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  #1  
Alt 02.04.2019, 21:18
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Standard Sportboot gewerblich nutzen 2019

Hallo liebe Mitstreiter,

ich weiß, dass die Frage, in wie fern man ein Sportboot gewerblich nutzen darf/ kann, hier schon mehrfach diskutiert wurde. Allerdings sind die hier geführten Diskkusionen schon etliche Teg alt, die Gesetzeslage hat sich m.E. geändert, und/ oder vielleicht hat der eine oder andere Mitforist vielleicht eigene Erfahrungen gesammelt.

Worum geht es?:
Ich möchte in Erfahrung bringen, ob ein gewerblich zu nutzendes Sportboot (Fahrtgebiet Ostsee), ausgestattet mit amtlichem Schiffssicherheitszeugnis und passender Besatzung (SKS, SSS, SHS) nicht eben nur als "Ausbildungsschiff" sondern eben auch für rein gewerbliche Transporte eingesetzt werden darf. Mein aktueller Bezug richtet sich nach See-Sportbootverordnung §15 Abs.1, und dem Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur "Die See-Sportbootverordnung" in dem es heißt:
"Sportboote, die gewerbsmäßig genutzt werden (Einsatz zu Ausbildungszwecken und ähnliche Sport- und Freizeitzwecke) benötigen ein Sicherheitszeugnis oder eine Prüfbescheinigung der BG Verkehr und müssen den übrigen Anforderungen der Schiffssicherheitsverordnung entsprechen"

Sind also etwa "ähnliche Sport- und Freizeitzwecke" auch Transporte von Menschen, die auf dem Wasser ihre "Freizeit" verbringen?

Hat jemand von Euch hier schon einmal (aktuell) behördliche Erfahrungen gemacht und/ oder kann über den aktuellen gesetzlichen Stand der Dinge berichten?
Ich freue mich, von Euch zu hören.

Gruß, Ingo
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  #2  
Alt 03.04.2019, 11:03
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OK - auch nicht aktuell - und nur aus Kundensicht:

Von 1989 bis zuletzt 2009 habe ich mich so ca.7-8 mal für je eine oder zwei Wochen - reine Urlaubstörns - auf Segel-Sportbooten eingemietet (= Kojencharter), die jeweils "nur" mit SSS/SHS-Skippern und Sicherheitszeugnis versehen waren.


Zitat:
Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
...(Einsatz zu Ausbildungszwecken und ähnliche Sport- und Freizeitzwecke) ...
Naja ein wenig Sport war es ja auch (Segel setzen, Segel bergen, Wenden, ...,von/an Bordklettern) und gelernt habe ich auch immer etwas (ohne gleich einen Schein zu machen).
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Liebe Grüße
Mattze

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  #3  
Alt 03.04.2019, 12:59
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naja, rein theoretisch verbringen ja alle ihre Freizeit auf dem Wasser. Grundsätzlich verfahren halt viele, die gewerblich andere Leute mit ihrem Sportboot transportieren, nach dem Motto "was ich nicht weiß, macht mich nicht....", - solange nichts passiert, mag das ja auch ok sein. In dem Moment wo schwerer Sachschaden, oder noch schlimmer, - Personenschaden entstehen sollte, wird es heikel und die Juristen suchen nach der gesetzlichen Grundlage.
Diese gesetzliche Grundlage suche ich bereits schon jetzt, - bevor etwas passiert...
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  #4  
Alt 03.04.2019, 16:04
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  #5  
Alt 03.04.2019, 20:55
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
OK - auch nicht aktuell - und nur aus Kundensicht:

Von 1989 bis zuletzt 2009 habe ich mich so ca.7-8 mal für je eine oder zwei Wochen - reine Urlaubstörns - auf Segel-Sportbooten eingemietet (= Kojencharter), die jeweils "nur" mit SSS/SHS-Skippern und Sicherheitszeugnis versehen waren.



