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#1
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Hallo ins Forum,
ich muss nochmal nachfragen, da es in vorherigen Beiträgen nicht ganz klar geworden ist. Ich habe ein Boot in NL gekauft. GFK-Boot fährt mehr als 20 km/h. Das Boot war zuvor von dem holländischen Eigner beim RDW zuglassen / registriert. Das Boot liegt das ganze Jahr in Holland , fahre nur dort. Das Boot ist auch gekennzeichnet, hat seitlich eine 6-stellige Nummer. Muss ich das Boot jetzt ummelden, auf meinen Namen ? Wurde bisher noch nicht dazu aufgefordert. Wo macht man das, habe gehört bei der Post in Holland ? Was benötige ich dafür (Personalausweis, Kaufvertrag, vorherige RDW Zulassung) ? Was kostet das ? Oder ist diese Registrierung inzwischen entfallen ? Danke für Eure Hilfe Gruß Thomas |
#2
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Wenn du nie nach Deutschland fahren willst , dann werden sicher dir einige erklären was du genau in Holland machen musst um es auf dich anzumelden...
Aber für eine Fahrt in Deutschland ist für dich zwingend eine deutsche Zulassung von Nöten… am besten vom WSA... dazu musst du nur den Antrag ausfüllen es beim WSA einreichen Rechnung bezahlen (Kostet einmalig 18€) und das Kennzeichen dann am Boot anbringen. das alte Kennzeichen muss dazu entfernt werden.... Ob es günstiger für dich ist es in Holland zuzulassen must du selbst entscheiden...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#3
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Hallo, du kannst ein Fahrzeug nur in NL zulassen wenn du deinen Wohnsitz dort hast. Wirst es in DE anmelden müssen.
https://www.postnl.nl/klantenservice...-overschrijven Gruss, Tom
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#4
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#5
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Stimmt, kann dann aber nicht bei der Post sondern nur bei einer RDW Niederlassung registriert werden.
Hier der Link zu den Anmeldeformalitäten: https://www.rdw.nl/particulier/voert...t%20buitenland Gruss, Tom |
#6
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Wir wissen alle das diese Praxis geläufig ist. Allerdings entspricht sie nicht den Vorgaben und ist deshalb nicht legal. Auch wenn viele etwas tun wird es deshalb nicht akzeptabler. ![]() |
#7
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Wie Volker schon schrieb, das Boot einfach beim WSA Deiner Wahl anmelden. Für die Abmeldung in NL ist der Voreigner zuständig, wenn Du einein Kaufvertrag und eine WSA-Zulassung hast, erfüllst Du alle Anforderungen, auch wenn der Voreigner die NL-Zulassung nicht korrekt beendigt.
Groetjes Matthias.
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#8
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Hallo Thomas,
Neben dem WSV geht auch die Anmeldung beim Deutschen Motorboot Yacht Verband DMYV oder beim ADAC, nur der Ordnung halber ![]() Gruß Burkhard
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Der liebe Gott hat allen Menschen ein Gehirn gegeben, nur einigen hat er vergessen, die Bedienungsanleitung beizulegen. (Dieter Hallervorden,2022) ![]() Lady on Tour Bin hier zu finden, wenn ich dort bin ![]()
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#9
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diese Anmeldung ist nur Teurer und hat Folgekosten alle 2 Jahre... sollte man auch erwähnen...
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#10
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#11
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Hi?
Wenn Du keine Meldeadresse/Wohnsitz in NL hast. Steht auch bereits in Beitrag 3 von Tom. |
#12
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Nun die Holländer haben bieten ja die Registrierung auch explizit für Leute aus dem "Buitenland" an. Zumpelveld hat ja den Link genannt. Geht problemlos, habe da auch noch von keinen Problemen bei anderen gehört. Und da im Zuge von EU-Regelungen grenzübergreifend Ausweise und Registrierungen anerkannt werden, ist eine NL-Registrierung für den Themenstarter auch völlig legitim, wenn er dies denn wünscht. Gruß Guido |
#13
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Hi ?
