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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
ich habe über 3-2-1 einen Trailer ersteigert. Da ich bisher keinen Trailer hatte meine (Anfänger-) Fragen: Der Trailer steht 650 km entfernt Nähe Hannover - ich stehe am Bodensee. Der Trailer ist derzeit nicht zugelassen und hat keinen aktuellen TÜV. Da ich selten etwas mit Fahrzeugen zu tun habe: Gibt es noch die "rote Nummer"? Wenn ja, woher bekommt man die? Papiere sind beim Trailer dabei. Wenn ich das so recht mitbekommen habe, sind die Trailer steuer- und versicherungsfrei. Was muss ich in welcher Reihenfolge zur Anmeldung wo tun? Vielen Dank für Tipps. Ciao Thomas |
#2
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Hallo,
rote Nummern haben m.W. nur Händler. Mittlerweile gibt es ja die Kurzkennzeichen. Jedoch wäre es wohl am günstigsten wenn das Teil TÜV bekäme und Du den Trailer gleich ordentlich mit einer grünen Nummer anmeldest (nehme mal an es ist ein Bootstrailer). Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter (ist zwar M aber dürfte überall so gelten) http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/s...505/index.html
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#3
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Mit dem Kurzzeitkennzeichen vom Landratsamt kannst du ihn auch ohne Tüv überführen
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Gruß Jörg |
#4
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Hallo Thomas,
besorge dir eine Doppelkarte von deiner Versicherung, damit muß du zum Straßenverkehrsamt und läßt die ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen, dafür brauchst du keine Betriebserlaubnis und keinen gültigen Tüv, mit dem Kennzeichen kannst du deinen Trailer nach Hause holen wenn er einigermaßen Verkehrssicher ist. kostet ungefähr 100 Euro Es gibt zwar einige Leute die behaupten du brauchst keine Doppelkarte weil der Trailer versicherungsfrei ist, das hat bei mir noch nie funktioniert hast du den Trailer zuhause kannst du ihn in Ruhe Tüv fertig machen und dann anmelden
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#5
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![]() Zitat:
die reguläre Anmeldung hat mich keine 100 EUR gekostet - das Geld für ein Kurzkennzeichen würde ich mir somit sparen. Bei Kurzkennzeichen kenne ich mich nicht aus, aber bei der Anmeldung meines Bootstrailers vor ein paar Wochen habe ich keine Doppelkarte benötigt.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#6
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Wenn Du die Daten des Trailers mit zur Zulassungsstelle nimmst, werden diese vorort in den Ausweis für das KZK eingetragen und Du sparst Dir die Sache mit der Doppelkarte. Sollte Dir die Behörde kein Kennzeichen ohne Doppelkarte geben, verstößt sie gegen geltenes Recht.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#7
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Hallo Tom,
du kannst den Trailer nur richtig anmelden wenn du eine Betriebserlaubnis und einen gültigen Tüv Bericht vorlegen kannst, fehlt dir eins von beiden schicken sie dich auf dem Straßenverkehrsamt wieder nach Hause
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#8
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![]() ![]() Das Problem wird sein, dass ich an einem Wochenende den Trailer holen wollte. D.h. vor Ort des Vorbesitzers werde ich nichts mehr richten. Wenn dann muss ich das ja von hier aus alles regeln. Der Trailer ist lt. Verkäufer i.O. Bremsen funktionieren ![]() Bremslicht / Blinker sollte ich noch nachfragen... Ciao Thomas |
#9
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Hallo Ralf,
da hast Du natürlich recht - darum meinte ich auch, dass es nicht schlecht wäre vorab noch eine Tüv-Abnahme zu bekommen. Aber das dürfte wohl nicht einfach sein wenn der Anhänger bereits ohne TÜV verkauft wurde. Nur EUR 100,00 sind ganz schön knackig! ![]()
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#10
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Hallo Tom,
ich bekomme immer ein rotes Nummernschild von meiner Stammwerkstatt für umsonst. Das wäre der einfachste und billigste Weg. Ansonsten, wenn der Trailer TÜV-Fahig ist, kannst du ihn auch vorfahren. Das wäre auch eine gute Lösung. |
#11
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![]() Zitat:
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#12
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Aber eine spezielle Doppelkarte für Kurzzeitkennzeichen, bekommst du aber nur wenn du nachher Hänger bei denen versicherst, sonst verlangen manche gesellschaften 50-80€ Bearbeitungsgebühr
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Gruß Jörg |
#13
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Also das mit den Kurzzeitkennzeichen war schon einmal ein guter Tipp. Die Suche danach ergab beim Strassenverkehrsamt Aachen folgende Internet-Info:
Zitat:
Jetzt nur noch die Fragen: Welche Infos (Papiere) ich bei der Zulassungsstelle zum Trailer benötige. Aber das kann ich ggf. Montag noch tel. abklären (wenn jemand abnimmt ![]() Ist Versicherungsnachweis = Doppelkarte? Sorry, dass ich so frage. Aber ich kaufe im Schnitt alle 6 Jahre ein Auto. Die Zulassung lasse ich dann gleich vom Autohaus machen. 2x in 25 Jahren war ich auf der Zulassungsstelle (vielleicht auch zum Glück ![]() Ciao Thomas |
#14
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Doppelkarte ist eine Deckungskarte von Versicherung die du vom Versicherungsvertreter bekommst, aber bitte spezielle für Kurzzeitkennzeichen verlangen, 1 Schild kostet ca 15€ Zulassungskosten dürften 30€ auch nicht übersteigen. Du brauchst Fahrgestellnummer und Hersteller von Anhänger, manchmal bekommst du die Schilder auch blanco
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Gruß Jörg |
#15
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Da der Trailwer regulär versicherungsfrei ist, habe für das Kurzzeitkennzeichen zur Überführung nur die Betriebserlaubnis und meinen Personalausweis benötigt.
