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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 31.01.2022, 15:18
ralf 1964 ralf 1964 ist offline
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Hallo
Gibt es so etwas auch für Berufs und Passagierschifffahrt ?
<h3 class="LC20lb MBeuO DKV0Md">Flugradar - Den gesamten Flugverkehr in Echtzeit verfolgen am Rechner

https://flightradar.live/flugradar/


Danke Gruß Ralf

</h3>
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  #2  
Alt 31.01.2022, 15:27
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Moin

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  #3  
Alt 01.02.2022, 07:54
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  #4  
Alt 01.02.2022, 09:19
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und ein deutscher Anbieter, sehr zu empfehlen:

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  #5  
Alt 01.02.2022, 09:36
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sind halt alles nur Unzuverlässige Daten....

auf dem Boot eigentlich nicht zu gebrauchen... da gehört min. ein AIS Empfänger drauf wenn man die AIS daten nutzen will an Bord
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  #6  
Alt 01.02.2022, 10:11
ralf 1964 ralf 1964 ist offline
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Genau was ich mir dachte ! Ohne AIS-Empfänger wird das nichts. Gibt es noch preiswerte Alternativen zu Quark ohne Funk ?
https://www.ebay.de/itm/283356241584 (PaidLink)
Gruß Ralf
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  #7  
Alt 01.02.2022, 10:23
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Zitat:
Zitat von ralf 1964 Beitrag anzeigen
Genau was ich mir dachte ! Ohne AIS-Empfänger wird das nichts. Gibt es noch preiswerte Alternativen zu Quark ohne Funk ?
https://www.ebay.de/itm/283356241584 (PaidLink)
Gruß Ralf
mach den Funkschein... das ist immer sinnvoll ein Sicherheitsgewinn auch auf dem Main... dann hol dir ein Funkgerät mit integriertem AIS Empfänger...

das ist kein Hexenwerk und auch nicht teuer...

gerade auf dem Main gibt es für die oben genannten Seiten viele weiße stellen auf der Karte wo keine Abdeckung vorhanden ist... daher ist nur ein AIS Empfänger sinnvoll...

bei einer Spitzen Auslegung der Regeln nimmst du auch mit einem AIS Empfänger (der ja die Daten über UKW empfängt) am Binnenfunk teil ... und somit brauchst du dann auch einen Funkschein...
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  #8  
Alt 01.02.2022, 12:00
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

bei einer Spitzen Auslegung der Regeln nimmst du auch mit einem AIS Empfänger (der ja die Daten über UKW empfängt) am Binnenfunk teil ... und somit brauchst du dann auch einen Funkschein...

Ist das Quark-Teil überhaupt zulässig in Deutschland? Und muss das nicht auch angemeldet werden?

Unabhängig davon hat billi recht, das ist ein Funkgerät und die WSP sieht auch gleich an der Aussenantenne, dass ein Funkgerät an Bord ist.

Gruß

Totti
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  #9  
Alt 01.02.2022, 12:10
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ist das Quark-Teil überhaupt zulässig in Deutschland? Und muss das nicht auch angemeldet werden?

Unabhängig davon hat billi recht, das ist ein Funkgerät und die WSP sieht auch gleich an der Aussenantenne, dass ein Funkgerät an Bord ist.

Gruß

Totti
ich würde es gleich setzen mit einem Weltempfänger... halt nur auf einer ganz bestimmten Frequenz festgelegt... und nicht wechselbar

Weltempfänger darf man besitzen aber geschlossene Funkbereiche (wozu ja auch AIS funk gehört) nicht abhören...
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  #10  
Alt 01.02.2022, 12:47
ralf 1964 ralf 1964 ist offline
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Ich bin nicht der Hellste mit dem Englisch ,deshalb habe ich mich die ganzen Jahre davor gedrückt. Ein Funkgerät mit AIS währe freilich besser,aber vieleicht überwinde ich mich noch !
Gruß Ralf
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  #11  
Alt 01.02.2022, 12:54
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Zitat:
Zitat von ralf 1964 Beitrag anzeigen
Ich bin nicht der Hellste mit dem Englisch ,deshalb habe ich mich die ganzen Jahre davor gedrückt. Ein Funkgerät mit AIS währe freilich besser,aber vieleicht überwinde ich mich noch !
Gruß Ralf
Ubi war die ganzen Jahre in deutsch... Da bräuchte man kein Englisch und auch heute ist das sehr überschaubar... Ist ja kein SRC wo man Englisch ins deutsche übersetzen muss.

der Funkverkehr wird ja in Landespsrache abgehandelt... und diese ist deutsch...
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Geändert von billi (01.02.2022 um 13:00 Uhr)
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  #12  
Alt 01.02.2022, 13:05
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hab grad nochmal nachgeschaut...