Naja ein wenig Sport war es ja auch (Segel setzen, Segel bergen, Wenden, ...,von/an Bordklettern) und gelernt habe ich auch immer etwas (ohne gleich einen Schein zu machen).
Moin,

Kojencharter, "Schnuppersegeln", One Day Trips (wie in Hamburg es einer mit seinem Segelboot macht), Chartertörns mit Skipper und dergleichen wird damit ja auch gemeint sein.
Aber wenn der TO eine Fähre mit seinem Boot betreiben möchte, oder Hafenrundfahrten anbieten möchte, kann es sein, dass dann doch Patente für Fahrzeuge <500 BRZ verlangt werden können. Mit allem was dann dazu gehört (Safety Basic, Gesundheitskarte, etc etc).

Jörg
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Langsam werde ich alt:
Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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  #6  
Alt 07.04.2019, 07:31
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,

Kojencharter, "Schnuppersegeln", One Day Trips (wie in Hamburg es einer mit seinem Segelboot macht), Chartertörns mit Skipper und dergleichen wird damit ja auch gemeint sein.
Aber wenn der TO eine Fähre mit seinem Boot betreiben möchte, oder Hafenrundfahrten anbieten möchte, kann es sein, dass dann doch Patente für Fahrzeuge <500 BRZ verlangt werden können. Mit allem was dann dazu gehört (Safety Basic, Gesundheitskarte, etc etc).

Jörg
Moin,

Mir geht es darum, die gesetzliche Grundlage zu erfahren, auf der die gewerbsmäßige Nutzung eines Sportbootes basiert. Und diese Grundage habe ich im Grunde ja eigentlich schon gefunden. Meine grundsätzliche Intention war eigentlich, hier jemanden zu finden, der sein Sportboot für besagte gewerbliche „Ausbildungszwecke und Freizeitaktivitäten“ wie z.B. Transport von Presseteams, Skippertrainings, Wassertaxijobs (alles küstennah) einsetzt. Dies deswegen, weil die gesetzliche Grundlage hier für mich nicht eindeutig ist. Es geht nicht um die Frage nach der Befähigung des Skippers oder um das Vorhandenseins eines Schiffssicherheitszertifikats. Diese Dinge sind vorhanden, bzw. geklärt....
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  #7  
Alt 07.04.2019, 09:35
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Zitat:
Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
Moin,

Mir geht es darum, die gesetzliche Grundlage zu erfahren, auf der die gewerbsmäßige Nutzung eines Sportbootes basiert. Und diese Grundage habe ich im Grunde ja eigentlich schon gefunden. Meine grundsätzliche Intention war eigentlich, hier jemanden zu finden, der sein Sportboot für besagte gewerbliche „Ausbildungszwecke und Freizeitaktivitäten“ wie z.B. Transport von Presseteams, Skippertrainings, Wassertaxijobs (alles küstennah) einsetzt. Dies deswegen, weil die gesetzliche Grundlage hier für mich nicht eindeutig ist. Es geht nicht um die Frage nach der Befähigung des Skippers oder um das Vorhandenseins eines Schiffssicherheitszertifikats. Diese Dinge sind vorhanden, bzw. geklärt....
Skippertraining würde ich mal als erweiterte Ausbildung sehen. Das dürfte doch kein Problem sein.

Es gibt in Berlin Leute die mit älteren Schiffen, die als Sportboote zugelassen sind, Rundfahrten usw. anbieten. Ich finde die Seite im Moment nicht. Die haben soweit ich weiß, eine Sondergenehmigung.
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  #8  
Alt 07.04.2019, 10:32
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Skippertraining würde ich mal als erweiterte Ausbildung sehen. Das dürfte doch kein Problem sein.

Es gibt in Berlin Leute die mit älteren Schiffen, die als Sportboote zugelassen sind, Rundfahrten usw. anbieten. Ich finde die Seite im Moment nicht. Die haben soweit ich weiß, eine Sondergenehmigung.
Skippertraining ist Ausbildung. Zweifelsfrei. Aber es gibt noch so viele andere gewerbliche Möglichkeiten…

