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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#21
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Moin Gregor
Mit kostenlos und Kumpel ist schön und gut ![]() Bei 20 bis 30 Schleppeinsätzen im Jahr, bin ich froh, wenn die Sprittkosten wieder drinn sind. Das sind hier auf dem Rhein locker mal ebend 30 bis 50 Liter, die durchgeblasen werden. Dafür stehen wier aber dann auch rund um die Uhr bereit ![]() |
#22
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Ich besitze seit 30 Jahren das Buch "Seemannschaft-Handbuch für den Yachtsport" vom Delius Klasing-Verlag (hoffentlich mache ich keine Werbung). Hier ist unter dem Abschnitt Kollision und Hilfeleistung alles beschrieben, was man machen muß und auf was man besonders achten soll, wenn man selbst oder ein anderer Hilfe benötigt (Rechte, Ansprüche etc.). Jedenfalls geht alles noch über das bisher Geschriebene hinaus. Gruß Werner |
#23
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![]() Ich möchte durch meine "Quellenangabenfrage" nur erreichen, dass alle ![]() zur Verfügung stehen ![]() Du kennst doch sicherlich den Spruch: Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo was steht ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#24
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Hallo Flipperskipper,
dann mach es mal nicht so spannend und komme mal rüber mit ein paar Infos
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#25
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Das sind ja 2 Buchseiten und auch ein Copyright drauf. Kann ja in die Hose gehen? Aber nur ein paar kleine Beispiele: Bei Notfall ist jeder unbeteiligte Schiffsführer VERPFLICHTET, Personen, die in Lebensgefahr sind,Beistand zu leisten. (Nur Personen nicht auch Schiffe). Rettung von Personen ist kostenlos, aber für die Rettung eines Schiffes wird Bergelohn verlangt. Bergelohn kann nachträglich verlangt und eingeklagt werden (Bis zum halben Wert des Schiffes, bei schwieriger Bergung, teilweise noch höher). Schlepphilfe unterliegt freier Vereinbarung (vorher Preis und auch Schleppziel aushandeln). Keinen Mann des bergenden Bootes an Bord lassen und auch nicht die Trosse übernehmen ( könnte als Unterschied zwischen Schlepphilfe und Bergung ausgelegt werden). Wenn man nicht tatsächlich in Seenot, kein Notsignal schießen (könnte als Bergung ausgelegt werden) Bei notwendiger Bergung möglichst vorher Bedingungen und Preis unter Zeugen aushandeln und genaue Position in Karte und Logbuch eintragen. Gruß Werner |
#26
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so kurze Infos wie du geschrieben hast reichen schon ![]()
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#27
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Hallo Werner - Du sagst da aber jetzt nicht wirklich Neues, was im Gegensatz zu dem vorher geschriebenen steht (oder, wie Du es sagtest, darüber hinaus geht).
Denn bei allen Dingen steht "kann", "könnte", "...muss vorher vereinbart werden" usw. Und genau das ist es, was ich oben geschrieben habe! Das Ganze Thema ist ja nur dann überhaupt ein Thema, wenn Schlepper und Geschleppter, resp. Zu-Bergender und Bergender sich uneins sind und das Ganze nachher vor Gericht geht. Das steht - wie ich schon sagte - vor der Aufgabe, zu entscheiden, ob es Bergung oder 'normale' Hilfe war. Da es (das Gericht) nicht dabei war, muss es sich an Indizien halten - und da zählen nun einmal die angegebenen Dinge dazu. Wenn aber zufälligerweise der Skipper auf dem Klo war und kurzfristig nicht steuerte (nach dem Motto: Halte mal kurz...), wenn an Bord keine vernünftige Leine war, weil vergessen und so weiter und wenn das vielleicht auch noch durch Zeugenaussagen belegt wird, dann ist das eben alles hinfällig und überhaupt nicht aussagekräftig und demzufolge auch nicht einklagbar - zumindest bei uns. Rote Signalrakete aber ist und bleibt das Seenot-Rettungssignal und da kann man dann schon objektiv davon sprechen, dass eine Bergung angefordert wurde. Zum Thema: 'Man muss zu Hilfe eilen' hatte ich eine interessante Diskussion mit mehreren sehr hohen Offizieren (Admirale und/oder sehr hohe Kapitäne) am Rande einer Tagung, wie es sich verhält, wenn ich im Roten Meer SOS (für Funkscheininhaber: Mayday) von mir gebe (z.B. wegen Piraten). Antwort: man kommt nur, wenn der Auftrag es gestattet! Kann also sein, dass eine deutsche Yacht droht, von Piraten versenkt zu werden, die Passagiere getötet und/oder vergewaltigt und die deutsche Marine kommt NICHT zur Hilfe, weil sie gerade Patrouille fahren muss, um BinLaden zu fangen! gruss Volker SY JASNA
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
#28
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Es ist wirklich beeindruckend, was da so alles als "Recht" durch die Gegend geistert. Dazu mal ein paar Informationen:
1. Die Bergung ist gesetzlich im Achten Abschnitt des HGB (§§740 - 753a) geregelt. 2. Diesem Gesetz läßt sich nicht entnehmen, daß es Binnen grundsätzlich nicht gelten würde. Die Bergung eines Seeschiffes oder durch ein Seeschiff in Binnengewässern ist ausdrücklich im Gesetz aufgeführt. 3. Es ist eher schnuppe, ob die eigene oder eine fremde Schleppleine genutzt wird. Die Höhe des Bergelohnes richtet sich nach HGB §743 und nicht nach irgendwelchen abstrusen Märchen. 4. Wenn ich einen Berger ans Steuer lasse gebe ich damit das Fahrzeug keineswegs auf. Das ist ein Ammenmärchen ohne Rechtsgrundlage. 5. Vorsicht ist generell in fremden Hoheitsgewässern angesagt. Die Regeln können erheblich von den deutschen abweichen. |
#29
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Ich halte den Punkt aber für den Wichtigsten, da das HGB in den allermeisten Ländern nicht gilt! |
#30
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Moin Moin,
ich für meinen Teil wurde vom Frank auf dem Mosel-Törn schon in den rettenden Hafen geschleppt. Das hab ich mir gut gemerkt. Wenn ich jetzt jemanden aus so ner schiet Situation helfen kann, mach ich das sofort. Und wenn da ein Schubi angebrummt kommt, ist mir das mir vollkommen wurscht, ob der seine oder eine von meinen Schleppleinen nimmt >> Hauptsache beide raus aus der Gefahrenzone... Gruß ALF
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... Wasserwandern macht auch Spaß - schönes Abenteuer ... |
#31
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Gruß Dennis
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Der Winter ist das Grauen !!!! (Bayliner 2450 5,0 V8 OMC) http://www.bayliner-club.de |
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