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  #26  
Alt 01.02.2019, 06:32
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Nach §5 (1) 4. und Anmerkung benötigen Personen mit Wohnsitz außerhalb von D immer den Befähigungsnachweis des Landes in dem ihr Wohnsitz ist oder ein internationales Zertifikat nach der Resolution Nummer 40 ECE.

Demnach könnte der Schweizer auch nicht mit einem kroatischen Patent auf deutschen Seeschifffahrtstraßen fahren.

Gruß Lutz
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  #27  
Alt 01.02.2019, 06:38
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Übertragbar ist bis jetzt überhaupt nichts. Aber dieses Patent ist im gesamten Mittelmeerraum anerkannt, ganz einfach. u. a. hier steht ein wenig was dazu.

Witzig ist, dass ein Schweizer mit diesem Schein in Deutschland auf der Ostsee fahren darf, ein Deutscher nicht. Und Österreicher haben gar keine eigenen Seescheine, deswegen machen die es alle in Kroatien. In Italien brauchen dem Vernehmen nach nur Nicht-Italiener überhaupt einen Schein. Komische europäische Welt...
Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ja, darfst Du, aber nicht in deutschen Hoheitsgewässern

Gruß Lutz
Also stimmt es nicht was in der verlinkten Seite steht....
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  #28  
Alt 01.02.2019, 06:52
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
..... In Italien brauchen dem Vernehmen nach nur Nicht-Italiener überhaupt einen Schein. Komische europäische Welt...
Das ist meines Wissens nach nicht richtig. Führerscheinfrei geht bis 40 PS. Darüber benötigt auch der Italiener einen Schein.

Gruß Axel
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  #29  
Alt 01.02.2019, 07:01
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Das ist meines Wissens nach nicht richtig. Führerscheinfrei geht bis 40 PS. Darüber benötigt auch der Italiener einen Schein.

Gruß Axel
genau, so lange man unter Italienischer Flagge fährt gelten die 40 PS als Führerscheinfrei in Italien (z.B. beim Mietboot) ... unter deutscher Flagge gelten die deutschen 15PS... darüber hinaus ist auch in Italien Führerscheinpflicht.
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  #30  
Alt 01.02.2019, 09:14
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Zitat:
Zitat von ruessel10_1 Beitrag anzeigen
Muss mich jetzt auch mal schlau machen bei euch. Ich bin Österreicher und habe vor vielen Jahren das kroatische Patent gemacht. Mir wurde damals gesagt, dass es überall anerkannt wird.
Auch von Deutschland z.Bsp. auf der Ostsee.
Schätze mal diese Aussage wird wohl nicht richtig sein wenn ich hier so mitlese. Oder darf ich mit dem kroatischen Patent auf der Ostsee fahren?
Da ihr gar keinen eigenen Seeschein habt wäre das durchaus möglich.
Holländer dürfen hier auch fahren und das sogar völlig ohne Schein.

Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Das ist meines Wissens nach nicht richtig. Führerscheinfrei geht bis 40 PS. Darüber benötigt auch der Italiener einen Schein.
Das gilt für Nicht-Italiener meines Wissens.
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  #31  
Alt 01.02.2019, 10:36
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Da ihr gar keinen eigenen Seeschein habt wäre das durchaus möglich.
Holländer dürfen hier auch fahren und das sogar völlig ohne Schein.



Das gilt für Nicht-Italiener meines Wissens.
Holländer dürfen in D nicht fahren ohne Führerschein.Wie kommst du drauf .

hery
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  #32  
Alt 01.02.2019, 10:37
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Zitat:
Zitat von hery Beitrag anzeigen
Holländer dürfen in D nicht fahren ohne Führerschein.Wie kommst du drauf .

hery
bis dahin wo sie in Holland keinen Schein brauchen dürfen sie auch in Deutschland ohne Schein fahren...
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  #33  
Alt 01.02.2019, 10:56
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Also stimmt es nicht was in der verlinkten Seite steht....

Ich lese da bei Deutschland:
Schiffsführer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, dürfen zu Urlaubs- und Erholungszwecken ein Jahr lang mit dem in ihrem Land vorgeschriebenen Bootsführerschein auf deutschen Gewässern fahren.

Also der Schweizer mit einem "Schweizer Patent" aber nicht mit einem "kroatischen Patent".

Gruß Lutz
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  #34  
Alt 01.02.2019, 11:01
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen

Ich lese da bei Deutschland:
Schiffsführer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, dürfen zu Urlaubs- und Erholungszwecken ein Jahr lang mit dem in ihrem Land vorgeschriebenen Bootsführerschein auf deutschen Gewässern fahren.

Also der Schweizer mit einem "Schweizer Patent" aber nicht mit einem "kroatischen Patent".

Gruß Lutz
Als Deutscher darf ich aber definitiv weder in Frankreich noch in Holland noch in Italien mit dem kroatischen Patent fahren (und auch in keinem anderen Land).... Dies wird aber auf der Seite suggeriert...

