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  #26  
Alt 28.03.2007, 17:17
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Kuddel Kuddel ist offline
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Zitat:
Zitat von piccolo Beitrag anzeigen
Moin,
Farbensehtest macht nur der Augenarzt, nicht der Optiker.
Farbensehtest-Gutachten ist ein Gutachten, d.h. bei mutwilliger Verfälschung wird der Gutachter erhebliche Probleme bekommen - wie übrigens der Prüfling auch.
Und das mit Recht! Wie soll ein Rot/Grün-Farbenblinder in der Nacht unterscheiden, welche Seite eines Schiffes er sieht, welches Schiff er sieht, welche Gefahrenzeichen ? Er bringt nicht nur sich in Gefahr !
Beim Autoführerschein ist das etwas anderes, bei Lichtzeichenanlagen steht ja nu mal fest, welche Farbe oben ist.

Gruß
Martin
Optiker ( a.D. )
Wie willst Du nachts erkennen, olb das obere oder untere Licht der Ampel brennt? Anhalten und Hochsteigen?

Bernd.
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  #27  
Alt 28.03.2007, 17:35
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Ähmm, im SBF See Theorieteil sind Aufgaben mit Farben. Ich kann mal zu Hause schauen wie viele, aber die waren wirklich nur zu beantworten, wenn man auch rot und grün unterscheiden kann. Ob die Punktzahl noch reicht, wenn man die weg lässt?
Bernd
Er hat mir das so geschildert, dass er sehr wohl an den unterschiedlichen Helligkeiten das rot von dem grün unterscheiden kann.

Volker
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  #28  
Alt 28.03.2007, 18:23
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Hallo Karl-Heinz ( Nordic ), Du verwechseclst Sehschärfe mit Farbenblindheit ! Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun !Hallo Bernd ( Kuddel ), soo dunkel, daß Du die Umrisse der Ampel nicht siehst, kann es gar nicht sein, da die jeweilige Lampe genug Helligkeit verbreitet, um den Kasten zu erkennen - und jetzt komm mir nicht mit Nebel!Hallo Volker, es kommt dabei auch auf die Wellenlänge der Farben an . Ist er denn nun wirklich farbenBLIND oder hat er nur ein FarbenSCHWÄCHE ? Aber selbst wenn er Rot und Grün anhand der Helligkeit unterscheiden kann - wie soll das gehen, wenn er nur EINE Farbe sieht und keine Vergleich hat ?
Gruß Martin
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  #29  
Alt 28.03.2007, 18:46
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Es gibt doch Hilfsmittel, um die Farbschwäche auszutricksen.
Ob es wirklich klappt kann ich leider nicht sagen.

Guck mal hier:

http://www.gruendl.de/shop/katseiten/K55.pdf

Gruss Dieter
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  #30  
Alt 28.03.2007, 19:04
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Das kannte ich noch nicht. So weit ich weiss, ist es bei Rot-Grün-Blindheit so, das die Farbe bei hoher Strahlkraft/Helligkeit schon erkannt wird, jedoch nicht bei schlechter Sicht oder geringer Intensität, daher auch GR-Farbschwäche.

Bernd.
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  #31  
Alt 28.03.2007, 19:12
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Wenn er einen lieben Hausarzt hat, dann füllt er ihm diesen Schein wohlwollend aus, das sind nur ein paar fragen zum ankreuzen, nach den Kriterien kommen halbblinde durch, den Zettel gibt dir die Bootsfahrschule und gut ist
P.S. Am besten zu einem hausartz gehen der nichts von der Farbenblinheit weiß und einen Ishihara-Test hat der Allgemeinarzt eh nicht in Praxis, wird auch nicht gefordert
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Gruß Jörg
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  #32  
Alt 28.03.2007, 19:25
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 176 Beitrag anzeigen
Wenn er einen lieben Hausarzt hat, dann füllt er ihm diesen Schein wohlwollend aus, das sind nur ein paar fragen zum ankreuzen, nach den Kriterien kommen halbblinde durch, den Zettel gibt dir die Bootsfahrschule und gut ist
P.S. Am besten zu einem hausartz gehen der nichts von der Farbenblinheit weiß und einen Ishihara-Test hat der Allgemeinarzt eh nicht in Praxis, wird auch nicht gefordert

meist liegt doch beim Hausarzt der Stempel irgendwo rum. Einfach Stempel drauf, fertig. Die Unterschrift kann man sowieso nie lesen.

