|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#51
|
||||
|
||||
Ist ja eh nicht so, du kannst beruhigt sein.
Das würde ja in allen Lebensbereichen zum völligen Haftungschaos führen.
__________________
Wo immer du hinfährst, dort bist du dann. |
#52
|
||||
|
||||
nulla poena sine culpa oder keine Strafe ohne Schuld
nulla poena sine lege oder keine Strafe ohne Gesetz Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#53
|
||||
|
||||
Wenn man der Argumentation folgen möchte, dass die Teilnahme an einer solchen Schnaps-Fahrt die Zuverlässigkeit des Scheininhabers in Frage stellt, auch wenn er nicht Schiffsführer war, dann spielt es auch keine Rolle, ob der Schiffsführer selbst einen Führerschein hat. Denn das macht doch die ganze Situation nicht besser - es ist doch nicht gerechtfertigt, mit einem Volltrunkenen zu fahren, nur weil derjenige einen Führerschein hat.
Aber in der Tat finde ich diese Frage ganz unabhängig vom Alkohol interessanter. Das Beispiel mit dem Floß finde ich gut. Denn wenn der (einzige) Führerscheininhaber automatisch Schiffsführer ist, könnte man ja tatsächlich kaum noch irgendwo als Gast an Bord gehen. Dafür, dass das so sein soll, finde ich aber keine Rechtsgrundlage. Wenn man die Regelung in § 12 Abs. 2 SpFV betrachtet, ist im Zweifelsfall derjenige Schiffsführer (auf einem Sportboot), der am Ruder steht. Er ist es nämlich nur ausnahmsweise dann nicht, wenn er unter Aufsicht des Schiffsführers steuert. Und dazu müsste erst einmal ein Schiffsführer bestimmt worden sein. Gruß Andreas
__________________
|
#54
|
||||
|
||||
Sind mehrere geeignete Personen an Bord, ist der Schiffsführer zu bestimmen. Das kann bei einem führerscheinfreien Boot auch jemand ohne Führerschein sein. Wer bestimmt? Sicherlich der Eigner. Und wenn der keinen Schein hat und jemand mit Schein an Bord ist, könnte der bestimmt werden, muß aber nicht. Der Eigner ist berechtigt, sein eigenes Boot zu fahren, auch wenn jemand mit höherwertigem Papier an Bord ist, oder?
__________________
Gruß Ewald |
#55
|
||||
|
||||
Zitat:
Hmn...jetzt wird's kompliziert in diesem Szenario. Der Schiffsführer muss doch vorab bestimmt werden Ich kann dann zwar einen Rudergänger bestimmen, bleibe aber Schiffsführer und damit Verantwortlicher. Möchte ich mich bei einem Tagesausflug als Schiffsführer aber auch mal auf dem Sonnendeck entspannen, müsste ich die Verantwortung ja abgeben. Das ginge, wenn ich auf dem Sonnendeck denjenigen am Ruder nicht "beaufsichtige" und er somit das Boot führt. Das widerspräche mE aber dem Punkt, dass der vorab bestimmte Schiffsführer (ich) grundsätzlich verantworlich ist und nicht wechseln kann. Edit: ich habe gerade den Vercharterer angeschrieben, das ist natürlich rechtlich nicht bindend, aber ein Ansatzpunkt. Aussage: Der vorab bestimmte Schiffsführer bleibt die gesamte Zeit über verantwortlich, auch wenn ein Rudergänger am Steuer steht. Geändert von B5254T (20.05.2022 um 10:44 Uhr) |
#56
|
||||
|
||||
Dass man automatisch Schiffsführer ist, wird so auch nicht sein. Aber das ist ja unabhängig von der Frage, ob ich als einziger SBF-Inhaber, auch wenn jemand anderes als Schiffsführer bestimmt wurde, im Zweifelsfall mithaftbar wäre...weil, "ich hätte es ja besser wissen müssen" aufgrund der Ausbildung.
