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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik.

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  #26  
Alt 03.03.2021, 09:26
Marc-x Marc-x ist offline
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Die Idee ist bisher die beste.
Wenn dein Verkäufer das Ding anstandslos zurücknimmt und dir den vollen Kaufpreis zurückgibt, würde ich über Wandlung nachdenken. Ich weiss nicht, was du für Kosten hattest, Sprit, Kurzzeitkennzeichen, etc, dürften aber nicht so hoch sein. Bei einem Rechtsstreit verlieren nur alle Beteiligten.
Die Zeit, das Geld und die Energie würde ich lieber in den Wiederaufbau stecken,
Na Kosten hatte ich schon einige.
Das Boot kommt aus Dresden, hin u zurück waren das mal eben 1400km...
Dann Zulassung Boot/Trailer, verschiedene Ersatz/ Zubehörteile zur Verschönerung/ Restaurierung.
Werde heute Abend noch mal mit dem Verkäufer reden. Die meisten hier raten ja zur Rückgabe, was im Moment noch das Vernünftigste wäre da der Kauf ja gerade erst 10 Tage her ist.
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  #27  
Alt 03.03.2021, 09:37
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Dirk73 Dirk73 ist offline
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Zitat:
Zitat von DanPix Beitrag anzeigen
Woher willst du beurteilen, dass der Schaden mehr als 14 Tage alt ist? Das würde mich mal interessieren......
So wie es um die Risse aussieht (rostig) würde ich meinen, dass das schon länger so aussieht. Ist aber auch nur meine Vermutung, ich bin kein Gutachter.

Wäre es mein Boot, würde ich versuchen den KV rückgängig zu machen. Sollte der Verkäufer sich stur stellen wäre mein nächster Gang zum Anwalt und Gutachter. Habe für solche Fälle eine RSV.

Wären es gerade normale Umständen, dann hätte der Käufer allerdings schlechte Karten, denn dann hätte er bei der Besichtigung den Motor starten und evtl. auch eine Probefahrt machen können. Dann wäre der Mangel sofort sichtbar gewesen.

Ich weiß von einem Bekannten der sich gerade ein gebrauchtes Auto gekauft hat, dass er 2 Wochen nach dem Kauf den Wagen zurückgeben könnte, sollte irgend etwas mit dem Auto sein. Er konnte wegen Corona auch keine Probefahrt machen und musste das Auto so wie es auf dem Hof stand kaufen.
Der Verkäufer war ein Händler.
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  #28  
Alt 03.03.2021, 09:43
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Dete66 Dete66 ist offline
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Zitat:
Zitat von DanPix Beitrag anzeigen
Um etwas zu verschweigen, muss man es wissen und das unterstellst du dem alten Eigentümer, du musst es nachweisen, das ist das Problem.

Woher willst du beurteilen, dass der Schaden mehr als 14 Tage alt ist? Das würde mich mal interessieren.

Es ist sehr ärgerlich keine Frage, aber der Käufer war nachlässig beim Kauf.
1. es war erst mal kein "verschwiegener" Mangel, sondern ein verdeckter, demzufolge kann er mit dem Schadensbild 100% ig den Kaufvertrag wandeln.
Vor allem der Irrglaube an "Gekauft wie gesehen" ist eine gern hergenommene Floskel, die in diesem wie in vielen anderen Fällen von jedem Hühneranwalt einsfixdrei abgeschmättert wird.

2. muss der Käufer und andere unbeteiligte garnichts beurteilen, da die Beweisumkehrlast erst nach 6 Monaten wirksam wird.

Was hierbei allerdings wirklich schlecht gelaufen ist, daß kein Probelauf und/oder eine Vertragliche Klausel darüber gemacht wurden
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Gruß Dete

...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
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  #29  
Alt 03.03.2021, 09:52
Amtrack Amtrack ist offline
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Und was ist, wenn dem Verkäufer nun "einfällt", dass er dem Käufer bei Übergabe noch mitgeteilt hat, dass dieser das Boot einwintern muss?
Das wäre vermutlich das Erste, was seinem Anwalt einfallen würde...

