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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
... Es gibt viele Händler die direkt von woanders liefern lassen... Du gibst das Geld frei und erst nach Wochen bekommst du durch den liefernden Händler die Erinnerung zu zahlen... Dann erst fliegt der betrug auf |
#27
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Zitat:
Die Sendungsnummer sagt nicht aus das es ein Briefumschlag ist oder ein großes Packet... Nach 4-5 Wochen hast du erst die Erinnerung vom Händler in Deutschland .. bis da was geklärt ist sind die 30 Tage rum |
#28
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Nein, man gibt da gar nichts frei.
Ebay zahlt aus ohne Zutun des Käufers.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#29
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Hab mich falsch ausgedrückt...
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#30
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0 Bewertungen, da hätte ich bei dem preis mitgesteiert.....wenn ich in niddatal wohne oder dort jemanden kenne.
Bei solchen Geschäften geht für mich nur Kohle gegen Ware an der Haustür. Nicht anderes. und ich mache oft so Spekulationsgeschäfte Deals LOL. je besser der deal desto höher das Risiko selbst dabei....ich erinnere an die Auto bar Zahlung Deals wonach der VK dann blutend im gras lag..... |
#31
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Bewertung von 0 heißt nun erstmal garnichts. Jeder ist mal mit Null bei e-bay angefangen. Oder muß/kann man sich mittlerweile als Neuer Bewertungspunkte kaufen?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#32
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Na schauen wir mal, was hier noch so alles kommt. |
#33
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Eigentlich bist du doch in einer super Position!
Wenn du über PayPal bezahlt hast bekommst du dein Geld zurück! Da hatte ich bei PayPal noch nie Probleme. Anonsten hast du etwas geliefert bekommen, was du nicht bestellt hast. D.h. die müssen dir erst mal eine Bestellung nachweisen. Und wenn ich etwas geliefert bekomme, was ich nicht bestellt habe, das entsorge ich sofort - zumindest offiziell Es besteht keine Verpflichtung etwas zurückzusenden - wenn du es nicht bestellt hast. Du kannst es wegschmeißen oder wenn du ehrlich bist den Versender informieren, das du sein Paket an den Straßenrand stellst und er es sich da abholen kann. D.h. im Idealfall bekommst du etwas ohne dafür was bezahlen zu müssen und das auch ganz legal
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Gruß Markus Geändert von hempelche (31.05.2022 um 16:51 Uhr) |
#34
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Der Grundsatz, unbestellte Ware nicht zurücksenden zu müssen gilt für die Fälle, wo jemand ganz bewusst unbestellte Ware zuschickt. Soll es ja geben, so wie früher Haustürgeschäfte eine Masche waren. Das trifft aber hier nicht zu! Wenn der Verkäufer irrtümlich von einer Bestellung ausgegangen ist - und das ist er ja - dann hat er sehr wohl das Recht, die Ware zurück zu bekommen. Absatz 2 sagt das ganz deutlich: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241a.html Der oft zu lesende Rat "Entsorgen Sie die Ware oder nutzen Sie sie einfach." kann ganz böse nach hinten los gehen. Das ist mit gesundem Menschenverstand aber auch naheliegend, oder? Du musst es nur nicht auf eigene Kosten zurücksenden. Das ist der feine Unterschied!
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#35
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Unterschlagung ist es wenn ich jemandem etwas wegnehme. Da ich es freiwillig geschickt bekommen habe, ist es keine Unterschlagung.
Sonst könnte ja jeder seine Ladenhüter oder alte Steine mit ner Rechnung für 1000€ verschicken und das Geld einklagen oder wegen Unterschlagung prozessieren Wenn ich keinen Vertrag mit jemandem abgeschlossen habe, muß ich jurisitsch gar nix. Ich kann es zur Abholgung duch den Versender bereit halten - muß es aber nicht verschicken! Es kann mich keiner zwingen zur Post zu gehen. Genauso kann ich es auch nach einer Frist von x Tagen wo es nicht abgeholt wurde entsorgen. Wie gesagt nur wenn ich nichts bestellt habe - somit gibt es keinen Vertrag und keine AGBs
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Gruß Markus Geändert von hempelche (31.05.2022 um 17:12 Uhr) |
#36
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Nein, das wäre Diebstahl.