Geändert von B5254T (20.05.2022 um 10:44 Uhr)
|
#57
|
||||
|
||||
Zitat:
Bist Du Dir da sicher? In § 17 SpFV heißt es: „Die beliehenen Verbände führen ein gemeinsames Verzeichnis der Inhaber einer Fahrerlaubnis.“ Gruß Andreas
__________________
|
#58
|
||||
|
||||
Ein Schiffsführer muß immer bestimmt sein. Das ist meines Erachtens auch die erste Frage bei einer Kontrolle.
Unter 5. des §1.02 der BinSChStrO steht in Satz 1: "Der Schiffsführer ist, unbeschadet der Verantwortung anderer Personen, für die Befolgung dieser Verordnung verantwortlich. ..."
__________________
Grüße, Christian... |
#59
|
|||
|
|||
ja die haben ein Verzeichniss... aber es ist kein zentrales Register wie das Führerscheinregister beim PKW.... so hat es mir ein WSP Beamter bestätigt... aus Datenschutzgründen haben diese darauf keinen Zugriff...
|
#60
|
||||
|
||||
Zitat:
Okay, wenn Du das so meinst, stimme ich Dir zu. Abfragen darf das die Polizei aber dennoch. Steht auch in diesem § 17. Gruß Andreas
__________________
|
#61
|
||||
|
||||
Zitat:
Schuld durch Unterlassen. Hier, trotzdem der SBF Inhaber es besser wissen musste, hat er nichts unternommen, um das Unheil zu verhindern und das billigend in Kauf genommen. Letztlich wird das ein Richter entscheiden, keinesfalls die Polizei. Und es ist nicht strafbar, erstmal die Klappe zu halten und eine Aussage zu verweigern, um sich selbst nicht zu belasten (potentielle Gefahr des Verlustes des SBF). Dass man aber im Besitz des SBF ist, wird spätestens der Richter auf Prüfung durch die StA in Erfahrung bringen. Verheimlichen lässt sich das nicht, das wäre zu einfach. Dann könnte man das pauschal immer so machen. Was man nicht hat, kann auch nicht abgenommen werden, oder wie? Grüße Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com |
#62
|
||||
|
||||
Ich habe in meinen vielen Reisen häufiger engere oder nicht so enge Freunde und Bekannte mitgenommen. Da ich keine Lust hatte, mich auf hoher See mit Besoffenen herumschlagen zu müssen, habe ich als Voraussetzung für die Mitfahrt geregelt, daß die Mitsegler morgens und unterwegs nüchtern sein müssen. Es gab demnach auch keine Ablege-, Wende-, Halbzeit-, Ziel-in-Sicht-Biere.
Einige haben bei dieser Regel schon mal (trocken) geschluckt. Ich bin aber im Nachhinein froh, eine solche rigorose Haltung vereinbart zu haben. Denn ich konnte mir nicht vorstellen, wie ich unterwegs einem trinkenden Mitsegler in seinen 50er oder 60er Jahren das Bier verbieten sollte. Es ist dann auch wem auch immer sei Dank nie etwas passiert. Alkoholkonsum unterwegs hält für unverantwortlich: edjm. p.s. Danach ist eine andere Sache. Geändert von edjm (20.05.2022 um 12:11 Uhr)
|
#63
|
||||
|
||||
Zitat:
Fragen über Fragen, zum Glück noch nie auf dem Wasser eine solche Situation erlebt. Leider mal auf der Straße, da half gutes zureden auch nicht
__________________
Gruß Ewald |
#64
|
||||
|
||||
Zitat:
Als Mitfahrer auf dem Boot hättest du wohl nüchtern bleiben müssen um einschreiten zu können oder noch besser an Land bleiben müssen. Würde ich meinen... Grüße Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com |
#65
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
|
#66
|
||||
|
||||
Schlechter Vergleich. Schlüssel abnehmen vor Antritt der Fahrt ist schon anders zu sehen wie Ruder übernehmen während der Fahrt. Gerangel um den Schlüssel im fahrenden Sportboot?