Gekauf wurde es ja, siehe Eingangspost, vor über einem Jahr.

So oder so, blöde Situation.
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Gruß,
David
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  #30  
Alt 03.03.2021, 09:54
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Emotion Emotion ist offline
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Wie man so ein Boot ohne Motortestlauf kaufen kann verstehe ich zwar nicht, da in dieser Preisregion der funktionierende Motor ja Entscheidet zwischen Nutzbar und Totalschaden!

Aber sei es drum.

Dein Boot hat nun einen Wert von 1500 - 2000 Euro 500 Für die Schale und 1000-1500 für den Trailer.

Meine Gedankliche Rangehens weise wäre, mit dieser Argumentation alles was du über 2000 Euro bezahlt hast zurückzufordern (alternativ Wandlung).

Wenn sich der Verkäufer drauf einlässt, Motor raus, Spiegel und Stringer prüfen ggf neu.
Motor gebraucht oder neu aufbauen und die Saison ab Mai genießen.
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #31  
Alt 03.03.2021, 09:55
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Zitat:
Zitat von Amtrack Beitrag anzeigen
Und was ist, wenn dem Verkäufer nun "einfällt", dass er dem Käufer bei Übergabe noch mitgeteilt hat, dass dieser das Boot einwintern muss?
Das wäre vermutlich das Erste, was seinem Anwalt einfallen würde...

Gekauf wurde es ja, siehe Eingangspost, vor über einem Jahr.

So oder so, blöde Situation.
Hää, gekauft wurde von 10 !! Tagen!!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #32  
Alt 03.03.2021, 10:01
Marc-x Marc-x ist offline
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Zitat:
Zitat von Amtrack Beitrag anzeigen
Und was ist, wenn dem Verkäufer nun "einfällt", dass er dem Käufer bei Übergabe noch mitgeteilt hat, dass dieser das Boot einwintern muss?
Das wäre vermutlich das Erste, was seinem Anwalt einfallen würde...

Gekauf wurde es ja, siehe Eingangspost, vor über einem Jahr.

So oder so, blöde Situation.
Im Kaufvertrag steht das der Motor im Standgas etwas unrund läuft / eingestellt werden müsste. Darauf hat mich der Verkäufer auch hingewiesen. Heißt im Umkehrschluss das er den Motor als funktionierend verkauft hat.
Gekauft habe ich s erst vor 10 Tagen...
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  #33  
Alt 03.03.2021, 10:01
DanPix DanPix ist offline
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Zitat:
Zitat von Dete66 Beitrag anzeigen
1. es war erst mal kein "verschwiegener" Mangel, sondern ein verdeckter, demzufolge kann er mit dem Schadensbild 100% ig den Kaufvertrag wandeln.
Vor allem der Irrglaube an "Gekauft wie gesehen" ist eine gern hergenommene Floskel, die in diesem wie in vielen anderen Fällen von jedem Hühneranwalt einsfixdrei abgeschmättert wird.

2. muss der Käufer und andere unbeteiligte garnichts beurteilen, da die Beweisumkehrlast erst nach 6 Monaten wirksam wird.

Was hierbei allerdings wirklich schlecht gelaufen ist, daß kein Probelauf und/oder eine Vertragliche Klausel darüber gemacht wurden

Viel Spaß das durchzusetzen, bei einem 40 Jahren alten Boot.

