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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Problem bei Trailer-Zulassung Gebrauchtkauf
Hallo!
Folgender Sachverhalt macht treibt mich etwas in den Wahnsinn: ich habe mich mit einem Käufer in Bayern telefonisch auf einen Kauf geeinigt. Der Käufer hat mir vom Trailer die Zulassung (Fahrzeugschein), einen Trailer Datenpass (Harbeck) sowie den aktuell TÜV-Nachweis zugeschickt. Zudem hat er ihn abgemeldet. ich bin damit zur Zulassungsstelle, die mich dort aber wieder weggeschickt haben, weil die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) fehle. Der Verkäufer sagt aber, er habe eine solche nie besessen, sondern nach einem TÜV-Besuch damals (1998) dei Zulassung bekommen. Ich habe dann bei Harbeck angerufen und die meinten, sie stellen eine neue ABE aus, wenn der Verkäufer diese als Verlust bei der Polizei meldet. Der Verkäufer sagt ja aber, er habe nie eine besessen;) Problem: die Abholung des Bootes soll in 4 Tagen stattfinden. Gibt es noch irgendeine Möglichkeit, den Trailer auf mich zugelassen zu bekommen? Kurzzeitkennzeichen geht ja offenbar auch nicht, weil dann der Trailer leer sein muss. Und ausserdem mich ich ja irgendwie an meine gründen Kennzeichen kommen... Besten Dank und Grüße!
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Energie lässt sich nicht wenden. #SaveGer3 |
#2
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Na ja,da sollte sich der Verkäufer eben mal bewegen und sich nicht wie ein Mädchen benehmen.Mal Fünfe auch Gerade sein lassen.
Man kann das Leben auch völlig unnötig verkomplizieren. Evtl. anfallende Kosten trägt eben der Käufer und Gut isses. Und an Harbeck gerichtet,wo sollte es ein Problem sein einfach eine neue ABE auszustellen. |
#3
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Was meinst du mit "der Verkäufer sollte dich mal bewegen"?
Das ist ein älterer Herr, der das alles nicht versteht... Harbeck sagte, sie stellen nur eine neue aus, wenn der Verkäufer eine Verlustanzeige gemacht hat. Und der Verkäufer versteht nicht, was er als verloren melden soll... Erinnert mich alles an das Haus, das verrückte macht aus Asterix;)
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Energie lässt sich nicht wenden. #SaveGer3 |
#4
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Dann gib doch an, das DU die ABE verloren hast...
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Liabe Griass Gerhard
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#5
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Richtig, so würde ich es auch machen.
Da du ja rechtmäßiger Besitzer bist (Kaufvertrag, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und gegeben falls Teil 2 Entwertet) dürfte es doch kein Problem sein den Verlusst bei der Polizei zu melden. Dann ist die ABE beim Kauf verloren gegangen am selben Tag. Vermutlich hast du diese aufs Autodach gelegt, nvergessen einzustecken und weg ist Sie Also mit den Papieren zur Polizei , verlusst erklären, Bescheinigung geben lassen Kopie per Fax oder Mail nach Harbeck schicken, ersatz via PayPal bei denen bezahlen und schon hast die ABE. Ob das in 4 Tagen klappt glaube ich eher nicht aber Versuchen kannst es ja. Ansonsten TÜV Vollabnahme mit erteilung einer neuen ABE sowie Erteilung der Zulassungsstelle auf neue Papiere. Kosten ohne Schild so CA. 160 Euro. Aber auch nicht in 4 Tagen zu schaffen. Besser du Leihst dir einen Trailer, holst dein Boot und in der Zwischen Zeit kannst das mit der ABE regeln
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Viele liebe Grüsse aus dem Saarland von Thorsten Selbstbau Fernsteuerung alter Johnson Motor https://youtu.be/n7VFLzD8r4o
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#6
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die Verlusterklärung muss der éingetragene Eigentümer ausstellen lassen. Dazu muss man nicht unbedingt zur Polizei, auch Bürgerämter machen das teilweise. Dann bekommt man beim Bürgeramt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der der Hersteller eine neue ABE ausstellen kann. Da bei zulassungsfreien Anhängern die ABE der Zulassungsbescheinigung entspricht ist das etwas aufwendiger.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#7
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Wo wohnt denn der ältere Herr in Bayern?
Vielleicht gibt es jemand in der Nähe, um ihn an die Hand zu nehmen.
Wenn es nicht zu weit weg ist, würde ich das gerne übernehmen. Du müsstest das aber vorher mit ihm abklären. Aber prüf doch bei Dir zu Hause bei der Polizei, ob Du das nicht machen kannst, da Du ja jetzt der Eigentümer bist.
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Grüße aus Regensburg Holger |
#8
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Danke für eure Beiträge! Aber ich bin noch nicht der Besitzer. Wollte am Samstag nach Bayern fahrn (330 km), Boot kaufen (Barzahlung) und das grüne Kennzeichen von hier mitbringen.
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Energie lässt sich nicht wenden. #SaveGer3 |
#9
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Wie gross ist das Boot / Trailer, passt beides auf einen Autoanhänger? Kann man für 50 € pro Tag mieten, dann hast Du Beides schon mal in Mainz und kannst ohne Zeitstress das Zulassungsproblem lösen ....
