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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 04.01.2007, 18:17
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist gerade online
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Standard Frage zum Presserecht, Veröffentlichung einer Anschuldigung

Moin,

es geht darum das die Beurlaubung eines Vereinsvorsitzemdem, wegen angeblicher sexueller Verfehlungen, auf der Internetseite dieses Vereins bekannt gegeben werden soll.

Die Beschuldigungen sind NICHT bewiesen!

Der Administrator dieser Seite hat hier Bedenken, auch wegen der möglichen Unschuld des Beschuldigten und will keinen Rufmord unterstützen....

Gerne unverbindlich und per pn.

Gruß
Willy
PS. ich bins natürlich nicht, weil 1. kein Vorsitzender und 2. moralisch gefestigt!
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  #2  
Alt 04.01.2007, 20:32
Schärenkreuzer-Liebhaber Schärenkreuzer-Liebhaber ist offline
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Standard

Hallo,

empfehle hier den Kanon von Politik und Wirtschaft: "...krankeitsbedingte Beurlaubung auf Wunsch des ..., ... sich in Zukunft mehr um die Familie kümmern wollen..., ... sich neue Ziel setzen...blablabla".

Warum jemanden in die Teile treten, wenn er sowieso schon am Boden ist?

Merke: Die hier eventuell nachkarren wollen, sind nicht zwingend einen Deut besser als der Übeltäter...

grüße

ralf
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  #3  
Alt 04.01.2007, 20:53
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Standard Re: Frage zum Presserecht, Veröffentlichung einer Anschuldig

Zitat:
Zitat von Giligan
Der Administrator dieser Seite hat hier Bedenken, auch wegen der möglichen Unschuld des Beschuldigten und will keinen Rufmord unterstützen....
Zu Recht!

Wenn da unbedingt was raufmuß auf die Seite, dann nur sowas wie: Der erste Vorsitzende steht zur Zeit nicht zur Verfügung, die Geschäfte werden von Herrn xyz geführt.

Anneke
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  #4  
Alt 04.01.2007, 20:54
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Wie definierst Du sexuelle Verfehlingen ? Wenn so ein SPDS-Fuzzi auf Kosten eines Autokonzerns durch südamerikanische Puffs tingelt oder es um Minderjährige geht, ist es eine definitiv eine Verfehlung.
Geht es um legale Ausschweifungen oder Seitensprünge, geht das niemanden in der Öffentlichkeit einen feuchten Dreck an !

Eine Veröffentlichung ist in jedem Fall dumm und riskant, insbesondere wenn die Schuld nicht noch garnicht bewiesen ist !! Selbst wenn sich im Nachhinein eine Schuld herausstellt, wird es ein Fest für den Anwalt des Beschuldigten und teuer für den Veröffentlicher !

Ralfs Vorschlag sieht gut aus !
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #5  
Alt 04.01.2007, 21:00
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Zitat:
Zitat von xtw
Wie definierst Du sexuelle Verfehlingen ?
"Hintergrund sind strafrechtliche Ermittlungen wegen des Vorwurfs des möglichen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen."

So sollte die Beurlaubung erklärt werden...

Willy
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  #6  
Alt 04.01.2007, 21:08
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Zitat:
Zitat von Giligan
Zitat:
Zitat von xtw
Wie definierst Du sexuelle Verfehlingen ?
"Hintergrund sind strafrechtliche Ermittlungen wegen des Vorwurfs des möglichen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen."

So sollte die Beurlaubung erklärt werden...

Willy
Wenn sich aber seine Unschuld rausstellt, was dann?
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #7  
Alt 04.01.2007, 21:15
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Ihr wollt also veröffentlichen das jemand ermittelt ob an einem Vorwurf einer möglicherweise passierten Sache was dran ist?
Fände ich gelinde gesagt eine Riesensauerei.
Haben wir in D-land nicht dieses "Unschuldsprinzip"?

Wenn überhaupt dann würde ich schreiben "...weil gegen ihn staatsanwältlich ermittelt wird."
__________________

Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #8  
Alt 04.01.2007, 21:20
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ich würde einfach nur schreiben: "der erste Vorsitzende nimmt sein Amt derzeit nicht wahr".

Stimmt, ist nicht falsch, jeder kann seine Schlüsse dras ziehen oder nicht und Euch als Verein und den Admin bringts keinen Ärger
__________________
Gruß Thomas
hier gehts zum Archiv und zur Linkliste
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  #9  
Alt 04.01.2007, 21:32
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Kurz zur Klärung!

Nicht ich bin der Admin dieser Seite. Ein Freund von mir betreut die Seite und wurde vom Vorstand aufgefordert, diesen Beitrag zu veröffentlichen!

Aber ER WEIGERT SICH und wollte sich nun vergewissern, das der Vorstand das NICHT von ihm verlangen kann.

Auch ich habe ihm abgeraten diesen Beitrag zu veröffentlichen weil es Rufmord ist und das nicht auf die Seite gehört.

