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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Hallo,
er kann ja beim EUGH Klage einreichen und darf dann mit 25, sofern er recht bekommen würde und sobald Deutschland das Ergebnis dieses Urteil im Bundesrecht ratifiziert hätte, bestimmt als 16 Jähriger außerhalb des Rheins überall fahren. Bis dann Dominic |
#27
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Zitat:
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#28
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125 ccm in Nl erst ab 18, auch einigen anderen EU-Ländern. Auf den ADAC Seiten findest Du mit Sicherheit was. Aber es ist richtig, in der Fahrschule wurde da erst drüber geredet als ich zu meinem Enkel meinte er solle dort mal nachhaken.
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#29
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#30
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Die haben damit nichts zu tun .....
Die machen die gezetze nicht, das macht die Politik in Den Haag
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#31
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Hallo,
es ist auch in der EU im Füherschein-/Befähigungswesen ganz einfach (so wie in den meisten anderen Rechtsbereichen auch). Es gilt immer nationales Recht des jeweiligen Mitgliedsstaates. Deshalb haben auch alle Staaten ihre eigenen Schifffahrtsgesetzte und daraus folgernde Verkehrs-/Ausrüstungs-/Patent-/Befähigungsvorschriften. Zur Vereinheitlichung der Schifffahrt, die ja besonders im Fracht-/Warenverkehr grenzübergreifend stattfindet, gibt und gab es sogar schon vor den EG/EU-Verträgen oder der UN, bi- und multilaterale Abkommen. Daraus entstanden auch die multilateralen Institutionen. In der Binnenschifffahrt insbesondere die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt wohl als Wichtigste zu nennen. Später entstanden Binnen noch weitere vergleichbare Gremien, wie z.B. Mosel- und Donaukommission. Im Bereich See unter dem Dach der UN die International Maritime Organization (IMO). Mittlerweile gibt es auch innerhalb der EU Verwaltung gemeinsame Gremien zur See- und Binnenschifffahrt. In allen von diesen Einrichtungen werden bis heute Verträge verhandelt, welche Regelungen und auch in welchem Umfang sich die jeweiligen Mitgliedsstaaten gemeinsam geben wollen um einheitliche Standards herzustellen. Dabei ist es auch egal wie man diese gemeinsamen Willenserklärungen nachher nennt (Revidierung der Rheinschifffahrtsakte, Zusatz zum IMO-Vertrag, EG-Richtlinie etc.). Jetzt kommt das Wichtigste; diese Verträge haben alleine erstmal keine Rechtskraft (mit wenigen Ausnahmen in denen ein Automatismus schon vertraglich vereinbart ist) gegenüber den Bürgern und Schiffen der Mitgliedsstaaten, sondern erst mit der Umsetzung in nationales Recht, von jedem einzelnen Unterzeichner für sein Staatsgebiet. Das bedeutet, solange in NL das 18. Lebensjahr für Boote vorgeschrieben ist, gilt dies dort auch. PUNKT Bis dann Dominic |
#32
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Wenn meiner info stimmt, wollen die EU politiker ein Generelles SBF Pflicht in der ganze EU, egal PS oder Schiffsgrosse.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#33
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Moin moin,
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lg, justme
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#34
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Inkl. Grenzkontrolle, Führerschein und Fahrzeugpapiere und grüner Versicherungskarte. Hat uns niemand zurück gewiesen. Obwohl in NL diese Fahrzeuge nicht von Jugendlichen gefahren werden durften. Die Polizisten waren nur an meiner SS50 interessiert weil es in NL ein optisch ähnliches Modell gab, daß allerdings nur 40 km/h fuhr. |
#35
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Kleinkrafträder haben, so meine ich 50 cm³.......
Davon unabhängig ist es ja ein Unterschied ob es niemanden interessiert oder ob es erlaubt ist. Bis denne, Rainer |
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Hi Rainer
KKR waren vor 45J. das, was heute 125er sind. Und die EU in der heutigen Form gab es noch nicht. Nur zur Info. |
#37
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Anderer Weg: Bootsmotoren haben ja nur 1 Gang.
Wenn man jetzt den Gasanschlag mechanisch so drosseln würde, dass das Boot nicht mehr als 20 Km/h fährt, was wäre dann? Gruß Chris PS. Nicht über einen Gang diskutieren, ich weiss es.... |
#38
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Wenn das ne Werkstatt bescheinig,t müsste es gehen - meint mein hoffentlich gesunder Menschenverstand. Leider sind verbindliche Regeln ja häufig so, dass "Otto-Normalverbraucher" nicht in der Lage ist sie zu verstehen.
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#39
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Wenn das von ein werkstatt gemacht wird und offiziell versiegelt wird ist das erlaubt....
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#40
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Hallo Moritz und schöne Grüße aus 45356 Essen Falls das mit Holland nicht klappt, kann ich dir Mosel und Müritz wärmstens empfehlen. Beide Reviere haben viel Spaß gemacht, auch wenn man an der Müritz (Plauer See wegen der Wasserskistrecke) lange nach vernünftigem Essen suchen musste. Die Landschaft und die Gewässer sind einfach traumhaft schön.
