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  #1  
Alt 13.09.2022, 06:26
Jubaea Jubaea ist offline
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Standard Alter Bootführerschein Kroatien ?

Hallo zusammen ,

ich habe vor 20 Jahren in Kroatien einen Bootführerschein gemacht .
Seitdem fahre ich regelmäßig mit einem Schlauchboot die Küstengewässer ab.

Vor kurzem habe ich gesehen das die " neuen " Führerscheine eine Kategorie Skipper A oder Skipper B haben.

Dies ist bei meinem nicht der Fall sondern es wird eine Max Bootlänge sowie eine max BRT angegeben .

Welchen heutigen Skipper entspricht dann der alte FS ?:


Ausserdem habe ich noch unterschiedliche Angaben zum Fahrtenbereich .
Einmal heisst es 6 NM das andere mal 3NM. Was ist denn un Richtig ?


Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen .

PS : Mach doh deinen SBF in Deutschland hilft mir nich weiter

LG Jubaea
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  #2  
Alt 13.09.2022, 06:28
billi billi ist offline
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vielleicht hilft das

https://www.nautilus-yachten.at/umsc...SABEgLHKfD_BwE
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  #3  
Alt 13.09.2022, 06:45
Jubaea Jubaea ist offline
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Lt Hafenmeister in Rovinji , bei dem ich Anfang des Jahres war ist keine Umschreibung meines Führerscheins notwendig .
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  #4  
Alt 13.09.2022, 06:48
billi billi ist offline
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Hafenmeister sagen oft was man hören will (wurde hier schon oft tematiesiert das die Aussagen der Hafenmeister nicht immer stimmen)... wenn es bei einer Kontrolle Teuer wird, dann zahlen sie aber nicht die Strafe...

würde mal bei einer offiziellen Stelle nachfragen...
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  #5  
Alt 13.09.2022, 06:52
Jubaea Jubaea ist offline
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Hi Volker,

ich dachte immer der Hafenmeister sei die offizielle Stelle ;)

Hast du evtl eine Adresse etc wohin man sich sonst noch wenden könnte ?

Grüße JUbaea
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  #6  
Alt 13.09.2022, 06:58
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Jubaea Beitrag anzeigen
Hi Volker,

ich dachte immer der Hafenmeister sei die offizielle Stelle ;)

Hast du evtl eine Adresse etc wohin man sich sonst noch wenden könnte ?

Grüße JUbaea
naja von wem bekommt man den einen Strafzettel ? wenn man kontrolliert wird.... würde mich mal an die Polizei wenden.... (am besten mal per Mail ne Anfrage stellen)...

eventuell kommen auch andere hier die mehr Ahnung von dem Thema haben zu Wort...
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  #7  
Alt 13.09.2022, 08:00
Benutzerbild von Miss Marple
Miss Marple Miss Marple ist offline
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Er wird wohl den "lučki kapetan", den Hafenkapitän in Kroatien meinen. Der ist sehr wohl eine staatliche, und anerkannte Institution, mit entsprechendem Studium.
__________________
Viele Grüße aus dem Fichtelgebirge
Dietmar

Die Welt ist zu schön, um nur darüber zu fliegen.
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  #8  
Alt 13.09.2022, 08:29
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Miss Marple Beitrag anzeigen
Er wird wohl den "lučki kapetan", den Hafenkapitän in Kroatien meinen. Der ist sehr wohl eine staatliche, und anerkannte Institution, mit entsprechendem Studium.
Und der erfüllt hoheitliche Aufgaben? Wie Polizei, Zoll usw.?
Ein Hafenmeister in Deutschland darf das keineswegs, ich wüsste das auch nicht von anderen Ländern. Der kann zwar die Polizei, Ordnungsamt o.ä. zur Hilfe rufen, aber das war es dann auch schon mit dem Durchsetzen.

Gruß

Totti
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  #9  
Alt 13.09.2022, 08:48
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Und der erfüllt hoheitliche Aufgaben? Wie Polizei, Zoll usw.?
Ein Hafenmeister in Deutschland darf das keineswegs, ich wüsste das auch nicht von anderen Ländern. Der kann zwar die Polizei, Ordnungsamt o.ä. zur Hilfe rufen, aber das war es dann auch schon mit dem Durchsetzen.

