|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Frage zur Bootsregistrierung Funkrufname
Hallo und einen guten Abend,
ich habe eine (hypothetische) Frage zur Bootsregistrierung. Vorneweg, die Forumssuche sagt mir dazu "0 Treffer". Ich habe gelernt, dass in Deutschland Boote ab 10^3 m Verdrängung eine Registriernummer tragen müssen. Mein Boot wiegt über 11 Tonnen und ist nicht registriert. Liegt aber in den Niederlanden, wo so kleine Boote auch nicht registriert werden müssen. Wenn ich mich richtig an meine Führerschein-Lernerei erinnere, haben Boote immer die Staatsangehörigkeit des Landes, in dem sie registriert sind. Wenn es nicht registriert ist, die Staatsangehörigkeit des Eigners. Da es nicht registriert ist und ich Deutscher bin, ist das also ein Deutsches Boot. Wenn ich jetzt nach Deutschland fahren WÜRDE, würde ich also ab Emmerich eine Registriernummer benötigen, die ich auf der Rückfahrt dort wieder abkratzen DÜRFTE. Gut, für einen Tagesausflug könnte ich sicherlich, da das Boot Dolfijn heißt, einfach die Niederländische Flagge vom Bug an das Heck und die Deutsche.... Würde wohl keiner Bemerken, aber lassen wir das. Für den Führerschein lernt man, dass es amtliche Registrierungen (z. B. WSA) und amtlich anerkannte Registriernummern (z. B. ADAC) gibt. Dort müßte das Boot also irgendwie registriert werden. Big Blue hat hier vor Kurzem eine Broschüre des BMDV gepostet. Ich zitiere da mal aus Seite 23: "Amtliche Kennzeichen sind: - die Kennzeichen, die von den Wasserstraßen- und Schiffahrtsämtern ausgegeben werden - die Registriernummer des Binnenschiffsregisters mit Heimat- oder Registrierort - das Funkrufzeichen oder die IMO-Schiffsidentifikationsnummer - ..." Gut, Funk und eine Ship Station Licens habe ich. Auf den Namen Dolfijn. Würde es also genügen, wenn ich für die hypothetische Deutschlandfahrt einfach mein DG4AB (Beispiel) vorne an den Bug pinsele? Kann ich mir nicht vorstellen, aber wo ist mein Denkfehler? Schöne Grüße Carsten |
#2
|
|||
|
|||
Hol ein Kennzeichen vom WSA und gut ist...
Damit darfst du auch in den Niederlanden liegen. Aber theoretisch ist Binnenschiffsregister Pflicht... Wegen der 11t Seeschiffsregister ist kann |
#3
|
|||
|
|||
Der Funkrufname ist nicht gültig
|
#4
|
|||||||
|
|||||||
Moin moin,
Zitat:
Aus §4 KlFzKV-BinSch: Zitat:
Zitat:
Auf der anderen Seite besteht auch nicht unbedingt eine Registerpflicht für Dein Boot: die 10m^3-Grenze gilt ausschließlich für Binnenschiffe, für Seeschiffe ist die Untergrenze aber eine reine Längenbegrenzung: nur Seeschiffe >15m Länge müssen ins Seeschiffsregister eingetragen werden (§10 SchRegO). Da für Sportboote keine eindeutige Unterscheidung zwischen Binnen- und Seeschiffen besteht kannst Du Dein Boot also als Seeschiff <15m Länge definieren und bist damit in keinem Register eintragungspflichtig, sondern kannst mit einem simplen Kleinfahrzeugkennzeichen vom WSA in Deutschland legal fahren. lg, justme
|
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Bootsregistrierung ADAC vs WSA | Toms | Allgemeines zum Boot | 89 | 26.03.2012 21:06 |
Bootsregistrierung | doc-mog | Allgemeines zum Boot | 4 | 03.06.2010 23:20 |
Bootsregistrierung | Ex-Bootsvermieter | Kein Boot | 0 | 16.05.2009 12:13 |
Bootsregistrierung | Twister 2 | Allgemeines zum Boot | 8 | 11.07.2006 14:48 |
Bootsregistrierung im Ausland | Carlo-2 | Allgemeines zum Boot | 10 | 02.12.2003 12:18 |