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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Auf der Webseite eines Planenmachers hatte ich im letzten Jahr den Hinweis gefunden, dass er Tipps zum Absetzen seiner Leistungen nach §35 EStG gibt. Leider finde ich die Seite nicht mehr und auch die Suchfunktion im Forum bringt keinen Treffer.
Wer kennt sich aus? Hat das Aussicht auf Erfolg? Wenn ich das Dach in einem Wochenendhaus neu decken lasse, kann ich den Arbeitslohn absetzen. Auf unserem Boot wohnen wir auch zeiweise. |
#2
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Gruß Holger
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#3
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Naja, wenn das Bimini für das Boot eine Markise für den Balkon oder die Terrasse ist, dann denke ich würde das schon gehen...
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#4
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Leute, wollen wir uns wirklich unser Luxushobby von der Gemeinschaft der steuerzahlenden Bevölkerung quersubventionieren lassen? Der Staat braucht die Kohle derzeit dringend für diejenige, die coronamäßig am Arsch sind. Da würde ich über solche Maßnahmen nicht mal im Traume nachdenken... (sonst übrigens auch nicht)
Matthias
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#5
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Grundsätzlich stimme ich Dir völlig zu, Matthias. Allerdings sollte der Staat dann lieber dafür sorgen, dass Großverdiener wie Amazon überhaupt erst mal angemessene Steuern bezahlen. Das ist typisch für Deutschland: Der Cum-Cum-Betrug wird nicht weiter verfolgt, aber über Florida Ralf regt sich die ganze Republik auf. Aber diese Diskussion wollte ich hier eigentlich nicht führen. |
#6
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Da sollte es doch erlaubt sein, dass jemand mal versucht ein paar Euros weniger Steuern zu bezahlen !
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#7
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Moin Gerhard,
interessante Frage. https://www.haufe.de/steuern/kanzlei...70_447398.html Hier wird etwas auf die Begrifflichkeit "Haushalt" eingegangen. Allerdings auch nicht richtig greifbar.
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Gruß Mirko |
#8
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Wer seinen Hauptwohnsitz auf dem Boot hat, der kann natürlich haushaltsnahe Leistungen absetzen. Und mal ehrlich: Warum sollte man wegen der paar Kröten riskieren, irgendwann bei einer Steuerprüfung richtig doll Ärger zu bekommen? Ich mache daher immer alles so, dass es jeder Prüfung standhält, da schläft es sich einfach besser mit. Matthias
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#9
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#10
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Luxushobby?
![]() Gruß Chris |
#11
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Wenn ich den nächsten Grillabend mit dem Kumpels nach Hause verlege, kann ich dann die bestellten Stripperin nach Paragraph 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistungen ( nur Arbeitslohn) absetzen
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Gruß Jörg |
#12
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#13
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Woran erkennst Du im Eingangsposting einen Hinweis darauf, dass der TE eine Steuerhinterziehung beabsichtigt ![]() |
#14
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#15
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Gruß Jörg |
#16
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Habe ich mir auch schon überlegt.
Ich war hier auch nicht auf der Suche nach irgend einem windigen Steuerhinterzieher-Trick sondern wollte als fachlicher Laie nur wissen, ob man das machen kann. Hier gibts ja für jedes Thema Experten ![]() |
#17
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Stimmt !
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#18
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Wichtig ist es, dieses Thema in der Öffentlichkeit richtig breitzutreten und es mit einem Volk von Virologen und Steuerexperten zu diskutieren.
![]() Einfach machen und sehen was passiert.
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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#19
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Matthias |
#20
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Ich weiß nicht, wie z.B. eine Markise steuerlich gehandhabt wird.
Aber wo ist das Problem, die Rechnung bei der Steuererklärung einzureichen: Das Finanzamt wird es entweder anerkennen oder ablehen. Was hat man schon zu verlieren?
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Servus, Björn Bootssattlerei Hallier Verdecke, Persenninge, Bimini-Top und Gestänge in Einzelanfertigung Deutschlands größte Bildergalerie für Verdecke und Persenninge für Boote
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#21
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das mit dem Ende der Rechtsstaatlichkeit in Verbindung zu bringen, ist doch sehr weit hergeholt .... Rechtsstaat heißt nichts anderes, als daß das Handeln von Regierung und Verwaltung durch geltende Gesetze beschränkt und gelenkt wird ...
@Gerhard: da ist ein Anruf beim Steuerberater wohl das Beste
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Viele Grüße, Peter d.B.i.B./B. der Bayer in Brandenburg / Berlin |
#22
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Die Reparatur z.B. der Markise zu Hause wäre nicht als haushaltsnahe Dienstleistung abzusetzen. Allerdings kannst du 20% der Arbeitskosten für die Reparatur aus der Handwerkerrechnung (max. 1200,-EUR /Jahr) bei der Steuererklärung angeben.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind z. B. Glasreinigung, Putzfrau etc. Eine Reparatur ist eine Handwerkerleistung und keine haushaltsn. Dienstleistung. |
#23
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Der heißt im bescheidenen Pensionärs-Haushalt "Wiso Sparbuch". Deshalb hatte ich hier gefragt, Peter
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#24
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Das stimmt leider nicht. Die Arbeitsstunden des Handwerkers im Hause des Kunden sowie An- und Abfahrt ist absetzbar. Wenn ich Teppichboden verlege ist die Arbeitszeit anerkannt, wenn ein Fliesenleger arbeitet wird auch nur die Zeit anerkannt, nicht das Material !!
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#25
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]() |
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