Das kostet mehr als die Sache wert ist..
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  #34  
Alt 03.03.2021, 10:14
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von Marc-x Beitrag anzeigen
Hallo zusammen.
Vor etwa zwei Wochen haben wir uns eine gebrauchte Glastron V174 mit Mercruiser 3.0 140PS gekauft.
Jetzt jeden Tag das Boot geputzt und auf Vordemann gebracht.
Heute sind die bestellten Spülohren angekommen und ich wollte den Motor laufen lassen. Habe sofort gesehen das ein Riss im Motorblock ist...
Das Boot haben wir ohne Probelauf gekauft. War Coronabedingt und wassertechnisch vor Ort nicht möglich. Habe den Verkäufer gerade kontaktiert, er ist auch ganz erschrocken und will mir auf jeden Fall beim Instandsetzten helfen. Er wusste nicht das man den Motor einwintern muss, hatte das Boot selbst erst vor einem Jahr gekauft.
Jedenfalls ist meine Frage an euch wie und was ich mit dem Motor am besten machen kann.
Hab hier im Forum schon von schweißen lassen, über Knete-Dichtung usw gelesen.
Ein neuer, gebrauchter Motor kostet bestimmt so viel wie ich für das Boot bezahlt hab...

Schleif das ein bisschen an und dann mit Epoxyd einen Ficken draufkleben, kostet dich 10 € und du hast Ruhe.
Der Motor baut weder Druck auf aufgrund Einkreiskühlung noch wird er heiß.

10€ und 1 h Arbeit

Wenn die Risse innen weitergehen ist das natürlich doof aber auch lösbar.

Beim erneuten Bootsverkauf sagst es dem Käufer und machst Notiz im Vertrag.
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  #35  
Alt 03.03.2021, 10:23
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waterfront waterfront ist offline
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VK Gesamtpaket 2.800!

Gutachten ( Plural ), Anwalts- und Gerichtskosten zusammen 6 - 8 k€. (Ärger und schlaflose Nächte nicht mitgerechnet. Prozessrisiko inklusive)

Verbuche es als Lehrgeld. Der Schaden ist nicht hoch.

Aber vielleicht gibt er dir noch etwas, ein Versuch ist es wert.
__________________
Gruß Holger
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  #36  
Alt 03.03.2021, 10:30
Marc-x Marc-x ist offline
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
VK Gesamtpaket 2.800!

Gutachten ( Plural ), Anwalts- und Gerichtskosten zusammen 6 - 8 k€. (Ärger und schlaflose Nächte nicht mitgerechnet. Prozessrisiko inklusive)

Verbuche es als Lehrgeld. Der Schaden ist nicht hoch.

Aber vielleicht gibt er dir noch etwas, ein Versuch ist es wert.
Auf Anwalt und Gericht werde ich es natürlich nicht ankommen lassen. Das ist es nicht wert. Ich werde mich schon mit dem VK einigen. Eigentlich sehe ich immer alles positiv und gehe davon aus das es gut wird.
Wie gesagt, der Verkäufer war gestern Abend auch geschockt und wollte zu mir stehen. Das kann sich natürlich ändern, aber ich glaube halt an das Gute im Menschen.

evtl wird das ja belohnt
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  #37  
Alt 03.03.2021, 10:31
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Sharpsolver Sharpsolver ist offline
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Zitat:
Zitat von Marc-x Beitrag anzeigen
Auf Anwalt und Gericht werde ich es natürlich nicht ankommen lassen. Das ist es nicht wert.

evtl wird das ja belohnt

Absolut, sehe ich auch so!
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LG aus Wien

Christoph
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  #38  
Alt 03.03.2021, 10:37
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Chili Chili ist offline
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Zitat:
Zitat von Dete66 Beitrag anzeigen
1. es war erst mal kein "verschwiegener" Mangel, sondern ein verdeckter, demzufolge kann er mit dem Schadensbild 100% ig den Kaufvertrag wandeln.
Vor allem der Irrglaube an "Gekauft wie gesehen" ist eine gern hergenommene Floskel, die in diesem wie in vielen anderen Fällen von jedem Hühneranwalt einsfixdrei abgeschmättert wird.

2. muss der Käufer und andere unbeteiligte garnichts beurteilen, da die Beweisumkehrlast erst nach 6 Monaten wirksam wird.

