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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 10.03.2022, 10:26
User: 4755
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Beiträge: n/a
Standard Juristische Frage - Kommunales Wahlrecht

Hallo,

bei mir im Dorf (BaWü) wird ein neuer Oberbürgermeister gewählt. Die Kandidaten müssen, um zur Wahl zugelassen zu werden, Unterstützungsunterschriften sammeln.

Jemand hat -in Unkenntnis der Rechtslage- bei ZWEI Kandidaten unterschrieben, um möglichst vielen Kandidaten die Möglichkeit zur Wahl zu geben und hat daraufhin Post von der Pol bekommen.

Die Unterstützungsunterschriften müssen auf einem Formblatt eingetragen werden. Dort steht sogar der Hinweis drauf:

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Name:	Formblatt.jpg
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ID:	949608

Im Schreiben der Polizei (Beschuldigung mit Anhörungsbogen) gibt es jedoch mE Fehler. So lautet die Beschuldigung, gegen §108a StGB verstoßen zu haben

Zitat:
Zitat von StGB 108a
§ 108a Wählertäuschung
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
wogegen auf dem Formblatt ja §108d iVm §107a genannt sind.

Zitat:
Zitat von StGB
§ 107a Wahlfälschung
(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.
(3) Der Versuch ist strafbar.

§ 108d Geltungsbereich
Die §§ 107 bis 108c gelten für Wahlen zu den Volksvertretungen, für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, für sonstige Wahlen und Abstimmungen des Volkes im Bund, in den Ländern, in kommunalen Gebietskörperschaften, für Wahlen und Abstimmungen in Teilgebieten eines Landes oder einer kommunalen Gebietskörperschaft sowie für Urwahlen in der Sozialversicherung. Einer Wahl oder Abstimmung steht das Unterschreiben eines Wahlvorschlags oder das Unterschreiben für ein Volksbegehren gleich.
Außerdem ist der Tatzeitpunkt sowie der Tatort falsch (Wohnadresse als Tatort angegeben).


Bisher keine Aussage bei der Polizei getätigt (das konnte ich zum Glück verhindern!).
Wie weiter vorgehen?

Gruß,
Mario
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  #2  
Alt 10.03.2022, 10:45
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wernerw wernerw ist offline
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Erstmal zum Anwalt und wegen Fehler direkt ablehnen lassen. Ich würd nicht auf Antworten im Boote-Forum warten ehrlich gesagt... ich hätte schon einen Anwalt beauftragt und hätte mich dort schon beraten lassen. Ich glaub dir bleiben 14 Tage Zeit bis zum Einspruch...bin aber kein Rechtsverdreher.
__________________
Gruß
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  #3  
Alt 10.03.2022, 11:07
User: 4755
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Beiträge: n/a
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Jou, 14 Tage Frist ist richtig - Termin beim Anwalt gibt's schon.
Aber das Booteforum wäre ja langweilig, wenn niemand seine blöden Fragen reinschreibt

Gruß,
Mario
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  #4  
Alt 10.03.2022, 12:10
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Ein ganz dummer Anfängerfehler.

Bei sowas, bei so Typen, da muss die Justiz und Politik mit aller Härte durchgreifen.

Das wird ganz bitter.