Willy
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  #10  
Alt 04.01.2007, 21:37
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Willi,er kann ja den Vorstand zum Mitlesen hier einladen.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #11  
Alt 04.01.2007, 21:40
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Geht nicht, der Verein und der Vorstand sind mir unbekannt. Mein Freund und ich haben ein anderes, gemeinsames Hobby.....
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  #12  
Alt 04.01.2007, 21:50
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Ich bin auch Admin mehrerer Seiten und werde mir NIEMALS von IRGENDJEMANDEM etwas "befehlen" lassen !
Ich bin bei einer meiner Vereinsseiten zwar für jedes Bild, jeden Text und jede Hilfe dankbar, aber wenn Mist auf der Seite landet - was auch immer - bin ICH verantwortlich, und nicht irgendwelche Forderungssteller aus dem Verein...
Das ist ein Thema mit teilweise unklarer Gesetzeslage und kann für den Admin in jedem Fall teuer werden !
(Info : ich bin gleichzeitig bei DENIC eingetragener "Besitzer" der Seiten)

Sag Deinem Kumpel, er soll das lassen ! Selbst ein Ausschluss auf der Seite ist irrelevant !
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #13  
Alt 04.01.2007, 22:17
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Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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seit wann können ungesetzliche Taten befohlen werden?
Normalerweise sollte der Vorstand deinem Freund auf den Knien rutschend danken. "Sein Amt ruht" reicht völlig. Alles Andere kann teuer werden, auch für den Verein.
__________________
"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
Nelson Mandela
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  #14  
Alt 04.01.2007, 22:25
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hartmut2801 hartmut2801 ist offline
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748 Danke in 538 Beiträgen
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moin,
vorsicht, vorsicht, vorsicht !!!!!!!!!!!
der ausführende ist verantwortlich !!!!!!!!!!
ich habe in meiner zeit auf dem pütt genug "vorgesetzte" gehabt, die gesetzeswidrige aktionen angeordnet haben und mehr als eine konferenz mit der betriebsleitung durchstehen müssen, weil ich mich selbst auf schriftliche anordnung hin geweigert habe, straftaten oder was auch immer zu begehen.
wilkommen im richtigen leben.

bis denn
__________________
theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #15  
Alt 04.01.2007, 23:22
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan
Zitat:
Zitat von xtw
Wie definierst Du sexuelle Verfehlingen ?
"Hintergrund sind strafrechtliche Ermittlungen wegen des Vorwurfs des möglichen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen."

So sollte die Beurlaubung erklärt werden...

Willy
Kann ja wohl nicht wahr sein, wer sich das ausgedacht hat muß ja ziemlich krank sein.

Die Meinung ist hier ja eindeutig - am besten gar nichts drauf schreiben oder wenn, daß er zur Zeit verhindert ist und durch den ..... vertreten wird.

Anneke
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  #16  
Alt 05.01.2007, 05:08
thball thball ist offline
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Hallo,

auch solche Taten mit Sicherheit eine riesen Sauerei sind würde ich dringenst von einem "Pranger" abraten. Zum einem gilt die Unschuldsvermutung und zum anderen kann es nicht im Sinne eines Vereins sein hier Unstimmigkeiten innerhalb des Vereins zu erzeugen (vielleicht gibt es ja noch Unterstützer, die an seine Unschuld glauben). Bin zwar kein aktives Mitglied in einem Verein, aber es würde mich wundern wenn es nicht eh schon jeder weiß...
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom

FSD e.V.: www.fsd-info.de
Bei Interesse gerne Infos per PN!
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  #17  
Alt 05.01.2007, 06:16
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Ray Ray ist offline
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Hi,

mein dringender Rat an den Freund des Freundes ... :

In einem Fall, in dem für den Freund eine begründete Rechtunsicherheit besteht, ist ein Anwalt zu befragen. Jegliche Meinung aus privater Quelle - wie hier das Forum - sind vollkommen unzureichend. Die anwaltliche Unterstützung kann in Form einer nahezu kostenfreien öffentlichen Rechtsauskunft bestehen oder - viel besser - eines Anwaltes, der sich in dem Bereich auch wirklich auskennt.

Denn hier sind verschiedene Dinge zu beachten:

- de facto muss jeder, der namentlich in einem öffentlich zugänglichen Medium genannt wird, mit dieser vollumfänglich einverstanden sein.

- Rufmord - so lange nichts bewiesen ist! Der Vergleich mit den Betriebsräten hinkt gewaltig: es wurde geschrieben, dass man dort "getingelt" ist, jedoch keine Straftat nach dortigem Recht beschrieben!

- Schutz des Opfers!


Professioneller Rat ist hier angesagt - und zwar VOR jeglichen Handelns!

Gruß
Ray
__________________
******
An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ...
******
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  #18  
Alt 05.01.2007, 06:47
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Schließe mich an, der Freund soll nichts veröffentlichen, aber zur Sicherheit mal einen Anwalt befragen um dann dem Vorstand die Sache darzulegen.
MfG
K-H
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #19  
Alt 05.01.2007, 08:37
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Zitat:
Zitat von Ray
Jegliche Meinung aus privater Quelle - wie hier das Forum - sind vollkommen unzureichend.

