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  #1  
Alt 02.04.2018, 15:18
Aubergino Aubergino ist offline
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Standard Überführung Boot von Holland nach D auf Wasser; Bootsschein/Kennzeichen?

Moin liebe Runde,
zwar meine ich, hier irgendwann mal was dazu gelesen zu haben, ich finde aber bei aller Mühe niX passendes... Nur zum Thema Überführug auf dem Trailer... Darum ein neues Thema:

Ich will ein Boot in Holland kaufen und auf dem Wasser nach D holen, um es dort auf mich anzumelden. Es ist in Holland nicht im Bootsregister eingetragen. In D müsste es ja mindestens ein Kennzeichen bekommen (und dann auch entweder als Binnenschiff eingetragen werden (>10to) oder als Seeschiff nicht (<15m)). Wie ich das nachher anmelde, ist aber ein anderes Thema, zu dem ich im Forum schon einiges gefunden habe. Aber erst mal muss ich es ja herfahren! Dafür brauche ich ja jedenfalls ein Kennzeichen.

Ich meine, hier gelesen zu haben, dass ich mich an eine WSV nahe dem Einführungsort wenden soll und dort ein Kennzeichen beantragen soll (das wäre beim Haren-Rütenbrook-Kanal in Haren/Ems? Münster?). Das könnte ich mir dann auch ausnahmsweise auf ein provisorisches Schild malen.

Aber die eventuell verpflichtende Eintragung ins Register oder für ein Flaggenzertifikat habe ich dann natürlich noch nicht. Geht auch gar nicht, jedenfalls Flaggenzertifikat, weil ich ja noch gar kein Foto mit dem Heck mit dem zukünftigen Namen und Heimathafen drauf machen kann...

Bekomme ich unter diesen Umständen überhaupt eine Kennzeichenzuteilung von der WSV? Bekomme ich dann auch keinen Ärger mit der WaschPo, weil bei einer Kontrolle zwar Kennzeichen, aber kein Registereintrag vorhanden ist?

Hat jemand schon Erfahrung mit so einer Abholung auf dem Wasserweg?

Danke für Eure Beiträge,
Tschüs,
Knut
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  #2  
Alt 02.04.2018, 16:29
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sporty sporty ist offline
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Hi Knut
Du kannst mit den Papieren des Schiffes und dem Kaufvertrag zu einem WSA deiner Wahl gehen, oder Dir den Antrag auf Zuteilung eines Kennzeichens für Kleinfahrzeuge im I-net herunterladen, und dort ein Kennzeichen beantragen.
Kostet 18,-€ und dann kannst Du mit Deinem Schiff in "D" binnen fahren.
Das Kennzeichen müßtest Du als deutscher Eigner auch schon in NL haben und anbringen.
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  #3  
Alt 02.04.2018, 16:34
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Sobald Du die Papiere in Händen hältst (Kaufvertrag, ggf. CE-Bescheinigung), geht Du einem WSA Deiner Wahl (z. B. EMD oder MEP) und lässt Dein neues Boot für 18 € + Nebenkosten dort registrieren. Danach zwei Nummernschilder drucken lassen und ans Boot pappen. Aufwand unter 50 €. Ergebnis zweifelsfrei.

Sollte das Boot eine Registrierung in NL erhalten haben --> einfach überführen und dann abmelden. Am besten mit einer schriftlichen Genehmigung des Vorbesitzers.
__________________
Hier stand mal mein Name.

Geändert von Ostfriesen (02.04.2018 um 16:36 Uhr) Grund: zu langsam ...
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  #4  
Alt 02.04.2018, 17:02
Aubergino Aubergino ist offline
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Moin wieder,

danke Alex und Jürgen, na wenn das so einfach ist... alles weitere, also Schiffsregister, Flaggenzertifikat oder so darf dann also warten, wenn die WaschPo sieht, dass es sich um eine Überführung handelt, ja?

Na dann kann's ja losgehen - im Mai, wenn das Schiff bei der Probefahrt hält, was es verspricht...

