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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 14.09.2018, 10:25
Benutzerbild von Tequila
Tequila Tequila ist offline
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Frage an die Spezilisten des

Eine Freundin meiner Frau hat zwei Kinder:

Kind 1 mit ex Ehemann nr 1 - wohlhabender Geschäftsmann
Kind 1 lebt beim Vater

Kind 2 mit ex Ehemann nr.2 - Gelegenheitsarbeiter
Kind 2 lebt bei der Mutter

Nun bekommt „sie“ von ex Ehemann 2 Unterhalt für den Kleinen. Der hat aber kein halbes Kind auf der Steuerkarte Dafür hat ex Ehemann 1 1 1/2 Kinder auf der Steuerkarte.

„Sie“ versteht das nicht, bekommt aber auch von Niemandem eine Auskunft darüber.

Meine Vermutung ist: Kind zwei wurde geboren, als „sie“ noch mit ex Ehemann 1 verheiratet war. Es wäre auch meiner Meinung nach sogar denkbar, dass Kind 2 leiblich von ex Ehemann 1 ist

Dann wäre es möglich, dass Ex 1 zwar die Steuervorteile einstreicht, mit Ex 2 aber einen schmutzigen deal gemacht hat, damit die Unterhaltsleistungen an „sie“ möglichst niedrig ausfallen. Also nach dem Motto „Zahl` Du die Zeche und du kriegst es von mir zurück und ich leg` noch was drauf“.

Frage: Wäre sowas überhaupt denkbar und machbar ?
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  #2  
Alt 14.09.2018, 10:43
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Also meine Frau sagt bei sowas zu mir immer:

"Ach, du hörst mir doch überhaupt net zu.......!"

Kann Ihr dann nur Recht geben

Und zum Thema an sich:
Mal ehrlich: Nix in D wird doch so akribisch verwaltet wie Steuern und Kindergeld etc.
Und Unterhalt, spätestens dann, wenn die Freundin irgendwas vom Staat will um ihre Existenz als Alleinerziehende Mutter zu sichern.

Ich glaube da braucht man sich nicht reinhängen.
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  #3  
Alt 14.09.2018, 10:48
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Wer was auf seiner Steuerkarte eingtragen hat, ist Sache des Steuerschuldners. Nicht die des FA oder Dritten.

Vater Nr. 2 muss das berichtigen lassen.

(Du solltest mal prüfen, in welchen Kreisen du dich bewegst. Da herrscht ja Sodom und Gomorra. Ich dachte, dass ich schon schlimm wäre...)
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  #4  
Alt 14.09.2018, 10:57
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Zitat:
Meine Vermutung ist: Kind zwei wurde geboren, als „sie“ noch mit ex Ehemann 1 verheiratet war. Es wäre auch meiner Meinung nach sogar denkbar, dass Kind 2 leiblich von ex Ehemann 1 ist
Sodom und Gomorra!

Vaterschaft, Unterhaltsverpflichteter, Kindergeldemfänger und Nutzer des Freibetrags ... das kann schon mal durcheinander gehen.

Kann sie auch nicht googeln? Ich empfehle eine Kontaktaufnahme zum Steuerberater und würde nicht gleich eine Verschwörung zwischen den ExMännern vermuten.

Wer bekommt denn in dem Fall das Kindergeld für Kind 1 und 2? Zahlt ExEhemann 1 auch Unterhalt? Warum will sie das mit dem Freibetrag "verstehen"?

