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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich bin bei Firma XY angestellt. Diese ist im Ort YZ. Nun ist es so das ich meinen tag dort jedoch nicht verbringe. So gesehen auf Montage jedoch kehre ich zu Feierabend (nach 8 std) wieder zur Firma zurück.
Wie genau läuft dies nun mit der Verpflegungspauschale? gilt diese überhaupt oder bin ich da raus? seieVerpflegungspauschale S
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#2
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Verpflegungspauschale gibt die Firma.
Von 8-10 Std außerhalb vom Betrieb sind es meines wissens 6-8€. Wenn es die Firma nicht macht, wirst Probleme haben es beim Finanzamt( Jahressteuerausgleich) angerechnet zu bekommen. Das ist alles Stand vor 7 Jahren als ich noch im Fernverkehr unterwegs war. Gruß Frank
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#3
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Verpflegungsmehraufwendung gibt es bei mehr als 8h Abwesenheit.
Dann 12 Eur. Entweder zählt der Chef, oder Du setzt es als Steuermindeung beim Fa an.
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Grüße von Remo
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#4
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![]() Zitat:
Leicht schade, dachte ich bekomme die Stulle bezahlt ![]() ![]()
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#5
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#6
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Die 8 Std....genau 8,25 Std beginnen mit dem Verlassen der eigenen Haustür
und endet auch da wieder ![]() Gruß Frank
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#7
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Hier ist es gut erklärt
https://de.wikipedia.org/wiki/Verpfl...nd?wprov=sfti1 Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael
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#8
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mit verlassen der Haustür und anfahrt bin ich bei knapp 20 min pro Tour
Wären dann 8:40 und somit über 8 Std. Werden Pausenzeiten abgerechnet? Oder gilt tatsächlich die reguläre Arbeitszeit in meinen falle von 7-15:45
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#9
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Es gilt generell die Zeit vom Verlassen des Hauses bis zum Eintreffen des selbigen!
Ob du nun nur 30 min oder 5 Std Pause machst Interessiert keinen! Es zählt allein die Abwesenheit ! "Über" 8 Stunden wären auch schon 8,25 Std. Machst alles richtig ![]() ![]() ![]() Gruß Frank
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#10
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Das sowas mal vorkommt
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#11
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Schreib dir die Tage auf an denen du "über" 8 Std gekommen bist
und lass dies von deinem Betrieb am ende des Jahres bestätigen. Dann bei Lohnsteuer oder Einkommensteuererklärung mit einreichen ![]() Gruß Frank
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#12
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![]() Zitat:
![]() Da wir einstempeln haben die ja ohnehin meine Stunden am PC. Es geht im grunde ja nur darum das sich meine Tage mit dem der Firma decken richtig?
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#13
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Lass es Dur bestätigen.
Und wenn es länger an selben externen Ort ist, gibts nix mehr. Siehe meinen Link. Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael |
#14
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![]() Zitat:
Wenn ich mich korrekt erinnere: Dann ist ein Monat Pause erforderlich sowie ein neues Kalenderjahr abzuwarten, dann geht es wieder von vorn los.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#15
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Der Monat Pause entspricht auch meinem Kenntnisstand. Dass ein neues Kalenderjahr abgewartet werden muss, wäre mir neu.
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Viele Grüße Michael
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#16
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Noch was:
Die Firma darf die Sätze auch in doppelter Höhe auszahlen. Dann wird (die obere "Hälfte") mit 25% versteuert, was für Leute mit einem Steuersatz über 25% interessant ist. Geht natürlich nur wenn die Firma mitspielt.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#17
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![]() Zitat:
Also die Tage mal mit der Firma drüber reden, und dann zügig 2020 abgeben ![]()
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#18
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Wo hast du denn das her?
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#19
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Ich glaube, er meint seinen voraussichtlichen Einsatz.
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Viele Grüße Michael
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