so war es bei mir noch in der Prüfung

Mayday Mayday Mayday
hier ist
Gütermotorschiff Berta B Berta B Berta B
Mayday Gütermotorschiff Berta B Berta B
zu Tal auf der Weser beim Stromkilometer 320; Person über Bord; Fahrt bitte einstellen; weitere Informationen folgen
Bitte kommen


das neue

Mayday Mayday Mayday
This is
Gütermotorschiff Berta B Berta B Berta B
Mayday Gütermotorschiff Berta B Berta B
zu Tal auf der Weser beim Stromkilometer 320; Person über Bord; Fahrt bitte einstellen; weitere Informationen folgen
Bitte kommen


das sollte man hinbekommen...
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Alt 01.02.2022, 14:51
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Also für ne AIS Box benötigt man keinen Funkschein.

Ein Fahrzeug mit AIS an Bord nimmt nicht am See- oder Binnenschifffahrtfunk teil, da AIS nur auf 2 festgelegten Frequenzen betrieben wird, auf denen kein Sprechfunk stattfindet.
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  #14  
Alt 01.02.2022, 14:58
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Zitat:
Zitat von MV-Zausel Beitrag anzeigen
Also für ne AIS Box benötigt man keinen Funkschein.

Ein Fahrzeug mit AIS an Bord nimmt nicht am See- oder Binnenschifffahrtfunk teil, da AIS nur auf 2 festgelegten Frequenzen betrieben wird, auf denen kein Sprechfunk stattfindet.
man nimmt am Funkverkehr teil... dabei ist es egal ob man sendet oder nur Empfängt.... daher ist zum AIS empfang ein Funkschein nötig..

UKW-Binnen Funk ist wie BOS ein geschlossener Funkkreis.


so zumindest meine Infos...
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  #15  
Alt 01.02.2022, 15:11
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von MV-Zausel Beitrag anzeigen
Also für ne AIS Box benötigt man keinen Funkschein.

Ein Fahrzeug mit AIS an Bord nimmt nicht am See- oder Binnenschifffahrtfunk teil, da AIS nur auf 2 festgelegten Frequenzen betrieben wird, auf denen kein Sprechfunk stattfindet.
das stimmt nur, solange es sich dabei ausschließlich um einen reinen Empfänger für AIS handelt (dann natürlich zum Einen sowohl zulässig als auch zum Anderen keinerlei Funkzeugnis erforderlich).
Sobald man allerdings selbst AIS-Daten aussendet ist das Vorhandensein eines entsprechenden Funkgeräts an Bord Pflicht, siehe §4.07 Nr. 8 BinSchStrO.

lg, justme
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  #16  
Alt 01.02.2022, 15:15
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
man nimmt am Funkverkehr teil... dabei ist es egal ob man sendet oder nur Empfängt.... daher ist zum AIS empfang ein Funkschein nötig..

UKW-Binnen Funk ist wie BOS ein geschlossener Funkkreis.


so zumindest meine Infos...
Ne, ich glaube da irrst du.
Die passive Teilnahme müsste frei sein.
Das hat mit ukw alleine nix zu tun. Die Frequenzen sind fest und ob du am Kanal sitzt und das auf dem Notebook darstellt oder auf dem Boot ist unerheblich.
Ist auch im funkgerät nur beifang.

Bos ist ein ganz anderes Thema und zentrallizensierter digitalfunk mit einige technischen Rahmenbedingungen.

Ich gebe dir aber vollkommen recht, das themenstartet ei Fach mal ubi machen soll. Doofer wird er nicht, wird keiner[emoji38]

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  #17  
Alt 01.02.2022, 15:31
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
man nimmt am Funkverkehr teil... dabei ist es egal ob man sendet oder nur Empfängt.... daher ist zum AIS empfang ein Funkschein nötig..

UKW-Binnen Funk ist wie BOS ein geschlossener Funkkreis.


so zumindest meine Infos...
Ihr könnt das gerne halten wie ihr wollt....

Wir rüsten mit AIS Boxen große (unbemannte) Schiffssektionen, Pontons und ganze Neubauten aus, die dann mit Seeschleppern ausm Balitkum in die Nordsee oder ins Mittelmeer geschleppt werden.
Die Geräte sind zwar bei der RegTP zugelassen, aber einen Funkschein oder eine Ship Station License wird hierfür nicht benötigt.
Die Kreuzfahrtschiffe der Papenburger Meyer-Werft rüsten wir für die Passage vom Binnenland zur Nordsee ebenfalls mit speziellen AIS-Boxen und einer passender Software zur Bahnführung auf DGPS-Basis aus. Auch da sind die Boxen ganz normal angemeldet, aber mehr auch nicht.
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  #18  
Alt 01.02.2022, 15:35
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Wenn das "Hören" nur mit Funkschein erlaubt ist, haben dann alle "Empfänger" bei den oben genannten Webanbietern einen Funkschein?