Beste Grüße Dieter |
#10
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Nachtrag: hier z.B. die genannten 50 Euro:
https://www.rodgau-trailers.de/preise_car.php Beste Grüße Dieter |
#11
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Macht
mal bischen langsam, hier seit Ihr öffentlich, bei Verlust der Papiere muss man eine Eidestattliche Erklärung abgeben, das ist kein Spaß.
So etwas kann böse Enden. Gruß |
#12
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Rede mal mit dem Verkäufer.
Dieser soll den Trailer einfach wieder auf sich zulassen und dann fährst Du damit nach Hause. Es ist doch eh Unsinn, dass er den Trailer vor dem Verkauf abgemeldet hat. Im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe vereinbaren und alles ist gut! Ich habe schon (gegen kostenübernahme vom Käufer) abgemeldete Trailer auf mich zugelassen, damit der Käufer damit nach Hause fahren kann. Anständiger Kaufvertrag und alles ist ganz einfach!
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Sportliche Grüße Tom
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#13
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wenn die Zeit drängt würde ich das mit dem Autoanhänger durchziehen wenn das Boot mit Hänger drauf paßt, wenn du schon vor Ort bist gehst du mit dem Vorbesitzer zur Polizei und regelst das mit der Verlustanzeigen,
besser geht das nicht in der kurzen Zeit
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#14
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Zitat:
Falls es sich aber hier um ein 6m Boot auf einer Tandemachse handelt...... Da würde ich es generell schon vorziehen, dass der Trailer zugelassen ist und einfach angehängt werden kann. Wie gesagt, entweder wieder auf den Verkäufer zulassen, oder noch einmal mit der Zulassungsstelle reden und diese soll sich mit der Zulassungsstelle in Bayern in Verbindung setzen, wo der Trailer bisher zugelassen war. Ich habe bei uns in Bayern schon Trailer zugelassen, wo auch nicht immer alles an Papieren komplett war. Da hat dann sogar die Zulassungsstelle mit dem Hersteller telefoniert, dieser hat dann ein Fax gesendet und schon war alles gut.
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Sportliche Grüße Tom |
#15
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Leider hast Du auf der Zulassungsstelle eine (Teil-)unwissende Person erwischt, ging mir auch bereits einmal so (mit meinem Trailer vom alten Wiking). Eine ABE ist nicht zwingend erforderlich, genauso wenig wie eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 - die vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ist für die Ummeldung ausreichend (in der Theorie) - leider weiß das dafür verantwortliche Personal das nicht immer.
In einem anderen Forum hatte ich das mal ausführlich beschrieben... vielleicht hilft es dir (auszugsweise): Zitat:
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Gruß, Christian
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#16
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Danke für die vielen Tipps! Heute Abend ruft der Verkäufer an, dass er die ABE nun doch gefunden hätte;) Er wusste wie gesagt gar nicht, dass er die hatte...
Wenn er die per Express zuschickt, schaffe ich es vielleicht doch noch mit der Zulassung
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Energie lässt sich nicht wenden. #SaveGer3
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#17
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Zitat:
ich habe schön öfters 18 Fuß Boote auf einem Autoanhänger spazieren gefahren, es gehen auch größere Boote wenn man das richtige Zugfahrzeug hat
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#18
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Fein. Hatte die Nummer auch schon zweimal. So ist es definitiv die beste Lösung. Sonst hat man immer wieder Ärger egal ob bei Kontrollen, Weiterverkauf oder größeren Reparaturen.
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#19
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Das, was Christian geschrieben hat, ist auch nicht ganz uninteressant, da es sicherlich vielen so gehen könnte, wie mir und das kostet ja jedesmal Zeit und Nerven, schlimmstenfalls kommt ein Kauf gar nicht zu Stande.
Die von Christian beschriebene Lösung scheint aber sehr vom Sachbearbeiter abzuhängen. Meine hatten sich jedenfalls vehement geweigert, mir eine Zulassung auszustellen. Also: kann funktionieren, muss aber nicht.
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Energie lässt sich nicht wenden. #SaveGer3 |
#20
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Aber die Amtssprache
bringt immer wieder ein breites Grinsen in mein Gesicht, schon alleine dafür "Danke"
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#21
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Zitat:
Ja, köstlich und sowas muss sich vorher auch noch jemand ausdenken.
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Gruß, Christian
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#22
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Zitat:
So, nun bin ich mal gespannt, wie Du das in 9 (!) umgangssprachlichen Worten in einem einzigen verständlich zusammenhängenden Teilsatz zum Ausdruck bringst, was die Behörde hier eindeutig und nicht interpretierbar geschrieben hat . Geändert von Mercurius (04.04.2019 um 05:48 Uhr) |
#23
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Zitat:
Geändert von Pepper (04.04.2019 um 09:02 Uhr) |
#24
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Ja, hatte es auch "positiv" aufgefasst. Amtssprache hat unbestritten ihre Daseinsberechtigung, um möglichst eindeutig im sachlichen Inhalt zu sein - nichtsdestotrotz klingt es für den geneigten Leser natürlich nach einer anderen Sprache, auch wenn sie aus Deutschem Vokabular gebildet wird.
Sich darüber zu amüsieren ist ja nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit Kritik daran.
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Gruß, Christian
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#25
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Na dann sind wir uns ja einig. Schön, dass in einem Forum nicht immer nur kontrovers diskutiert wird
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