Wenn ich das richtig verstehe, steht unter 5.: "Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, sendet der RDW das Registrierungszertifikat an die Adresse, an der Sie in den Niederlanden registriert sind." Daher gehe ich davon aus, daß eine Meldeadresse in NL benötigt wird. Das kann auch z.B. ein Ferienhaus sein. Unser Auto in "E" ist ja auch dort angemeldet. Die Post kommt dann dort zum Haus. Bei Unklarheiten habe ich früher bei der NL-Dienststelle angerufen. Dort wurde mir geholfen. ![]() Geändert von sporty (26.07.2019 um 09:56 Uhr) |
#14
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Hallo ?
Das bist du scheinbar wohl in die Rubrik "Verlust d. Registrierung" gerutscht beim Lesen... Darüber steht zu den Bedingungen für Personen, die im Ausland wohnen nur, dass man persönlich an den benannten Stellen vorstellig werden muss. Gruß Guido |
#15
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Hi Guido
Kann sein daß sich die Angabe nur darauf bezieht. Für mich ist es so zu verstehen, daß eine Meldeadresse nötig ist um ein Registrierungsdokument zu erhalten. ![]() |
#16
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Besten Dank für Eure Hilfe. Ihr habt mir sehr geholfen.
Beste Grüße ins Forum Thomas |
#17
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Hallo Zusammen,
ich möchte das Thema wiederbeleben, da ich vor einem Kauf vom RIB aus Holland stehe. Ich war bis jetzt stiller Leser, da ich nicht viel mit Erfahrung beitragen kann. Mein Name ist Milen und ich habe ein kleines Rib mit 15 ps Yamaha AB und möchte mich also vergrößern. In paar Wochen mache ich auch noch meinen SB Führerschein. Also, meine Frage wäre... Kann man ein Boot aus Niederlande nur mit der RDW Registrierung vom Voreignern bei WSA registrieren.? Der Besitzer hat keine CE-Erklärung oder sonst was zum Boot oder AB? Beide sind BJ 2008. Braucht man sonst was anderes für die Überführung nach DE? Danke im Voraus für Euch Hilfe! |
#18
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... Anmeldeformular ausfüllen fertig. Kaufvertrag muss natürlich sein. Rde muss abgemeldet werden. ( Macht der Viereigner) Altes Kennzeichen runter neues drauf
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#19
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Danke Volker für die schnelle Rückmeldung!
Ich muss nun die Sache mit dem Trailer und dem Transport nach DE klären. Das ist auch 'ne Sache für sich! |
#20
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Gruß, Rolf |
#21
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#22
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Ja, genau. Ich möchte alles nach DE mitnehmen. Wie habt Ihr denn mit dem Trailer es gemacht. Das scheint gerade ein größere Herausforderung zu sein. TÜV, Kennzeichen... Die Holländer brauchen sowas irgendwie nicht. Bekomme ich eine 100er Zulassung?!
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#23
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100er Zulassung nur mit Auflagen. !. Dein Zugfahrzeug muss geeignet sein, 2. Stoßdämpfer am Trailer sind Pflicht, 3. Die Reifen dürfen lt Dot Zahl nicht älter als 6 Jahre sein und beim Tüv müssen auch alle 6 Jahre neue drauf. Dann stellt sich die Frage ob man das überhaupt braucht. Ich fahre meistens in NL mit Trailer rum, da bringt mir die 100er nix, weil nur max 90 KM. Und die Jahre die ich in D ohne 100er hinter nem Dänen mit 97km hergefahren bin ist auch nie was passiert, trotzdem mich die Polizei auf der Autobahn oft überholt hat.
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#24
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Ich würde mein Boot nie mit einem Trailer ohne Stoßdämpfer transportieren. Jedenfalls kein GFK Boot.
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Viele Grüße, Matthias |
#25
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das mit Zugfahrzeug und Reifen wurde ja schon erwähnt... das muss stimmen.. zudem gilt die 100er nur auf Autobahnen und Schnellstraßen auf Landstraßen gelten weiter die 80... wenn man mit den LKW mitfährt ist man auch mit der 80er Zulassung ausreichend schnell... in den meisten Überholverbotsbereichen darf man auch nicht mit Anhänger überholen... um die 100er wirklich zu nutzen und einen Vorteil draus zu ziehen, müsste man schon regelmäßig von Nord- nach Süddeutschland fahren und umgekehrt... nur mal rechnerisch... bei 800km Strecke sind es 2h unterschied.... wenn man eine 800km Strecke findet ohne Baustellen und ohne Überholverbot...
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