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  #1  
Alt 23.08.2022, 18:55
Rada Rada ist offline
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Standard Probleme beim Umschreiben von Funkzeugnissen

Hallo,

im Juni diesen Jahres hatte ich mich an den DMYV gewendet, weil ich mein beschränkt gültiges UKW Funkzeugnis in ein UBI umschreiben lassen wollte.
Von dort bekam ich sehr schnell die Antwort, dass ich mich dafür an den DSV wenden solle, da dort diese Umschreibungen gemacht werden.

Ok, habe ich dann auch getan und bekam die Antwort, dass man sich diesbezüglich innerhalb von drei Wochen bei mir melden wird, da es aktuell zu Verzögerungen käme.
Nun, nach drei Wochen kam nichts und jetzt nach knapp drei Monaten habe ich nochmals dort angefragt.
Die lapidare Antwort lautet, "wir schreiben keine Funkscheine mehr in den UBI um. Bitte wenden Sie sich die an Fachschule für Verkehrstechnik."


Solche Aktionen machen mich nicht nur wegen dem Wortdreher in der Antwort echt sauer. Es gibt reichlich Fachschulen für Verkehrstechnik, also wo kann ich denn jetzt meinen Funkschein umschreiben lassen?
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  #2  
Alt 23.08.2022, 19:14
Benutzerbild von wernerw
wernerw wernerw ist offline
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Standard

Ich würde die hier mal anrufen und fragen:
https://www.bundesnetzagentur.de/cln...home_node.html

Ich wäre auch der Meinung gewesen das der DSV oder DMYV hier zuständig ist.

Fachschule für Verkehrstechnik? Ähhhh, kein Plan.
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Gruß
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  #3  
Alt 23.08.2022, 20:07
Pepper Pepper ist offline
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Zur Umschreibung kann ich nicht helfen - aber ist der alte Schein vorm 31.12.2002 ausgestellt, hat er doch eine unbegrenzte Gültigkeit. Mein altes Zeugnis aus den 90ern wurde bisher auch nie bemängelt ...
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  #4  
Alt 24.08.2022, 05:38
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blondini blondini ist offline
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Hi, ich würde erstmal die Rechtslage checken, ob es nicht noch gilt. Falls nicht würde ich gucken, ob UBI neu abzulegen nicht einfacher und schneller wäre.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #5  
Alt 24.08.2022, 07:16
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Falls nicht würde ich gucken, ob UBI neu abzulegen nicht einfacher und schneller wäre.
Das wäre so ziemlich das Letzte, was ich je machen würde, vor Allem wenn man mal einen Funkschein gemacht hat.
Die SBF machen ja wirklich Spaß, aber die beiden Funkscheine zu machen ging mir schwer auf den Geist.
Eigentlich wollte ich ja noch den LRC machen, würde aber bei Notwendigkeit heute eher in ein Sat-Telefon investieren.

Grüße

Totti
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  #6  
Alt 24.08.2022, 08:04
Benutzerbild von Dalbolini
Dalbolini Dalbolini ist offline
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Hier die Übersicht von der Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken welche "alten" Funkscheine wofür und wie lange gültig sind.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
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Name:	Screenshot_20220824-085937.jpg
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Gruß
Kalle
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  #7  
Alt 24.08.2022, 08:26
Benutzerbild von fdsegler
fdsegler fdsegler ist offline
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Ich habe mein Beschränkt gültiges UKW Sprechfunkzeugnis auch Anfang des Jahres zum DSV geschickt, vor allem wegen des Vormastes des UBI. Bei nachfragen wurde mir immer gesagt wir wissen nicht ob wir noch Funkzeugnisse Ausstellen. Als die Saison dann losging wurde ich immer unruhiger. Bei einer erneuten Nachfrage wurde mir dann gesagt man würde mir das alte Zeugnis zurücksenden und mir später das UBI zusenden uns so war es dann auch.
__________________
Grüße aus Potsdam, Norbert
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  #8  
Alt 01.09.2022, 18:10
Rada Rada ist offline
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Die Idee mit der Bundesnetzagentur ist Klasse. Ich werde dort anrufen.
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  #9  
Alt 01.09.2022, 18:14
Rada Rada ist offline
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Danke für die Tabelle, die ich jedoch schon kenne. Wie das mit der Gültigkeit im Ausland aussieht, ist mir jedoch nicht klar.
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  #10  
Alt 02.09.2022, 08:12
Benutzerbild von FunkelfeuerHB
FunkelfeuerHB FunkelfeuerHB ist offline
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Zitat:
Zitat von Rada Beitrag anzeigen
Danke für die Tabelle, die ich jedoch schon kenne. Wie das mit der Gültigkeit im Ausland aussieht, ist mir jedoch nicht klar.
Das unsere Fachstelle in Koblenz dafür zuständig ist, hat sich rumgesprochen.
Die geben auch das Handbuch raus.
BNetz gar nicht, Prüfungsausschuss Arbeitet im Auftrag der WSV. DMYV und DSV haben das in übernommen,
die Regeln gibt aber die WSV vor.

Die akzeptanz in den Mitgliedstaaten der EU ist vorhanden. Stichwort: Gegenseitige Anerkennung!

Beispiel: du bist mit deinen deutschen scheinen in deutschland berechtigt mit deinem Boot, ebenfalls in deutschland erlaubt,
und deiner funkausstattung, ebenfalls in deutschland erlaubt, zu fahren, dann kannst du überall in Eu-europa in dieser Kombination fahren!!!
Das ist akzeptiert. Bis zu 12 Monaten.

Machen wir umgekehrt auch.
Andere Länder haben ggf abweichende Vorstellungen oder diskussionsbedarf
Oder es ist egal, weil Touristen Geld bringen.

Für chartern ist es anders. Da mietet du ein ausländisches Boot und unterwirft dich den ausländischen Regeln!
Da musst du die passenden scheine haben, in der korrekten Kombination.
Oder der chaterer ignoriert es[emoji1]

Das ist ein einfach gehaltene Erklärung.
Wie immer gibt es da wieder komplexe Sachverhalte, die sich nicht jedem erschließen und nicht unbedingt nachvollziehbar sind.

Letztlich interessiert sich in 99,997% der Fälle kein Schwein dafür...
Also wenn du mit deiner o.g. "Deutschen"-Kombination seit 12 jahren nonstop in Holland unterwegs bist und evtl. Abweichungen sind noch nicht aufgefallen, ist alles gut.
Und wenn, immer sagen, das man gerade erst angekommen ist[emoji2960]
Sonst bist du bei den 0.003%

Gesendet von meinem SM-G977B mit Tapatalk
__________________
Die Hälfte meines Geldes geht drauf für Sportboot & Alkohol - den Rest verschwende ich
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