Klaus, der solche Fälle aus seiner Praxis beim Finanzgericht kennt
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Gruß von Bord
Klaus


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Alt 14.09.2018, 11:08
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Googeln kann sie schon, findet aber nichts darüber
Kindergeld 1 bekommt Ex 1 / Kind 1 lebt bei Ihm
Kindergeld 2 bekommt Sie & kind 2 lebt bei ihr

Ex 1 yahlt keinen Unterhalt, da Kind bei ihm lebt. Sie ist im Job, verdient aber viel weniger, daher zahlt sie keinen Unterhalt für Kind 1

Ja, Sodom und Gomorrha trifft auf psychotisches Nervenbündel

Und warum interessiert mich das ... weil ich Kind 2 unterstuetze
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  #6  
Alt 14.09.2018, 11:11
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Kindergeld bekommt derjenige, bei dem sich der Lebensmittelpunkt des Kindes befindet. Das ist i.d.R. dort, wo der Hauptwohnsitz des Kindes ist.

Muss man aber auch der Familienkasse mitteilen.

Das ist ja das Elend in diesem Land. Durch diese verkackten Datenschutzvorschriften können die Behörden sich ja nicht richtig austauschen!

Viele Leute denken, dass es reicht, wenn sie an einer Stelle Bescheid geben. Das ist eben nicht so.

(Bin immer noch in den Grundfesten meiner moralischen Empfindungen zutiefst erschüttert!!!! )
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  #7  
Alt 14.09.2018, 11:16
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
(Bin immer noch in den Grundfesten meiner moralischen Empfindungen zutiefst erschüttert!!!! )
Da könnte ich jetzt noch viel mehr zu schreiben aber dann kannst du nicht mehr ruhig schlafen

I’m Ernst, Kind 2 liegt mir am Herzen und daher versuche ich wenigstens zu verstehen, was da abgeht auch wenn ich manchmal nur kann
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Alt 14.09.2018, 11:22
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Mich kann fast nichts mehr erschüttern.

Ich kann ja mal ein Schwank aus meinem Leben erzählen. Das raubt dir nicht nur den Schlaf, sondern lässt dir noch das Kopffell schwinden...

Lustig wird es erst, wenn du so ein Lotterleben wieder beendest. Dann musst du dir nicht nur den Hausrat, sondern auch die ganze Zwergenbrut genau anschauen, damit du weißt, wer da jetzt zu wem gehört. Im Idealfall kannst du noch tauschen: Gebe dir meine zickige Tochter und nehme dafür deinen intelligenten Sohn...

Meine durchschnittliche Kinderzahl schwankt zwischen 0 und 4.

Aber im Ernst; diese Unterhaltssachen hängen von so vielen Faktoren ab, dass man da nicht pauschal antworten kann:

Die Grundregel lautet aber immer:
Der Idiot, der am meisten Kohle verdient und regelmäßig Steuern bezahlt, löhnt erstmal komplett alles.
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Alt 14.09.2018, 11:23
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
Googeln kann sie schon, findet aber nichts darüber
Kindergeld 1 bekommt Ex 1 / Kind 1 lebt bei Ihm
Kindergeld 2 bekommt Sie & kind 2 lebt bei ihr

Ex 1 yahlt keinen Unterhalt, da Kind bei ihm lebt. Sie ist im Job, verdient aber viel weniger, daher zahlt sie keinen Unterhalt für Kind 1

Ja, Sodom und Gomorrha trifft auf psychotisches Nervenbündel

Und warum interessiert mich das ... weil ich Kind 2 unterstuetze
So ganz ohne Expertenanspruch:

Kind zwei ist aber ofiziell von Ex2? Dann passt das doch ,oder?

Ansonsten müsste Ex zwei die Vaterschaft anfechten, DNA Nachweis
Dann musste Sie den EX1 als Vater angeben. Vaterschaftsfeststellung.
Wenn Ex1 = Vater unterhaltspflichtig.

Wenn nicht - ja dann fehlt nen Unterhaltspflichtiger, oder?
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Alt 14.09.2018, 11:43
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Unterhaltspflicht ist ja geklärt soweit. Frage ist nur, warum der Unterhaltspflichtige EX 2 kein halbes Kind auf der Steuerkarte hat dafür aber der nicht unterhlaltspflichtige Ex 1 gleich 1 1/2 kinder
Ich wittere da einen schmutzigen deal you Lasten des Kindes bzw der Mutter
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Alt 14.09.2018, 12:02
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Ich glaube alles, aber das nicht.