Deswegen ist es ja so gefährlich, jemandem zur Probefahrt die Schlüssel zu geben. Wenn der abhaut, ist es nämlich kein Diebstahl sondern "nur" Unterschlagung und damit oft nicht versichert. Könnte er nicht, weil er sich dann nicht mehr auf den Irrtum berufen kann.
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#37
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Naja bei Wikipedia sehen sie das anders: Sind die Voraussetzungen erfüllt, erwirbt der Unternehmer nach § 241a Abs. 1 BGB keine Ansprüche gegen den Verbraucher. Umgekehrt entstehen gegenüber dem Unternehmer für den Verbraucher keine Verpflichtungen, insbesondere unterliegt er keiner Rücksendungspflicht. Er muss auf die Lieferung nicht reagieren, er kann mithin schweigen. https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Leistung_(Deutschland)
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Gruß Markus |
#38
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#39
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Absatz 2 definiert aber eben noch mehr. Einfach mal lesen und verstehen.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#40
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Lesen und Verstehen ist zweierlei?
Zitat:
hier hingegen liegen sogar ZWEI Bestellungen vor - es hat lediglich der Käufer nicht beim Lieferanten bestellt und der Lieferant die Bestellung (aber keine Zahlung) von einem unbekannten Dritten erhalten ist also ein KOMPLETT ANDERER Sachverhalt |
#41
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Zitat:
A hat etwas bei B bestellt und erhält keine Lieferung -> PayPal bezahlt den Kaufpreis zurück. B bestellt nun etwas bei C und C sendet eine Lieferung an A. A hat aber nix bei C bestellt und auch keinen Vertrag mit C. Somit ist das eine unbestellte Lieferung für A. Und C kann nun max. etwas von B fordern. Zumindest in meinen laienhaften Augen. Aber vielleicht machen B und C auch gemeinsamme Sache und es könnte Sinn machen gegen B und C Anzeige zu erstatten.
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Gruß Markus |
#42
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Wenn ich ein Kundenkonto bei irgendjemandem eröffnen musste, dann bekam ich immer eine Email mit Bestätigungslink.
Wenn Firma Meterstab oder Wasserwaage ( oder auch Nordpfeil) auf irgendeine mir nicht gehörende EMailadresse ein Konto eröffnet und Ware an meine Adresse versendet, so ist das erstmal von denen freundlich. Ich hab bis auf das Entgegennehmen eines Paketes mit von mir bekanntem und erwartetem Inhalt ( und damit natürlich Verwenden ) mit denen wenig zu tun. Also zumindest weder was mit Widerspruchsfrist noch mit Rücksendeverpflichtung. Vielleicht hab ich ein Gerät mit deutlichen Gebrauchsspuren hierliegen. Empfehlung sollte mal zuerst sein, wenn man von irgendjemandem Ware erhält, auch vielleicht - danke für den Hinweis - die Warenbegleitpapiere anzusehen und ggf. einen Fall zu eröffnen, warum in der Lieferung meines Vertragspartners nochmal eine Rechnung von jemand anderem beiliegt. Aber, bis ich mit dem Versender ins Gespräch komme ist es noch lange hin. Der sollte sich um sein Auftragsabwicklungswesen mal besser selbst kümmern. |
#43
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Zitat:
Aber C hat nicht vorsätzlich unbestellt geliefert. Sondern C unterlag dem Irrtum einen Vertrag mit A zu haben. Damit ist dann Absatz 2 des genannten Paragraph anwendbar und C hat einen Herausgabeanspruch gegen A.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#44
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Okay Jungs bitte streitet euch nicht ich habe diesen Beitrag hier nicht geschrieben damit ihr euch in die Köppe kommt sondern vor dieser Betrugsmasche zu warnen.
