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  #1  
Alt 26.10.2006, 11:48
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Bayliner 1802 Bayliner 1802 ist offline
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Standard nachts nur mit funk auf dem rhein??

hallo,

stimmt das ? gilt das auch für kleine sportboote ??

gruß dirk
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  #2  
Alt 26.10.2006, 12:06
Benutzerbild von Don P
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Standard Re: nachts nur mit funk auf dem rhein??

Zitat:
Zitat von Bayliner 1802
hallo,

stimmt das ? gilt das auch für kleine sportboote ??

gruß dirk
Nachts und bei unsichtigem Wetter darf der Rhein nur noch mit Radar befahren werden.

Dazu gilt:

§ 4.06 Radar




Fahrzeuge dürfen nur dann Radar benutzen, wenn


sie mit einem für die Binnenschifffahrt geeigneten Radargerät und einem Gerät zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit des Fahrzeugs ausgerüstet sind. Das gilt auch für Inland ECDIS Geräte, die unter Verwendung von Inland ECDIS beim Steuern des Fahrzeugs mit überlagertem Radarbild betrieben werden können (Navigationsmodus). Die Geräte müssen in gutem Betriebszustand sein und einem von der zuständigen Behörde eines Rheinuferstaates oder Belgiens für den Rhein zugelassenen Baumuster entsprechen. Nicht frei fahrende Fähren brauchen jedoch nicht mit einem Gerät zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit ausgerüstet zu sein;


sich an Bord eine Person befindet, die das Radarpatent oder ein anderes nach der Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten anerkanntes Zeugnis besitzt; bei guter Sicht kann jedoch Radar zu Übungszwecken verwendet werden, auch wenn sich eine solche Person nicht an Bord befindet.

Kleinfahrzeuge müssen außerdem mit einer in gutem Betriebszustand befindlichen Sprechfunkanlage für den Verkehrskreis Schiff-Schiff ausgerüstet sein.
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Don P



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  #3  
Alt 26.10.2006, 12:09
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Mucke Mucke ist offline
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das heißt wenn ich ohne funk und radar mit meim sprint mal auf den rhein will dann nur bei strahlender sonne???
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Semper Fidelis
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  #4  
Alt 26.10.2006, 12:24
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Zitat:
Zitat von Mucke40PS
das heißt wenn ich ohne funk und radar mit meim sprint mal auf den rhein will dann nur bei strahlender sonne???
§ 6.30 Alle fahrenden Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter




Bei unsichtigem Wetter müssen alle Fahrzeuge Radar benutzen.


Bei unsichtigem Wetter müssen alle Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit der verminderten Sicht, dem übrigen Verkehr und den örtlichen Umständen entsprechend anpassen. Sie müssen den anderen Fahrzeugen die für die Sicherheit notwendigen Nachrichten geben.


Beim Anhalten bei unsichtigem Wetter ist die Fahrrinne so weit wie möglich frei zu machen.


Bei unsichtigem Wetter dürfen Kleinfahrzeuge nur fahren, wenn sie auf Kanal 10 oder dem von der zuständigen Behörde zugewiesenen anderen Kanal auf Empfang geschaltet sind.


Fahrzeuge und Verbände, die kein Radar benutzen können, müssen bei unsichtigem Wetter unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen.
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Don P



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  #5  
Alt 26.10.2006, 12:25
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erfasst
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  #6  
Alt 26.10.2006, 13:48
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Moin

Und Nacht ist kein unsichtiges Wetter, sondern Nacht.

Für Nacht gilt nur ordnungsgemäße Beleuchtung.
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Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #7  
Alt 26.10.2006, 14:11
billi billi ist offline
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Kleinfahrzeuge ohne Funk dürfen auf dem Rhein grundsätzlich nur zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang betrieben werden dies allerdings auch nur wenn die sicht weder durch Regen, Schneefall oder Nebel stark beeinträchtigt wird ( Auf Anfrage bei der WAPO gab man mir zur auskunft " Stark beeinträchtigt bedeutet: die Sicht muss soweit frei sein, dass man von einem zum anderen Ufer schauen kann. Allerdings gilt wie im Strassenverkehr die Geschwindigkeit ist den Sichtverhältnissen anzupassen).