Gruß

Totti
ja, in Kroatien tut er das - die "Lučke kapetanije" sind eine offizielle Stelle der Zivilverwaltung und unterstehen dem Ministarstvo mora, prometa i infrastrukture, also dem entsprechend zuständigen Ministerium mit Zuständigkeit für quasi alles was sich im Bereich auf See abspielt (z.B. auch die Registrierung von Booten). Ihre Dienstfahrzeuge (mit Aufschrift 'Kapetanija' und 'SAR') führen dementsprechend blaues Funkellicht. Wenn die Aussage von einem entsprechenden Beamten einer Kapetanija kommt wird man das wohl schon für etwas belastbarer halten dürfen als etwaas, was einem ein Hafenmeister in Deutschland erzählt (die Kapetanija wäre dann wohl auch die Behörde, die den Führerschein umtauschen/neu ausstellen müsste).

lg, justme
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  #10  
Alt 13.09.2022, 09:58
skibo skibo ist offline
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Also, um mal zu entwirren.

Es gibt in HR einen Hafenmeister welche zuständig ist für Liegeplätze und sonstige nautischen Belange der Kommune.

Der Hafenkapitän ist zuständig für hoheitliche Aufgaben wie Registrierung und Einhaltung rechtlicher Vorschriften. Nur dort weht auch die Nationalflagge.
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  #11  
Alt 13.09.2022, 10:44
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Gummiente Gummiente ist offline
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Umschreiben musst du nur alte Patente die in Jugoslawien gemacht wurden.
Eine Umschreibung kannst du bei Bedarf hier machen wenn der damalige Prüfungsort im heutigen HRV liegt https://www.sailornet.at/kundenservi...tent/index.htm

Alle die bereits in Kroatien gemacht wurden haben weiter Gültigkeit. Stell hier ein Bild ein mit geschwärztem persöhnlichen Daten (Vorder und Rückseite) dann kann ich dir sagen was du mit dem Patent darfst.
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Liebe Grüße
Willi
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  #12  
Alt 13.09.2022, 13:12
Jubaea Jubaea ist offline
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Hi Gummiente ,

das wäre prima. Ich werde dir morgen mal ein Bild einstellen.

Grüße Jubaea
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  #13  
Alt 14.09.2022, 12:33
Jubaea Jubaea ist offline
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Hallo Gummiente ,

so nun wie versprochen die Bilder :

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

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Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

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  #14  
Alt 14.09.2022, 13:15
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Mein kroatischer Schein ist von 2005 und sieht so aus
Ich habe auch den Funk dabei (radio- telephone station )
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

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  #15  
Alt 14.09.2022, 13:33
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Wo ist der Sinn, dass man ihn da macht? Ausser dass er günstiger ist und schneller zu erlangen ist, wie etwa die polnischen Scheine, sind sie doch aber auch nur als (deutsche) Ausländer im jeweiligen Land gültig und etwa keinesfalls in anderen Ländern...

Grüße

Totti
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  #16  
Alt 14.09.2022, 14:35
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Wo ist der Sinn, dass man ihn da macht? Ausser dass er günstiger ist und schneller zu erlangen ist, wie etwa die polnischen Scheine, sind sie doch aber auch nur als (deutsche) Ausländer im jeweiligen Land gültig und etwa keinesfalls in anderen Ländern...

Grüße

Totti
Die Antwort ist in diesem Fall ganz einfach: Der österreichische Staat hat keinen Anschluß an ein Meer und demnach gibt es dort auch keinen nationalen Seeschein, wie bei uns. Dem Österreicher, der in Kroatien (oder anderswo) auf dem Meer Bootfahren will, bleibt nur übrig, einen Seeschein in einem anderen Land zu erwerben, weil es im Heimatland eben keinen gibt.

Zum Thema Gültigkeit des kroatischen Küstenpatentes gibt es hier genügend Threads. Für einen Österreicher oder auch einen Schweizer, Ungarn usw. gelten diese in Kroatien erworbenen Scheine in den meisten Anrainerstatten des Mittelmeeres.
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Gruß Axel

* Lebenskünstler, Gaunereien aller Art *
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  #17  
Alt 14.09.2022, 14:37
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Zitat:
Zitat von Aggsl Beitrag anzeigen
Die Antwort ist in diesem Fall ganz einfach: Der österreichische Staat hat keinen Anschluß an ein Meer und demnach gibt es dort auch keinen nationalen Seeschein, wie bei uns. Dem Österreicher, der in Kroatien (oder anderswo) auf dem Meer Bootfahren will, bleibt nur übrig, einen Seeschein in einem anderen Land zu erwerben, weil es im Heimatland eben keinen gibt.
Dann musst du für jedes Land einen eigenen Schein machen? Deutsche Nordseeküste als Österreicher den deutschen SBF See?
Oder gilt für euch eine internationale Sonderregelung, dass ihr den kroatischen SBF auch in Deutschland nutzen könnt?
Höre ich so zum ersten Mal...