Wie wird ein Richter die Situation bewerten, wenn mein Eingriff in die Hose geht? Ich glaub, ich bleib zuhause
__________________
Gruß Ewald |
#67
|
||||
|
||||
Zitat:
Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#68
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Erklärtes Ziel ist da Feiern und das mit Sicherheit nicht ohne Alkohol. Einer ist halt der Schiffsführer, trägt die Verantwortung und muss nüchtern bleiben. Eine Pflicht für einen SBF-Inhaber ebenfalls nüchtern bleiben zu müssen, gar nicht an der Fahrt teilnehmen zu dürfen oder den Schiffsführer ständig im Blick haben zu müssen, kann ich nirgends erkennen. Und ist der SBF-Inhaber erstmal selbst jenseits der 0,5 Promille, dann DARF er ja gar nicht mehr aktiv in das Geschehen eingreifen und nimmt auch nichts mehr billigend in Kauf. Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
|
#69
|
||||
|
||||
https://openjur.de/u/298142.html
War beim Auto schon ewig so. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass beim Boot manches anders ist.
__________________
-- Alle Mann von Bord! Alexander
|
#70
|
||||
|
||||
Zitat:
Macht es das besser und vor Allem legaler, wenn das Fahren unter Alkoholeinfluss in Berlin offensichtlich Gang und Gäbe ist (und nichts dagegen unternommen wird)? Auch hier meine ich, nein macht es nicht. Und meine Meinung ist auch hier kein Gesetz, wie auch deine Meinung. Gruß Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com |
#71
|
|||
|
|||
Gesetzeslage hin, oder her: für den FS Inhaber kann es in der Situation nur eine mögliche Handlung geben: sofortige Unterbindung der Weiterfahrt, irgendwo anlegen, oder an ungefährlicher Stelle den Anker raus und ausnüchtern. Nur er kann mit seinen maritimen Kenntnissen (und das sollte er auch besoffen) abschätzen, welche Gefahren auf dem Wasser zu Unglücken führen.
Wünsche uns allen einen schönen Vatertag! |
#72
|
||||
|
||||
Da soll der besoffene Führerscheinbesitzer darüber urteilen, daß er es besser kann als der besoffene Bootsbesitzer? Wobei ja unklar ist, ob die Deliquenten aus #1 gleich besoffen sind oder einer noch mehr als der andere.
Interessante Aufgabe für Fachanwälte, insbesondere unter berücksichtigung von: Indessen gebieten es die Umstände im vorliegenden Falle (Zitat aus #69). Deshalb werden wir hier auch keine verbindliche Lösung finden.
__________________
Gruß Ewald |
#73
|
||||
|
||||
Zitat:
Ach ja, Ankern und "Alko" passt auch nicht
__________________
Mit besten Grüßen Andreas |
#74
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Du hast aber schon gesehen, dass es hier um die Haftung zwischen den Insassen geht? Der Beifahrer, den eine Mitschuld trifft, ist Kläger. Und in diesem Zusammenhang wird ihm eine Mitschuld für seinen eigenen Schaden gegeben. Das hat weder etwas mit Schäden Dritter, noch mit seinem Führerschein zu tun. Und selbst wenn man diesen Fall auf den Sportbootbereich übertragen möchte, bleibt die Frage, welche Rolle der Führerschein dabei spielen soll. Und daraum geht es hier doch eigentlich. Gruß Andreas
__________________
|
#75
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Es fahren viele Flöße mit unter Alkoholeinfluss stehenden Passagieren/ Mitfahrern und bei den meisten davon ist der Skipper nüchtern. Die WSP ist da schon recht wachsam. Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
|
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Haftung in eingetragenem Verein | Ebro Skipper | Kein Boot | 12 | 07.10.2004 09:38 |
Pegelangaben und Kartentiefen, Haftung? | ventum | Allgemeines zum Boot | 12 | 03.10.2003 15:06 |
Haftung(garantie ) beim Bootsverkauf | Andrée | Allgemeines zum Boot | 7 | 15.07.2002 12:12 |
Kranen-Haftung | skegjay | Allgemeines zum Boot | 7 | 11.03.2002 12:06 |