Die Sachbearbeiter wollten zunächst eine Doppelkarte sehen, einer wußte, dass diese tatsächlich nicht benötigt wird. Gruß Nico |
#16
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Einer wusste, das ist der springende Pünkt. Viele wissen es leider nicht.
Wenn alle Angaben zum Trailer vorhanden sind, wird keine Doppelkarte benötigt.(beim Trailer mit grünem Schild) Das heißt Bearbeitungsgebühr+ 1 Schild. Am Freitag geholt hast Du noch Mo und Di um zum TÜV zu fahren.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#17
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Was ich absolut nicht kapiere, dass doch die meisten, die hier antworten, selbst Bootsbesitzer sind.
Als Bootsbesitzer habe ich ja selbst meist einen Trailer, weiß also, dass für Trailer in D keine Versicherung benötigt wird. Trotzdem wird ständig die „Doppelkarte“, der Versicherungsnachweis und ähnliches erwähnt! ![]() Was soll das??? ![]() Das sind also wohl die Leute, die keinen Trailer besitzen. Wer keinen Trailer besitzt soll erst gar nicht seinen unqualifizierten „Senf“ dazu geben! ![]() Diese vielen, sich widersprechenden „Ratschläge“ können einem ganz schön „auf den Geist gehen“!
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Grüße Thomas |
#18
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![]() Zitat:
![]() Wie man aus den Postings entnehmen konnte, wissen selbst manche Mitarbeiter der Zulassungsstelle nicht, wie das gehandhabt wird. Letzlich hat sich aus den Beiträgen die richtige Vorgehensweise ergeben. Also alles ok. ![]()
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW |
#19
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Ja, Don Du hast ja im Grunde genommen Recht!
![]() Ich habe mich halt mal wieder über die "Wichtigtuer" geärgert, die selbst kaum Ahnung haben und dann ihr "Halbwissen" verbreiten. ![]() Tut mir leid! ![]()
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Grüße Thomas |
#20
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Da ja offensichtlich das Problem auch bei den Straßenverkehrsämtern unterschiedlich gehandhabt wird, bleibt doch nur folgendes: Frag Dein zuständiges Amt, was die sehen wollen.
Die Leute dort sind nicht nur auskunftspflichtig, sondern in aller Regel auch hilfsbereit. (Meine persönliche Erfahrung auch beim Finanzamt)
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#21
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![]() Zitat:
habe vor kurzem selbst einen Trailer verkauft! Mir war und ist bekannt, dass ein Bootstrailer versicherungsfrei ist... (mein Boot steht aja auch auf einem ![]() Nur mach dies mal den Damen auf der Zulassungsstelle begreiflich ![]() Ich habe es nicht geschafft und daher musste ich eine Doppelkarte vorlegen um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten! Und da Du ja so schlau bist, empfehle ich Dir, selbst den Versuch zu unternehmen bei Deiner Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen für einen Bootstrailer OHNE Doppelkarte zu holen! Wünsche viel Erfolg ![]() Gruß Thomas |
#22
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![]() Zitat:
Ich hatte nachgefragt und als Antwort einen Preis mit einer 8 davor genannt bekommen. Dazu wäre noch das Schild gekommen. Zu der Doppelkarte kann ich mir vorstellen daß das davon abhängt wie der Hänger vorher zugelassen war. Meiner war als normaler Lastenanhänger zugelassen und vor der Umschreibung durch den TÜV hätte ich diese sicherlich auch benötigt. Nicht jeder Bootsanhänger ist als Sportgerätehänger zugelassen! Es gibt Gründe, es anders zu machen. |
#23
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![]() Zitat:
ist nun mal leider so, daß manche Zulassungsstellen ohne Versicherungsnachweis kein Kurzzeit Kennzeichen rausgeben, weil das Kennzeichen ja Blanko ist, du bekommst das Kennzeichen ohne weitere Papiere wie Betriebserlaubnis Tüv Bericht oder Fahrzeugbrief, du kannst damit im Prinzip jedes Fahrzeug bewegen das hat mit Halbwissen nichts zu tun ![]() wenn die nicht wollen bekommst du das Kennzeichen eben nicht ohne den Versicherungsnachweis so einfach ist das
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#24
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Hallo Havanna,
also wir haben eine Rethana 24 mit Trailer vom Bodensee geholt und nur ein rotes Schild gehabt. Das Schild habe ich für ein paar Euro bei ´ner bekannten Werkstatt bekommen. TÜV war schon länger abgelaufen, weil der Trailer nur im Hafen stand und für Winterlager genutzt wurde. Würde aber trotzdem überprüfen, ob wenigstens die Bremsen funktionieren. ![]() Gruß Dirk
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~~_/)_~~ Der Sport, der die geringste Energie beansprucht. Albert Einstein übers Segeln |
#25
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@Ralf
Der springende Punkt ist die Eintragung der Trailerdaten in den Ausweis für das Kennzeichen vorort beim KVA. Damit kann man eben nicht jedes Fahrzeug bewegen, sondern nur DIESEN Sportgeräte-Anhänger. Dafür fällt dann eben kein Versicherungsbeitrag an, was ja Sinn und Zweck der Verordnung für Sportgeräteanhänger ist. @Dirk Die rote Nummer hat die Werkstatt sicher für Probefahrten oder Überführungen. Boot auf Trailer gilt in diesem Fall als gewerblicher Transport und es kann, wenn das nicht absolut in die Rahmenbedingungen des Unternehmens passt, großen Ärger und sehr empfindliche Strafe für die Werkstatt bedeuten.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
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