Tschüs,
Knut
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  #5  
Alt 02.04.2018, 17:06
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Zitat:
Zitat von Aubergino Beitrag anzeigen
Moin wieder,

danke Alex und Jürgen, na wenn das so einfach ist... alles weitere, also Schiffsregister, Flaggenzertifikat oder so darf dann also warten, wenn die WaschPo sieht, dass es sich um eine Überführung handelt, ja?
Moin Knut,

die WSA-Registrierung ist unbegrenzt gültig, nicht nur für die Überführung. Du kannst diese aber bei Nichtgebrauch durch eine Abmeldung jederzeit zurückgeben und hast dann ein nicht (mehr) registriertes Boot, das Du anderswo eintragen lassen kannst.
__________________
Hier stand mal mein Name.
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  #6  
Alt 08.04.2018, 07:10
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Hallo Knut,
noch einfacher wäre es, wenn Du Dir die Schiffsregistrierung gleich beim DMYV holst. Die ist unabhängig vom Wohnort und gilt dauerhaft, egal wo Du bist. Musst allerdings in Holland gleich vor Überführung anbringen. Dann brauchst Du die auch nicht mehr tauschen.
Gruß Burkhard
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  #7  
Alt 08.04.2018, 10:29
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Zitat:
Zitat von BurkhardB Beitrag anzeigen
.. und gilt dauerhaft ..
Das ist nicht richtig. Im Gegensatz zum Kennzeichenausweis vom WSA ist der IBS vom DMYV (wie auch vom DSV, ADAC) im Ausland nur 2 Jahre gültig.

Im Übrigen kannst du bei Bedarf das Flaggenzertifikat zusätzlich bekommen und das Kennzeichen behalten. Es wird dann im Flaggenzertifikat eingetragen.

"Bundesweit ist der IBS unbegrenzt gültig, international ist die
Gültigkeit auf 2 Jahre beschränkt." Quelle: https://www.dmyv.de/fileadmin/conten...broschuere.pdf Seite 7

__________________
Gruß Heinz-Dieter
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  #8  
Alt 24.08.2019, 15:30
sbfsee sbfsee ist offline
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Hallo Knut,

ich werde demnächst auch ein Boot von NL zur Ostsee überführen. Welchen optimalen Weg bezüglich Registrierung , IBS etc. würdest du denn nach deinen Erfahrungen wählen ? ADAC, dmyv, WSV ? Muss vor Abreiss in NL schon alles am Boog angebracht sein ?
Dank vorab.
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  #9  
Alt 24.08.2019, 16:05
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BurkhardB BurkhardB ist offline
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Zitat:
Zitat von sbfsee Beitrag anzeigen
Hallo Knut,

ich werde demnächst auch ein Boot von NL zur Ostsee überführen. Welchen optimalen Weg bezüglich Registrierung , IBS etc. würdest du denn nach deinen Erfahrungen wählen ? ADAC, dmyv, WSV ? Muss vor Abreiss in NL schon alles am Boog angebracht sein ?
Dank vorab.
Hallo
Ja Papiere müssen an Bord mitgeführt werden und die Kennzeichnung muss gut lesbar an den vorgeschriebenen Stellen angebracht sein.

@Heinz-Dieter: auch das ist nicht ganz richtig. Es wird alle 2 Jahre automatisch verlängert, was aber bezahlt werden muss. Dafür ist die Identität im Ausland einfacher, als bei einer WSA-Kennzeichnung.

Gruß Burkhard
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Der liebe Gott hat allen Menschen ein Gehirn gegeben, nur einigen hat er vergessen, die Bedienungsanleitung beizulegen. (Dieter Hallervorden,2022)

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Bin hier zu finden, wenn ich dort bin : Inoffizielle Boote-Forum Map; Reise 2023: Niederlande
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  #10  
Alt 24.08.2019, 17:06
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WSA Kennzeichen reicht. In Holland brauchst du eigentlich gar kein Kennzeichen, da reicht der Name.

