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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 09.03.2021, 04:20
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Kladower Kladower ist offline
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Standard Sattlerarbeiten als Handwerkerleistung absetzen

Auf der Webseite eines Planenmachers hatte ich im letzten Jahr den Hinweis gefunden, dass er Tipps zum Absetzen seiner Leistungen nach §35 EStG gibt. Leider finde ich die Seite nicht mehr und auch die Suchfunktion im Forum bringt keinen Treffer.

Wer kennt sich aus? Hat das Aussicht auf Erfolg? Wenn ich das Dach in einem Wochenendhaus neu decken lasse, kann ich den Arbeitslohn absetzen. Auf unserem Boot wohnen wir auch zeiweise.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #2  
Alt 09.03.2021, 06:20
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Auf der Webseite eines Planenmachers hatte ich im letzten Jahr den Hinweis gefunden, dass er Tipps zum Absetzen seiner Leistungen nach §35 EStG gibt. Leider finde ich die Seite nicht mehr und auch die Suchfunktion im Forum bringt keinen Treffer.

Wer kennt sich aus? Hat das Aussicht auf Erfolg? Wenn ich das Dach in einem Wochenendhaus neu decken lasse, kann ich den Arbeitslohn absetzen. Auf unserem Boot wohnen wir auch zeiweise.
Der Paragraph 35a EStG beinhaltet die Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen ( nur Arbeitslohn ). Die Arbeiten müssen zwingend in deinem Haushalt/ Haus/ Grundstück stattgefunden haben. Das schließt leider die Arbeiten in einer Werkstatt aus.
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Gruß Holger
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  #3  
Alt 09.03.2021, 06:24
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von Jürgen von Jürgen ist offline
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Naja, wenn das Bimini für das Boot eine Markise für den Balkon oder die Terrasse ist, dann denke ich würde das schon gehen...
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Gruß Stefan
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  #4  
Alt 09.03.2021, 06:32
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Leute, wollen wir uns wirklich unser Luxushobby von der Gemeinschaft der steuerzahlenden Bevölkerung quersubventionieren lassen? Der Staat braucht die Kohle derzeit dringend für diejenige, die coronamäßig am Arsch sind. Da würde ich über solche Maßnahmen nicht mal im Traume nachdenken... (sonst übrigens auch nicht)

Matthias
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  #5  
Alt 09.03.2021, 06:44
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Kladower Kladower ist offline
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Die Arbeiten müssen zwingend in deinem Haushalt/ Haus/ Grundstück stattgefunden haben. Das schließt leider die Arbeiten in einer Werkstatt aus.
Es geht als nicht nur darum, wofür, sondern auch wo die Leistungen erbracht werden? Von der Seite habe ich das noch gar nicht betrachtet. Dann wäre die Reparatur der Markise in der Werkstatt aus Stefans Vergleich ja auch nicht absetzbar, wenn sie in der Werkstatt durchgeführt wird.

Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Der Staat braucht die Kohle derzeit dringend für diejenige, die coronamäßig am Arsch sind.
Grundsätzlich stimme ich Dir völlig zu, Matthias. Allerdings sollte der Staat dann lieber dafür sorgen, dass Großverdiener wie Amazon überhaupt erst mal angemessene Steuern bezahlen. Das ist typisch für Deutschland: Der Cum-Cum-Betrug wird nicht weiter verfolgt, aber über Florida Ralf regt sich die ganze Republik auf. Aber diese Diskussion wollte ich hier eigentlich nicht führen.
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Gerhard

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  #6  
Alt 09.03.2021, 06:57
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Leute, wollen wir uns wirklich unser Luxushobby von der Gemeinschaft der steuerzahlenden Bevölkerung quersubventionieren lassen? Der Staat braucht die Kohle derzeit dringend für diejenige, die coronamäßig am Arsch sind. Da würde ich über solche Maßnahmen nicht mal im Traume nachdenken... (sonst übrigens auch nicht)

Matthias
Hast Du schon mal mitbekommen, wie die von uns erwirtschafteten Steuern in Millionen-/Milliardenhöhe sinnlos und dumm verschleudert werden ?

Da sollte es doch erlaubt sein, dass jemand mal versucht ein paar Euros weniger Steuern zu bezahlen !
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  #7  
Alt 09.03.2021, 07:09
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Moin Gerhard,

interessante Frage.

https://www.haufe.de/steuern/kanzlei...70_447398.html

Hier wird etwas auf die Begrifflichkeit "Haushalt" eingegangen. Allerdings auch nicht richtig greifbar.
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Gruß Mirko
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  #8  
Alt 09.03.2021, 07:19
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Hast Du schon mal mitbekommen, wie die von uns erwirtschafteten Steuern in Millionen-/Milliardenhöhe sinnlos und dumm verschleudert werden ?

