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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Nach §5 (1) 4. und Anmerkung benötigen Personen mit Wohnsitz außerhalb von D immer den Befähigungsnachweis des Landes in dem ihr Wohnsitz ist oder ein internationales Zertifikat nach der Resolution Nummer 40 ECE.
Demnach könnte der Schweizer auch nicht mit einem kroatischen Patent auf deutschen Seeschifffahrtstraßen fahren. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#27
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Zitat:
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#28
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Zitat:
Gruß Axel |
#29
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genau, so lange man unter Italienischer Flagge fährt gelten die 40 PS als Führerscheinfrei in Italien (z.B. beim Mietboot) ... unter deutscher Flagge gelten die deutschen 15PS... darüber hinaus ist auch in Italien Führerscheinpflicht.
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#30
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Zitat:
Holländer dürfen hier auch fahren und das sogar völlig ohne Schein. Das gilt für Nicht-Italiener meines Wissens.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#31
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Zitat:
hery |
#32
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bis dahin wo sie in Holland keinen Schein brauchen dürfen sie auch in Deutschland ohne Schein fahren...
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#33
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Ich lese da bei Deutschland: Schiffsführer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, dürfen zu Urlaubs- und Erholungszwecken ein Jahr lang mit dem in ihrem Land vorgeschriebenen Bootsführerschein auf deutschen Gewässern fahren. Also der Schweizer mit einem "Schweizer Patent" aber nicht mit einem "kroatischen Patent". Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#34
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Zitat:
Als Österreicher darf man dies scheinbar.... |
#35
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Eigentlich wäre es doch ganz einfach.
ICC nach Resolution Nummer 40 ECE und gegenseitige bedingungslose Anerkennung unabhängig von der Nationalität des Inhabers. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#36
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Habe dies zumindest bisher in Frankreich, Italien, Türkei und Griechenland gemacht. Jeweils mit ordentlicher behördlicher Behandlung.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter |
#37
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Zitat:
... schriftliche Dokumente ... über die Gültigkeit des Küstenpatentes für österreichische Staatsbürger angefordert Deutsche Staatsbürger werden mit keiner Silbe erwähnt Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#38
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Stimmt....
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#39
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Zitat:
Einfach mal gockeln https://www.segelverband.at/de/ausbi...hrtenbereich-1
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Gruß, Jacky ...solange meine Frau zwei gesunde Hände hat, kommt mir kein Motorboot ins Haus !!! |
#40
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Zitat:
https://www.segelverband.at/de/ausbi...hrtenbereich-1
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Gruß, Jacky ...solange meine Frau zwei gesunde Hände hat, kommt mir kein Motorboot ins Haus !!! |
#41
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Zitat:
In dem Link von mir, den ich mit dem Gockel gefunden habe , führt ein österreichisches Bundesministerium aus, dass es zum Führen von Yachten auf See ein Befähigungsnachweis nicht verpflichtend ist. Bedeutet, da in Österreich für den Seebereich kein "Schein" vorgeschrieben ist, gibt es auch kein Pendant zum deutschen SBF-See. Die vom österreichischen Segelverband angebotenen freiwilligen Scheine, wie in D der SKS, sind eben nicht Pflicht. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#42
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Welchen Sinn hat eigentlich das Zertifikat "kompetentes Crewmitglied" oder ist das nur eine Nebeneinnahmequelle (30,- €) des OeSV
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#43
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Weil man bis 20 km/h als Holländer gar keinen Schein braucht, wie Billi schon schrieb.
Zitat:
@Jackie Tu' Dir nicht weh. Aber interessant. Bei dem was da so steht (Erste Hilfe-Kurs 16 h) ist es kein Wunder, dass alle Österreicher nach Kroatien fahren, um an einem Tag den Schein zu machen den sie für ihr Badeboot brauchen. Wird mal Zeit für eine Harmonisierung wie bei PKW-Führerscheinen in Europa.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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#44
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Zitat:
HERRLICH - ich wusste es schon immer - Bayern NORD gehört auch zum "Ausland" Geändert von Michael K (01.02.2019 um 12:54 Uhr) Grund: Tippfehler beseitigt |
#45
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Zitat:
Super die können hier rumfahren mit 15 Tonnen (15 meter)oder mehr 😡, und ein deutscher darf noch nicht mal eine gummiwurst fahren mit 10 ps , weil schneller wie 20 kmh 😂 Was für ein schwachsin Hery |
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