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  #1  
Alt 10.03.2003, 14:47
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Claus Claus ist offline
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Standard Nachweis EU - Versteuert ?

hi alle ,

wer von euch kann mir sagen bei wem und wozu ich nachweisen muß das mein Boot in der EU versteuert wurde ? Ich habe es gebraucht gekauft und da war von Steuern etc. keine Rede .
Meine alte Sealine war Baujahr 1982 und da wollte nie jemand solch einen Nachweis sehen .

gruß aus ulm

claus
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  #2  
Alt 10.03.2003, 14:54
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Hallo Claus,

den Nachweis brauchst Du nur für Boote, die nach dem 01.01.1985 in Verkehr gebracht worden sind. Ein Nachweis über das Alter wäre günstig (z.B. Händlernachweis anhand der Seriennummer).
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Charly
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  #3  
Alt 10.03.2003, 15:07
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hi, muß hinzufügen das mein jetziges boot baujahr 1992 ist

claus
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  #4  
Alt 10.03.2003, 15:13
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hmm... oben hattest Du 1982 geschrieben...
aber ist ja nur Dein Pech , denn dann kommst Du um den Nachweis nicht drumherum, es sei denn Du möchtest bei irgendeiner Wiedereinreise oder Kontrolle die MwSt nachentrichten
__________________
Charly
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  #5  
Alt 10.03.2003, 15:21
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Muckymu Muckymu ist offline
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Hihi, haben sie dich auch am Wickel.

Auch ich war total von den Socken, als man mich fragte, ob ich mein Boot versteuert hätte.
http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...zollredlich%2A

Nachdem ich alle gewünschten Angaben beim Zollamt abgeliefert habe, wollt keiner mehr was.

Hintergrund für diese ganze Steuergetue dürfte die Umstellung auf den Euro sein, wo viele ihr Schwarzgeld vesucht haben loszuwerden.
Auf der Interboot 2001 waren einige Herren vom Amt unterwegs und haben sich die Auftragsbücher der Händler genauer angeschaut...

Wenn du jetzzt erklären kannst, woher du dein Geld hast und bei wem du das Boot gekauft hast, müsste das alles sein.
Ich bin mir jetzt blos nicht sicher, ob´s bei dir auch der Zoll oder das Finanzamt ist.
__________________
Dominik
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  #6  
Alt 10.03.2003, 15:25
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Zitat:
Zitat von Muckymu
Ich bin mir jetzt blos nicht sicher, ob´s bei dir auch der Zoll oder das Finanzamt ist.
müsste das Finanzamt sein. Da kannst Du Dich auch gut erkundigen (wenn Du nicht gerade Schwarzgeld unter die Leute gebracht hast).
__________________
Charly
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  #7  
Alt 10.03.2003, 17:09
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Es reicht wenn der Vorbesitzer bescheinigt das er die MwSt entrichtet hat.
Die Mehrwersteuergeschichte gibt es schon lange vor der Euroeinführung
__________________
www.Worldoffshore.de
Bourbon and Coke
and Big Block Boats
BOAT=Blow out another thousand
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  #8  
Alt 10.03.2003, 17:47
Wolf
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Moin Claus,

lese mal hier:


http://www.bluewater.de/mwst2002.htm

...und nicht vergessen, es gibt auch noch einen Freibetrag
(40.000 EUR ??) !

mit freundlichem Gruss
Wolf
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  #9  
Alt 11.03.2003, 09:55
tboat tboat ist offline
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Hallo Mucky,
ist dir genau so gegangen, wie mir vor vielen Jahren. Die Zulassungsstelle meldet an Zollamt und die fragen dann nach.
Habe es damals genauso gemacht, alle Rechnungen, Quittungen etc. aufgeklebt, kopiert und hingeschickt und nichts mehr gehört.

ABER JETZT: Wegen Verkauf des Bootes wollte ich einen Nachweis haben, dass MWST bezahlt ist. Also Anruf bei Zollamt in S., Sachlage erklärt und um einen Nachweis gebeten. Erst großes Staunen und dann die Auskunft, dass die Unterlagen nach 10 Jahren (oder waren es weniger ?) vernichtet werden.

ALSO: Lass dir jetzt mal bestätigen, dass keine MWST-Forderungen vorliegen, dann hast du es als einen amtlichen W... . Und musst in x-Jahren nicht wieder die Einzelrechnungen zusammensuchen.

so long
tboat [/b]
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  #10  
Alt 11.03.2003, 11:49
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hi, wolf

was ist denn mit dem Freibetrag gemeint? ich hab mein Boot für 12500 Euro gebraucht von privat gekauft. Keine Ahnung wer der
Erstbesitzer war der vielleicht die Originalrechnung hat .

gruß

claus
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  #11  
Alt 11.03.2003, 14:28
Wolf
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Zitat:
Zitat von Claus
hi, wolf

was ist denn mit dem Freibetrag gemeint? ich hab mein Boot für 12500 Euro gebraucht von privat gekauft. Keine Ahnung wer der
Erstbesitzer war der vielleicht die Originalrechnung hat .

gruß

claus
...soll bedeuten, dass der Fiskus erst bei einem Gebrauchtbootpreis ab 80.000 DM die Hand aufhält, wenn Du denn unter die aufgezeigte Regelung fällst (siehe URL).
Ich bin mir allerdings nicht mehr so sicher, ob das jetzt genau 40.000 EUR sind, aber jedenfalls ist der Freibetrag recht propper.

Ruf doch einfach mal bei der OFD in Hamburg an, das habe ich damals auch gemacht.

Die geben gerne Auskunft, wollen Dich nicht festnageln und wissen worüber sie sprechen.
Im Gegensatz zu irgendwelchen anderen *Binnenämtern*.

Mit versteuertem Gruss
Wolf
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  #12  
Alt 12.03.2003, 14:33
Uwe Uwe ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolf
Zitat:
Zitat von Claus
hi, wolf

was ist denn mit dem Freibetrag gemeint? ich hab mein Boot für 12500 Euro gebraucht von privat gekauft. Keine Ahnung wer der
Erstbesitzer war der vielleicht die Originalrechnung hat .

gruß

claus
...soll bedeuten, dass der Fiskus erst bei einem Gebrauchtbootpreis ab 80.000 DM die Hand aufhält, wenn Du denn unter die aufgezeigte Regelung fällst (siehe URL).
Ich bin mir allerdings nicht mehr so sicher, ob das jetzt genau 40.000 EUR sind, aber jedenfalls ist der Freibetrag recht propper.

Ruf doch einfach mal bei der OFD in Hamburg an, das habe ich damals auch gemacht.

Die geben gerne Auskunft, wollen Dich nicht festnageln und wissen worüber sie sprechen.
Im Gegensatz zu irgendwelchen anderen *Binnenämtern*.

Mit versteuertem Gruss
Wolf
Bedeutet es das ich nur den Betrag über 40.000 Euro versteuern muss oder fällt bei Überschreitung diese Freigrenze der dann der gesamte Betrag unter die Versteuerung.
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  #13  
Alt 13.03.2003, 07:32
Wolf
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Zitat:
Zitat von Uwe



Bedeutet es das ich nur den Betrag über 40.000 Euro versteuern
So sehe ich das, Uwe, also für Dich kein Thema.
Aber rufe trotzdem in Hamburg an, dann hast Du Planungssicherheit,

einen sonnigen Tag noch,
Wolf
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