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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin,
es geht darum das die Beurlaubung eines Vereinsvorsitzemdem, wegen angeblicher sexueller Verfehlungen, auf der Internetseite dieses Vereins bekannt gegeben werden soll. Die Beschuldigungen sind NICHT bewiesen! Der Administrator dieser Seite hat hier Bedenken, auch wegen der möglichen Unschuld des Beschuldigten und will keinen Rufmord unterstützen.... Gerne unverbindlich und per pn. Gruß Willy PS. ich bins natürlich nicht, weil 1. kein Vorsitzender und 2. moralisch gefestigt! ![]() |
#2
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Hallo,
empfehle hier den Kanon von Politik und Wirtschaft: "...krankeitsbedingte Beurlaubung auf Wunsch des ..., ... sich in Zukunft mehr um die Familie kümmern wollen..., ... sich neue Ziel setzen...blablabla". Warum jemanden in die Teile treten, wenn er sowieso schon am Boden ist? Merke: Die hier eventuell nachkarren wollen, sind nicht zwingend einen Deut besser als der Übeltäter... grüße ralf |
#3
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Wenn da unbedingt was raufmuß auf die Seite, dann nur sowas wie: Der erste Vorsitzende steht zur Zeit nicht zur Verfügung, die Geschäfte werden von Herrn xyz geführt. ![]() |
#4
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Wie definierst Du sexuelle Verfehlingen ? Wenn so ein SPDS-Fuzzi auf Kosten eines Autokonzerns durch südamerikanische Puffs tingelt oder es um Minderjährige geht, ist es eine definitiv eine Verfehlung.
Geht es um legale Ausschweifungen oder Seitensprünge, geht das niemanden in der Öffentlichkeit einen feuchten Dreck an ! Eine Veröffentlichung ist in jedem Fall dumm und riskant, insbesondere wenn die Schuld nicht noch garnicht bewiesen ist !! Selbst wenn sich im Nachhinein eine Schuld herausstellt, wird es ein Fest für den Anwalt des Beschuldigten und teuer für den Veröffentlicher ! Ralfs Vorschlag sieht gut aus ! |
#5
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So sollte die Beurlaubung erklärt werden... Willy |
#6
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#7
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Ihr wollt also veröffentlichen das jemand ermittelt ob an einem Vorwurf einer möglicherweise passierten Sache was dran ist?
Fände ich gelinde gesagt eine Riesensauerei. Haben wir in D-land nicht dieses "Unschuldsprinzip"? Wenn überhaupt dann würde ich schreiben "...weil gegen ihn staatsanwältlich ermittelt wird."
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#8
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ich würde einfach nur schreiben: "der erste Vorsitzende nimmt sein Amt derzeit nicht wahr".
Stimmt, ist nicht falsch, jeder kann seine Schlüsse dras ziehen oder nicht und Euch als Verein und den Admin bringts keinen Ärger ![]() |
#9
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Kurz zur Klärung!
Nicht ich bin der Admin dieser Seite. Ein Freund von mir betreut die Seite und wurde vom Vorstand aufgefordert, diesen Beitrag zu veröffentlichen! Aber ER WEIGERT SICH und wollte sich nun vergewissern, das der Vorstand das NICHT von ihm verlangen kann. Auch ich habe ihm abgeraten diesen Beitrag zu veröffentlichen weil es Rufmord ist und das nicht auf die Seite gehört. Willy |
#10
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Willi,er kann ja den Vorstand zum Mitlesen hier einladen.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#11
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Geht nicht, der Verein und der Vorstand sind mir unbekannt. Mein Freund und ich haben ein anderes, gemeinsames Hobby.....
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#12
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Ich bin auch Admin mehrerer Seiten und werde mir NIEMALS von IRGENDJEMANDEM etwas "befehlen" lassen !
Ich bin bei einer meiner Vereinsseiten zwar für jedes Bild, jeden Text und jede Hilfe dankbar, aber wenn Mist auf der Seite landet - was auch immer - bin ICH verantwortlich, und nicht irgendwelche Forderungssteller aus dem Verein... Das ist ein Thema mit teilweise unklarer Gesetzeslage und kann für den Admin in jedem Fall teuer werden ! (Info : ich bin gleichzeitig bei DENIC eingetragener "Besitzer" der Seiten) Sag Deinem Kumpel, er soll das lassen ! Selbst ein Ausschluss auf der Seite ist irrelevant ! |
#13
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seit wann können ungesetzliche Taten befohlen werden?
Normalerweise sollte der Vorstand deinem Freund auf den Knien rutschend danken. "Sein Amt ruht" reicht völlig. Alles Andere kann teuer werden, auch für den Verein.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#14
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moin,
vorsicht, vorsicht, vorsicht !!!!!!!!!!! der ausführende ist verantwortlich !!!!!!!!!! ich habe in meiner zeit auf dem pütt genug "vorgesetzte" gehabt, die gesetzeswidrige aktionen angeordnet haben und mehr als eine konferenz mit der betriebsleitung durchstehen müssen, weil ich mich selbst auf schriftliche anordnung hin geweigert habe, straftaten oder was auch immer zu begehen. wilkommen im richtigen leben. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() bis denn ![]() ![]() ![]()
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#15
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![]() Zitat:
Die Meinung ist hier ja eindeutig - am besten gar nichts drauf schreiben oder wenn, daß er zur Zeit verhindert ist und durch den ..... vertreten wird. ![]() |
#16
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Hallo,
auch solche Taten mit Sicherheit eine riesen Sauerei sind würde ich dringenst von einem "Pranger" abraten. Zum einem gilt die Unschuldsvermutung und zum anderen kann es nicht im Sinne eines Vereins sein hier Unstimmigkeiten innerhalb des Vereins zu erzeugen (vielleicht gibt es ja noch Unterstützer, die an seine Unschuld glauben). Bin zwar kein aktives Mitglied in einem Verein, aber es würde mich wundern wenn es nicht eh schon jeder weiß...
