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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 25.10.2023, 08:16
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Im Grunde wird alles mögliche behauptet und geschrieben.
Habe gerade beim ADAC nachgeschaut:
Oben schreiben die, MwST. Nachweis ist erforderlich.
Unten schreiben die, seit 2020 wird von Unionsware ausgegangen, wenn das Boot in der EU unterwegs ist.
Hier Fahrgebiet Holland.

Gruß

Totti
ADAC schreibt auch das man ins benötigt... Nichts davon das WSA auch genügt ..

ADAC ist für mich eine der letzten Quellen wo ich mich drauf verlassen werde
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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Alt 25.10.2023, 10:00
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Also ich habe nun eine Kopie des Kaufvertrages noch zusätzlich an Bord, obwohl da ja keine MwSt ausgewiesen sind, da Privatkauf.

Den eigentlichen MwSt-Nachweis kann ich nicht mehr auftreiben und von daher muss das reichen, mehr geht in meinem Fall leider nicht.

Bin gespannt was die nächste Saison bringt.


Gruß,
Thorsten
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Mit Mut zu warten, ist die Kunst Fehler zu vermeiden.
Liebe Grüße, Thorsten
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  #28  
Alt 25.10.2023, 11:32
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Zitat:
Zitat von Berni Beitrag anzeigen
Du widersprichst dir ja selbst!

Du schreibst ja selber, dass du einen MwSt - Nachweis hattest und trotzdem an die Kette gelegt wurdest, weil es ein Sprachproblem war.

Mit anderen Worten, es war in deinem Fall egal, ob du einen Nachweis hattest oder nicht
Nein Berni, das hast Du dann falsch verstanden:

Sie wollten unbedingt einen Kauf-, Herkunfts- oder Mehrwertsteuerbeleg sehen. Den hatte ich ja auch dabei. Aber die Dumpfbacken haben das Stück Papier des Hauptzollamtes Kiel leider nicht lesen oder interpretieren können (oder wollen?).

Jedenfalls haben sie mich für 4 1/2 Stunden mit meinem Dampfer festgesetzt.
Da sie meine Bootspapiere (Intern. Bootsschein, Crewliste, MwSt.-Nachweis) und meinen Reisepass nun erst mal hatten, konnte ich auch nicht "unter Protest" so einfach abhauen, sondern musste so lange warten, bis nach deren Meinung der Sachverhalt geklärt war.

Ich denke, das kann überall so passieren. Auch in jedem anderen EU-Land. Vielleicht sind die Holländer besser aufgeklärt und sprechen wenigstens Englisch oder sogar Deutsch, was die Dinge sehr erleichtern kann.

Aber im Zweifelsfall sitzen die alle erst am am längeren Hebel und lassen sich von einem deutschen Touristen vermutlich nur ungern über Zollbestimmungen und "Gemeinschaftswarencharakter" belehren.

Ich habe es damals in Rumänien vorgezogen, erst mal "kleine Brötchen zu backen" und abzuwarten. Hätte ich eine hitzige Diskussion provoziert, säße ich vielleicht heute noch da...

Insofern rate ich jedem:

1. Wenn verfügbar, nimm einen Kaufbeleg oder eine andere Bestätigung über die Entrichtung der Mehrwertsteuer oder einen Beleg über den Unionswaren-Charakter zu Deinen anderen Bootspapieren, wenn Du außerhalb Deutschlands unterwegs bist. Eine Kopie sollte wahrscheinlich ausreichen und es kostet Dich ein A...runzeln, diese dabei zu haben.

2. Auch wenn Du den Sinn des Verlangens eines ausländischen (Zoll-) Beamten nicht verstehts und das Ganze für nicht richtig, vielleicht sogar rechtswidrig erachtest: Diskussionen mit ausländischen Behördenvertretern bringen in der Regel erst mal nichts - außer Ärger. Geduld und (wenn auch geheuchelte) Freundlichkeit helfen meist besser, aus so einer Situation herauszukommen.

Gruss


Gerd
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Alt 26.10.2023, 13:24
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Mich würde mal interessieren, was die ausländische WSP oder meinetwegen auch der ausländische Zoll interessieren sollte, ob oder dass das Boot mit demnach ausländischer Flagge, nämlich deutscher Flagge, in Deutschland als Unionsware betrachtet wird? Was wollen die kontrollieren auf welcher Basis?
Ist irgendjemand schon mal in Holland oder Frankreich oder Belgien auf einen Kaufbeleg wegen bezahlter oder nichtbezahlter MwSt. des Bootes kontrolliert worden?
Mit welchem Recht? Das Boot ist Unionsware und wird so in Deutschland betrachtet und ist auf Gastbesuch in der Union.
Ich verstehe nicht, warum immer das Argument vorgebracht wird, dass das mit der Unionsware ja möglicherweise nur so in Deutschland betrachtet wird.
Nun, es ist ja nunmal ein deutsches Boot unter deutscher Flagge mit deutscher Zulassung, kommend aus Deutschland in den letzten Wochen und damit womit angreifbar?

