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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.03.2007, 18:12
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Don P Don P ist offline
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Standard Kontrollen Nord-Ostsee

Hallo liebe BF-ler,
meine überaus aufmerksame Schwester hat mir fogende mail
geschickt,die ich hier zur Kenntnisnahme veröffentliche:

Zitat:
Von diesem Jahr an will die Wasserschutzpolizei an Nord- und Ostseeküste die neuen Ausrüstungsbestimmungen für alle seegehenden Yachten unter deutscher Flagge genau prüfen. Grundlage ist die Aktualisierung der UN-Konvention zur Schiffssicherheit namens SOLAS, die bereits seit Ende Juni 2006 gilt. Danach müssen große Sportboote neben der bisherigen Pflichtausrüstung wie Positionslicht oder Ankerball jetzt einen kompensierten Kompass, Kompass-Peileinrichtung, Deviationstabelle, GPS-Empfänger, Radarreflektor und eine bebilderte Tafel der Rettungssignale an Bord haben. Skipper, die ohne Ausrüstung erwischt werden, müssen mit bis zu 5.000 Euro Strafe rechnen.



Der Gesetzestext findet sich im Internet unter www.yacht.de
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Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #2  
Alt 11.03.2007, 18:47
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Interessant.
Aber jetzt sollten wir den Begriff "Seegehende Yacht" einmal näher definieren.
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Gruß Henning
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  #3  
Alt 11.03.2007, 19:04
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden
Interessant.
Aber jetzt sollten wir den Begriff "Seegehende Yacht" einmal näher definieren.
findeste wirklich?
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  #4  
Alt 11.03.2007, 19:41
jendre jendre ist offline
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Hallo zusamen war erst recht erschrocken über die Nachricht habe mal beim BSH nachgesehen und so wie es aussieht ist der Begriff seegehend an die kommerzielle Schiffahrt gekoppelt bedeutet auch für Charteryachten und Tradisegler das die so ausgestattet sein müssen.Derzeit hat mein Boot die Ausrüstungspflicht mit Lampen etc. und die empfolenen Ausrüstunen wie Rettungsfloß oder nicht
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wasser ist leben

schöne Grüße
Jens
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  #5  
Alt 11.03.2007, 20:25
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Zitat:
Zitat von Chris
Zitat:
Zitat von derausdemnorden
Interessant.
Aber jetzt sollten wir den Begriff "Seegehende Yacht" einmal näher definieren.
findeste wirklich?
Ja finde ich. Denn ich habe ein Boot und keine Jacht. Daher betrifft mich das wohl nicht
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Gruß Henning
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  #6  
Alt 11.03.2007, 20:49
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Dann brauchst du diese Grundausstattung also nicht?
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  #7  
Alt 11.03.2007, 20:52
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Wenn mein Boot eine Seegehende Yacht ist dann brauch ich es wohl
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Gruß Henning
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  #8  
Alt 11.03.2007, 20:55
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Ich finde so Zeugs gehört auf jedes Boot.
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  #9  
Alt 11.03.2007, 20:56
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden
Interessant.
Aber jetzt sollten wir den Begriff "Seegehende Yacht" einmal näher definieren.

Zitat:

Die folgenden Regeln sind für "große Sportboote" verbindlich vorgeschrieben.

"Große Sportboote" sind Sportboote mit Kajüte und Übernachtungsmöglichkeit, die für Fahrten seewärts der Basislinie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer, Hohe See) geeignet und bestimmt sind, insbesondere Segel- und Motoryachten. (SeeSpbootVO)
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Charly
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  #10  
Alt 11.03.2007, 21:10
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GPS-Empfänger würd ich von der Liste streichen wollen, und ersetzen mit geeignetem Navigationsgerät.
Kann mir nicht vorstellen auf ein System angewiesen zu sein, was der Präsident der USA jederzeit ausschalten kann.
Wenn Galileo laufen würde, dann könnt ichs noch verstehn.
Radarreflektoren, da gab es mal nen interessanten Artikel, wo solch Teile getestet wurden und ein hochgehaltener Kochtopfdeckel am Besten abgeschnitten hatte, naja scheinbare Sicherheit sag ich zu Beidem.
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Gruß Frank
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  #11  
Alt 11.03.2007, 21:15
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Vieleicht sollte ich meine Frage anders Definieren:

