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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Stimmt es das ein Midijobber mit einer zu erfüllenden Arbeitszeitquote und nicht nach geregelten Arbeitstagen eingestellt werden darf?
Zum Beispiel 100Std/per Monat müssen geleistet werden, egal ob Feiertage sind oder nicht. Hat jemand eine Lektüreempfehlung zum Thema: "Übergangsbereich" mit der Neuregelung ab Juli 19?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#2
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Moin.
Guck mal hier, da haben wir auch schon ein paar mal nachgesehen: https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_home/node.html
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Grüße Richard
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#3
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Dort werden leider nur Minijobs behandelt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#4
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Sorry, ich hab mich bei deinem Posting verlesen Midi = Mini
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Grüße Richard
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#5
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#6
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![]() ![]() "Arbeit auf Abruf", bei AV im Übergangsbeich, also 1300€ Grenze - möchte ich als Thema erkunden. Kann wirklich nichts konkretes im iNet finden.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#7
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![]() Zitat:
Keine Überstunden. Max 8 std. Pro Werktag. Kein Sonntag, kein Feiertag. Urlaubsanspruch 24 Tage Zeitkontoerfassung . Hier darf das Konto nicht zu sehr im Plus stehen.
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]()
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#8
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Mir geht es darum: Angenommen es sind 100 Arbeitsstunden auf Abruf vereinbart, um ein Arbeitnehmerbrutto von 1300€ zu erreichen. Kann der Ag die Arbeitsstunden auf Abruf, so legen das diese geleistet werden, obwohl z. b. Feiertage in den Monat fallen?
Sparrt man die Feiertage aus, hat der AN den Nachteil (zum normalen Angestellten) diese als Nach - oder Vorarbeiten zu müssen, um auf 100 Std zu kommen. Das senkt ja seine vereinbarten Einkünfte, im Vergleich zu einer Vereinbarung, in der 25 Std/W per 5Std/d geleistet werden.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#9
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![]() Zitat:
Bei mir wird eh Sonn und Feiertags gearbeitet, daher wissen alle was auf sie zukommt !!!! Aber warum müssen die denn immer auf 1300€ kommen? Die "Gleitzeit" ist doch so ausgelegt dass auch weniger verdient werden kann mit auch weniger werdenden Abzügen... Ich find die Regelung klasse !!! Wenn alles fest sein sollte ähnelt das ja einem Teilzeitjob....
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406... ![]()
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#10
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Ich wollte auch grad sagen:
Ein kleines Wort im Arbeitsvertrag dazu, schon keine Probleme mehr: "MAXIMAL" 100 Std/Monat. Zack. Chrischan
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#11
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![]() Zitat:
Im Arbeitsvertrag muss eine wöchentliche und tägliche Mindestarbeitszeit vereinbart sein. Das ist ein Fakt. Wird nichts fixiert, gilt § und 20Std/W, darauf kann AG 25% mehr Stunden verlagen und darf 20% weniger abrufen. Daraus resultiert das der AG 16 Std/W entlohnen muss, auch wenn keine Leistung abgerufen worde. Es entsteht dadurch ein Grundlohn, weil Min. - Arbeitszeit und Max. - Arbeitszeit vertraglich definiert werden müssen. Das ist ja eine der Kernänderungen bei "Arbeit auf Abruf" dieses Jahr gewesen. Oder sehe ich das verkehrt?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
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