Die Berliner Nummer wäre interessant. Hast du weitere Informationen, mit denen ich eine Suchmaschine befüllen könnte?
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  #9  
Alt 07.04.2019, 10:37
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Zitat:
Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
Die Berliner Nummer wäre interessant. Hast du weitere Informationen, mit denen ich eine Suchmaschine befüllen könnte?
Warte mal ab die Berliner Kollegen kennen das bestimmt . Da müßte es auch einen Thread zu hier im Forum geben.
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  #10  
Alt 07.04.2019, 20:50
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Zitat:
Zitat von Schimi
Es gibt in Berlin Leute die mit älteren Schiffen, die als Sportboote zugelassen sind, Rundfahrten usw. anbieten. Ich finde die Seite im Moment nicht. Die haben soweit ich weiß, eine Sondergenehmigung.
Schimi meint wahrscheinlich die Bunte Flotte:
http://www.bunte-flotte.de/thema/fachwissen

Hier die verlinkte Seite mit rechtlichen Hinweisen.

Klaus, der nicht weiß, ob das auf Seerecht übertragbar ist
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Geändert von Fronmobil (08.04.2019 um 07:54 Uhr)
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Alt 07.04.2019, 21:26
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Schimi meint wahrscheinlich die Bunte Flotte:
http://www.bunte-flotte.de/thema/fachwissen

Hier die verlinkte Seite mit rechtliche Hinweisen.

Klaus, der nicht weiß ob das auf Seerecht übertragbar ist
Genau, herzlichen Dank.
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  #12  
Alt 07.04.2019, 21:51
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Schimi meint wahrscheinlich die Bunte Flotte:
http://www.bunte-flotte.de/thema/fachwissen



Klaus, der nicht weiß ob das auf Seerecht übertragbar ist
Das ist genau mein Problem, - das sieht hauptsächlich nach Binnen aus, - aber dennoch schon mal herzlichen Dank für den Link. Auf die blauen Kollegen bin ich schon aufmerksam geworden, aber wahrscheinlich wirklich nur Binnen.
Ist hier jemand von der Blauen Flotte im Forum anwesend?
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  #13  
Alt 08.04.2019, 04:20
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Zitat:
Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
Hallo liebe Mitstreiter,

ich weiß, dass die Frage, in wie fern man ein Sportboot gewerblich nutzen darf/ kann, hier schon mehrfach diskutiert wurde. Allerdings sind die hier geführten Diskkusionen schon etliche Teg alt, die Gesetzeslage hat sich m.E. geändert, und/ oder vielleicht hat der eine oder andere Mitforist vielleicht eigene Erfahrungen gesammelt.

Worum geht es?:
Ich möchte in Erfahrung bringen, ob ein gewerblich zu nutzendes Sportboot (Fahrtgebiet Ostsee), ausgestattet mit amtlichem Schiffssicherheitszeugnis und passender Besatzung (SKS, SSS, SHS) nicht eben nur als "Ausbildungsschiff" sondern eben auch für rein gewerbliche Transporte eingesetzt werden darf. Mein aktueller Bezug richtet sich nach See-Sportbootverordnung §15 Abs.1, und dem Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur "Die See-Sportbootverordnung" in dem es heißt:
"Sportboote, die gewerbsmäßig genutzt werden (Einsatz zu Ausbildungszwecken und ähnliche Sport- und Freizeitzwecke) benötigen ein Sicherheitszeugnis oder eine Prüfbescheinigung der BG Verkehr und müssen den übrigen Anforderungen der Schiffssicherheitsverordnung entsprechen"

Sind also etwa "ähnliche Sport- und Freizeitzwecke" auch Transporte von Menschen, die auf dem Wasser ihre "Freizeit" verbringen?

Hat jemand von Euch hier schon einmal (aktuell) behördliche Erfahrungen gemacht und/ oder kann über den aktuellen gesetzlichen Stand der Dinge berichten?
Ich freue mich, von Euch zu hören.

Gruß, Ingo
Ist ein Sportboot das gewerblich genutzt wird, dann noch ein Sportboot nach der "Sportbootverordnung" ? Kann ich mir nicht vorstellen.
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  #14  
Alt 08.04.2019, 05:31
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Ist ein Sportboot das gewerblich genutzt wird, dann noch ein Sportboot nach der "Sportbootverordnung" ? Kann ich mir nicht vorstellen.
Du musst es Dir nicht vorstellen. Du kannst es in der in meinem Ursprungsthread beigefügten Quelle (See Sportbootverordnung, Abscnitt 4) nachlesen.
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  #15  
Alt 08.04.2019, 08:29
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Zitat:
Zitat von Balticbird
Ist hier jemand von der Blauen Flotte im Forum anwesend?
Die blaue Flotte ist bunt.