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Grüße aus dem Ruhrpott -Felix-
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#41
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Und im Zweifel kommen sie wieder zu Dir an Bord und begutachten das selbst. Und probieren es auch aus ! Hab ich selbst schon beim Nachbarboot erlebt, der hatte einen 40PS-Motor am Sportboot auf 20KM/H gedrosselt. Das haben die Beamten auch nicht geglaubt und folglich selbst ausprobiert. Hat aber alles gepasst, das Ding fuhr tatsächlich nicht über 20 KM/H. Mit Selbstbau-Bastellösungen sind sie nicht zufrieden, diese technische Lösung darf nicht ohne weiteres einfach zurückzubauen sein. Wenn die den Eindruck haben, dass das nicht passt ist es 'fahren ohne Führerschein' und kostet richtig Geld. Ach ja, und das Boot wird keinen Meter mehr bewegt. LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
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Also an die offizielle Versiegelung glaube ich jetzt mal nicht. Etwas offiziell machen können ja nur staatliche Behörden. Ne Bescheinigung von der Werkstatt ist im Prinzip nur genau das. Eine Bescheinigung einer privaten Firma.
Das die aber im Zweifel mal mit nem GPS Gerät nachprüfen und sich das anschauen, das denke ich auch. Man müsste halt irgend was bauen wo man nachher z.B. mit ner Flex ran muss um die Sperre wieder raus zu bekommen. In der Praxis sieht es übrigens ganz anders aus. Ich glaube im Sommer flitzen überall kleine Kinder - teilweise wirklich kleine Kinder unter 10 Jahrenn - mit den 5 PS Dinghis der Eltern durch die Hafenbecken. Und die Teile fahren deutlich schneller als 13 bzw. 20 km/h. Stört aber offenbar keinen. Gruß Chris |
#43
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Gratuliere, dieser Kommentar in Verbindung zu Holland schlägt wirklich alles!
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Gruß Hans-Peter
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Das ist so, fast immer wird da ein Auge zugedrückt, aber leider nicht immer wie wir in diesem Sommer erlebt haben. Meine beiden (13 und 10 Jahre alt) waren mit ihrem kleinen Schlauchboot mit 5 PS auf dem Grevelinger Meer unterwegs.
Erstes Problem, sie waren deutlich zu schnell, also locker mehr als 20 km/h. Auf dem Grevelinger Meer ist max 15 km/h erlaubt. Zweites Problem, sie sind natürlich zu jung und haben keinen Führerschein. Man darf in Holland ab 12 Jahren ein Boot mit Motor fahren wenn es nicht schneller als 13 km/h ist. Die beiden wurden angehalten und ich kam mit dem großen Schlauchboot dazu und dann gab es eine lange Diskussion. Ergebnis war das das Boot gedrosselt werden muss, sollten die uns nochmal erwischen gibt es richtig Ärger (Zitat der Behörde). Die haben halt mal nicht alles so locker gesehen, sondern nur das bestehende Recht umgesetzt. Gruß Achim Zitat:
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#45
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ja - es gibt Naturtalente - aber so mal ganz generell, ich wüsste jetzt nicht warum Kiddis, also nicht strafmündige Kinder (das ist ja so, weil man ihnen eine gewisse Reife abspricht) in Gleitfahrt rumdüsen dürfen.
Auch haftungsrechtlich alles sehr bedenklich. Wie wollen Eltern denn nachweisen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind wenn sie erlauben gegen geltendes Recht zu verstoßen. |
#46
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Hallo Achim,
damit bist Du sehr glücklich mit gefahren. In der Regel: kein Führerschein 550,00, keine 18 Jahre 210,00, Boot nicht registriert 130,00 und das wird zusammengezählt. Viele Grüße Harald Zitat:
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#47
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Zitat:
Gruß Achim
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Zitat:
- wenn man ohne Führerschein fährt, sollte man nicht zu schnell fahren oder - wenn mann zu schnell fährt, sollte man nicht ohne Führerschein fahren Aber im Ernst, sollten die jetzt beide Augen zu drücken Dass es eine lange Diskussion gab, deutet für mich darauf hin, dass die Beamten ein Gemüt wie ein Schaukelpferd hatten Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#49
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Mal zurück zum Ursprung!
Ganz einfach! Hier möchte ein 16 jähriger etwas machen, was erst ab 18 erlaubt ist! Eigentlich sollte dieses Thema in einem Satz erledigt sein. Mittlerweile gibt es schon 48 Beiträge dazu! Man merkt, dass die Saison zu Ende geht und die Leute jetzt Zeit haben zu schreiben! Hier noch ein paar Themenvorschläge: "Bin 16 Jahre alt und habe ein Auto restauriert, darf ich jetzt damit fahren"? "Bin 16 Jahre alt und habe ein Motorrad restauriert, darf ich jetzt damit fahren"? Sorry, aber wenn der Junge schon so selbstständig und geschickt ist, wird er doch auch die gültigen Gesetze kennen!
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Viele Grüße von Thomas aus Oberbayern.
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#50
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Zitat:
Ich weiß zwar nicht ob man ein 115 auf 20 km/h abriegeln kann aber ich werde bei der Werkstatt mal nachfragen. Außerdem dem habe ich von vielen Leuten tolle Alternativ Routen mitgeteilt bekommen. Holland ist natürlich noch das Traum Ziel weil man da als Jugendlicher am meisten machen kann 😂. Aber auch alle anderen Routen finde ich toll. Und mir gehen die kleinen Kinder nicht aus dem Kopf. Die mit den großen Booten ihrer Eltern in holland rumfahren. Wozu ich Auch ne Zeit lang gehörte🙃. Was wahrscheinlich der Grund für alles war. Ich finds unglaublich wie viele Leute sich beteiligt und interessiert haben vielen vielen Dank 💪🏻 |
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