Gruß

Totti
die Frage 'nach welchem recht' ist relativ einfach zu beantworten - der Zollkodex ist EU-Recht, und in allen beteiligten Ländern der EU-Zollunion gleichlautend in Kraft. Zollrechtlich sind alle beteiligten Ländern ein einziges Gebilde, innerhalb dessen ein freier Verkehr von Waren und Dienstleistungen ohne jegliche Zollschranken stattfindet und dessen Außengrenzen die gemeinsame Zollgrenze für alle Waren und Dienstleistungen darstellt. Von daher ist eine beliebige Ware entweder Unionsware im gesamten Gebiet der Union oder eben nicht, und die Rechtsgrundlagen auf deren Grundlage das bewertet wird sind ebenfalls in der gesamten Union die gleichen. Die Zuständigkeiten liegen allerdings bei der jeweiligen Landes-Zollbehörde, d.h. die Durch- und Umsetzung der aus dem Zollkodex sich ergebenden Bestimmungen übernimmt in Deutschland der deutsche Zoll, in Italien der italienische, in den Niederlanden und in Frankreich der französische Zoll, die grundsätzlich für alle in dem jeweiligen Land befindliche Waren zuständig sind (d.h. Registerland interessiert innerhalb der EU niemanden - genauso wie auch beim Verbringen von Waren in die EU die Verzollung und ggf. die Versteuerung grundsätzlich (soll heißen: es gibt auch Ausnahmen davon) nicht im Zielland, sondern im Eintrittsland durchzuführen ist und die entsprechenden Waren daraufhin in der gesamten Union als Unionsware gelten).
Und dann kommt es halt zur Rechtsauslegung - und genauso wie die deutsche BFD Nord da mal eine offensichtlich unzutreffende Rechtsauffassung vertreten hat kann einem das auch bei anderen Finanzbehörden passieren, insbesondere wenn es sich dabei um Länder mit EU-Außengrenzen handelt in denen naturgemäß häufiger Zollvorgänge stattfinden und Zollbehörden häufiger mit der Überprüfung des Zollstatus zu tun haben.

lg, justme
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Alt 26.10.2023, 14:09
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
1. Wenn verfügbar, nimm einen Kaufbeleg oder eine andere Bestätigung über die Entrichtung der Mehrwertsteuer oder einen Beleg über den Unionswaren-Charakter zu Deinen anderen Bootspapieren, wenn Du außerhalb Deutschlands unterwegs bist. Eine Kopie sollte wahrscheinlich ausreichen und es kostet Dich ein A...runzeln, diese dabei zu haben.
Das Problem ist ja, dass nicht der letzte, hier eigene Kaufvertrag gemeint ist, sondern der ursprüngliche erste Kaufvertrag.
Und da gibt es mitunter lustige Argumentationen, bzw. Auslegungen, je nachdem wo man kauft: Aufbewahrungsfrist 10 Jahre, der Beleg ist nicht mehr vorhanden.

Also hat man den Kaufbeleg vom Händler (wenn man beim Händler gekauft hat), der natürlich eine ausgewiesene MwSt. hat. Aber dieser Beleg reicht im Zweifelsfall nicht.

Grüße

Totti
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Alt 26.10.2023, 16:34
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das Problem ist ja, dass nicht der letzte, hier eigene Kaufvertrag gemeint ist, sondern der ursprüngliche erste Kaufvertrag.
Und da gibt es mitunter lustige Argumentationen, bzw. Auslegungen, je nachdem wo man kauft: Aufbewahrungsfrist 10 Jahre, der Beleg ist nicht mehr vorhanden.

Also hat man den Kaufbeleg vom Händler (wenn man beim Händler gekauft hat), der natürlich eine ausgewiesene MwSt. hat. Aber dieser Beleg reicht im Zweifelsfall nicht.

Grüße

Totti
Hallo Totti,

Ich hatte den Verzollungsbeleg (Mehrwertsteuer) vom Zoll in Kiel dabei.
Dort war bei / nach der Einfuhr des Schiffes nach Deutschland erstmals Mehrwertsteuer vom ursprünglich ersten Eigner/Käufer entrichtet worden. Das Schiff ist wohl in den Niederlanden ohne Berechnung der Mehrwertsteuer erstmalig ausgeliefert worden.

Ich glaube, die Rumänen haben das nicht verstanden und eine Original- Rechnung eines Händlers mit ausgewiesener Steuer erwartet.