Da sollte es doch erlaubt sein, dass jemand mal versucht ein paar Euros weniger Steuern zu bezahlen !
Nein, das wäre der Anfang vom Ende des Rechtsstaates. Nur weil andere sich Verfehlungen leisten, bedeutet das ja noch lange nicht, dass man das dann zur Kompensation auch machen sollte. Öffentliche Verschwendung wird von den Rechnungshöfen oder von mir aus auch vom Bund der Steuerzahler gerügt.

Wer seinen Hauptwohnsitz auf dem Boot hat, der kann natürlich haushaltsnahe Leistungen absetzen. Und mal ehrlich: Warum sollte man wegen der paar Kröten riskieren, irgendwann bei einer Steuerprüfung richtig doll Ärger zu bekommen? Ich mache daher immer alles so, dass es jeder Prüfung standhält, da schläft es sich einfach besser mit.

Matthias
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  #9  
Alt 09.03.2021, 07:24
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Hier wird etwas auf die Begrifflichkeit "Haushalt" eingegangen. Allerdings auch nicht richtig greifbar.
Danke Mirko, ich hatte auch gerade eine andere Haufe-Seite mit ähnlichem Inhalt ergoogelt. Offenbar gibt es dazu noch keine eindeutige Entscheidung der Gerichte.
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Gerhard

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  #10  
Alt 09.03.2021, 10:00
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Luxushobby?


Gruß
Chris
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  #11  
Alt 09.03.2021, 10:13
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Wenn ich den nächsten Grillabend mit dem Kumpels nach Hause verlege, kann ich dann die bestellten Stripperin nach Paragraph 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen ( nur Arbeitslohn) absetzen
__________________
Gruß
Jörg
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  #12  
Alt 09.03.2021, 10:35
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Wenn ich den nächsten Grillabend mit dem Kumpels nach Hause verlege, kann ich dann die bestellten Stripperin nach Paragraph 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen ( nur Arbeitslohn) absetzen
Strippen reicht aber nicht. Sie müßte schon ein wenig putzen oder den Rasen mähen. Sonst bekommst du das nicht anerkannt.
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  #13  
Alt 09.03.2021, 10:42
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schnorps40 schnorps40 ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Nein, das wäre der Anfang vom Ende des Rechtsstaates. Nur weil andere sich Verfehlungen leisten, bedeutet das ja noch lange nicht, dass man das dann zur Kompensation auch machen sollte. Öffentliche Verschwendung wird von den Rechnungshöfen oder von mir aus auch vom Bund der Steuerzahler gerügt.

Wer seinen Hauptwohnsitz auf dem Boot hat, der kann natürlich haushaltsnahe Leistungen absetzen. Und mal ehrlich: Warum sollte man wegen der paar Kröten riskieren, irgendwann bei einer Steuerprüfung richtig doll Ärger zu bekommen? Ich mache daher immer alles so, dass es jeder Prüfung standhält, da schläft es sich einfach besser mit.

Matthias
Ich kann das Ende des Rechtssstaates nicht erkennen, nur weil 1 von ca. 85.000.000 Bundesbürgern fragt ob er gewisse Arbeiten von der Steuer absetzen kann.

Woran erkennst Du im Eingangsposting einen Hinweis darauf, dass der TE eine Steuerhinterziehung beabsichtigt
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  #14  
Alt 09.03.2021, 10:51
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Auf der Webseite eines Planenmachers hatte ich im letzten Jahr den Hinweis gefunden, dass er Tipps zum Absetzen seiner Leistungen nach §35 EStG gibt. Leider finde ich die Seite nicht mehr und auch die Suchfunktion im Forum bringt keinen Treffer.
Vielleicht hat er ne Abmahnung erhalten und die Seite überarbeitet.
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  #15  
Alt 09.03.2021, 11:04
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Strippen reicht aber nicht. Sie müßte schon ein wenig putzen oder den Rasen mähen. Sonst bekommst du das nicht anerkannt.
Na Saugen währe auch ok
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Gruß
Jörg
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  #16  
Alt 09.03.2021, 11:12
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Kladower Kladower ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Vielleicht hat er ne Abmahnung erhalten und die Seite überarbeitet.
Habe ich mir auch schon überlegt.

Ich war hier auch nicht auf der Suche nach irgend einem windigen Steuerhinterzieher-Trick sondern wollte als fachlicher Laie nur wissen, ob man das machen kann. Hier gibts ja für jedes Thema Experten
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Viele Grüße
Gerhard

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  #17  
Alt 09.03.2021, 11:18
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Habe ich mir auch..........