Professioneller Rat ist hier angesagt - und zwar VOR jeglichen Handelns!

Gruß
Ray
Moin,

auch eine Meinung wie hier im Forum nun geschrieben ist eine große Hilfe. Wenn auch nur von moralischem Wert der bei der eigenen Meinungsfindung.

Hier hat unsere Meinung seine Meinung voll bestätigt und gefestigt, so kann er mit fester Stimme und voller Überzeugung den "Auftrag" diesen Müll zu veröffentlichen, ablehnen!!

Wie ich ihn kenne, hätte er denen sowieso eher den Kram vor die Füße geworfen als diesen Unrat einzustellen.


Klubs sind im Grunde nichts Schlechtes, sie sind so ähnlich wie unser Forum hier, nur das die wichtigen Leute allesamt mit wichtigen Pöstchen bekleidet einherschreiten. Da gibt es Kompetenzgerangel und Neid, (siehe die Angriffe auf unseren Admin).... ....wenn man sich da raus hält, ist es aber nicht so schlimm.
Bin im Honda Klub und bei den Heckflossenfreunden, völlig untypisch leise , bekomme meine Klubzeitung, meine Klubrabatte und bin sehr zufrieden mit den Klubs.

Gruß
Willy
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  #20  
Alt 05.01.2007, 08:55
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rascala17fm rascala17fm ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan
Zitat:
Zitat von Ray
Jegliche Meinung aus privater Quelle - wie hier das Forum - sind vollkommen unzureichend.

Professioneller Rat ist hier angesagt - und zwar VOR jeglichen Handelns!

Gruß
Ray
Moin,

....

Klubs sind im Grunde nichts Schlechtes, sie sind so ähnlich wie unser Forum hier, nur das die wichtigen Leute allesamt mit wichtigen Pöstchen bekleidet einherschreiten. Da gibt es Kompetenzgerangel und Neid, (siehe die Angriffe auf unseren Admin).... ....wenn man sich da raus hält, ist es aber nicht so schlimm.

......

Gruß
Willy
Genau deswegen bin ich nicht in einem Klub, sondern rauche lieber Club.


Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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  #21  
Alt 05.01.2007, 09:03
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Selbst wenn es sich trauriger Weise mal bestätigen sollte, dass der Sachverhalt zutrifft und der Herr sogar zu irgendetwas verurteilt wird, sollte keine Veröffentlichung geschehen, denn dann wird erst mal jeder spekulieren wollen, mit welchen Schutzbefohlenen er es den so zu tun hatte. Es wird wohl nichts schlimmeres für ein Kind geben, als nochmal von fremden Leuten auf solch eine Sache angesprochen zu werden...
__________________
.
.

Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #22  
Alt 05.01.2007, 09:16
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Zitat:
Zitat von rascala17fm
....



Genau deswegen bin ich nicht in einem Klub, sondern rauche lieber Club.


Carsten
Um aus einem Klub auszutreten habe ich eine Mail geschrieben, um das Rauchen aufzugeben war erheblich mehr nötig. So ganz fertig bin ich damit auch nach 17 Monaten noch nicht... ...hin und wieder würde ich gern mal eine törfen....

Willy
schmachtend....
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  #23  
Alt 05.01.2007, 12:18
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Kielschwein Kielschwein ist offline
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Moin,

presserechtlich ist die Veröffentlichung nicht zu beanstanden, so lange sie bei der Wahrheit bleibt (also: "wird beschuldigt...", nicht "hat...").

Nach den Verhaltenscodices der Presse kann das anders gewertet werden, jedenfalls dann, wenn es sich nicht um eine Person des öffentlichen Lebens handelt. Danach ist zu vermeiden, dass jemand öffentlich bloßgestellt oder in Mißkredit gebracht wird; solche Fälle werden regelmäßig vom Deutschen Presserat "gewürdigt". Verboten sind diese Veröffentlichungen aber nicht (der Presserat ist ein freiwilliges Kontrollorgan derjenigen Verlage, die ihm beigetreten sind).

Bleibt noch die privatrechtliche Seite - Verleumdung, üble Nachrede, Verletzung der Privatsphäre etc. Da besteht, so lange nichts unterstellt wird (siehe oben), eher keine Gefahr.

Mir stellt sich, wie vielen Vor-Poster, aber die Frage, wozu eine solche öffentliche Darstellung denn gut sein soll. Ein sinnvoller Grund kann doch nur sein, darauf hinzuweisen, dass der Vorsitzende derzeit die Amtsgeschäfte nicht wahrnimmt - warum auch immer. Das lässt sich mit unverfänglichen und respektvollen Formulierungen, wie sie hier mehrfach vorgeschlagen wurden, genauso gut erreichen. Alles, was weiter geht, nährt die Vermutung, dass da jemand dem Vorsitzenden eins auswischen will - und das hat mit Unschuldsvermutung (darauf hat der Mann Anspruch) und Respekt vor der Würde des Menschen (darauf hat jeder Anspruch, selbst ein Verurteilter) eigentlich nicht vereinbaren.
__________________
Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken
wünscht
Friedhold

http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV"
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