Grüße

Totti

Edit, habe das hier gefunden. Ist ja ein Ding...

Küstenbefähigung für Österreicher
Das österreichische Schifffahrtsgesetz scheibt vor, dass jeder Österreicher einen Motorbootführerschein für Schiffe ab 6 PS auf Binnengewässern benötigt.

Was wird für Urlaube am Meer, beispielsweise in Kroatien benötigt?

Es gibt für Österreicher mangels einer Küste keine Verpflichtung zum Erwerb eines Führerscheines für den Meeresbereich. Viele Vercharterer, Versicherungen und ausländische Behörden in Kroatien und Deutschland verlangen oftmals trotzdem den Nachweis einer Befähigung für die Küstenfahrt.

Küstenbefähigungsausweise werden von anerkannten Prüfungsorganisationen (z.B. ÖSV, MSVÖ, VKSÖ) für verschiedene Bereiche je nach Seemeilenabstand von der Küste ausgestellt. Auf Grundlage dieser Befähigungsausweise erfolgt auf Antragstellung die Ausstellung eines von der Republik Österreich amtlich anerkannten Internationalen Zertifikates für die Führung von Yachten auf See.

Schneller geht der Erwerb eines deutschen Bootsführerscheins (SBF-See), der auch für Österreicher möglich ist.
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  #18  
Alt 14.09.2022, 14:47
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Zitat:
Zitat von Aggsl Beitrag anzeigen
Die Antwort ist in diesem Fall ganz einfach: Der österreichische Staat hat keinen Anschluß an ein Meer und demnach gibt es dort auch keinen nationalen Seeschein, wie bei uns. Dem Österreicher, der in Kroatien (oder anderswo) auf dem Meer Bootfahren will, bleibt nur übrig, einen Seeschein in einem anderen Land zu erwerben, weil es im Heimatland eben keinen gibt.

Zum Thema Gültigkeit des kroatischen Küstenpatentes gibt es hier genügend Threads. Für einen Österreicher oder auch einen Schweizer, Ungarn usw. gelten diese in Kroatien erworbenen Scheine in den meisten Anrainerstatten des Mittelmeeres.
Da kann ich nur Danke sagen.

Ich habe diesen besagten komischen Schein folgend 1999 Absolviert.
3 Monate Fahrschule in Wien. Fahrschule Wolf für die Ösis jetzt.

Danach Prüfung in Zagreb. Amt für Seeschifffahrt. Dort sind schon andere Kaliber aufgetreten.
Also kein Kurs mit ... aber ja wird schon. 2 Wochenende und alles ist Palletti.

Diese Fahrschule kann ich nur Empfehlen, denn die nehmen es ernst.

Übrigens, mein Schein schaut nicht anders aus. Ausser das ich die Funkprüfung dazu habe.

Lasse den Deckel wie er ist.
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  #19  
Alt 14.09.2022, 14:51
Hele63 Hele63 ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Dann musst du für jedes Land einen eigenen Schein machen? Deutsche Nordseeküste als Österreicher den deutschen SBF See?
Oder gilt für euch eine internationale Sonderregelung, dass ihr den kroatischen SBF auch in Deutschland nutzen könnt?
Höre ich so zum ersten Mal...

Grüße

Totti

Edit, habe das hier gefunden. Ist ja ein Ding...

Küstenbefähigung für Österreicher
Das österreichische Schifffahrtsgesetz scheibt vor, dass jeder Österreicher einen Motorbootführerschein für Schiffe ab 6 PS auf Binnengewässern benötigt.

Was wird für Urlaube am Meer, beispielsweise in Kroatien benötigt?

Es gibt für Österreicher mangels einer Küste keine Verpflichtung zum Erwerb eines Führerscheines für den Meeresbereich. Viele Vercharterer, Versicherungen und ausländische Behörden in Kroatien und Deutschland verlangen oftmals trotzdem den Nachweis einer Befähigung für die Küstenfahrt.