Es besteht aber alle 2 Jahre eine Auskunftspflicht gegenüber dem Unterhaltsberechtigten, bzw. dessen Mutter. Da kann man doch alles sehen. Das Familiengericht darf sogar die Steuerunterlagen vom Finanzamt einfordern.

Das geht da prima, während die TollCollect keine Bewegungsdaten eines mutmaßlichen Verbrechers an die Kripo wegen Datenschutz geben darf. Die Brücken auf der BAB erfassen ja JEDES Fahrzeug und Kennzeichen...
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Alt 14.09.2018, 14:56
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
Unterhaltspflicht ist ja geklärt soweit. Frage ist nur, warum der Unterhaltspflichtige EX 2 kein halbes Kind auf der Steuerkarte hat dafür aber der nicht unterhlaltspflichtige Ex 1 gleich 1 1/2 kinder
Ich wittere da einen schmutzigen deal you Lasten des Kindes bzw der Mutter

Vielleicht hat Ex1 noch woanders ein (halbes) Kind.
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Viele Grüße
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Alt 14.09.2018, 16:39
WernerBastian WernerBastian ist offline
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Das erste was man nach Trennung mit Kindern lernen sollte ist, die andere Seite in Ruhe zu lassen und sich selbst damit einen großen Gefallen zu tun. Meine Ex sendet mir alle 2 Jahre entweder das Jugendamt (wenn sie kein Geld hat) oder ihre Anwältin (Spitzname „Nebelkrähe“) auf den Hals um die Unterhaltshöhe anhand meines Einkommens zu prüfen. Ich habe den Kram nach zweimal ärgern an meinen Anwalt abgegeben. Er kümmert sich, ich zahle.
Zweimal im Jahr fahre ich mit meinem Sohn aus der vorg. Beziehung in den Urlaub und freue mich, kein Theater zu haben

Also lass dich nicht in so eine Kacke reinziehen was den Ex der Freundin deiner Frau betrifft. Das ist ungesund.

PS: Meine Steuererklärung lege ich nicht vor, nur Bezüge. Da hat sich die Nebelkrähe schon die Zähne ausgebissen
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Ne schöne Jroß
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Alt 15.09.2018, 08:31
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
Unterhaltspflicht ist ja geklärt soweit. Frage ist nur, warum der Unterhaltspflichtige EX 2 kein halbes Kind auf der Steuerkarte hat dafür aber der nicht unterhlaltspflichtige Ex 1 gleich 1 1/2 kinder
Ich wittere da einen schmutzigen deal you Lasten des Kindes bzw der Mutter
Ich denke nicht. (Nochmal, kein Anspruch auf besondere Themenkenntniss). Ich kenne da aufgrund meiner Arbeit dieverse äh interesannte Familienstrukturen. Das da schon mal bei der Vaterschafrt gemogelt wird ,- die Herren sich "auskaufen" wollen, diverse "klar bin ich der Vater gegen ne Spende von xxxx" Väter, auch Frauen die lieber nen Geschäftsführer als wahrscheinlichen Vater angeben wie nen Werker, gibt es alles. Vieleicht war das früher auch einfacher durchzuziehen,aber nicht 2018 bei der (schon vorhandenen) Behördenvernetzung. Und das bei den Kinderfreibeträgen gemogelt werden kann geht wenn überhaupt nur durch alle Beteildigten, und auch das ist Finanzamttechnisch sehr schwierig.

Möglich würde ich das nur ohne FA Gerichtsbeteildigung sehen. Also wenn zb rein die Familienkasse/ Sozialamt/ AA in der Verwaltung betroffen sind. Da sitzen viele Sachbearbeiter die Sachfremd sind und denen man locker nen halbes Kind "unterjubeln" kann. Aber da reden wir von (Einkommens)verhältnissen, wo son Deal irgentwie sinnlos ist.
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