Hinzu kam, dass ich auf der Donau - nur durch Wechsel des Ufers - von Serbien (Nicht-EU) nach Rumänien (EU) eingereist war und deshalb einklarieren musste.

In Serbien hatte ich - aus Ungarn einreisend - auch schon mal 3 Stunden im Einklarierungshafen auf den Zoll (eine Zöllnerin) warten müssen. Die war aus bestimmten, spezifisch weiblichen Gründen wohl etwas "unpässlich" und deshalb nicht in ihrem Büro. Sie musste erst von zu Hause geholt werden.

Immerhin hat uns (2 Boote, 2 Skipper) der Hafenmeister (auch Hafen- /Grenzpolizist in Personalunion) die Wartezeit mit der gemeinsamen Leerung von 1 1/2 Flaschen Whiskey aus seinem Bestand in seinem Büro "versüßt".
Als die Zöllnerin endlich da war, hat sie auch noch ein Tröpfchen aus der Pulle mitbekommen. Für unsere Papiere zeigte sie kaum Interesse. Wir sind dann an dem Tag lieber nicht mehr weiter gefahren, durften aber an dem Anleger für Kreuzfahrtschiffe über Nacht liegen bleiben, was sonst eigentlich nie erlaubt wird.

Du siehst: Andere Länder, andere Sitten - auch beim Zoll. Europäischer Zollkodex hin oder her: Es ist besser, sich den Gegebenheiten weitestgehend anzupassen.

Ich könnte noch mehr von Grenzern und Zöllnern entlang der Donau erzählen. In Ungarn, Rumänien und Bulgarien herrschen zwar Dank der EU eigentlich gleiche Zollbestimmungen, aber es gilt eine völlig andere andere Art und Weise, damit und mit den betroffenen EU-Bürgern umzugehen.

Sichtbarer Respekt vor der Obrigkeit ist das A und O. Wenn Du den aber erst mal gezeigt hast, wird es hier und da sehr einfach, um nicht zu sagen, die Obrigkeit wird zugänglicher, manchmal sogar freundlich bis kumpelhaft und man ist um einvernehmliche Lösungen für Probleme, die es genau genommen ja gar nicht gibt, sehr bemüht.

Inzwischen sind wir aber hier reichlich Off-Topic.

Mein Fazit und Tipp für alle, die keine Ursprungsrechnung mit ausgewiesener Steuer haben: Ich würde versuchen, bei meinem Heimat-Zollamt irgend eine Bescheinigung zu bekommen (keine Ahnung, ob es sowas gibt - ich bin kein Zoll-Spezialist), die bestätigt, dass das Boot "Unionswarencharakter" hat.
Damit sollte man überall in der EU auf der sicheren Seite sein.

Gruss


Gerd
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Alt 27.10.2023, 09:05
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Für Trailerbootfahrer:

Ich bin mal 4 Stunden in der Schweiz (klar, nicht EU) gestanden. Bei der Ausreise (!) nach D.

Boot mit Bodensee-Zulassung. Die läuft aber immer nur 3 Jahre und dann bekommt man einen neuen Schein. Es ist also nicht ersichtlich wie lange mir das Boot tatsächlich gehört. Angenommen die ist relativ neu eben noch netmal ein Jahr das "dokumentiert" ist.

Sonst habe ich nix dabei was relevant sein könnte. Gut den Trailerschein. aber auch da kein weiteres Dokument. Ich hab doch verdammt nochmal auch die Rechnung vom Auto an sich net immer dabei.

So, da stehste. Kaufvertrag? "Zu Hause".
Kann den jemand faxen? "Nö, sitzen alle Hausbewohner hier im Auto".

Und jetzt

Dann ham´n die immer weiter gemacht. Persening? Woher?
Nachgerüstete Instrumente? Sonst irgendetwas "veredelt"
Es war unfassbar.
Gesucht, von Reifen bis Anhängelast, ob sie sonst was am Gespann finden könnten.....Vignetten auch richtig geklebt....usw.

Ich bin komischerweise total ruhig geblieben. Hab weder gelacht noch hinter deren Rücken den Kopf geschüttelt. Einfach nur ratlos die Schultern gezuckt und nen ratlosen treudoofen Dackelblick aufgesetzt. "Dann erschiesst mich halt"

An dem Tag hätte man alles Mögliche dabei haben können, die Säge hätte trotzdem geklemmt.

Nach 4 Stunden und etlichem Diskutieren untereinander (im Büro, konnte man aber durch Glasscheiben reinsehen) und allem möglichen in ihren Computer gehacke (was man da wohl an Bussen verhängen könnte oder sowas) kam wohl ein "Höherer".

Hab meine Papierlen und Pässe wieder bekommen. "Auf Wiadarluaga".
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (27.10.2023 um 09:12 Uhr)
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