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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.09.2023, 07:28
fluffi81 fluffi81 ist offline
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Standard Fahrgastschiff / Sportboot

Moin
Ist ein Sportboot welches, gewerbsmässig, Urlaubsgäste zu Erholungs und Sportzwecken transportiert, der rechtlichen Definition nach ein Fahrgastschiff oder ein Sportboot?
Wie verhält sich die Definition, intenational, zu der 200 Tonnage Grenze?
Also ist ein Fahrgastschiff erst ein Fahrgastschiff, wenn es über 200 gross tonnagen hat?
Gruß fluffi
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  #2  
Alt 07.09.2023, 07:31
Lady An Lady An ist offline
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Es fängt schon wieder an...
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  #3  
Alt 07.09.2023, 07:42
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Boh fluffi,
lass es einfach! Es wird nix.

Die Tonnage hat nichts mit der gewerblichen Nutzung zu tun.
Wie wäre es, du erzählst einfach mal genau was du vor hast,
dann könnten wir dir konkrete Hinweise zur Umsetzung geben.

Klaus, der sicher ist, das dieses Thema hier schon mal diskutiert wurde
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  #4  
Alt 07.09.2023, 07:44
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Murmeltiertag……
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #5  
Alt 07.09.2023, 07:45
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von fluffi81 Beitrag anzeigen
Moin
Ist ein Sportboot welches, gewerbsmässig, Urlaubsgäste zu Erholungs und Sportzwecken transportiert, der rechtlichen Definition nach ein Fahrgastschiff oder ein Sportboot?
Wie verhält sich die Definition, intenational, zu der 200 Tonnage Grenze?
Also ist ein Fahrgastschiff erst ein Fahrgastschiff, wenn es über 200 gross tonnagen hat?
Gruß fluffi
warum nimmst du nicht einfach mal die Lektüre zur Hand.. liest diese und versuchst auch mal diese zu verstehen...


für dich ganz Einfach ... mit dem Sportbootführerschein darfst du keine Gewerblichen Fahrten machen. ... Ende....

Wenn du gewerblich diskutieren willst geh ins gewerbliche Forum und nerve nicht uns..
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  #6  
Alt 07.09.2023, 07:49
wannabe_wassernomade wannabe_wassernomade ist offline
Captain
 
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Die "rechtlichen Definitionen" sind von Land zu Land unterschiedlich ...

Ohne Kenntnis, ob die Passagiere bzw. Feriengäste auf dem Victorisee, dem Missisippi, der Wolga, dem Nil, dem Bodensee oder der Loire herumgeschippert werden sollen, ist wohl kum eine sinnvolle Antwort möglich...
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  #7  
Alt 07.09.2023, 07:54
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von fluffi81 Beitrag anzeigen
Moin
Ist ein Sportboot welches, gewerbsmässig, Urlaubsgäste zu Erholungs und Sportzwecken transportiert, der rechtlichen Definition nach ein Fahrgastschiff oder ein Sportboot?
Wie verhält sich die Definition, intenational, zu der 200 Tonnage Grenze?
Also ist ein Fahrgastschiff erst ein Fahrgastschiff, wenn es über 200 gross tonnagen hat?
Gruß fluffi
Man darf ein Sportboot auch gewerblich nutzen (bitte die Definition Sportboot lesen und verstehen), machen viele. Du solltest da aber unbedingt auch mal dein zuständiges Finanzamt kontaktieren, da das Boot häufig (bei einem Kauf) ins Geschäftsvermögen rutscht. Und das kann viele andere Probleme mit sich führen.

Ein Boot mit 200to ist kein Sportboot, niemals möglich.

Ein Fahrgastschiff ist kein Sportboot. Dürfte schwer bis unmöglich werden, das als Sportboot zu registrieren. Ausser es ist wirklich klein. So einen kleinen Binnendampfer, der auf einem See rumtuckert als Fahrgastschiff für 30 Personen vielleicht. Das kann man vielleicht mit viel Initiative vom Fahrgastschiff zum Sportboot machen. Aber das wird sicher anstrengend.

