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  #1  
Alt 05.12.2022, 18:47
Carsten Wieczorrek Carsten Wieczorrek ist gerade online
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Standard Frage zur Bootsregistrierung Funkrufname

Hallo und einen guten Abend,
ich habe eine (hypothetische) Frage zur Bootsregistrierung.
Vorneweg, die Forumssuche sagt mir dazu "0 Treffer".
Ich habe gelernt, dass in Deutschland Boote ab 10^3 m Verdrängung eine Registriernummer tragen müssen.
Mein Boot wiegt über 11 Tonnen und ist nicht registriert. Liegt aber in den Niederlanden, wo so kleine Boote auch nicht registriert werden müssen.
Wenn ich mich richtig an meine Führerschein-Lernerei erinnere, haben Boote immer die Staatsangehörigkeit des Landes, in dem sie registriert sind. Wenn es nicht registriert ist, die Staatsangehörigkeit des Eigners. Da es nicht registriert ist und ich Deutscher bin, ist das also ein Deutsches Boot.
Wenn ich jetzt nach Deutschland fahren WÜRDE, würde ich also ab Emmerich eine Registriernummer benötigen, die ich auf der Rückfahrt dort wieder abkratzen DÜRFTE. Gut, für einen Tagesausflug könnte ich sicherlich, da das Boot Dolfijn heißt, einfach die Niederländische Flagge vom Bug an das Heck und die Deutsche....
Würde wohl keiner Bemerken, aber lassen wir das.
Für den Führerschein lernt man, dass es amtliche Registrierungen (z. B. WSA) und amtlich anerkannte Registriernummern (z. B. ADAC) gibt. Dort müßte das Boot also irgendwie registriert werden.

Big Blue hat hier vor Kurzem eine Broschüre des BMDV gepostet. Ich zitiere da mal aus Seite 23:

"Amtliche Kennzeichen sind:
- die Kennzeichen, die von den Wasserstraßen- und Schiffahrtsämtern ausgegeben werden
- die Registriernummer des Binnenschiffsregisters mit Heimat- oder Registrierort
- das Funkrufzeichen oder die IMO-Schiffsidentifikationsnummer
- ..."

Gut, Funk und eine Ship Station Licens habe ich. Auf den Namen Dolfijn. Würde es also genügen, wenn ich für die hypothetische Deutschlandfahrt einfach mein DG4AB (Beispiel) vorne an den Bug pinsele?
Kann ich mir nicht vorstellen, aber wo ist mein Denkfehler?
Schöne Grüße
Carsten
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  #2  
Alt 05.12.2022, 18:49
billi billi ist offline
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Hol ein Kennzeichen vom WSA und gut ist...
Damit darfst du auch in den Niederlanden liegen.
Aber theoretisch ist Binnenschiffsregister Pflicht... Wegen der 11t

Seeschiffsregister ist kann
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  #3  
Alt 05.12.2022, 19:42
billi billi ist offline
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Der Funkrufname ist nicht gültig
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  #4  
Alt 07.12.2022, 08:52
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Carsten Wieczorrek Beitrag anzeigen
Big Blue hat hier vor Kurzem eine Broschüre des BMDV gepostet. Ich zitiere da mal aus Seite 23:

"Amtliche Kennzeichen sind:
- die Kennzeichen, die von den Wasserstraßen- und Schiffahrtsämtern ausgegeben werden
- die Registriernummer des Binnenschiffsregisters mit Heimat- oder Registrierort
- das Funkrufzeichen oder die IMO-Schiffsidentifikationsnummer
- ..."

Gut, Funk und eine Ship Station Licens habe ich. Auf den Namen Dolfijn. Würde es also genügen, wenn ich für die hypothetische Deutschlandfahrt einfach mein DG4AB (Beispiel) vorne an den Bug pinsele?
Kann ich mir nicht vorstellen, aber wo ist mein Denkfehler?
Schöne Grüße
Carsten
in dem Fall empfiehlt es sich, direkt in der entsprechenden Vorschrift nachzuschauen und deren Text zur Beurteilung heranzuziehen, dann beantwortet sich Deine Frage schon von selbst:

Aus §4 KlFzKV-BinSch:

Zitat:
(2) Als amtliche Kennzeichen im Sinne dieser Verordnung gelten auch unverwechselbare Unterscheidungszeichen nach anderen Rechtsvorschriften des Bundes, insbesondere:
[...]
2. bei einem im Seeschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug seine, soweit erteilt, in § 11 Abs. 1 Nr. 5 der Schiffsregisterordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1133) genannte IMO-Nummer oder sein Funkrufzeichen;
Dieses Funkrufzeichen ist nicht, wie bei Dir, ein direkt von der BNetzA zugeteiltes Funkrufzeichen sondern nach §16 SchRegO das vom Schiffsregistergericht zugeteilte Unterscheidungssignal (bzw. letzteres wird automatisch von der BNetzA auch als Rufzeichen zugeteilt). Erkennbar sind diese Rufzeichen schon am Format:

Zitat:
Es setzt sich zusammen aus vier Buchstaben: Der erste Buchstabe ist immer der Buchstabe D. Der zweite Buchstabe variiert im Alphabet zwischen den Buchstaben von A bis R. Der dritte und vierte Buchstabe kann jeweils im Alphabet zwischen den Buchstaben A bis Z variieren.
Registergerichte, deren zugeordnete Blöcke aus vier Buchstaben ausgeschöpft sind, weisen im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur Unterscheidungssignale bestehend aus vier Buchstaben und einer Ziffer zu. Zum Betreiben der jeweiligen Seefunkstelle wird von der Bundesnetzagentur ein gleichlautendes Rufzeichen zugeteilt. Der erste Buchstabe ist immer der Buchstabe D. Der zweite Buchstabe variiert im Alphabet zwischen den Buchstaben A bis R. Der dritte und vierte Buchstabe kann jeweils im Alphabet zwischen den Buchstaben A bis Z variieren. Die zusätzliche Ziffer kann von 2 bis 9 variieren.
Dein Funkrufzeichen ist also nicht für diesen Verwendungszweck tauglich.
Auf der anderen Seite besteht auch nicht unbedingt eine Registerpflicht für Dein Boot: die 10m^3-Grenze gilt ausschließlich für Binnenschiffe, für Seeschiffe ist die Untergrenze aber eine reine Längenbegrenzung: nur Seeschiffe >15m Länge müssen ins Seeschiffsregister eingetragen werden (§10 SchRegO). Da für Sportboote keine eindeutige Unterscheidung zwischen Binnen- und Seeschiffen besteht kannst Du Dein Boot also als Seeschiff <15m Länge definieren und bist damit in keinem Register eintragungspflichtig, sondern kannst mit einem simplen Kleinfahrzeugkennzeichen vom WSA in Deutschland legal fahren.

lg, justme
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