Was hierbei allerdings wirklich schlecht gelaufen ist, daß kein Probelauf und/oder eine Vertragliche Klausel darüber gemacht wurden
Na da hat ja mal einer richtig Ahnung.
(War sarkastisch gemeint!)

Eine Beweislastumkehr gibt es nur bei Käufen von gewerblichen Verkäufern.
Bei einem privaten Verkäufer muss direkt nach 1 Tag bewiesen werden, dass a) der Mangel bei Übergabe vorhanden war und b) der Verkäufer davon wusste oder hätte wissen müssen.

That's it.

Bei 2.800 Euro Kaufpreis (incl. Trailer!!) würde ich - wie vielfach geraten - versuchen, den Käufer von einer Rücknahme zu überzeugen.
Die Unkosten sind halt Lehrgeld.

Macht er das nicht -> Pech gehabt.
Den Rechtsstreit würde der Käufer vermutlich verlieren, denke ich.
Mit Glück schlägt das Gericht einen Vergleich vor (auf den man auch ohne Klage hinarbeiten könnte).

Vielleicht hatte der Verkäufer auch wirklich keine Ahnung. Kann ja sein.
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  #39  
Alt 03.03.2021, 10:39
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G-Tron G-Tron ist offline
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Welche Verkaufsanzeige war das denn? Hast Du die noch parat? Screenshots? Wir Glastroner verfolgen den Markt eigentlich ziemlich genau.. ;)
Rein Interessehalber.

Vom Rechtsweg rate ich Dir ab. Jeder gegnerische Anwalt wird das Ding in der Luft zerreißen. Und Deine Rechtsschutzversicherung schon überhaupt keine Deckung geben..
__________________
................................
Liebe Grüße aus Berlin
Jochen
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  #40  
Alt 03.03.2021, 10:49
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MichaelBC MichaelBC ist offline
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Da gibt es so viele Faktoren die wir nicht wissen.

Wo stand denn das Boot beim Verkäufer ? Wenn es in einer beheizten Halle steht muss man es nicht einwintern.

Der Riss ist doch deutlich sichtbar. Warum hat der Käufer den Motor nicht wenigstens mal genau angeschaut wenn man schon nicht starten kann ?

Die Idee dass der Verkäufer die Reparaturkosten übernehmen soll ist auch nett. Bei dem Kaufpreis hat er dann das Boot verschenkt und legt noch etwas drauf. Mal ehrlich, wer von Euch würde dem zustimmen wenn er in der Position des Verkäufers wäre ?

Für 2800 inkl. Trailer bekommt man eben nur Schrott und wenn ich billig kaufe muss ich eben reparieren und etwas investieren.

Wenn einem das Boot gefällt dann kauft man eben einen gebrauchten Motor und freut sich daran. Beim nächsten Bootskauf ist man schlauer und beim Motor Tausch kann man viel über die Technik seines Boots lernen.

Wenn der Block schon so gerissen ist könnte es gut sein, dass es den Kopf auch zerrissen hat. Meiner Meinung nach kommst Du da mit kleben nicht weit.
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  #41  
Alt 03.03.2021, 10:57
Marc-x Marc-x ist offline
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Zitat:
Zitat von G-Tron Beitrag anzeigen
Welche Verkaufsanzeige war das denn? Hast Du die noch parat? Screenshots? Wir Glastroner verfolgen den Markt eigentlich ziemlich genau.. ;)
Rein Interessehalber.

Vom Rechtsweg rate ich Dir ab. Jeder gegnerische Anwalt wird das Ding in der Luft zerreißen. Und Deine Rechtsschutzversicherung schon überhaupt keine Deckung geben..

anbei die Screeenshots
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  #42  
Alt 03.03.2021, 10:57
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mail2torsten mail2torsten ist offline
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Ich würde vielleicht so vorgehen:
-Neuen alten Motor besorgen (1.500,-) und selber einbauen
-Mit dem Verkaufer die Übernahme von den 1500,- Euro für den Motor abstimmen.
-Vom alten Motor die Teile weglegen oder verkaufen

Ihr habt beide Mist gemacht und solltet leiden und daraus lernen...