Dann wird in den Betrug zumindest nicht noch ein dritter mit einbezogen


Leute ich begreif Euch nicht.
Er soll zum Arzt oder Gutachter gehen und alles legale versuchen um den Schein machen zu können. Aber wenn er nicht tauglich ist muss er sich damit abfinden. Es kann doch nicht sein, dass eventuell jemand geschädigt wird nur weil einer unbedingt seinem Hobby frönen will.
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Charly
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  #33  
Alt 28.03.2007, 19:32
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Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
meist liegt doch beim Hausarzt der Stempel irgendwo rum. Einfach Stempel drauf, fertig. Die Unterschrift kann man sowieso nie lesen.

Dann wird in den Betrug zumindest nicht noch ein dritter mit einbezogen


Leute ich begreif Euch nicht.
Er soll zum Arzt oder Gutachter gehen und alles legale versuchen um den Schein machen zu können. Aber wenn er nicht tauglich ist muss er sich damit abfinden. Es kann doch nicht sein, dass eventuell jemand geschädigt wird nur weil einer unbedingt seinem Hobby frönen will.
Wenn man selbst vernünftig genug ist und keine Nachtfahrten unternimmt, wo man die positionsleuchten in rot grün verwechseln kann, dann sehe ich keine Gefahr dem Bootssport nicht auszuüben.
Wer allerdings halbblind ist, was dieser Seetest allerdings zuläßt finde ich das wesentlich schlimmer.(Im Sehtestbogen steht nämlich in etwa drin: " Kann er Gegenstände in ca. 3m Entfernung sicher erkennen?"
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Gruß Jörg
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  #34  
Alt 28.03.2007, 20:20
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Er hat mir das so geschildert, dass er sehr wohl an den unterschiedlichen Helligkeiten das rot von dem grün unterscheiden kann.

Volker
Also bei mir (im Oktober 06) war das so, dass ein Augenarzt in den Übungsraum kam und auch einen Farbentest gemacht hat. Wenn Dein Bekannter das tatsächlich, wenn auch nur schwer unterscheiden kann, dann sollte das doch für den Test genügen. Er kann ja mal vorher unverbindlich einen rot/grün-Test machen.
Auf die Gewissensfrage möchte ich hier nicht eingehen und warne ausdrücklich vor der Aufforderung zur Begehung von Straftaten. Das ist hier ein öffentliches Forum. Immer dran denken.
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Gruß, Ingo
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  #35  
Alt 28.03.2007, 22:17
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Bei mir kam durch die Prüfung erst raus, daß ich eine - glücklicherweise nur leichte - Rot-Grün-(Seh- )Schwäche habe. Ich frug, was denn gewesen wäre, wenn die zu stark wäre. Antwort: Dann gibt es eine Auflage in den _Schein, daß bei Nachtfahrten und bei unsichtigem Wetter jemand ohne diese Schwäche neben mir stehen muß, um die Farben richtig zu erkenne. War vor etwa 20 jahren und keine Ironie. Einhand kann so ein Mensch dann ahlt nicht unterwegs sein, wenn das heute noch genauso gehandhabt wird, aber seinem Hobby kann er so nachgehen, ohne andere und sich unnötig zu gefährden.

Gruß
Gerd
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  #36  
Alt 29.03.2007, 05:51
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Die Option 2. Mann (Frau) als Begleitung war mir nicht bekannt. Danke Gerd. Aber demzufolge habe ich ja in der Vergangenheit immer richtig gehandelt. Die Bundeswehr hat sich bei meiner M-Boot-Ausbildung übrigens auch nicht für die Farbentüchtigkeit interessiert.
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  #37  
Alt 29.03.2007, 19:48
Tide Tide ist offline
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Habt Ihr mal überlegt, warum der Gesetzgeber diese Zugangsvoraussetzung geschaffen hat? Kommt jetzt nicht mit der Optikerlobby oder einer Überreglementierung! Ich finde nicht richtig, daß hier mit dem Argument jemand fahre halt so gern Boot, eine Gefährdung Dritter in Kauf genommen werden soll. Auch für die, denen jegliche Regelung suspekt ist: was glaubt Ihr, wie sich bspw eine Versicherung verhält, wenn sie einen Schadensfall untersucht? Ich würde nicht zu leichtfertig damit umgehen! Er wird halt mit Aufflagen wie den von Gerd genannten, so es diese Möglichkeit noch gibt, leben müssen, das ist der einzig saubere und verantwortungsbewußte Weg My 2 cents
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  #38  
Alt 29.03.2007, 20:17
Bavarika Bavarika ist offline
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volker schau mal deine PN an

bavarika
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  #39  
Alt 29.03.2007, 21:26
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Zitat:
Zitat von Tide Beitrag anzeigen
Habt Ihr mal überlegt, warum der Gesetzgeber diese Zugangsvoraussetzung geschaffen hat?
Natürlich hast du recht, aber ich verstehe auch den der unbedingt fahren will. Wäre ich betroffen würde ich aber auch nach ner Möglichkeit suche. Und ich fände solche Lösungsansätze wie die Auflage nur bei Tag/guter Sicht oder mit ner 2. Person zu fahren durchaus ok und könnte damit leben.