Ich fahre auf der Unterweser und traue mich zwischendurch mal ein wenig raus und schau mir die Küste aus einer Meile entfernung mal an. Ab wo muß ich nach dieser "neuen Regelung" mit welchem Boot was an Bord haben?
Oder ich mache einen Wochenendtrip auf dem Trailer zur Ostsee ab wo bin ich wenn ich z.B. Travemünde verlasse eine Seegehende Yacht.
Oder muß jetzt jeder Angelkahn (Auf dem ich auch schlafen kann) so viel Ausrüstung dabei haben das er fast untergeht.
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Gruß Henning
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  #12  
Alt 11.03.2007, 21:22
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden
... so viel Ausrüstung dabei haben das er fast untergeht.
Positionslicht, Ankerball, Kompass, Kompass-Peileinrichtung, Deviationstabelle, GPS-Empfänger, Radarreflektor und eine bebilderte Tafel der Rettungssignale.

Das bißchen Zeugs schwimmt doch fast von selbst.
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  #13  
Alt 11.03.2007, 21:44
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Positionslicht hab ich

Ankerball: hab ich

Kompass: hab ich
---kompensiert? glaub ich
---Deviationstabelle: hab ich nicht

Kompass-Peileinrichtung: hab ich wenn ein Fernglas mit Kompass auch zählt

GPS-Empfänger: hab ich 2 x

Radarreflektor: hab ich

bebilderte Tafel der Rettungssignale: Was´n das?
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Charly
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  #14  
Alt 11.03.2007, 21:55
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nightforce nightforce ist offline
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Zitat:
Zitat von charlyvoss

bebilderte Tafel der Rettungssignale: Was´n das?
Das ist ne Anweisung im Bildformat, die auch dem Laien verständlich machen soll, welche Rettungssignale bei einem Notfall anzuwenden sind.
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Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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  #15  
Alt 11.03.2007, 22:24
Tide Tide ist offline
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Alles heiße Luft und im Prinzip nix Neues.
Hauptsache die Yacht hat einen schönen
Aufmacher.

Im Gesetzestext ist übrigens nicht nur vom GPS die Rede sondern alternativ von jeder anderen Möglichkeit, mit der die eigene Position zweifelsfrei festgestellt werden kann.
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  #16  
Alt 11.03.2007, 22:33
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von Tide
Alles heiße Luft und im Prinzip nix Neues.
Hauptsache die Yacht hat einen schönen
Aufmacher.

....
na ja, einen kompensierter Kompass und die zugehörigen Deviationstabellen ist schon ein bisschen mehr als "heiße Luft"
__________________
Charly
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  #17  
Alt 11.03.2007, 22:44
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
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Hallo!
Das ganze bezieht sich auf Ausrüstungspflichtige Boote. Das sind Boote über 12m länge.
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Gruß Karl-Heinz

Die Bücher über meine Traumreise
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Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar.
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  #18  
Alt 11.03.2007, 22:52
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic
Hallo!
Das ganze bezieht sich auf Ausrüstungspflichtige Boote. Das sind Boote über 12m länge.

bist Du da sicher?

hier steht was anderes:

Auszug aus SOLAS, Kapitel V, Sicherung der Seefahrt (International Convention for the Safety of Life at Sea / Internationales Übereinkommen zum Schutze des menschlichen Lebens auf See)

Regel 19
Navigationsausrüstung und -systeme an Bord
2.1 Alle Schiffe unabhängig von ihrer Größe müssen ausgerüstet sein:
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Charly
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  #19  
Alt 11.03.2007, 23:33
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Flussbus Flussbus ist offline
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Zitat:
Zitat von Tide
...
Im Gesetzestext ist übrigens nicht nur vom GPS die Rede sondern alternativ von jeder anderen Möglichkeit, mit der die eigene Position zweifelsfrei festgestellt werden kann.
dann wäre also auch Karte und Kompass ausreichend?
gruß Oskar
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  #20  
Alt 12.03.2007, 06:27
Tide Tide ist offline
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
na ja, einen kompensierter Kompass und die zugehörigen Deviationstabellen ist schon ein bisschen mehr als "heiße Luft"
Ich denke kaum, daß es darum gehen wird. Eher will man vermeiden, daß nur mit einer Krusty-Burger Karte "navigiert" wird.
Allerdings: wozu soll ein Kompass gut sein, bei dem Du nicht weißt, was er anzeigt? Nautischer Schnickschnack?