Grundsätzlich ist die Glastron super Retro-Schön und würde die nicht wieder komplett zurückabwickeln. Helfen Hände und gute Tips gibt es hier im BF, somit stehst Du nicht alleine da.
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Alles Gute aus Achim
Torsten

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  #43  
Alt 03.03.2021, 10:58
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Zitat:
Zitat von DanPix Beitrag anzeigen
Viel Spaß das durchzusetzen, bei einem 40 Jahren alten Boot.

Das kostet mehr als die Sache wert ist..
verstehe was du meinst, das interessiert nur in diesem Fall nicht im geringsten, da es um den Schadensumfang/-Höhe/Wiederherstellung in den Funktionsfähigen Zustand geht, klingt vielleicht komisch, ist aber so!
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Gruß Dete

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  #44  
Alt 03.03.2021, 10:59
Marc-x Marc-x ist offline
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Zitat:
Zitat von mail2torsten Beitrag anzeigen
Ich würde vielleicht so vorgehen:
-Neuen alten Motor besorgen (1.500,-) und selber einbauen
-Mit dem Verkaufer die Übernahme von den 1500,- Euro für den Motor abstimmen.
-Vom alten Motor die Teile weglegen oder verkaufen

Ihr habt beide Mist gemacht und solltet leiden und daraus lernen...

Grundsätzlich ist die Glastron super Retro-Schön und würde die nicht wieder komplett zurückabwickeln. Helfen Hände und gute Tips gibt es hier im BF, somit stehst Du nicht alleine da.

Das wäre auch mein "Lieblingsweg". Hab mich schon echt in die Glastron verliebt...
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  #45  
Alt 03.03.2021, 11:08
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MarDan MarDan ist offline
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Zitat:
Zitat von Marc-x Beitrag anzeigen
Das wäre auch mein "Lieblingsweg". Hab mich schon echt in die Glastron verliebt...
Behalte sie, mach sie fit, finde nen gesunden Mittelweg mit dem Verkäufer und lerne dein Boot bei der Reparatur kennen...
Nach erfolgter und erfolgreicher Reparatur ist es so "richtig" dein Boot!
__________________
Gruß
Martin
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  #46  
Alt 03.03.2021, 11:12
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Dete66 Dete66 ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Na da hat ja mal einer richtig Ahnung.
(War sarkastisch gemeint!)

Eine Beweislastumkehr gibt es nur bei Käufen von gewerblichen Verkäufern.
Bei einem privaten Verkäufer muss direkt nach 1 Tag bewiesen werden, dass a) der Mangel bei Übergabe vorhanden war und b) der Verkäufer davon wusste oder hätte wissen müssen.

That's it.

Bei 2.800 Euro Kaufpreis (incl. Trailer!!) würde ich - wie vielfach geraten - versuchen, den Käufer von einer Rücknahme zu überzeugen.
Die Unkosten sind halt Lehrgeld.

Macht er das nicht -> Pech gehabt.
Den Rechtsstreit würde der Käufer vermutlich verlieren, denke ich.
Mit Glück schlägt das Gericht einen Vergleich vor (auf den man auch ohne Klage hinarbeiten könnte).

Vielleicht hatte der Verkäufer auch wirklich keine Ahnung. Kann ja sein.

