.10.2023, 12:51
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
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Hi! Sind halt etwas unbeholfen.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #3  
Alt 29.10.2023, 14:29
Neutral Neutral ist offline
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Bei uns kostet das Ausstellen eines neuen Bootsscheines ca. 18 €.

Man muss ein Formular für die Lastschrift ausdrucken und dem Antrag beifügen. Geldbeträge findet man nicht - man unterschreibt quasi eine ' Blankovolllmacht '.

Die Gebühren für Ab -, Um- und Anmeldung findet man auf der Homepage.

Früher wurde auch eine Geldzusendung per Post akzeptiert.

Dann bezahlst Du eben die Gebühr und gut ist.


Ich empfinde die Androhung mit Führerscheinentzug bei Nichteinhalten der Frist als taktlos. Da wird man eben einen standardisierten Text/ Vordruck verwendet haben. Der Sachbearbeiter macht nur seinen Job und greift auf das zurück was er zur Hand hat.

Ich Frage mich nur, ob die Behörde wirklich so einfach den Führerschein einziehen könnte.
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Schöne Grüsse !
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  #4  
Alt 29.10.2023, 14:38
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jogie jogie ist offline
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Viele XXXXX auf den Ämtern kennen die Gesetze nicht von dem was die da machen.
Dann wird abgelehnt weil die sich nicht auskennen.
Hatte mal den Fall, das ich dem sagen musste was sache ist.
Dann auf eimal ging es.

Führerschein oder auch Bootsführerschein einziehen bei nicht Zahlung einer Rechnung kann nicht sein.
Da macht einer seine eigenen " Gesetze"
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Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht

Wir sind ein Forum und nicht Google.
Hier darf man sich für die Hilfe auch Bedanken.
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  #5  
Alt 29.10.2023, 14:40
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blondini blondini ist offline
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Hi! natürlich ist das Müll mit dem Führerscheinentzug. Man sollte Mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen, damit die vorgesetzte Behörde den Unsinn zu lesen bekommt.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #6  
Alt 29.10.2023, 16:02
Metalfriese Metalfriese ist offline
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Das der angedrohte Entzug ne Luftnummer ist, ist klar - das Schreiben ansich ist schon uninteressant da kein Einschreiben
Die 20€ bekommen die, klar, hab ja auch meine Nummer dafür erhalten. Aber diese Dreistigkeit beruhend auf eigener Unfähigkeit nach einem Jahr so zu drohen....das ist mir nächste Woche mal einen Anruf wert. Da hätt ich doch gern die Rechtsgrundlager erklärt
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  #7  
Alt 29.10.2023, 17:52
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Dass das verschicken von Bargeld eine Straftat wäre, ist nun wirklich neu.

Auf den behördlichen Schreiben des WSA gibt es doch sicher eine Telefonnummer. Manchmal ist am anderen Ende des Drahtes auch ein Mensch, mit dem man den Lapsus einfach klären könnte bevor man sich eine Rechtsgrundlage für einen offenkundigen menschlichen Irrtum erklären lässt.
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Gruß und gute Fahrt