Gibt´s ja genügend Beispiele dafür, .......
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  #5  
Alt 10.03.2022, 13:27
ZodiBo ZodiBo ist offline
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Zitat:
Zitat von wernerw Beitrag anzeigen
Erstmal zum Anwalt und wegen Fehler direkt ablehnen lassen. Ich würd nicht auf Antworten im Boote-Forum warten ehrlich gesagt... ich hätte schon einen Anwalt beauftragt und hätte mich dort schon beraten lassen. Ich glaub dir bleiben 14 Tage Zeit bis zum Einspruch...bin aber kein Rechtsverdreher.
Warum Einspruch?
Es ist doch nur eine Anhörung!?!
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  #6  
Alt 10.03.2022, 14:07
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Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
Warum Einspruch?
Es ist doch nur eine Anhörung!?!
Das ändert nichts an der Tatsache das man sich hier erstmal juristisch beraten lassen sollte. Das wird ja protokolliert und wenn du da unbewußt evtl. etwas falsches sagst? Lieber direkt auf eine Juristen verlassen, der sagt dir schon was rechtens ist und was man lieber für sich behalten sollte. Wobei es in dem Fall wohl schon schwer sein wird einen Anwalt zu finden der sich genau damit auskennt.
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Gruß
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  #7  
Alt 10.03.2022, 20:32
Oldskipper Oldskipper ist offline
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Im einfachsten Fall wird das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes eingestellt und man ist nicht vorbestraft. Es kommt aber auf den Einzelfall an. War das ein Versehen im guten Glauben das eine Vielzahl von Kandidaten doch eine gute Sache wäre? Oder war es der Versuch durch eine Vielzahl von Kandidaten den Durchmarsch des Favoriten im ersten Wahlgang zu verhindern? Hat jemand die Omas im Altersheim zu diesem Zweck belabert? Oder waren es gleich mehrere Versuche die Omas zu belabern und es ist nur aufgefallen, weil Oma alles unterschrieben hat? Motto: Der Herr war doch so nett?
Auf jeden Fall wird das gründlich ermittelt.
Wahlfälschung/ Manipulation ist kein Spass und es wird immer wieder versucht.
Beliebt ist auch, dem gegnerischen Kandidaten Unterstützungzungsunterschriften unterzujubeln, die gefaked oder eben auch doppelt sind. Beide sind nämlich ungültig und mit etwas Pech kommen am Ende nicht genügend gültige Stimmen zusammen und der vermeintliche Kandidat wird nicht zugelassen.
Gerne passiert das an Wahlkampfständen, in Altentagesstätten usw.
Sollte es in bester Absicht geschehen sein, geht es wohl glimpflich aus. Auch Oma die belabert würde hat nicht viel zu befürchten.
Hat das Methode und Absicht, winkt Knast.
__________________
Gottes sind Wogen und Wind,
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sind euer.
Gorch Fock
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  #8  
Alt 10.03.2022, 20:47
Oldskipper Oldskipper ist offline
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Nachtrag: Tritt im Verlauf einer Kommunalwahl eine gehäufte Anzahl von doppelten Unterschriften auf, klingeln die Alarmglocken. Ist es ein Einzelfall, ist ein Versehen wahrscheinlicher.
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Gorch Fock
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  #9  
Alt 11.03.2022, 07:17
LuckyLuk LuckyLuk ist offline
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Mein Rat:

Die schriftliche Anhörung unbeantwortet lassen.

Den Termin beim RA absagen.

Und abwarten.

Denn: Wird das Ermittlungsverfahren eingestellt, hat der Beschuldigte Zeit, Stress und Geld gespart. Wird es nur gegen (in Betracht kommt vor allem Zahlungs-) Auflage oder gar nicht eingestellt, mithin Strafbefehl erlassen oder gar Anklage erhoben, ist es, ohne dass der Beschuldigte hierdurch einen rechtlichen Nachteil erlitte, (immer noch) früh genug, Beistand durch einen Strafverteidiger in Anspruch zu nehmen.

Viele Grüße,
Lucky
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  #10  
Alt 11.03.2022, 19:18
Clown28 Clown28 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von LuckyLuk Beitrag anzeigen
Mein Rat:

Die schriftliche Anhörung unbeantwortet lassen.

Den Termin beim RA absagen.

Und abwarten.

Denn: Wird das Ermittlungsverfahren eingestellt, hat der Beschuldigte Zeit, Stress und Geld gespart. Wird es nur gegen (in Betracht kommt vor allem Zahlungs-) Auflage oder gar nicht eingestellt, mithin Strafbefehl erlassen oder gar Anklage erhoben, ist es, ohne dass der Beschuldigte hierdurch einen rechtlichen Nachteil erlitte, (immer noch) früh genug, Beistand durch einen Strafverteidiger in Anspruch zu nehmen.

Viele Grüße,
Lucky


Ab Zeile zwei ist das ein äußerst schlechter Rat!

Es geht schließlich gerade darum, dass ggf. im Ermittlungsverfahren seitens des Verteidigers noch etwas bewirkt werden kann..
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  #11  
Alt 11.03.2022, 19:29
LuckyLuk LuckyLuk ist offline
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Zitat:
Zitat von Clown28 Beitrag anzeigen
Ab Zeile zwei ist das ein äußerst schlechter Rat!