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#17
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Hi,
mein dringender Rat an den Freund des Freundes ... : In einem Fall, in dem für den Freund eine begründete Rechtunsicherheit besteht, ist ein Anwalt zu befragen. Jegliche Meinung aus privater Quelle - wie hier das Forum - sind vollkommen unzureichend. Die anwaltliche Unterstützung kann in Form einer nahezu kostenfreien öffentlichen Rechtsauskunft bestehen oder - viel besser - eines Anwaltes, der sich in dem Bereich auch wirklich auskennt. Denn hier sind verschiedene Dinge zu beachten: - de facto muss jeder, der namentlich in einem öffentlich zugänglichen Medium genannt wird, mit dieser vollumfänglich einverstanden sein. - Rufmord - so lange nichts bewiesen ist! Der Vergleich mit den Betriebsräten hinkt gewaltig: es wurde geschrieben, dass man dort "getingelt" ist, jedoch keine Straftat nach dortigem Recht beschrieben! - Schutz des Opfers! Professioneller Rat ist hier angesagt - und zwar VOR jeglichen Handelns! Gruß Ray
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****** An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ... ****** |
#18
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Schließe mich an, der Freund soll nichts veröffentlichen, aber zur Sicherheit mal einen Anwalt befragen um dann dem Vorstand die Sache darzulegen.
MfG K-H
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#19
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![]() Zitat:
auch eine Meinung wie hier im Forum nun geschrieben ist eine große Hilfe. Wenn auch nur von moralischem Wert der bei der eigenen Meinungsfindung. Hier hat unsere Meinung seine Meinung voll bestätigt und gefestigt, so kann er mit fester Stimme und voller Überzeugung den "Auftrag" diesen Müll zu veröffentlichen, ablehnen!! ![]() Wie ich ihn kenne, hätte er denen sowieso eher den Kram vor die Füße geworfen als diesen Unrat einzustellen. Klubs sind im Grunde nichts Schlechtes, sie sind so ähnlich wie unser Forum hier, nur das die wichtigen Leute allesamt mit wichtigen Pöstchen bekleidet einherschreiten. Da gibt es Kompetenzgerangel und Neid, (siehe die Angriffe auf unseren Admin).... ![]() Bin im Honda Klub und bei den Heckflossenfreunden, völlig untypisch leise ![]() ![]() Gruß Willy |
#20
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![]() Zitat:
Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben. |
#21
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Selbst wenn es sich trauriger Weise mal bestätigen sollte, dass der Sachverhalt zutrifft und der Herr sogar zu irgendetwas verurteilt wird, sollte keine Veröffentlichung geschehen, denn dann wird erst mal jeder spekulieren wollen, mit welchen Schutzbefohlenen er es den so zu tun hatte. Es wird wohl nichts schlimmeres für ein Kind geben, als nochmal von fremden Leuten auf solch eine Sache angesprochen zu werden...
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#22
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![]() Zitat:
![]() Willy schmachtend.... |
#23
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Moin,
presserechtlich ist die Veröffentlichung nicht zu beanstanden, so lange sie bei der Wahrheit bleibt (also: "wird beschuldigt...", nicht "hat..."). Nach den Verhaltenscodices der Presse kann das anders gewertet werden, jedenfalls dann, wenn es sich nicht um eine Person des öffentlichen Lebens handelt. Danach ist zu vermeiden, dass jemand öffentlich bloßgestellt oder in Mißkredit gebracht wird; solche Fälle werden regelmäßig vom Deutschen Presserat "gewürdigt". Verboten sind diese Veröffentlichungen aber nicht (der Presserat ist ein freiwilliges Kontrollorgan derjenigen Verlage, die ihm beigetreten sind). Bleibt noch die privatrechtliche Seite - Verleumdung, üble Nachrede, Verletzung der Privatsphäre etc. Da besteht, so lange nichts unterstellt wird (siehe oben), eher keine Gefahr. Mir stellt sich, wie vielen Vor-Poster, aber die Frage, wozu eine solche öffentliche Darstellung denn gut sein soll. Ein sinnvoller Grund kann doch nur sein, darauf hinzuweisen, dass der Vorsitzende derzeit die Amtsgeschäfte nicht wahrnimmt - warum auch immer. Das lässt sich mit unverfänglichen und respektvollen Formulierungen, wie sie hier mehrfach vorgeschlagen wurden, genauso gut erreichen. Alles, was weiter geht, nährt die Vermutung, dass da jemand dem Vorsitzenden eins auswischen will - und das hat mit Unschuldsvermutung (darauf hat der Mann Anspruch) und Respekt vor der Würde des Menschen (darauf hat jeder Anspruch, selbst ein Verurteilter) eigentlich nicht vereinbaren.
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Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken wünscht Friedhold http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV" |
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