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Kapitaenwalli
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  #8  
Alt 29.10.2023, 18:17
Traibholz Traibholz ist offline
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Vielleicht einfach mal eine Kopie vom Führerschein hinschicken mit Begleitschreiben "Bitte schön, ist günstiger als eine Überweisung ...".
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  #9  
Alt 29.10.2023, 23:50
Metalfriese Metalfriese ist offline
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Zitat:
Zitat von kapitaenwalli Beitrag anzeigen
Dass das verschicken von Bargeld eine Straftat wäre, ist nun wirklich neu..
Das versenden von Bargeld im normalem Brief ist ist nicht erlaubt. Da du im Verlustfall sowieso keinerlei Nach/Beweise hättest eigentlich egal, aber wie gesagt- verboten. Und das zu umgehen ist eine Straftat, auch wenn noch so gering Ladendiebstahl wird ja auch idR gar nicht mehr geahndet, bleibt aber verboten
Einschreiben, Paket, Expressbrief (bis 500€) -alles was beim Versand dokumentiert wird und eine Empfängerunterschrift erfordert geht klar.
Aber die Behörde forderte genau deswegen- keine Empfängerunterschrift (möglich??) - einen normalen Brief.
Diesmal eine Einzugsermächtigung, derer sie dann nicht mächtig war....und die wollen meinen Führerschein?
Mal sehen, eine Anfrage diesbezüglich ist an die übergeordnete Behörde schon raus: Wir helfen gerne...mal sehen
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  #10  
Alt 30.10.2023, 05:09
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Für mich klingt das alles wie ein schlechter Witz.
Natürlich hat eine Behörde eine Poststelle. Es werden ja immer wieder auch Sachen mit Zustellungsurkunde verschickt, wegen Fristen o.Ä. Wir leben in einem Rechtsstaat, und da können die Leute juristisch gegen Behördenentscheidungen vorgehen. Zum Glück.
Schon deshalb muss Postverkehr dokumentiert werden.
Des Weiteren gibt es für jede Behörde einen Aktenplan, in dem bestimmt ist, wie und wo Dokumente abgelegt und gepflegt werden. Ist so ähnlich wie ISO 9000, nur viel älter.
Für Gebühren erstellen Behörden Gebührenbescheide, auf Grundlage einer Gebührenordnung.
Jeder Bescheid benötigt eine sachliche Begründung und eine Rechtsgrundlage.
Ich arbeite (ja, tatsächlich arbeite, und beziehe nicht nur Gehalt, das gibt's auch...) zufällig im ÖD, und dies in einer der oberen Entgeltgruppen...
Bei einem derartigen Bescheid würde ich, mit anwaltlicher Unterstützung, sofort in Widerspruch gehen. Die Vorgehensweise hinsichtlich der Zahlung und der angedrohte Führerscheinentzug hat ganz offensichtlich keine Rechtsgrundlage, und ist somit Willkür. Dagegen muß man aus Prinzip vorgehen. Das ist etwas anderes als ein irgendwie entschuldbarer Irrtum.
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  #11  
Alt 30.10.2023, 06:21
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr scheint mir das ein Betrugsversuch zu sein.
Dafür spricht:
1.) Die Aufforderung zu einem nicht nachvollziehbaren Geldfluss
2.) Der explizite Ausschluss einer minimalen Transparenz/ Nachvollziehbarkeit durch Ablehnung eines Einschreibens (und bei einem Einwurfeinschreiben würde auch niemand quittieren)
3.) Behörden mit regelmäßigen Geldeingängen (also alle, die regelmäßig Gebühren erheben) haben eine Kassenstelle. Selbst wenn man nicht überweist, geht jeder Zahlungseingang über die Kassenstelle, im Zweifelsfall durch persönlichen Kontakt und Bargeldübergabe, und zwar ausschließlich gegen Quittung.

Ein WSA stellt regelmäßig Bootsscheine aus, insofern haben die mit Sicherheit eine normale Zahlungsroutine.
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  #12  
Alt 30.10.2023, 06:28
Traibholz Traibholz ist offline
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Zitat:
Zitat von Metalfriese Beitrag anzeigen
Das versenden von Bargeld im normalem Brief ist ist nicht erlaubt. Da du im Verlustfall sowieso keinerlei Nach/Beweise hättest eigentlich egal, aber wie gesagt- verboten. Und das zu umgehen ist eine Straftat, auch wenn noch so gering Ladendiebstahl wird ja auch idR gar nicht mehr geahndet, bleibt aber verboten ...
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob dein Kommentar ironisch gemeint war.

Eine Straftat liegt nur vor, wenn ein Handeln durch den Gesetzgeber mit Strafe bedroht ist. Für den Versand von Geld gibt es schlicht keine Strafvorschrift.
Für den Ladendiebstahl gibt es jedoch eine Strafandrohung in § 242 StGB (Diebstahl) - er wird aber unter begründeten Umständen nicht verfolgt.