Bernd
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  #40  
Alt 29.03.2007, 21:48
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Gunter Gunter ist offline
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Hi-
ich hatte auch das problem mit der rot-grün schwäche-
in meiner fahrschule in köln (näheres sage ich nicht) kam ein augenarzt am theorietag vorbei und hat einen "orangen" und einen "quitschgrünen" stift hochgehalten und mich gefragt, welcher denn grün ist- das konnte sogar ich-

bei nacht fahr ich eh und alleine sowieso nicht
gruß gunter
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  #41  
Alt 29.03.2007, 21:55
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Hallo
Ich selbst bilde schon einige Jahre aus.
Wir hatten den Fall schon mal,der Fahrschüler hat damals einige Einschränkungen eingetragen bekommen:

-Nachtfahrverbot
-Verbot des Führens eines Wasserskibootes(hab ich auch nicht verstanden )
-Einschränkungen Im See-Bereich(welche genau ,weiß ich nicht mehr)


Einfach mal beim zuständigen Prüfungsausschuss anfragen!


Gruss Sascha
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MFG Sascha
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  #42  
Alt 29.03.2007, 23:03
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Die von Dieter "white flag" zitierte Sehhilfe für Farbenschwache bzw. -Blinde ist mit größter Vorsicht zu benutzen. Optisch ergibt grün + rot nämlich schwarz, und dann siehst Du garnichts. Habe ich selbst ausprobiert. Lieber 2. Mann oder noch besser Frau (bei denen gibts die Farbenschwäche wie schon gesagt so gut wie garnicht) bei Nacht an Bord. (Macht dann sowieso viel mehr Spaß).
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  #43  
Alt 30.03.2007, 07:53
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Hallo!
Muß jetzt echt mal blöd fragen: Wenn Ihr Nachts fahrt ,wobei ist da das optische sehen so wichtig?Es langt doch wenn ich sehe da ist was und den Rest kann ich doch aus der Karte und den anderen technischen Hilfsmitteln erkennen.Ich weiß nicht wie es heute gehandhabt wird ,aber vor einigen Jahren sind wir bei Nebel grundsätzlich mit rundum zugezogenen Vorhängen gefahren um nicht durch optische Eindrücke abgelenkt zu werden.(zu der Zeit waren Tageslicht ablesbare Bildschirme noch nicht da)
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  #44  
Alt 30.03.2007, 08:37
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Hallo Karl Heinz,
Vielleicht habe ich Dich jetzt nicht verstanden, aber wenn ich nachts z.B. auf der Mosel fahre, ist es doch gut zu wissen, daß mir gerade ein Schubverband mit Dreiecks-Toplichtern und roten u. grünen Positionslichtern entgegenkommt. Durch die Positionslichter kann ich eine Verwechslung mit einer am Ufer fahrenden Lokomotive der Eisenbahn vermeiden.
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  #45  
Alt 30.03.2007, 09:35
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Hallo Hübi!
Ich wollte eigentlich nur sagen ,das heute nicht alleine Luchsaugen für eine sichere Navigation erforderlich sind,sondern durch die Technik sich die Prioritäten verschoben haben.Sicher hilft gutes sehen nach wie vor, aber so wichtig wie früher ohne technische Hilfsmittel,finde ich es nicht mehr.Das setzt natürlich voraus ,dass ich mit gewissen Einschränkungen auch vernüftig umgehe und mein Verhalten bzw. meine Ausrüstung danach ausrichte.
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  #46  
Alt 30.03.2007, 09:48
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Technische Mittel (Fernglas) bringen nichts wenn Du nicht erkennen kannst, WAS da genau auf dich zufährt (angenommen Du siehst nur ein paar hellere und dunklere Lichter anstatt rot u. grün) bzw. wenn Du den Bagger nachts auf der falschen Seite (Festmacher!!!) passieren willst. Weise bei der Prüfko. auf die Sehschwäche hin, lasse Dir einfach einen Vermerk eintragen, daß Du z.B. bei Nachtfahrten/unsichtigem Wetter (also genau wenn Posi-Leuchten von rechtsgründen geführt werden müssen oder es auf das Erkennen der Lichtsignale ankommt) dann einen 2. Schiffsführer als Copilot an Bord haben mußt. Warum immer einen riesen Aufwand für nichts treiben. Nehme Dir als Richtlinie, daß kein Mensch oder Sachen/Umwelt durch die Behinderung unnötig gefährdet werden dürfen. Das paßt dann schon.
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Grüße
Karl-Heinz
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  #47  
Alt 30.03.2007, 11:20
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Wenn ich den Volker richtig verstanden habe, ging es ihm eigentlich darum, ob es möglich ist, den Schein überhaupt zu machen, evtl. auch mit entsprechenden Auflagen/Zusatzprüfungen etc.

