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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
nein, auch der Privatverkäufer ist gewährleistungspflichtig, darf diese jedoch im Gegensatz zum Gewerbetreibenden ausschließen. Tut er das nicht, ist er in der Pflicht. -the mechanic- |
#27
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Wenn, dann müsste man das meiner Meinung nach schon genauer begrifflich definieren. Wenn der "Architekt nur sein gewerblich genutztes Auto" verkauft, das zum Zeitpunkt des Verkaufs sein privates Eigentum ist, dann ist er Privatverkäufer. Nur die Nutzung allein macht das Objekt nicht zum Teil des Gewerbes, wobei ein Architekt per se kein Gewerbe treibt sondern einen freien Beruf ausübt (!). Auch DAS wissen viele nicht. WICHTIG für die Unterscheidung ist, ob das Fahrzeug ein Firmenfahrzeug und demnach der Eigentümer/Verkäufer die Firma ist. Hat der Architekt das Firmenfahrzeug vor Verkauf aus seinem Betrieb ins Privatvermögen übernommen (klar, dass da steuerlich etc. noch ein paar Schritte zu tun sind), dann kann er das ehemalige Firmenfahrzeug auch privat unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufen. So zumindest mein Wissensstand. VG Stephan
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! |
#28
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Und auch das ist nicht so einfach. Wenn "offentsichtlich" ist, dass das Auto aus dem Firmenbestand heraus in das Privatvermögen überführt wurde, auch an einen anderen Angestellten z.B., um es dann ohne Gewährleistung an Privatkäufer verkaufen zu können, haftet u.U. selbst dann noch. Been there, done that. Ein Gewerbetreibender muss bei Verkauf an Privat Gewährleistung gewähren. Punkt. Egal, was sein Berufsstand oder Genre ist, sofern das Fahrzeug im Firmeneigentum war. Da drumherum kommt er nicht, in dem er das Fahrzeug kurz vor dem Verkauf in irgendein Privatvermögen überführt. Chrischan |
#29
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Klar ist es nicht so einfach (schrub ich schon mal), aber klar geregelt. Und es geht eben nicht um's "Gewerbe" sondern um's Betriebsvermögen. Auch wenn ein Unternehmer ein Auto aus dem Betriebsvermögen raus nimmt, das Ding nur noch privat (zur Sicherheit unter 10% geschäftlich mit Nachweis) nutzt und die Haltefristen einhält (weiß die gerade nicht auswendig), dann ist gegen einen Verkauf von Privat absolut null einzuwenden. Punkt. Wichtig ist, dass man über die Sachverhalte als Käufer Bescheid weiß. Einfach davon auszugehen, dass z.B. ein selbständiger Architekt oder ein Unternehmer als Person ja Gewährleistung geben muss bzw. diese nicht ausschließen kann, ist für sich genommen falsch. VG Stepphan
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#30
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Zitat:
Und in der Praxis weiß der Käufer im Zweifel gar nicht das es vorher Betriebsvermögen war und der Verkäufer wird schon das neue Fahrzeug auf dem Hof stehen haben. So dass gerade bei einem 1 Mann Unternehmen glasklar ist, dass es 1 privates und 1 betrieblich genutztes Fahrzeug gibt. Das wird ihm im Zweifel auch jedes Finanzamt bestätigen. Gruß Chris
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