Die Post untersagt in ihren Geschäftsbedingungen den Bargeldversand. Und würde im Verlustfall nicht haften.
Diese Untersagung ist jedoch bei Nichtbeachtung mit keinerlei Strafe belegt, weder im Sinne einer Straftat noch sonstwie.

Die Post selbst bietet übrigens den Bargeldversand bis zu 100 € als "EINSCHREIBEN Wert" an.

Geändert von Traibholz (30.10.2023 um 11:32 Uhr)
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  #13  
Alt 30.10.2023, 06:51
Traibholz Traibholz ist offline
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr scheint mir das ein Betrugsversuch zu sein.
Dafür spricht:
1.) Die Aufforderung zu einem nicht nachvollziehbaren Geldfluss
...
Zitat:
Zitat von Metalfriese Beitrag anzeigen
...und ich müsse umgehend überweisen....
Es wird ja eine Überweisung gefordert, also nicht ganz intransparent (sollte das Empfängerkonto nicht irgendwo auf einer karibischen Insel verortet sein).

Vielleicht ist es der verzweifelte Versuch, einen verpennten Vorgang noch abzuschließen.
Wenn ich es richtig verstehe, wurde die Zulassung ja durchgeführt, es wurde also der gebührenpflichtige Verwaltungsakt in Gang gesetzt. Und wie bermerkt, gibt es darüber bei den Behörden immer irgendwelche Vermerke. Vielleicht ist dort nun intern schlicht nicht mehr möglich, eine alte Vorgangsnummer mit einer aktuellen Lastschrift zu kombinieren. Könnte man aber einfach so dem Kunden/Bürger gegenüber kommunizieren, ohne eine inhaltsleere und alberne Drohung anbei.

Geändert von Traibholz (30.10.2023 um 11:33 Uhr)
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Alt 30.10.2023, 06:57
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Hi! Behörden nehmen eigentlich ungern Bargeld an. Irgendetwas stimmt da nicht und ich würde in Erwägung ziehen, die Fach- und Rechtsaufsicht einzuschalten. Allein um den Fall auszuschließen, dass da ein Mitarbeiter jahrelang in die eigene Tasche gewirtschaftet hat und nach Pensionierung seine Spuren nicht verwischt hat. Wie gesagt, nicht dass es so ist, sondern nur mal gucken, dass es nicht so ist.
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  #15  
Alt 30.10.2023, 07:14
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Ich würde den Spieß umdrehen und angeben das das Geld damals bar in den anmeldunterlagen dabei war... Wie es früher immer gefordert wurde... Da die Unterlagen eingegangen sind und auch bearbeitet wurden muss auch das Geld angekommen sein ... Die sollen erst Mal ihren Saustall aufräumen
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Gruß Volker
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Alt 30.10.2023, 07:26
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Moin

das wiederum wäre eine Straftat: Vortäuschen einer Straftat, in diesem Fall Diebstahl § 242 StGB

Das was Du (Billi) geschrieben hast ist auch eine Straftat: Aufforderung zu einer Straftat: § 111 StGB

https://dejure.org/gesetze/StGB/111.html

Ihr solltet sehr vorsichtig sein, hier sowas zu schreiben. Das ist ein öffentliches Forum. Und den Unterschied zwischen öffentlichem Recht und privatem Recht, hier Beförderungsbedingungen der Post, sollte man auch kennen.

Ansonsten würde ich auch sehr vorsichtig mit dem Verschicken von Bargeld sein, denn dazu fordert eigentlich keine Behörde auf.