Gruß

Totti
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  #8  
Alt 07.09.2023, 08:05
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Chili Chili ist offline
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Zitat:
Zitat von fluffi81 Beitrag anzeigen
Ist ein Sportboot welches, gewerbsmässig, Urlaubsgäste zu Erholungs und Sportzwecken transportiert, der rechtlichen Definition nach ein Fahrgastschiff...?
Nee, das klingt deutlich anders herum.
Wie so viele vor ihm will er die Kosten seines Hobby refinanzieren.
Aber die ersten Antworten - wenn auch etwas harsch - geben die Richtung schon wieder: das wird nix.
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  #9  
Alt 07.09.2023, 08:44
fluffi81 fluffi81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Es fängt schon wieder an...
Und Trolle wie du werden gemeldet.
Haben die deine Eltern kein Benehmen beigebracht?
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  #10  
Alt 07.09.2023, 08:48
Mystique Mystique ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Nee, das klingt deutlich anders herum.
Wie so viele vor ihm will er die Kosten seines Hobby refinanzieren.
Aber die ersten Antworten - wenn auch etwas harsch - geben die Richtung schon wieder: das wird nix.
Hobby mit 200 Tonnen? Dann kaufe ich mir als Wochenendhaus ein altes Atomkraftwerk. Die gibt es gerade günstig......
Ansonsten hat Hans recht. Die Richtung ist klar.
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  #11  
Alt 07.09.2023, 08:51
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Vorsicht fluffi81,
du zeigst derzeit deine Kinderstube! Keine Leute beleidigen,
die dir geradeaus sagen, was sie denken.

Das ist jetzt der dritte Thröt den du aufmachst und um den heißen
Brei rumredest. Dabei fragst du uns Dinge, die DU nicht verstanden hast.
Wir sollen dann nachlesen und korrigieren. Merkst du was?

Nochmal:
Stell dich vor, sag was du machen möchtest und wo (in welchem Revier)
und welche Voraussetzungen (z.B. Führerscheine und Qualifikationen) du mitbringst.
Dann bekommst du auch brauchbare Antworten.

Klaus, heute wieder mal der Erklärbär
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  #12  
Alt 07.09.2023, 08:51
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Ich nehme an, es geht banal um ein nicht vorhandenes Patent und darum dem Versuch, ein zu großes Boot als Sportboot zu klassifizieren, um dann mit dem SBF (egal welchem) zu fahren.
Das klappt nicht.
Ansonsten fehlen mir hier zu viele Informationen...

Gruß

Totti
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  #13  
Alt 07.09.2023, 08:55
fluffi81 fluffi81 ist offline
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Zitat:
Zitat von wannabe_wassernomade Beitrag anzeigen
Die "rechtlichen Definitionen" sind von Land zu Land unterschiedlich ...

Ohne Kenntnis, ob die Passagiere bzw. Feriengäste auf dem Victorisee, dem Missisippi, der Wolga, dem Nil, dem Bodensee oder der Loire herumgeschippert werden sollen, ist wohl kum eine sinnvolle Antwort möglich...

Wenn ich mich an die internationale Vorschrift halte wird dort
"Zitat"
"auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 3.000 mit Ausnahme von
Fahrgastschiffen und Spezialschiffen"

"Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 200"
geredet.
Aber Fahrgastschiff wird nicht definiert.
Ist Schiff unter 200 gt, ein "sonstiges" Schiff?

Wenn ich google bekomme ich nur nationale und eu auslegungen.
<24m was etwa den 200 gt entspicht = Sportboot

Aber auch hier, ist ein gewerbliches Sportboot welches "Kreuzfahrt" für Familie anbietet, noch ein Sportboot?
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  #14  
Alt 07.09.2023, 08:58
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von fluffi81 Beitrag anzeigen
Wenn ich mich an die internationale Vorschrift halte wird dort
"Zitat"
"auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 3.000 mit Ausnahme von
Fahrgastschiffen und Spezialschiffen"

"Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 200"
geredet.
Aber Fahrgastschiff wird nicht definiert.
Ist Schiff unter 200 gt, ein "sonstiges" Schiff?

Wenn ich google bekomme ich nur nationale und eu auslegungen.
<24m was etwa den 200 gt entspicht = Sportboot

Aber auch hier, ist ein gewerbliches Sportboot welches "Kreuzfahrt" für Familie anbietet, noch ein Sportboot?
Selbst wenn es ein Sportboot wäre dürftest du es nicht mit dem Sportbootführerschein fahren sobald du das Boot gewerblich nutzt
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  #15  
Alt 07.09.2023, 08:59
fluffi81 fluffi81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Man darf ein Sportboot auch gewerblich nutzen (bitte die Definition Sportboot lesen und verstehen), machen viele. Du solltest da aber unbedingt auch mal dein zuständiges Finanzamt kontaktieren, da das Boot häufig (bei einem Kauf) ins Geschäftsvermögen rutscht. Und das kann viele andere Probleme mit sich führen.

Ein Boot mit 200to ist kein Sportboot, niemals möglich.