Küstenbefähigungsausweise werden von anerkannten Prüfungsorganisationen (z.B. ÖSV, MSVÖ, VKSÖ) für verschiedene Bereiche je nach Seemeilenabstand von der Küste ausgestellt. Auf Grundlage dieser Befähigungsausweise erfolgt auf Antragstellung die Ausstellung eines von der Republik Österreich amtlich anerkannten Internationalen Zertifikates für die Führung von Yachten auf See.

Schneller geht der Erwerb eines deutschen Bootsführerscheins (SBF-See), der auch für Österreicher möglich ist.
Totti,
Österreicher fahren immer in Kroatien.
Mehr sag ich jetzt nicht.
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  #20  
Alt 14.09.2022, 16:02
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Zitat:
Zitat von Hele63 Beitrag anzeigen
Totti,
Österreicher fahren immer in Kroatien.
Mehr sag ich jetzt nicht.
Und die übrige Zeit auf der Donau
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹
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  #21  
Alt 14.09.2022, 16:18
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Gummiente Gummiente ist offline
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Hallo Jubaea!
Das was du hast ist etwas speziell
Du hast das Patent vermutlich nicht an der Küste erworben
Das ist das kroatische IC – (als Zusatz für den normalen Kat. B)
Allerdings stellt das meines Wissens nach nur das Hafenamt Sisak im Landesinneren aus.
Grund: Für Binnengewässer braucht es auch in KRO ein IC um länderübergreifend fahren
zu dürfen. (bei den Hafenämtern an der Küste verweigert man das IC, da „nicht erforderlich“…)

Entspricht Kat B
Siehe auch hier https://unece.org/icc-resolution-no-40#accordion_4
Eine ziemliche Sicherheit hängt an der Frage wurdes du auch bei der Prüfung zu Funk geprüft??
__________________
Liebe Grüße
Willi

Geändert von Gummiente (14.09.2022 um 16:24 Uhr)
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  #22  
Alt 15.09.2022, 04:54
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Stoffy 2100sc Stoffy 2100sc ist offline
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Ich glaube der Funk ist beim Kroatischen Küstenpatent immer dabei, zumindest 2005 war es noch so…

Wir haben unseren in Zadar gemacht.
__________________
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  #23  
Alt 15.09.2022, 10:37
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Raili Raili ist offline
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Zitat:
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Die Antwort ist in diesem Fall ganz einfach: Der österreichische Staat hat keinen Anschluß an ein Meer und demnach gibt es dort auch keinen nationalen Seeschein, wie bei uns. Dem Österreicher, der in Kroatien (oder anderswo) auf dem Meer Bootfahren will, bleibt nur übrig, einen Seeschein in einem anderen Land zu erwerben, weil es im Heimatland eben keinen gibt.

Zum Thema Gültigkeit des kroatischen Küstenpatentes gibt es hier genügend Threads. Für einen Österreicher oder auch einen Schweizer, Ungarn usw. gelten diese in Kroatien erworbenen Scheine in den meisten Anrainerstatten des Mittelmeeres.
...das ist Hörensagen. Es gibt sehr wohl einen österreichischen Schein für die verschiedenen Fahrtenbereiche. Die theoretische Prüfung ist in Österreich, die Fahrprüfung (die sich über einen ganzen Tag und eine Nachtfahrt zieht), wird üblicherweise in Kroatien gemacht.
__________________
liebe Grüße
Raimund
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  #24  
Alt 15.09.2022, 10:41
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Bei Kategorie A und B ist Funk immer dabei bei einem Binnenpatent war das in der vergangenheit nicht sicher.
Weiters sind die Einschränkungen unterschiedlich Kat B nur 30 BRT keine Angaben über länge usw.

Das Dokument "Jubaea" entspricht aber einem Paten Kategorie B

Es darf gefahren werden Privat 12 NM von Küste oder Insel
und da in HRV das Patent auch gewerblich gültig ist gewerblich 3 NM von Küste oder Insel
__________________
Liebe Grüße
Willi
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  #25  
Alt 15.09.2022, 15:28
Jubaea Jubaea ist offline
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Hi Gummiente,

gemacht habe ich dem Schein damals in Umag. Damals war die Info das NOCH keinFunk dafür benötigt wird.
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