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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Der Kasten selber verfällt nicht. Es gibt aber einzelne Bestanteile, die nur zeitlich begrenzt als steril anzusehen sind. Wenn diese getauscht werden hält so ein Kasten ewig.
Einfacher ist es natürlich komplett zu tauschen. Den Altbestand dann in die Werkstatt, Boot, Scheune oder an die HiORGs. Im Zwiefel könnte ich mir vorstellen, daß die Polizei mir zeigt, wie sie unter den Bedingungen des Straßenverkehrs wirklich steril verbindet. Da würde ich den Kasteninhalt opfern und genau zuschauen. Ich könnte sicher einiges lernen.
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Marcus "Freu(n)de durch Wasser" |
#27
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Ein normaler KFZ Verbankasten kostet zwischen 5 und 10€. Wir haben unsere im Globus Baumarkt gekauft, die gibts aber auch in vielen anderen Geschäften , selbst im Autozubehör.
Ob man dafür mit der Polizei diskutieren sollte? Oder bei sich selbst nicht steriles Verbandsmaterial aufbringen? So ein Ding nutzt ja auch wenn man sich am Gartenzaun die Finger aufreist, sich das Kind mit dem Laufrad hinlegt und so weiter. Wir haben daheim immer einen griffbereit.... Willy |
#28
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Als der Krieg in der Ukraine los ging hab ich mit meiner Frau eine Spendenaktion ins Leben gerufen. Unter anderem hab ich in meinem WhatsApp Status auch nach abgelaufenen Verbandskästen gefragt.
Allein von meiner Postfrau hab ich 10 Kästen bekommen. Es waren unheimlich viele. Wir haben die dann aussortiert und alles in insgesamt 9 Umzugskartons sortiert. Vielleicht kann man ja hier auch mal aussortieren und sammeln....
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#29
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Kann mir mal jemand zeigen, in welcher Norm auf das Ablaufdatum eines Verbandskastens eingegangen wird?
Eine DIN hat keinen Gesetzescharakter und in §35h STVZO steht auch nix dazu. Insbesondere §35(4)STVZO sieht auch Ausnamen von der DIN 13164 vor. Insofern finde ich Bußgeld oder Mangel bei HU sehr weit hergeholt. Zitat:
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Gruß, Jörg! |
#30
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Zitat:
https://www.gesetze-im-internet.de/s...012/__35h.html in (3) (3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt. und in der DIN stehen die einzelnen Haltbarkeitsdaten drin... man darf sich nicht einzelne Absätze rauspicken und die anderen Überlesen... |
#31
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Für Billi :
Zitat:
Eine Norm die nicht veröffentlicht ist, kann nicht als Gesetz dienen. Das ist allenfalls die Vorschrift für die Anbieter solcher Verbandskästen. Es kann ja nun nicht angehen, daß sich jeder Kraftfahrer die DIN 13164 erstmal kauft um zu wissen was gefordert ist. Insgesamt ist diese Vorschrift ziemlicher Murks des Gesetzgebers. Nicht falsch verstehen, ich hab mehr als gefordert in meinen Fahrzeugen, mich kotzt es nur an, daß turnusmässig die Sanikästen aus 4 Fahrzeugen weggeworfen werden, obwohl das Zeug da drin noch taugt, außer das Wundpflaster, das taugt aber vom ersten Tag nix.
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Gruß, Jörg!
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#32
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Zitat:
gleicher Menge Art und Beschaffenheit... also muss man entweder einen der DIN Norm entsprechenden holen (Dann ist es Aufgedruckt und der Besitzer kann sich darauf berufen) oder sich die DIN Norm besorgen und muss nachweisen das er alles dabei hat... wir bei der Feuerwehr haben auf unseren Fahrzeugen auch mehr als gefordert... und es ist wirklich eine Schande das Zeug zu entsorgen... die Haltbarkeit auf manchen Pordukten ist auch ein Witz.. eine Wundauflage ist so lange Steril, so lange die VErpackung icht beschädigt ist... da ist es egal ob diese 10 jahre oder 15 Jahre alt ist... nur das Heftpflaster verliert seine Haltekraft relativ schnell und das soll man ja lt. Rotem Kreuz fgar nicht bei einem Unfall verwenden... (hat der Patient eventuell eine Plasterallergie ?)... daher ist das Verfallsdatum eigentlich nur eine Marketingsache um Umsatz zu generieren... |
#33
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Genau, das führt dann dazu, daß alle 4 Jahre der billigste Kasten mit dem billigsten Zeug ins Auto gelegt wird. Mehr als ein Wundpflaster hab ich noch nie gebraucht aus dem Kasten und mich dabei jedesmal über die Qualität geärgert.
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Gruß, Jörg!
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#34
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Zitat:
zum Antifoulingstreichen... |
#35
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Mal ganz blöd....
Was passiert eigentlich, wenn ich den Inhalt eines Verbandskastens aus dem Täschchen nehme und in einer Einkaufstüte mit führe? Da steht aber leider kein Ablaufdatum drauf. |
#36
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auf jedem Teil das verpackt ist steht ein Haltbarkeitsdatum.. also auf jeder Mullbinde, jeder Wundauflage usw...