. Hier gibts ja für jedes Thema Experten
Stimmt !
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Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #18  
Alt 09.03.2021, 11:20
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Wichtig ist es, dieses Thema in der Öffentlichkeit richtig breitzutreten und es mit einem Volk von Virologen und Steuerexperten zu diskutieren.
Einfach machen und sehen was passiert.
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Mahlzeit
Jan


Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen.
Christian Morgenstern
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  #19  
Alt 09.03.2021, 11:55
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Pianist Pianist ist offline
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Ich kann das Ende des Rechtssstaates nicht erkennen, nur weil 1 von ca. 85.000.000 Bundesbürgern fragt ob er gewisse Arbeiten von der Steuer absetzen kann.

Woran erkennst Du im Eingangsposting einen Hinweis darauf, dass der TE eine Steuerhinterziehung beabsichtigt
Nein, das Eingangsposting war in Ordnung. Mein Schreibreflex kam erst, als jemand meinte, dass ja das Bootsverdeck auch eine Markise für den heimischen Balkon sein könnte.

Matthias
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  #20  
Alt 09.03.2021, 12:21
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B.Hallier B.Hallier ist offline
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Ich weiß nicht, wie z.B. eine Markise steuerlich gehandhabt wird.
Aber wo ist das Problem, die Rechnung bei der Steuererklärung einzureichen: Das Finanzamt wird es entweder anerkennen oder ablehen.
Was hat man schon zu verlieren?
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  #21  
Alt 09.03.2021, 12:42
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peterk8 peterk8 ist offline
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888 Danke in 428 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Nein, das wäre der Anfang vom Ende des Rechtsstaates
das mit dem Ende der Rechtsstaatlichkeit in Verbindung zu bringen, ist doch sehr weit hergeholt .... Rechtsstaat heißt nichts anderes, als daß das Handeln von Regierung und Verwaltung durch geltende Gesetze beschränkt und gelenkt wird ...

@Gerhard:
da ist ein Anruf beim Steuerberater wohl das Beste
__________________
Viele Grüße, Peter

d.B.i.B./B.
der Bayer in Brandenburg / Berlin
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  #22  
Alt 09.03.2021, 13:05
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Dirk73 Dirk73 ist offline
Commander
 
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151 Danke in 67 Beiträgen
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Die Reparatur z.B. der Markise zu Hause wäre nicht als haushaltsnahe Dienstleistung abzusetzen. Allerdings kannst du 20% der Arbeitskosten für die Reparatur aus der Handwerkerrechnung (max. 1200,-EUR /Jahr) bei der Steuererklärung angeben.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind z. B. Glasreinigung, Putzfrau etc. Eine Reparatur ist eine Handwerkerleistung und keine haushaltsn. Dienstleistung.
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  #23  
Alt 09.03.2021, 13:29
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Kladower Kladower ist offline
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Boot: Nidelv 26
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Zitat:
Zitat von peterk8 Beitrag anzeigen
@Gerhard:
da ist ein Anruf beim Steuerberater wohl das Beste
Der heißt im bescheidenen Pensionärs-Haushalt "Wiso Sparbuch". Deshalb hatte ich hier gefragt, Peter
__________________
Viele Grüße
Gerhard

Wassersportinfos Berlin-Brandenburg
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  #24  
Alt 09.03.2021, 15:13
Benutzerbild von Meister
Meister Meister ist offline
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245 Danke in 173 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Dirk73 Beitrag anzeigen
Die Reparatur z.B. der Markise zu Hause wäre nicht als haushaltsnahe Dienstleistung abzusetzen. . Eine Reparatur ist eine Handwerkerleistung und keine haushaltsn. Dienstleistung.
Das stimmt leider nicht. Die Arbeitsstunden des Handwerkers im Hause des Kunden sowie An- und Abfahrt ist absetzbar. Wenn ich Teppichboden verlege ist die Arbeitszeit anerkannt, wenn ein Fliesenleger arbeitet wird auch nur die Zeit anerkannt, nicht das Material !!
__________________
Handwerker haben die Arche gebaut, Ingineure die Titanic!
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  #25  
Alt 09.03.2021, 15:17
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Bergi00 Bergi00 ist offline
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Zitat:
Zitat von Meister Beitrag anzeigen
Das stimmt leider nicht. Die Arbeitsstunden des Handwerkers im Hause des Kunden sowie An- und Abfahrt ist absetzbar. Wenn ich Teppichboden verlege ist die Arbeitszeit anerkannt, wenn ein Fliesenleger arbeitet wird auch nur die Zeit anerkannt, nicht das Material !!
Und vom Heizungsbauer bestätigt....
__________________
Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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