Kleinfahrzeuge mit Funk haben keine Einschränkungen (außer der der Geschwindigkeit). Müssen allerdings immer auf Kanal 10 erreichbar sein.

Radarpflicht besteht nicht für Kleinfahrzeuge.

Gruß

Volker
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  #8  
Alt 26.10.2006, 14:12
Benutzerbild von charlyvoss
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Hi Don,

ich widerspreche Dir nur ungern, aber ich tus trotzdem


Für Kleinfahrzzeuge besteht keine Funkausrüstungspflicht. Sie dürfen nachts auch ohne Funk fahren.

Bei "unsichtigem Wetter" (Dunkelkeit ist kein "unsichtiges Wetter") gelten diese Regeln:


§ 6.30 Alle fahrenden Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter




Bei unsichtigem Wetter müssen alle Fahrzeuge Radar benutzen.


Bei unsichtigem Wetter müssen alle Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit der verminderten Sicht, dem übrigen Verkehr und den örtlichen Umständen entsprechend anpassen. Sie müssen den anderen Fahrzeugen die für die Sicherheit notwendigen Nachrichten geben.


Beim Anhalten bei unsichtigem Wetter ist die Fahrrinne so weit wie möglich frei zu machen.


Bei unsichtigem Wetter dürfen Kleinfahrzeuge nur fahren, wenn sie auf Kanal 10 oder dem von der zuständigen Behörde zugewiesenen anderen Kanal auf Empfang geschaltet sind.
Diese Forderung gilt zusätzlich zum Radarzwang.

Fahrzeuge und Verbände, die kein Radar benutzen können, müssen bei unsichtigem Wetter unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen.




§ 4.06 Radar




Fahrzeuge dürfen nur dann Radar benutzen, wenn


sie mit einem für die Binnenschifffahrt geeigneten Radargerät und einem Gerät zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit des Fahrzeugs ausgerüstet sind. Das gilt auch für Inland ECDIS Geräte, die unter Verwendung von Inland ECDIS beim Steuern des Fahrzeugs mit überlagertem Radarbild betrieben werden können (Navigationsmodus). Die Geräte müssen in gutem Betriebszustand sein und einem von der zuständigen Behörde eines Rheinuferstaates oder Belgiens für den Rhein zugelassenen Baumuster entsprechen. Nicht frei fahrende Fähren brauchen jedoch nicht mit einem Gerät zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit ausgerüstet zu sein;


sich an Bord eine Person befindet, die das Radarpatent oder ein anderes nach der Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten anerkanntes Zeugnis besitzt; bei guter Sicht kann jedoch Radar zu Übungszwecken verwendet werden, auch wenn sich eine solche Person nicht an Bord befindet.

Kleinfahrzeuge müssen außerdem mit einer in gutem Betriebszustand befindlichen Sprechfunkanlage für den Verkehrskreis Schiff-Schiff ausgerüstet sein.
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Charly
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  #9  
Alt 26.10.2006, 14:13
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Zitat:
Zitat von billi
Kleinfahrzeuge ohne Funk dürfen auf dem Rhein grundsätzlich nur zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang betrieben werden
Radarpflicht besteht nicht für Kleinfahrzeuge.

Gruß

Volker

wo steht das denn???
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Charly
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  #10  
Alt 26.10.2006, 14:14
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Zitat:
Zitat von (B)Eule
Moin

Und Nacht ist kein unsichtiges Wetter, sondern Nacht.

Für Nacht gilt nur ordnungsgemäße Beleuchtung.

so ist es.
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Charly
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  #11  
Alt 26.10.2006, 14:18
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
Zitat:
Zitat von (B)Eule
Moin

Und Nacht ist kein unsichtiges Wetter, sondern Nacht.

Für Nacht gilt nur ordnungsgemäße Beleuchtung.

so ist es.
Stimmt.

Habe gerade mal telefoniert.

aber...
es besteht Radarpflicht auch für Sportboote bei unsichtigem Wetter.
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Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #12  
Alt 26.10.2006, 14:21
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von Don P
aber...
es besteht Radarpflicht auch für Sportboote bei unsichtigem Wetter.

das ist richtig, kann man oben in meinen Zitaten der RheinSchPEV nachlesen.