hier wird das Prozedere erklärt.
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  #21  
Alt 12.03.2007, 06:38
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Nils Nils ist offline
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Sind Deviationstabellen auch auf Yoghurtbechern (GFK-Booten) notwendig?
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Gruß
Nils
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  #22  
Alt 12.03.2007, 06:44
Tide Tide ist offline
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Nein ein Kompass ersetzt das GPS nicht. Aber falls jemand partout kein GPS-Empfänger mitführen will, weil das ja "der amerikanische Präsident jederzeit abschalten kann,"

Zitat:
...mit einem Empfänger für ein weltweites Satellitennavigationssystem oder ein terrestrisches Funknavigationssystem oder einer anderen Vorrichtung, die während der beabsichtigten Reise jederzeit dazu benutzt werden kann, die Position des Schiffes selbsttätig zu bestimmen und zu aktualisieren.
Alle Vorschriften finden sich übrigens in dieser
Broschüre des BSH. Dann braucht auch keiner zu mutmaßen, steht alles drin. Seit letztem Jahr übrigens.
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  #23  
Alt 12.03.2007, 07:17
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KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von Nils
Sind Deviationstabellen auch auf Yoghurtbechern (GFK-Booten) notwendig?
Das kannst Du ja leicht anhand eines Vergleiches Peilkompass und Hauptkompass herausfinden.Grundsätzlich kann der Kompass auch durch die Maschine und andere Metallgegenstände abgelenkt werden.

Ich kletter immer mit Peilkompass aufs Dach, halt soweit weg vom Boot wie machbar, Besan im Kreuz und peile den Mast vorne an. Der zweite am Ruder hört sich dann beim Kreisfahren meine Werte an und notiert die Differenzen.

Ob SOLAS speziell auch Plastikeimer meint weiß ich nicht, sofern eigentlich das Deine Frage war.
Gruß
Kai
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  #24  
Alt 12.03.2007, 07:30
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von Tide
Nein ein Kompass ersetzt das GPS nicht. Aber falls jemand partout kein GPS-Empfänger mitführen will, weil das ja "der amerikanische Präsident jederzeit abschalten kann,"

Zitat:
...mit einem Empfänger für ein weltweites Satellitennavigationssystem oder ein terrestrisches Funknavigationssystem oder einer anderen Vorrichtung, die während der beabsichtigten Reise jederzeit dazu benutzt werden kann, die Position des Schiffes selbsttätig zu bestimmen und zu aktualisieren.
Alle Vorschriften finden sich übrigens in dieser
Broschüre des BSH. Dann braucht auch keiner zu mutmaßen, steht alles drin. Seit letztem Jahr übrigens.
Kurz im Sinne einer Frage bemerkt, bei Küstenfahrt sollte die terrestrische Navigation -theoretisch- ja reichen, Peilung, Koppelkurs etc..
Auf See Koppelkurs plus Sextant auch.
Aber die im Zitat angegebenen Funkrichtfeuer sind doch m. W., in der Seeschiffahrt im Gegensatz zur Luftfahrt, bis auf wenige Reste außer Dienst gestellt, eben wegen der zunehmenden Bedeutung der Satellitengestützten Navigation. Oder welche meinen die da?
Gruß
Kai
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  #25  
Alt 12.03.2007, 07:53
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Moin,

die werden wohl z.B. Decca oder Loran meinen.
Halt Juristendeutsch. So halten sie sich alle Hintertüren auf.
Funkpeiler sind nicht mehr vorgeschrieben, sofern ein z.B. GPS an Bord ist.
Siehe dazu auch Beilage NfS 33/2002.
Darin steht auch, dass diese neuen Ausrüstungsvorschriften nur bei Booten gelten, die nach dem Juli 2002 gebaut wurden.
Wird wohl das beste sein, eine Kopie davon mit an Bord zu nehmen, falls die Flensburger Wasserschutz (nur sie will kontrollieren) anderer Meinung sein sollte.

Jörg
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