Daß jeder eigenverantwortlich handeln muß, ist doch sowieso klar.
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  #48  
Alt 30.03.2007, 11:32
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Hallo Wolf!
Genau da sind wir aber bei dem ,was mich an der Sache etwas ärgert.Die ganze Regelung geht für mich ins absurde, denn entweder müßten alle regelmäßig Augenuntersuchungen machen ,oder niemand.Es ist einfach eine Ungerechtigkeit das jemand der eine Sehschwäche bei der Prüfung hat,regelmäßig zur Kontrolle muß,aber andere nicht. Mit Sicherheit sehen viele die schon lange den Schein haben, heute nicht mehr so gut wie zum Zeitpunkt Ihrer Prüfung.Bei mir zeigt sich das Absurde ja daran,dass ich den Binnenschein ohne Prüfung habe und für den Seeschein regelmäßig zur Nachkontrolle muß.Wenn überhaubt ist gutes sehen doch eher im Binnenbereich gefragt.(Schleuse, Signale usw.)Auch für meinen Pkw / Motorad Führerschein muß ich nicht zur Nachkontrolle.Das verstehe ich einfach nicht.Ich plädiere auf keinen Fall für eine Verschärfung,aber es sollte einfach gerecht gehandhabt werden.
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Gruß Karl-Heinz

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  #49  
Alt 30.03.2007, 11:43
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen

Daß jeder eigenverantwortlich handeln muß, ist doch sowieso klar.
Tja, wenn sie es denn mal täten. Meistens überschätzen sich die Leute ja.

Mein Beispiel: Nachtfahrt mit der Barkasse von Brake nach Vegesack. Neumond, zappenduster. Fahrgastraum stimmungsvoll mit Teelichtern erleuchtet und voller lustiger Paxe, Brücke normal dunkel ohne Beleuchtung. Ob das Radar an war, weiß ich gar nicht mehr. Schiffsführer ein ehemaliger langjähriger Bundeswehrkommandeur - Widerspruch hat er nicht gerne. Als zweiter auf der Brücke ein obrigkeitsgläubiger Decksmann, ob der den Sportbootführerschein hatte, weiß ich nicht mehr. Jedenfalls kam ich auf die Brücke, hatte gleich ein komisches Gefühl, bißchen geguckt, gefragt, wo eigentlich die nächste Tonne sei - er zeigte mir ein grünes Licht backbord voraus - und ich hab ihn vom Ruder weggeschubst und gekurbelt.....
Das Grüne Licht war das Steuerbordlicht eines Entgegenkommers und die richtige Tonne weit an Steuerbord - wir waren Mitte Fahrwasser oder noch weiter drüben .
Der Entgegenkommer hat keinen Ton von sich gegeben, kein Warnsignal - ob der uns auch nicht gesehen hatte? Jedenfalls war er mächtig größer als wir.
Der ehemalige Bundeswehrkommandeur hat nie was zu meinem Übergriff gesagt, (der Decksmann auch nicht) - aber wenig später hörte ich, daß er sich einer Augenoperation (grauer Star) unterzogen hatte...
Eigentlich hätte er wissen müssen, daß er nicht mehr gut sehen kann - angeblich merkt man das bei Grauem Star selber sehr gut.

Anneke
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  #50  
Alt 30.03.2007, 13:27
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Hallo Karl-Heinz,

ich bin da völlig bei dir. Es ist ungerecht, daß jemand mit festgestellter Sehschwäche immer wieder nachweisen muß, daß diese nicht schlimmer wurde, jemand anders aber nicht, daß keine eingetreten ist.

@ Anke: ich hätte korrekterweise "müßte" schreiben müssen. So war es jedenfalls gemeint.
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