Geheimtipp unter Vorbehalt: Beim WSA kannst du ein wenig spielen. Wenn du gerne Köln im Kennzeichen haben willst, dann gehst du nach Köln. Bei Düsseldorf nach Düsseldorf.

Ob der Heimathafen, den man sich ans Heck klebt zwingend mit dem Kennzeichen übereinstimmen muss? Bin ich mir nicht ganz sicher.

Ansonsten natürlich die Schriftgröße einhalten. Man kann auch erst mal nur zwei selbst gebauten Kennzeichen nehmen und fest mit dem Rumpf verbinden. Z.B. wenn man es später schöner machen will.

Ansonsten gibt es die Klebebuchstaben im Bauhaus.
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  #11  
Alt 25.08.2019, 12:39
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Moin,
wir haben damals das Kennzeichen vor der Überfahrt schriftlich beantragt, eigentlich beim WSA Magdeburg, weil "für uns" zuständig, da war aber der Antrag nicht an die Sachbearbeiter weitergegeben worden, und uns wurde die Zeit knapp. Wir sind dann dem Lösungsvorschlag des WSA gefolgt und haben den Antrag beim WSA Meppen gestellt. Die waren extrem kooperativ, haben den Antrag per Mail und gescanten Unterlagen angenommen und sofort bearbeitet und sogar noch angeboten, dass sie mir, falls der Postweg nicht mehr klappt, die Unterlagen persönlich an die Schleuse in Haren/Ems bringen!!

Seit dem wissen wir: Man kann den Antrag bei jedem beliebigen WSA stellen, unabhängig vom Wohnort und Heimathafen.

Ab der deutschen Strecke solltest Du Deine Registrierung dabei und das Kennzeichen angebracht haben. Da wir mit den Meppenern das Kennzeichen schon mit der Antragstellung telefonisch ausgemacht hatten, haben wir es dann auf unserem Druker (über drei A4-Seiten) in schönen großen Buchstaben ausgedruckt, auf Pappe geklebt und dies an beiden Schiffsseiten von innen an die Salonfenster geklebt. Das ist zwar keine vorschriftsmäßige dauerhafte Anbringung, wird aber für eine Überführungsfahrt akzeptiert.

(Wir durften uns sogar unter den EL-Kennzeichen eines aussuchen!!)

Dies war einfach der schnellste, unkomplizierteste und preiswerteste Weg, erst mal die Überführung legal durchzuführen.

Später haben wir dann (weil diese Registrierung ja für Frankreich und als Eigentumsnachweis nicht ausreicht) und wir auch ein Funkrufzeichen brauchen, mit diesem (schönen) WSA-Kennzeichen leider nichts mehr gemacht, sondern das Schiff schließlich dann sogar ins Seeschiffsregister eingetragen (mit Funkrufzeichen gleich Kennzeichen).

Eine gute Gelegenheit, auch dem WSA Meppen in diesem Forum noch mal herzlichen Dank für seine Hilfsbereitschaft zu sagen! Auch so können Behörden arbeiten!

Tschüs,
Knut
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  #12  
Alt 27.08.2019, 11:17
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Navigator - Troll Navigator - Troll ist offline
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Ich hatte mir auch mein 8m Boot in den Niederlanden gekauft und mir kurz vor der Ems den Bootsnamen samt Heimathafen (Berlin) ans Heck geklebt. Vorne hatte ich noch die Namensschilder vom Vorbesitzer. Über das Wattenmeer hatte ich somit die ausreichende Kennzeichnung.

Erst in Hamburg hatte ich mir dann das Bootskennzeichen vom WSA rangepappt, welches hinter dem Hamburger Hafen Plicht wird (geht auch DSV, DMYV, ADAC, Schiffsregister). Vorsorglich hatte ich natürlich den Kaufvertrag für Rückfragen bei, aber nicht gebraucht.

Das Boot darf mehere Registrierungen besitzen, es darf jedoch nur ein Kennzeichen draußen drankleben.
__________________
Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar.

Dirk

Geändert von Navigator - Troll (27.08.2019 um 11:52 Uhr)
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  #13  
Alt 27.08.2019, 11:30
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Hendrik
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