Hallo Hans,

das siehst du, wie viele andere auch, vollkommen falsch!
Das gilt in diesem Fall genauso wie in anderen, wenn es um arglistige Täuschung in Form von verdeckten/verschwiegenen Mängeln uvm. geht, so auch bei Käufen von privat!
Mein Anwalt würde sich alle 11 Finger um diesen Fall lecken... wäre ein Selbstläufer.
Die Deckungszusage einer RSV ist weitestgehend auch immer von der Argumentation des Anwalts abhängig und so einfach zu sagen, das diese von vornherein verwehrt wird, ist auch nicht richtig.
Ebenso würde ich in diesem Fall sogar ohne RSV klagen.

und ja...ich weiß wovon ich rede!
__________________
Gruß Dete

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Geändert von Dete66 (03.03.2021 um 11:19 Uhr)
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  #47  
Alt 03.03.2021, 11:23
DanPix DanPix ist offline
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Zitat:
Zitat von Dete66 Beitrag anzeigen
Hallo Hans,

das siehst du, wie viele andere auch, vollkommen falsch!
Das gilt in diesem Fall genauso wie in anderen, wenn es um arglistige Täuschung in Form von verdeckten/verschwiegenen Mängeln uvm. geht, so auch bei Käufen von privat!
Mein Anwalt würde sich alle 11 Finger um diesen Fall lecken... wäre ein Selbstläufer.
Die Deckungszusage einer RSV ist weitestgehend auch immer von der Argumentation des Anwalts abhängig und so einfach zu sagen, das diese von vornherein verwehrt wird, ist auch nicht richtig.
Ebenso würde ich in diesem Fall sogar ohne RSV klagen.

und ja...ich weiß wovon ich rede!

Lieber klagen als Hirn einzuschalten und ein Probelauf zu machen... die anderen sind immer an allem Schuld....

Was für eine Mentalität..
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  #48  
Alt 03.03.2021, 11:47
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Zitat:
Zitat von Dete66 Beitrag anzeigen
Hallo Hans,

das siehst du, wie viele andere auch, vollkommen falsch!
Das gilt in diesem Fall genauso wie in anderen, wenn es um arglistige Täuschung in Form von verdeckten/verschwiegenen Mängeln uvm. geht, so auch bei Käufen von privat!...

und ja...ich weiß wovon ich rede!
Das ist Unsinn, was du schreibst.
Ich sehe es genau richtig - und im Grunde zitierst du mich gerade.

Wie ich ja schon schrieb: dem Verkäufer muss NACHGEWIESEN werden, dass er vom Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe wusste (oder hätte wissen müssen).

Nicht mehr und nicht weniger.
Nix Beweislastumkehr. Das ist Nonsens.
Und nein, du hast keine Ahnung. Punkt.
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Alt 03.03.2021, 11:49
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Marc-X,

wenn du es vor 10 Tagen (nach dem großen Frost!) gekauft hast, wird der Schaden zu 99,9% schon vorhanden gewesen sein. Auch wenn man beim Kauf aus irgendwelchen Gründen keinen Probelauf macht, verstehe ich nicht, daß man auch auf die gewissenhafte Sichtprüfung verzichtet. Weil dabei wäre dir der Riß auf jeden Fall aufgefallen und es wäre nicht dazu gekommen. Hätte, wäre, wenn... nun ist es so. Anwalt kann doch nicht wirklich einer wollen (außer der Anwalt), also großer Quatsch.
Du bist schon auf dem richtigen, vernünftigen Weg. Auch von mir der Rat, versuchen zurück zu treten, wenn nicht wie von turbopapst geschrieben verkaufen und Verlust teilen oder halt gebrauchten besorgen und wechseln. Wobei selbst der Umbau einiges kosten würde...
Ihr werdet eine vernünftige Lösung finden.
__________________
Grüße, Christian...
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  #50  
Alt 03.03.2021, 11:59
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Das ist Unsinn, was du schreibst.
Ich sehe es genau richtig - und im Grunde zitierst du mich gerade.

Wie ich ja schon schrieb: dem Verkäufer muss NACHGEWIESEN werden, dass er vom Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe wusste (oder hätte wissen müssen).

Nicht mehr und nicht weniger.
Nix Beweislastumkehr. Das ist Nonsens.
Und nein, du hast keine Ahnung. Punkt.
an Naivität nicht zu überbieten... und was du schreibst ist Quatsch, das siehst du nach wie vor falsch!
__________________
Gruß Dete

...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
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