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#37
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Okay, dann dauert die Verkehrskontrolle unter Umständen etwas länger.
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#38
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Wisst ihr was, ich lass sogar meine Kinder so rumfahren (gehe nicht davon aus,dass die Zeit haben sich um sowas zu kümmern, die sollen ja Steuern bezahlen)...............
Der TÜV kontrolliert es nicht mehr.......... Und wenn bei ner Verkehrskontrolle nix anderes mehr rauskommt.......... dann hab ich die 5 € in der Mittelkonsole................Alles gut.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#39
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Bei der Frage nach dem Verbandskasten (und Warndreieck) geht es der Polizei idR eher zweitranging um den Kram selber - die wollen in den Kofferraum schauen.
Drum liegt das Zeugs unterm Beifahrersitz.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#40
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Zitat:
aber mit den Abgelaufenen Verbandsmaterielien kann man doch dem RK oder DLRG zu Übungstzwecken geben. Oder zu Hause bei den Familienangehörigen zu Übungszwecken verwenden. Sehr viel Spaß bringt das bei Kindern. Gruß Manfred |
#41
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Zitat:
im Prinzip ist es wie beim 6 Millionen Jahre alten Himalaya Meersalz das nur noch bis Juli 23 Haltbar ist... Das Verfallsdatum ist Quatsch.. so lange die Verpackung unbeschädigt bleibt kann man es auch verwenden. |
#42
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Zitat:
ich meinte das Abgelaufende, nicht mehr Nutzbare nur, zur Übungszwecken, nicht das schon Benutzte Verbandsmaterial. Gruß Manfred |
#43
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Zitat:
eine Sterile Wundauflage wird nicht am Tag des Ablaufs unsteril.. es wäre eine Verschwendung diese nur noch zu Übungszwecken zu verwenden Benutztes Material gehört in den Müll |
#44
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Zitat:
aber Verfalldatum und Ablaufdatum heißt. Ende Aus, sonst braucht man das nicht raufzuschreiben, auch wenn nach deiner Meinung das Zeug sterilgenung ist auf Verunfallten anzubringen. Wenn du an den Rictigen gerätst, hast du eine Klage am Hals als Rettungssanitäter. Gruß Manfred |
#45
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Zitat:
Zudem habe ich gesagt Zuhause nehmen nicht im Einsatz bei Hilfsorganisationen oder im Straßenverkehr... Den Unterschied wirst du aber wohl nicht kennen. . und was nimmt man meist Zuhause um es auf ne Wunde zu legen... Das sterile tempo oder Zewa ... Dann lieber eine Wundauflage die 2021 abgelaufen ist ... Und sicher noch steril verpackt ist. |
#46
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Volker,
aber weißt du, wielange man für ein Pfund Verzehr braucht. Ein Pfund Saltz hält sich sehr sehr lange, weil man nicht viel Salz braucht im Leben. Fast alle Lebensmittel sind genug vom Hersteller gesalzen, so das man nicht nachsalzen muß. Salz macht Krank. Und sollte mein Salz mal vor dem Ablaufdatum sein, so wird es zum Gehwegsteuen im Winter genutzt. Aber Volker, gleich kommt es, es ist nicht Erlaubt. Gruß Manfred |
#47
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Und was hat das mit dem Verfallsdatum zu tun ?
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#48
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Ich wollte dir nur sagen, auf deine Antwort mit dem Verfalldatum vom Salz.
Und den Unterschied Hilfsorganistionen im Straßen und Berufsleben kenne ich schon. Ich war mal bei einer großen Reederei beschäftigt, wir haben mal darüber berichtet. Du weißt doch das in jedem Betrieb bei 20 AN ein Ersthelfer sein muß. Auf einen Binnenschiff, Personal ist knapp und teuer, max nur 5 Leute an Bord sind, und weil sehr viel durch Schichtarbeit gewechselt wird, sind immer 4 oder 5 Leute an Bord als Ersthelfer ausgebildet und alle 2 Jahre eine Schulung machen. Jedes Schiff zählt als ein Betrieb. Da haben wir mit abgelaufenen Material trainiert. Durchgeführt hat das die BG auf dem Schulschiff. Neben bei bin ich noch FFW Gruß Manfred |
#49
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Ich finde es ne Frechheit das eine Neubefüllung mit nur den abgelaufenen Sachen teurer ist wie ein kompletter neuer Kasten. Ich nehme den abgelaufenen Kasten mit ins Boot. In den Häfen und auf Campingplätzen passiert es öfter das man mal Verbandszeug braucht.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#50
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Denkt mal an die FFP-2 Masken welche wegen Ablaufdatum vernichtet wurden!
Ganz schön bescheuert diese Welt. Vielleicht sollte man den Menschen, welche sich solche Sachen ausdenken, ein berufliches Ablaufdatum auf die Stirn stempeln? |
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