Deswegen nochmal den Tipp: telefonieren!
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Kapitaenwalli
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  #17  
Alt 30.10.2023, 07:48
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich würde den Spieß umdrehen und angeben das das Geld damals bar in den anmeldunterlagen dabei war... Wie es früher immer gefordert wurde... Da die Unterlagen eingegangen sind und auch bearbeitet wurden muss auch das Geld angekommen sein ... Die sollen erst Mal ihren Saustall aufräumen
Das wäre ein Betrugsversuch....263, 22 StGB
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  #18  
Alt 30.10.2023, 08:12
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Das wäre ein Betrugsversuch....263, 22 StGB
Und wenn man nur schreiben würde "ich bin mir sicher"

Wie gesagt früher musste man den Betrag in bar zur Anmeldung dazu fügen heute demie blanko Abbuchungsgenehmigung
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  #19  
Alt 30.10.2023, 12:14
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Nur um ganz wilden Spekulationen vorzubeugen

Ich vermute, hier hat ein evtl nicht ganz sachkundiger Gehilfe ein Textvordruck verwendet, der nicht für genau diese Angelegenheit gedacht war. Sonden eher für eine Führerscheinangelegenheit
Zitat:
Zitat von Traibholz Beitrag anzeigen
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob dein Kommentar ironisch gemeint war.

Eine Straftat liegt nur vor, wenn ein Handeln durch den Gesetzgeber mit Strafe bedroht ist. Für den Versand von Geld gibt es schlicht keine Strafvorschrift.

Die Post untersagt in ihren Geschäftsbedingungen den Bargeldversand. Und würde im Verlustfall nicht haften.
Diese Untersagung ist jedoch bei Nichtbeachtung mit keinerlei Strafe belegt, weder im Sinne einer Straftat noch sonstwie.
Wie wäre denn der korrekte Ausdruck dafür, etwas Verbotenes explizit auszuführen bzw dazu aufzufordern?
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  #20  
Alt 30.10.2023, 13:09
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Zitat:
Zitat von Metalfriese Beitrag anzeigen
Nur um ganz wilden Spekulationen vorzubeugen

Ich vermute, hier hat ein evtl nicht ganz sachkundiger Gehilfe ein Textvordruck verwendet, der nicht für genau diese Angelegenheit gedacht war. Sonden eher für eine Führerscheinangelegenheit


Wie wäre denn der korrekte Ausdruck dafür, etwas Verbotenes explizit auszuführen bzw dazu aufzufordern?
Wenn man den Text so liest ist deine damals mitgeschickte Lastschrift Genehmigung nicht korrekt gewesen...
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  #21  
Alt 30.10.2023, 13:43
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn man den Text so liest ist deine damals mitgeschickte Lastschrift Genehmigung nicht korrekt gewesen...
Das Versäumnis ist doch, dass die einen Schein ausgestellt haben ohne den Betrag vorher zu kassieren.
Denn genau das wäre der richtige Weg gewesen und so verfahren auch andere WSA.

Gruß

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  #22  
Alt 30.10.2023, 13:44
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Moin

Der Text ist auch ein wenig wirr.

Da kennt jemand den Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis nicht. Es wird nie ein Führerschein entzogen sondern die Fahrerlaubnis. Ein Führerschein ist lediglich ein Dokument. Ich hätte davon reichlich.

Zudem hat das nichts mit dem Sachverhalt "Ausstellung eines Registrierscheins" zu tun. Den schicken sie beim Ausbleiben der Einzahlung schlicht nicht zu.

Das hört sich tatsächlich wie durcheinandergeratene Textbausteine an.
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Kapitaenwalli
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  #23  
Alt 30.10.2023, 13:51
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das Versäumnis ist doch, dass die einen Schein ausgestellt haben ohne den Betrag vorher zu kassieren.
Denn genau das wäre der richtige Weg gewesen und so verfahren auch andere WSA.

Gruß

Totti
Ja klar dafür hat er ja die Lastschrift Genehmigung mitgeschickt ... Entweder falsch ausgefüllt... Oder ein Konto das generell nicht Lastschrift fähig ist ...

Warum es jetzt so lange gedauert hat bis sie sich melden ... ???
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  #24  
Alt 30.10.2023, 14:12
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Ersetze das Wort Führerschein durch Registrierschein und dann könnte das Sinn machen ��
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  #25  
Alt 30.10.2023, 14:38
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Wurde den damals die Gebühren von deinem Konto abgebucht?
Hast du auf deinen Kontoauszügen mal nachgeschaut?
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