Es geht schließlich gerade darum, dass ggf. im Ermittlungsverfahren seitens des Verteidigers noch etwas bewirkt werden kann..
Was außer einem - vermeidbaren und damit unbeachtlichen - Verbotsirrtum sollte denn deines Erachtens iRd Ermittlungsverfahrens zum Zwecke der Exkulpation des Beschuldigten vorgetragen werden können?

Im Übrigen deutet nach meiner Erfahrung bereits der Umstand, dass der Beschuldigte nicht zur persönlichen Vernehmung vorgeladen wurde, darauf hin, dass das Strafverfolgungsinteresse der StA gering ist.

Viele Grüße,
Lucky
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  #12  
Alt 11.03.2022, 20:30
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von LuckyLuk Beitrag anzeigen
Mein Rat:

Die schriftliche Anhörung unbeantwortet lassen. ...
Sind dort Angaben zur Person (Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag der Geburt, Familienstand, Beruf, Wohnort, Wohnung oder Staatsangehörigkeit) gefragt, dann sollte man diese wahrheitsgemäß machen, da sonst nach § 111 OWiG eine Geldbuße bis 1.000 € möglich ist.

Zur Sache selbst muss man sich nicht äußern, was sich auch nicht strafverschärfend auswirken kann.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #13  
Alt 11.03.2022, 21:08
LuckyLuk LuckyLuk ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Sind dort Angaben zur Person (Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag der Geburt, Familienstand, Beruf, Wohnort, Wohnung oder Staatsangehörigkeit) gefragt, dann sollte man diese wahrheitsgemäß machen, da sonst nach § 111 OWiG eine Geldbuße bis 1.000 € möglich ist.

Zur Sache selbst muss man sich nicht äußern, was sich auch nicht strafverschärfend auswirken kann.

Gruß Lutz
Dementsprechende OWi-Verfahren werden in der Praxis nicht eingeleitet. Aber grundsätzlich ist dein Hinweis natürlich richtig.

Viele Grüße,
Lucky
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  #14  
Alt 12.03.2022, 15:43
schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Höchst interessant.
Ich beschäftige mich gerade mit der Betriebsratswahl bei uns im Betrieb. Da ist das Thema deutlich entspannter im Gesetz geregelt.
Wenn ein Mitarbeiter zwei Listen mit seiner Unterschrift (unerlaubterweise) gesponsert hat, dann muss er sich schriftlich innerhalb einer festen Frist für eine Liste entscheiden. Tut er das nicht, werden alle seine Unterschriften gestrichen und fertig ist das Thema.

Ist eventuell hier so einfach möglich, weil natürlich die Anzahl der Stützunterschriften deutlich geringer ist und man somit der Sache leicht auf die „Schliche“ kommt.

Bei wahrscheinlich vielen Unterschriften ist der Vergleich schwierig (zumindest früher ohne Computer), und dem wollte man wohl einen Riegel vorschieben.

Gruß Rüdiger
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  #15  
Alt 24.03.2022, 14:11
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Ein ganz dummer Anfängerfehler.
Gibt´s ja genügend Beispiele dafür, .......
Vor ein paar Monaten gab es in Berlin > 1.000 solche "dumme" "Anfänger"fehler.

Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Bei sowas, bei so Typen, da muss die Justiz und Politik mit aller Härte durchgreifen.

Das wird ganz bitter.
Gabs da Folgen ?, wenigstens eine klitzelkleine Strafanzeige ? , oder wenigstens eine Verwarnung ?
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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  #16  
Alt 25.03.2022, 10:32
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
Vor ein paar Monaten gab es in Berlin > 1.000 solche "dumme" "Anfänger"fehler.

Gabs da Folgen ?, wenigstens eine klitzelkleine Strafanzeige ? , oder wenigstens eine Verwarnung ?
In Zukunft schreib ich

"Obacht Ironie"
oder "Sarkasmus" oder sowas drüber.
Hierzulande ist das doch Kinderfasching, im Gegensatz zu..... woanders halt, ...
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