Gruß

Totti
Die gt ist ein Volumenmaß, keine Gewichtseinheit.
Sportboot ist eine EU Definition.

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ein Fahrgastschiff ist kein Sportboot.

Totti
Wie definiert sich ein Fahrgastschiff konkret?
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  #16  
Alt 07.09.2023, 09:02
fluffi81 fluffi81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ich nehme an, es geht banal um ein nicht vorhandenes Patent und darum dem Versuch, ein zu großes Boot als Sportboot zu klassifizieren, um dann mit dem SBF (egal welchem) zu fahren.
Das klappt nicht.
Ansonsten fehlen mir hier zu viele Informationen...

Gruß

Totti
Es geht hier schlicht nur um die internationale rechtliche Begriffsdefinition.
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  #17  
Alt 07.09.2023, 09:05
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von fluffi81 Beitrag anzeigen
Es geht hier schlicht nur um die internationale rechtliche Begriffsdefinition.
Und was bringt dir das ?
Nenn das Boot doch wie du willst...
Es hat rechtlich keinen Einfluss
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  #18  
Alt 07.09.2023, 09:23
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Aurora-13 Aurora-13 ist offline
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# fluffi81

Ich habe mir nun mal alle deine Beiträge durchgelesen.

Ja, Du versuchst auf eine eher unfreundliche, nur fordernde Art Informationen zu bekommen, ohne tatsächliche Angaben zu deinen Beweggründen oder den wirklichen Gründen für die doch speziellen Fragen zu offenbaren. Das hat für mich ein "Geschmäckle" vom Ausnutzen der Forumsgemeinde und dann, wenn für Dich alle Fragen geklärt wurden, auf Nimmerwiedersehen zu verschwinden.
Ganz ehrlich (meine Meinung): "Für wie blö... hältst Du viele deiner Mitmenschen?"

Gehe zu einem Fachanwalt, Sachverständigen oder entsprechenden Gutachter, doch da musst Du halt für die Antworten zahlen.

Und wie Klaus geschrieben hat: "
Stell dich vor, sag was du machen möchtest und wo (in welchem Revier)
und welche Voraussetzungen (z.B. Führerscheine und Qualifikationen) du mitbringst. Dann bekommst du auch brauchbare Antworten."
__________________
Gib niemals auf - höchstens einen Brief.
(Heinz Erhardt)
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  #19  
Alt 07.09.2023, 09:52
fluffi81 fluffi81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Aurora-13 Beitrag anzeigen
# fluffi81

Ich habe mir nun mal alle deine Beiträge durchgelesen.

Ja, Du versuchst auf eine eher unfreundliche, nur fordernde Art Informationen zu bekommen, ohne tatsächliche Angaben zu deinen Beweggründen oder den wirklichen Gründen für die doch speziellen Fragen zu offenbaren. Das hat für mich ein "Geschmäckle" vom Ausnutzen der Forumsgemeinde und dann, wenn für Dich alle Fragen geklärt wurden, auf Nimmerwiedersehen zu verschwinden.
Ganz ehrlich (meine Meinung): "Für wie blö... hältst Du viele deiner Mitmenschen?"

Gehe zu einem Fachanwalt, Sachverständigen oder entsprechenden Gutachter, doch da musst Du halt für die Antworten zahlen.

Und wie Klaus geschrieben hat: "
Stell dich vor, sag was du machen möchtest und wo (in welchem Revier)
und welche Voraussetzungen (z.B. Führerscheine und Qualifikationen) du mitbringst. Dann bekommst du auch brauchbare Antworten."
Das liegt aber wenn, an euer Unfreundlichkeit.
Nach ersten Erfahrungen, möchte ich ein kleines Boot nach persönlichen Anforderung bauen lassen. Dafür muss ich angeben was ich genau haben möchte. Dazu soll ein Skipper dauerhaft auf dem Boot leben und Kreuzfahrten anbieten.
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  #20  
Alt 07.09.2023, 09:55
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von fluffi81 Beitrag anzeigen
Das liegt aber wenn, an euer Unfreundlichkeit.
Nach ersten Erfahrungen, möchte ich ein kleines Boot nach persönlichen Anforderung bauen lassen. Dafür muss ich angeben was ich genau haben möchte. Dazu soll ein Skipper dauerhaft auf dem Boot leben und Kreuzfahrten anbieten.
dann ist es egal wie groß kein Sportboot .... sondern ein gewerbliches Boot... und auch ein Sportbootführerschein oder ein Kleinfahrzeugkennzeichen ist dann nicht mehr ausreichend...

die Begrifflichkeit Sportboot setzt voraus das es für Freizeitzwecke genutzt wird...