Ok, die könnten das auch "illegal" machen.
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  #19  
Alt 01.02.2022, 19:38
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Binnenfunk und Seefunk sind nicht öffentliche Funkdienste. Die darf man nicht abhören. AIS gehört dazu.
Also AIS Empfänger ohne Schein ist verboten. Da gibt es keinen Spielraum.
Deshalb findet man bei Marinetraffic und Co auch keine Angaben zu den Landstationen in Deutschland. Diese werden ja meist privat betrieben. In anderen Ländern ist das nicht verboten.
Streng genommen ist ein AIS Empfänger an Bord nicht zulässig, wenn der Skipper kein UBI hat
Wohlgemerkt ein Empfänger! Nicht zu verwechseln mit einem AIS Transponder, Sender oder wie immer man die Teile bezeichnen will. Da ist das ja noch eindeutiger.
Faktisch wird das Thema aber komplett ignoriert. Ich hab noch nie gehört, dass es deswegen Ärger gibt.
Andererseits ist es eine Sauerei, dass jeder Blödmann schauen kann, wo ich mich gerade mit meinem Dampfer rum treibe. Das ist eine missbräuchliche Nutzung eines Sicherheitsdienstes. Ein Handy kann man auch Orten. Man stelle sich Mal vor, jedermann könnte Mal kurz gucken wo sich der Nachbar, Chef, Freundin usw rumtreiben.
Marinetraffic und Co machen genau das.
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Alt 02.02.2022, 09:38
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Binnenfunk und Seefunk sind nicht öffentliche Funkdienste. Die darf man nicht abhören. AIS gehört dazu.
Also AIS Empfänger ohne Schein ist verboten. Da gibt es keinen Spielraum.
Deshalb findet man bei Marinetraffic und Co auch keine Angaben zu den Landstationen in Deutschland. Diese werden ja meist privat betrieben. In anderen Ländern ist das nicht verboten.
nein, dem ist nicht so: es gibt einen Beschluß des VG Köln dazu in Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Empfangs von ADS-B, was sich aufgrund der gleichartigen Technologie ziemlich eindeutig auch auf AIS übertragen läßt mit einer sehr interessanten Begründung dazu: vom Abhörverbot nach TKG erfaßt sind Nachrichten, die nicht für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind - und genau diese Nachrichteneigenschaft zweifelt das VG für automatisch abgestrahlte Positionsdaten deutlich an. Wen's interessiert, den vollständigen juristischen Text findet man, wenn man mit dem Aktenzeichen 1 L 1048/08 sucht.
Und demzufolge benötigt man, im Gegensatz zum Abhören von Sprechfunk (ohne Schein eindeutig nicht gestattet) für den Empfang von AIS keinerlei Funkschein und auch keine Funkausrüstung an Bord - das Gleiche ergibt sich auch aus 4.07 BinSchStrO, in dem die Nutzung von AIS ausschließlich mit AIS-Transpondern definiert ist (genauer, in der ein AIS-Gerät als sendefähiges Gerät beschrieben wird - ein reiner Empfänger ist kein AIS-Gerät).

lg, justme
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  #21  
Alt 02.02.2022, 11:55
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



nein, dem ist nicht so: es gibt einen Beschluß des VG Köln dazu in Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Empfangs von ADS-B, was sich aufgrund der gleichartigen Technologie ziemlich eindeutig auch auf AIS übertragen läßt mit einer sehr interessanten Begründung dazu: vom Abhörverbot nach TKG erfaßt sind Nachrichten, die nicht für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind - und genau diese Nachrichteneigenschaft zweifelt das VG für automatisch abgestrahlte Positionsdaten deutlich an. Wen's interessiert, den vollständigen juristischen Text findet man, wenn man mit dem Aktenzeichen 1 L 1048/08 sucht.
Und demzufolge benötigt man, im Gegensatz zum Abhören von Sprechfunk (ohne Schein eindeutig nicht gestattet) für den Empfang von AIS keinerlei Funkschein und auch keine Funkausrüstung an Bord - das Gleiche ergibt sich auch aus 4.07 BinSchStrO, in dem die Nutzung von AIS ausschließlich mit AIS-Transpondern definiert ist (genauer, in der ein AIS-Gerät als sendefähiges Gerät beschrieben wird - ein reiner Empfänger ist kein AIS-Gerät).