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  #16  
Alt 08.04.2019, 15:51
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Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
Du musst es Dir nicht vorstellen. Du kannst es in der in meinem Ursprungsthread beigefügten Quelle (See Sportbootverordnung, Abscnitt 4) nachlesen.
Du hast recht, ich muss es mir nicht vorstellen
Die See Sportbootverordnung, Abschnitt 4, die Du als Quelle angegeben hast, beschreibt Sportboot für Ausbildungs- und ähnliche Zwecke. Du scheinst es aber für Personenbeförderung, nicht für Ausbildungszwecke nutzen zu wollen, somit dürfte diese Verordnung nicht zutreffend sein
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  #17  
Alt 08.04.2019, 21:04
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Du hast recht, ich muss es mir nicht vorstellen
Die See Sportbootverordnung, Abschnitt 4, die Du als Quelle angegeben hast, beschreibt Sportboot für Ausbildungs- und ähnliche Zwecke. Du scheinst es aber für Personenbeförderung, nicht für Ausbildungszwecke nutzen zu wollen, somit dürfte diese Verordnung nicht zutreffend sein
Genau: Ähnliche Zwecke! Das ist das Stichwort! So steht es in meinem Ursprungsthread. Und die entsprechende Defintion wird hier gesucht. Vornehmlich von Mitstreitern, die bereits in diesem Bereich eigene Erfahrungen gemacht haben. Positive wie negative. Welche Erfahrungen hast Du in diesem Bereich gemacht?
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  #18  
Alt 08.04.2019, 21:13
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Die blaue Flotte ist bunt.

Klaus, der niemand aus dem Forum von der Bunten Flotte kennt
Achja...., B U N T! So findet man auch mehrere Einträge, - vielen Dank für den Hinweis...
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  #19  
Alt 09.04.2019, 07:29
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Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
Genau: Ähnliche Zwecke! Das ist das Stichwort!
Hast du dir denn mal Gedanken gemacht, warum es überhaupt die weiterführenden Patente gibt, wenn man die aufgrund deines Gedankenganges aushebeln könnte?
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  #20  
Alt 09.04.2019, 07:51
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Hast du dir denn mal Gedanken gemacht, warum es überhaupt die weiterführenden Patente gibt, wenn man die aufgrund deines Gedankenganges aushebeln könnte?
Ja, habe ich, - es sind ALLE Patente vorhanden. Es geht hier weniger um die Frage der Befähigungen der Besatzung, sondern eher um die Auslegung von Verordnungen und Gesetzen. Und da Gesetze "für Menschen gemacht sind" vermutete ich, hier Mitstreiter zu finden, die sich ähnliche Fragen gestellt haben. Es geht hier lediglich um das Fahrzeug.
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  #21  
Alt 09.04.2019, 09:40
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Zitat:
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Es geht hier lediglich um das Fahrzeug.
Wo ist denn das Problem? Wenn du die erforderlichen Berufspatente (also nicht z.B. SSS) hast und das z.Zt. als Sportboot genutzte Schiff bei einer Abnahme, die erforderlichen Dinge für ein gewerblich genutztes Schiff einhält, dürfte doch alles okay sein. Oder hab ich jetzt was falsch verstanden?
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  #22  
Alt 09.04.2019, 21:20
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Wo ist denn das Problem? Wenn du die erforderlichen Berufspatente (also nicht z.B. SSS) hast und das z.Zt. als Sportboot genutzte Schiff bei einer Abnahme, die erforderlichen Dinge für ein gewerblich genutztes Schiff einhält, dürfte doch alles okay sein. Oder hab ich jetzt was falsch verstanden?
Leider nicht. Ein Sportboot ist und bleibt ein Sportboot und wird nicht automatisch durch ein Schiffsicherheizszeugnis zum Fahrgastschiff
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