Noch ne Anmerkung: "unsichtiges Wetter" ist außer Nebel auch starker Schneefall oder starker Regen.
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Charly
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  #13  
Alt 26.10.2006, 20:48
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also darf man mit bsh leuchten auch nachts fahren ??!!
wir fahren ja auch immer zum feuerwerk raus, und da ist auch immer polizei dabei.
es wurde noch nie nach funk gefragt. ( jedoch wurde auch nie meine nicht-bsh-leuchten moniert. )
aber nachts auf dem rhein ist schon heftig. man muß ja ein gewisses tempo haben um ins gleiten zu kommen und gegen die srömung zu fahren. und bojen o.ä. sind nicht beleuchtet!

gruß dirk
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  #14  
Alt 26.10.2006, 21:03
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Moin Dirk

Das ist alles Übungssache und Revierkenntniss.
Fahre ja über 50% bei Nacht, habe sonst ja keine Zeit ;)
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Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #15  
Alt 19.11.2021, 16:09
ZodiBo ZodiBo ist offline
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Hallo,
Ist es immer noch Stand der Dinge, dass man privat nachts auf dem Rhein:
- mit BSH-Beleuchtung
- aber OHNE Radar
fahren darf?
Vielen Dank
Zodibo
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  #16  
Alt 19.11.2021, 17:05
Benutzerbild von Saint-Ex
Saint-Ex Saint-Ex ist offline
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Ja. Sofern die Sicht nicht durch Nebel, Regen oder Schneefall beeinträchtigt ist.
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Lg, Saint-Ex

Überlegen macht überlegen
Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)
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  #17  
Alt 19.11.2021, 17:28
ZodiBo ZodiBo ist offline
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Habe peinlicherweise "Funkgerät" in meiner Frage vergessen.

Wird doch auch NICHT benötigt?
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  #18  
Alt 19.11.2021, 17:29
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Startpilot Startpilot ist offline
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Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
Habe peinlicherweise "Funkgerät" in meiner Frage vergessen.

Wird doch auch NICHT benötigt?
Benötigt auf jeden Fall!..
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Gruss, Dirk
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  #19  
Alt 19.11.2021, 20:23
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Benötigt auf jeden Fall!..
Wo soll das denn geregelt sein, Dirk?
Mach doch die lieben Bootskollegen nicht völlig kirre [emoji6]
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  #20  
Alt 19.11.2021, 21:07
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Zitat:
Zitat von Saint-Ex Beitrag anzeigen
Wo soll das denn geregelt sein, Dirk?
Mach doch die lieben Bootskollegen nicht völlig kirre [emoji6]
Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass Funk für Sportboote nachts vorgeschrieben ist, sondern die etwas ungenaue Formulierung "benötigt" übernommen im Sinne von: Ja, ich halte es für nötig, und für sehr empfohlen..
Die Spitzfindigkeit ging etwas unter; Poltern liegt mir wohl besser..
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Gruss, Dirk
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  #21  
Alt 19.11.2021, 21:19
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass Funk für Sportboote nachts vorgeschrieben ist, sondern die etwas ungenaue Formulierung "benötigt" übernommen im Sinne von: Ja, ich halte es für nötig, und für sehr empfohlen..
Die Spitzfindigkeit ging etwas unter; Poltern liegt mir wohl besser..
[emoji6][emoji106][emoji571]
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Alt 19.11.2021, 21:22
georg.effing georg.effing ist offline
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ist je nach Wasserstand unterschiedlich geregelt, hat aber nichts mit Tag/Nacht zu tun (siehe Rheinschifffahrtsstraßenverordnung)

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  #23  
Alt 20.11.2021, 00:37
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Zitat:
Zitat von georg.effing Beitrag anzeigen
ist je nach Wasserstand unterschiedlich geregelt, hat aber nichts mit Tag/Nacht zu tun (siehe Rheinschifffahrtsstraßenverordnung)

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Hochwasser ist aber eine andere Baustelle.
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