Kleines Update: 1. Ich kaufe so einiges bei China Händlern deswegen ist mir der Name mit den Null Bewertungen gar nicht so aufgefallen und da ich das grundsätzlich mit Paypal bezahle bin ich ja auf der sicheren Seite wenn irgendwas mit dem Kauf fehlschlägt. 2. Ich habe ja nur indirekt einen Schaden erlitten da ich den Artikel bei Fritz Berger nicht so preiswert kaufen könnte und da ich den Paypal käuferschutz in Anspruch nehmen kann bekomme ich auch mein Geld zurück das habe ich bereits zugesagt bekommen sobald die Versandfrist abgelaufen ist. 3. Da ich vom Verkäufer eine DHL Paketnummer über eBay bekommen habe gab es keinerlei Grund dem Geschäft zu misstrauen. Der Verkäufer ist an diese Nummer gekommen da er bei der Eröffnung des Kundenkontos auf meinen Namen bei Fritz Berger eine E-Mail-Adresse angegeben hat auf die er Zugriff hat. Das habe ich heute bei dem Telefonat mit Fritz Berger erfahren. 4. Es mag sein dass ich das Paket einfach hätte ignorieren können und behaupten dass es hier niemals angekommen oder sonst was aber das habe ich nicht nötig. Die Firma Fritz Berger ist in diesem Fall das Opfer und hat mir nichts getan da ist es für mich eine Selbstverständlichkeit dafür zu sorgen dass sie ihre Ware zurückbekommen. Deswegen auch das heutige Telefonat. Nach einer kurzen Erörterung der Sachlage beim Kundenservice wurde daraus ein Konferenztelefonat mit den Fachabteilungen für Neukundenaquise und der Rechtsabteilung. Die Reaktion war großes Erstaunen denn diesen Trick könnte man dort bisher nicht; im Gegenteil. Im Gespräch kam heraus dass es dort seit vielen Monaten neu erstellte Kundenkonten gibt von denen viele bei der ersten Bestellung ins Mahnverfahren gegangen sind. In meinem Fall hat man das falsche Kundenkonto sofort geschlossen und den Artikel ausgebucht ich wurde gebeten den Karton mit dem beiliegenden Retouren Aufkleber zu versehen und zurückzusenden. Nach meinem Hinweis dass ich das Produkt ja eigentlich so auch haben wollte allerdings nicht zu dem Preis sagte man mir zu dass ich es aufgrund meiner Ehrlichkeit für den Preis kaufen könnte den ich bei ebay zur bezahlen hätte. Ich sollte ihn dazu bloß einen Nachweis zukommen lassen aus dem der Preis ersichtlich ist. Dann würde man ein neues Kundenkonto erstellen und mir den Artikel zu dem nachgewiesenen Preis überlassen. Der Versuch Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten schlug fehl. Der Beamte sagte mir, das muss derjenige tun der geschädigt ist in diesem Fall also PayPal. Aber ob die das machen.....die Masche ist der Polizei aber bereits länger bekannt. So ich habe fertig... Und nicht streiten sonst kommen noch irgendeinen Mod auf die Idee und macht das hier zu. Gruß Stefan
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Ncah eienr Stidue der Cmabirdge Uinvrestiaet ist es eagl in wlehcer Reiehnfogle die Bchustebaen in Woeretrn vokrmomen. Es ist nur withcig, dsas der ertse und lettze Bchusatbe an der ricthgien Stiele snid. Der Rset knan total falcsh sein und men knan es onhe Porbelme leesn.
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#45
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Dann hat sich ja Berger recht kulant verhalten. Und anders als im Threadverlauf zu Beginn diskutiert, es wurde mit nachvollziehbar falschen Daten ( Emailadresse, sonst bekommt der Betrüger keinen Account) ein Kundenkonto eröffnet. Das sollte schon mal ein Offizialdelikt sein ( und damit der Staatsanwalt eine Anzeige auf den Tisch zur Bearbeitung bekommen, egal was der Polizeibeamte da am Tresen belehrt). Damit wird aber der Besendete ( beschenkt ist er nicht) ja nicht zum Teilnehmer im Geschäft. Behalten darf er es letztlich dann doch nicht, ist eine Art ungerechtfertigter Bereicherung, die er allerdings eher nicht feststellen konnte ( naja, wenn man die Versandpapiere ansehen würde, könnte man sich schon fragen...). Aber aktiv zurücksenden muss man es noch lange nicht, ggf. der Versender veranlasst die Verpackung und Abholung. Damit wird er natürlich eher bereit, erhebliche Zugeständnisse zu machen.
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#46
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Quintessenz: Roland Berger oder Andere sollten niemals bei Erstbestellern auf Rechnung liefern!
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Gruß Bully |
#47
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Zitat:
Gruß, Udo |
#48
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Warum geht Ihr nicht einfach Boot fahren ...
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Gruß Frank Am Ende ist es egal, wie viele Atemzüge du gemacht hast, wichtig ist wie viele Momente dir den Atem geraubt haben.
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#49
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Ich hab noch abgewartet das der Sprit billiger wird
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Gruß Markus
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#50
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Und ausserdem streiten wir nicht.
Ich erkläre nur, warum ich recht habe.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
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