Als Österreicher darf man dies scheinbar....
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  #35  
Alt 01.02.2019, 11:05
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Eigentlich wäre es doch ganz einfach.
ICC nach Resolution Nummer 40 ECE und gegenseitige bedingungslose Anerkennung unabhängig von der Nationalität des Inhabers.

Gruß Lutz
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  #36  
Alt 01.02.2019, 11:05
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Habe dies zumindest bisher in Frankreich, Italien, Türkei und Griechenland gemacht. Jeweils mit ordentlicher behördlicher Behandlung.
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  #37  
Alt 01.02.2019, 11:11
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Als Deutscher darf ich aber definitiv weder in Frankreich noch in Holland noch in Italien mit dem kroatischen Patent fahren (und auch in keinem anderen Land).... Dies wird aber auf der Seite suggeriert...
DAS wird m.E. dort nicht suggeriert, weil es in der Überschrift heißt:
... schriftliche Dokumente ... über die Gültigkeit des Küstenpatentes für österreichische Staatsbürger angefordert

Deutsche Staatsbürger werden mit keiner Silbe erwähnt

Gruß Lutz
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  #38  
Alt 01.02.2019, 11:13
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
DAS wird m.E. dort nicht suggeriert, weil es in der Überschrift heißt:
... schriftliche Dokumente ... über die Gültigkeit des Küstenpatentes für österreichische Staatsbürger angefordert

Deutsche Staatsbürger werden mit keiner Silbe erwähnt

Gruß Lutz
Stimmt....
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  #39  
Alt 01.02.2019, 11:58
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Nein, siehe hier.

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  #40  
Alt 01.02.2019, 12:03
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Und Österreicher haben gar keine eigenen Seescheine, deswegen machen die es alle in Kroatien.
... genauso FALSCH
https://www.segelverband.at/de/ausbi...hrtenbereich-1
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  #41  
Alt 01.02.2019, 12:10
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Zitat:
Zitat von jacky.14 Beitrag anzeigen
DOCH, BFA für Segel-/Motoryachten unterteilt in FB1 - FB4... deutlich anspruchsvoller als SBF
Einfach mal gockeln
https://www.segelverband.at/de/ausbi...hrtenbereich-1
Hör auf mit dem Kopf an die Wand zu schlagen, tut nur unnötig weh

In dem Link von mir, den ich mit dem Gockel gefunden habe , führt ein österreichisches Bundesministerium aus, dass es zum Führen von Yachten auf See ein Befähigungsnachweis nicht verpflichtend ist.

Bedeutet, da in Österreich für den Seebereich kein "Schein" vorgeschrieben ist, gibt es auch kein Pendant zum deutschen SBF-See.

Die vom österreichischen Segelverband angebotenen freiwilligen Scheine, wie in D der SKS, sind eben nicht Pflicht.

Gruß Lutz
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  #42  
Alt 01.02.2019, 12:34
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Welchen Sinn hat eigentlich das Zertifikat "kompetentes Crewmitglied" oder ist das nur eine Nebeneinnahmequelle (30,- €) des OeSV

Gruß Lutz
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  #43  
Alt 01.02.2019, 12:41
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Zitat:
Zitat von hery Beitrag anzeigen
Holländer dürfen in D nicht fahren ohne Führerschein.Wie kommst du drauf .
Weil man bis 20 km/h als Holländer gar keinen Schein braucht, wie Billi schon schrieb.

Zitat:
Als Deutscher darf ich aber definitiv weder in Frankreich noch in Holland noch in Italien mit dem kroatischen Patent fahren (und auch in keinem anderen Land).... Dies wird aber auf der Seite suggeriert...
Von Holland war nie die Rede. Anerkannt sind die in der IMO vertretene Länder, so liest man.

@Jackie
Tu' Dir nicht weh. Aber interessant. Bei dem was da so steht (Erste Hilfe-Kurs 16 h) ist es kein Wunder, dass alle Österreicher nach Kroatien fahren, um an einem Tag den Schein zu machen den sie für ihr Badeboot brauchen.

Wird mal Zeit für eine Harmonisierung wie bei PKW-Führerscheinen in Europa.
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  #44  
Alt 01.02.2019, 12:51
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Da ist die Seite des PA-Ausland interessant.

In Kroatien ist der Prüfungsort Funtana, zusätzlich zu den Gebühren fallen noch Nebenkosten in Höhe von 57,60 € je Bewerber und Prüfungstag an.

Gruß Lutz

HERRLICH - ich wusste es schon immer - Bayern NORD gehört auch zum "Ausland"

Geändert von Michael K (01.02.2019 um 12:54 Uhr) Grund: Tippfehler beseitigt
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  #45  
Alt 01.02.2019, 17:46
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
bis dahin wo sie in Holland keinen Schein brauchen dürfen sie auch in Deutschland ohne Schein fahren...


Super die können hier rumfahren mit 15 Tonnen (15 meter)oder mehr 😡, und ein deutscher darf noch nicht mal eine gummiwurst fahren mit 10 ps , weil schneller wie 20 kmh 😂
Was für ein schwachsin

Hery
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