lg, justme
Es macht schon einen Unterschied, ob ich eine Position eines nach Flugplan fliegenden Airbus ermittle oder ob ich den Standort einer Privatyacht festelle. Letztendlich ist es egal. So lange keiner klagt, bleibt das ungeklärt. Ich finde es nach wie vor sehr bedenklich.
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  #22  
Alt 02.02.2022, 12:43
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Es macht schon einen Unterschied, ob ich eine Position eines nach Flugplan fliegenden Airbus ermittle oder ob ich den Standort einer Privatyacht festelle. Letztendlich ist es egal. So lange keiner klagt, bleibt das ungeklärt. Ich finde es nach wie vor sehr bedenklich.
Nun ja, man überträgt die Daten ja letztlich freiwillig.
Möchte man das nicht, verzichtet man halt mit seinen für mich größer wirkenden Nachteilen mit Verzicht auf Sicherheit und Komfort auf das AIS.
Wenn Du bei deiner Affäre bist, stellst du dein Auto eine Strasse vorher ab oder schraubst die Kennzeichen ab...?...
Für mich hat das was von: Wenn man sich in die Öffentlichkeit begibt, muss man damit rechnen, dass man gesehen wird.
Die Diskussion ist aber müssig, jeder tickt anders und man kann ein Boot eh nur zuordnen, wenn man real weiss, wem es gehört. Denn Besitzverhältnisse sind dort nicht zu entnehmen, genauso wenig wer das Boot aktuell bewegt.
Beispiel aus anderen Ländern: Mein Vater lebt in Schweden. Wenn man seine Adresse kennt oder nur den Namen (wie von jedem anderen Menschen in Schweden mit Wohnsitz), kann man seinen vollen Namen samt Geburtsdatum (oder Adresse) ergoogeln, samt seiner Gattin (auch natürlich mit Geburtsdatum) und wer noch dort gemeldet ist (Kinder oder andere Familienmitglieder usw.). Das wird zu jedem Wohnsitz veröffentlicht und kann jedermann ergoogeln, samt Geschlecht und Familienstand.
Das fand ich zunächst bedenklich. Bei AIS überwiegt für mich klar der Sicherheitsgedanke.

Gruß

Totti
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Alt 02.02.2022, 12:52
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Es macht schon einen Unterschied, ob ich eine Position eines nach Flugplan fliegenden Airbus ermittle oder ob ich den Standort einer Privatyacht festelle. Letztendlich ist es egal. So lange keiner klagt, bleibt das ungeklärt. Ich finde es nach wie vor sehr bedenklich.
rein technisch ist weder zwischen nach Flugplan fliegendem Airbus und Privatflugzeug noch zwischen Binnenschiff und Privatyacht ein Unterschied, sofern sie das jeweils technisch zutreffende System (ADS-B bzw. AIS) benutzen - selbst die Zulassungsvoraussetzungen sind ähnlich: auch in der Luftfahrt darf ein Privatflieger seinen ADS-B-Transponder abschalten, genauso wie das nicht ausrüstungspflichtige Kleinfahrzeug sein AIS.
Im Übrigen paßt die Analogie zum Handy gleich doppelt nicht unbedingt - zum Einen sendet ein Handy idR keine für explizit Ortungsfunktionen gedachten Informationen als Broadcast frei empfangbar aus, zum Anderen ist ein Handy, im Gegensatz zu einem Schiff oder Flugzeug halt ein persönliches Gerät (soll heißen, mit AIS oder ADS-B kann ich zwar super feststellen, wo Schiff/Flugzeug xyz sind, nicht jedoch wer da gerade Schiffsführer oder auch nur an Bord ist).

lg, justme
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  #24  
Alt 02.02.2022, 12:55
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Wer pflegt eigentlich die Bootsdaten bei Vesselfinder/Marinetraffic ein? Die sind ja zum Teil detailliert und ich glaube nicht, dass das jeder Eigner selbst gemacht hat. Samt diverser Bilder zu den Booten/Schiffen.

Grüße

Totti
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  #25  
Alt 03.02.2022, 10:54
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Wer pflegt eigentlich die Bootsdaten bei Vesselfinder/Marinetraffic ein? Die sind ja zum Teil detailliert und ich glaube nicht, dass das jeder Eigner selbst gemacht hat. Samt diverser Bilder zu den Booten/Schiffen.

Grüße

Totti
Das macht der User. Funktioniert allerdings nur, wenn er ein Konto mit entsprechenden Freischaltung hat, die teilweise kostenpflichtig sind. Dazu muss er auch von dem Dienst gesehen werden. Die Empfangsstationen decken nicht alle Bereiche ab. Da wo ich liege, werden nur A-Class Transponder angezeigt, da die mehr Rechweite haben. B-Klasse wird nicht angezeigt.
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