du darfst di Queen Marry 2 als Sportboot angeben und mit dem Sportbootführerschein See fahren wenn du dies alleine kannst... sobald ein zahlender Gast dabei ist geht beides nicht mehr...
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  #21  
Alt 07.09.2023, 10:23
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Was genau sollte mich bewegen, diesem unhöflichen TE eine belastbare Auskunft zu geben?
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Hier stand mal mein Name.
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  #22  
Alt 07.09.2023, 10:36
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Zitat:
Zitat von fluffi81 Beitrag anzeigen
Das liegt aber wenn, an euer Unfreundlichkeit.
Nach ersten Erfahrungen, möchte ich ein kleines Boot nach persönlichen Anforderung bauen lassen. Dafür muss ich angeben was ich genau haben möchte. Dazu soll ein Skipper dauerhaft auf dem Boot leben und Kreuzfahrten anbieten.
Moin
WO? In D gelten hier was die Qualifikation des Skippers/Crew und hinsichtlich der Ausrüstung des Bootes und des Fahrtgebietes viele viele, regional(binnen)durchaus auch mal leicht unterschiedliche Vorschriften und Gesetze so bald, unabhängig von der Bootsgröße, eine gewerbliche Nutzung vorliegt.
Gruß Hein
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  #23  
Alt 07.09.2023, 10:44
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Zitat:
Zitat von fluffi81 Beitrag anzeigen
Das liegt aber wenn, an euer Unfreundlichkeit.
Nach ersten Erfahrungen, möchte ich ein kleines Boot nach persönlichen Anforderung bauen lassen. Dafür muss ich angeben was ich genau haben möchte. Dazu soll ein Skipper dauerhaft auf dem Boot leben und Kreuzfahrten anbieten.
nochmal für dich ganz Langsam zum mitdenken

du baust ein Boot oder lässt bauen... hir ist die Bergrifflichkeit vollkommen egal.. ob dui es Sportboot, Motoryacht oder Sportyacht nennst ... das ist deine eigene Entscheidung...

du kannst es sogar schwimmendes Hausboot nennen... auch deine Entscheidung.. der Hersteller ist auch davon befreit und braucht nur einen Projektnamen... du kannst es auch Titanic als Projektnamne geben....

selbst für die Anmeldung ist nur die Verwendung entscheidend und auch hier ist es egal ob es SPortboot oder Megayacht nennst...

die Verwendung als gewerbliche nutzung setzt nur die für die Eingesetztes Region vorausgesetzen Vorschriften für Ausrüstung und sicherheit vorraus und natürlich für die qualifiziert eignung des Personals...

im Tscahd hat es sicher andere Voraussetzungen an Schiff und Personal als in Deutschland...

man sieh ja schon anhand der Ausrüstungspflicht von SPortbooten in DEutschland und Frankreich im Freizietbereich was für unterschiede es in der direkten Nachbarschaft hat...
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  #24  
Alt 07.09.2023, 10:49
fluffi81 fluffi81 ist offline
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Zitat:
Zitat von hein mk Beitrag anzeigen
Moin
WO? In D gelten hier was die Qualifikation des Skippers/Crew und hinsichtlich der Ausrüstung des Bootes und des Fahrtgebietes viele viele, regional(binnen)durchaus auch mal leicht unterschiedliche Vorschriften und Gesetze so bald, unabhängig von der Bootsgröße, eine gewerbliche Nutzung vorliegt.
Gruß Hein
Es geht um das Planen des inneren des Schiffes.
Dabei kommt es auf die Begriffdefinition an.
Fahrgastschiff hat andere Anforderungen als andere Schiffe.
Deshalb die Frage wie der Begriff definitioniert wird.
Ob Schiffe < 200gt überhaupt als Fahrgastschiff definiert werden, rechtlich.
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  #25  
Alt 07.09.2023, 10:50
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Nach ersten Erfahrungen, möchte ich ein kleines Boot nach persönlichen Anforderung bauen lassen. Dafür muss ich angeben was ich genau haben möchte. Dazu soll ein Skipper dauerhaft auf dem Boot leben und Kreuzfahrten anbieten.
Ja ... weiter ...

1. Wo sollen denn diese Kreuzfahrten angeboten werden und mit wie vielen zahlenden Passagieren?
2. Bist du (der Eigner) der Skipper oder ist dieser angestellt?
3. Welche Größe (Länge x Breite x Tiefgang) soll denn das "kleine Boot" haben?
4. Welche Qualifikationen für dieses Gewerbe hast du?

Klaus, der weiter wartet ...
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