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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 14.10.2006, 14:51
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Standard Trailer überführen?!

Hallo ,

ich möchte mir demnächst warscheinlich ein neues Boot kaufen.
Der Trailer hat keinen TÜV, ist aber verkehrssicher und in einem
guten Zustand.

Wie funktioniert das mit dem Überführungskennzeichen?! Muss
der Hänger TÜV haben, kann ich das Kennzeichen ohne Papiere
ausstellen lassen?

Suchfunktion hat mir nicht geholfen... ich hoffe ihr könnt das. ;)
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Gruß, Rasmus

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  #2  
Alt 14.10.2006, 15:10
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Hi,

Kurzzeitkennzeichen oder Rote Nummer von einem Händler...für beiden benötigt man keinen TÜV.
Bei der Versicherung eine Doppelkarte holen und dann zum Verkehrsamt...

Gruß Willy
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  #3  
Alt 14.10.2006, 15:16
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Zitat:
Zitat von Giligan
Hi,

Kurzzeitkennzeichen oder Rote Nummer von einem Händler...für beiden benötigt man keinen TÜV.
Bei der Versicherung eine Doppelkarte holen und dann zum Verkehrsamt...

Gruß Willy
Aber Vorsicht! Wenn ich mich recht einnere gibt es verschiedene rote Nummer. Nicht jede darf an einen Anhänger ran(Oder hat sich das mal wieder geändert?)


MFG REné
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MFG René

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  #4  
Alt 14.10.2006, 15:38
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Zitat:
Zitat von Giligan
Hi,

Kurzzeitkennzeichen oder Rote Nummer von einem Händler...für beiden benötigt man keinen TÜV.
Bei der Versicherung eine Doppelkarte holen und dann zum Verkehrsamt...

Gruß Willy
Wenn ich die Rote vom Händler habe brauche ich doch keine Doppelkarte oder Verkehrsamt mehr?
Ich fuhr mein Boot damit zum Hafen. Danach hat mir der Händler/Werkstatt dann die Ummeldung auf Grüne Nummer organisiert und den TÜV gemacht.

Auf dem LRA (bei euch wohl Verkehrsamt) hieß es, neuerdings brauche ich ein Kurzzeitkennzeichen, welches nicht mehr Rot wäre. Die Roten wären nur noch für Gewerblich und kosten richtig viel.
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  #5  
Alt 14.10.2006, 15:39
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rote Nummer sollte ohne Probleme möglich sein solange die Verkehrssicherheit gewährleistet ist (Lampen dran, keine rissigen Reifen..).

Der Händler hat nur die Pflicht die "Probefahrt" in sein Büchlein einzutragen, das Bestand der 06er Nummer für Händler ist.

EDIT: Gemäß § 2 Nr. 6 Buchst. c Pflichtversicherungsgesetz sind Anhänger, die nicht dem Zulassungsverfahren unterliegen von der Versicherungspflicht ausgenommen. Daher ist hierfür keine Doppelkarte erforderlich.
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Gruß
Benny
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  #6  
Alt 14.10.2006, 15:53
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also nur ein rotes kennzeichen besorgen?!

ich kaufe ja nicht beim händler, muss ich dann zur zulassungsstelle vor ort
oder da wo ich das boot abhole?
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Gruß, Rasmus

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  #7  
Alt 14.10.2006, 16:06
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Hi,

ein Rotes bekommst du nur vom Händler....so er dir wohlgesonnen ist.


Beim Amt gibt es die für Private nicht mehr, da muss ein Kurzzeitkennzeichen her.... mit Pers.-
Ausweis zum Amt. Nimm genug Geld mit....

Hmm...stimmt, die sind ja NICHT versicherungspflichtig....Fehler von mir.


Gruß Willy
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  #8  
Alt 14.10.2006, 16:41
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wolf b. wolf b. ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Giligan
Hmm...stimmt, die sind ja NICHT versicherungspflichtig....Fehler von mir.
Das glaube ich widerum nicht.
Fürs Rote vom wohlgesonnen Händler ist nichts zusätzlich notwendig. Das KurzzeitKZ braucht eine Deckungskarte. Sonst wäre ich ja unversichert unterwegs. Kann mich jetzt aber auch täuschen.
Das Kzkz kostet übrigens knapp unter 100€ + KZ. Gilt dann aber 1 Woche oder so. Für eine kurzzeitige Überführung also überdimensioniert.
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  #9  
Alt 14.10.2006, 16:48
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Pappschild malen, ankleben und im Falle des Falles dumm stellen. Ist wie bei der Spielbank.....ohne Einsatz keinen Gewinn....
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  #10  
Alt 14.10.2006, 16:50
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Zitat:
Zitat von wolf b.

Das glaube ich widerum nicht.
Fürs Rote vom wohlgesonnen Händler ist nichts zusätzlich notwendig. Das KurzzeitKZ braucht eine Deckungskarte. Sonst wäre ich ja unversichert unterwegs.

der Trailer ist dann, genau so als wenn du ne grüne Nummer hättest, über das Zugfahrzeug versichert. Du bekommst keine Doppelkarte für nen Hänger...
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Gruß
Benny
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  #11  
Alt 14.10.2006, 16:58
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Das Kzkz kostet übrigens knapp unter 100€ + KZ. Gilt dann aber 1 Woche oder so. Für eine kurzzeitige Überführung also überdimensioniert.
das ja wucher..

das muss ich mir nochma überlegen, da das ich lieber neuen tüv
vom eigener machen, kostet auch nich die welt und fahre mit dem
normalen grünen kennzeichen...
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Gruß, Rasmus

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  #12  
Alt 14.10.2006, 17:02
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Wucher ja, für die 100 Euro kannste lieber mit Debitel im WAP surfen..
__________________
Gruß
Benny
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  #13  
Alt 14.10.2006, 17:05
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Zitat:
Zitat von derbenny99
Wucher ja, für die 100 Euro kannste lieber mit Debitel im WAP surfen..
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Gruß, Rasmus

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  #14  
Alt 14.10.2006, 23:05
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Kurzzeitkennzeichen gelten 3Tage und kosten ca 17 Euro,da der Hänger übers Zugfahrzeug versichert ist.Habe aber schon die Erfahrung gemacht das die beim Verkehrsamt auch nict bescheid wissen und dir ein teures mit Doppelkarte verkaufen wollen.Einfach drauf bestehen das man keine extra Versicherung braucht . Ich jhabe mir jetzt schon 3 mal ein gelbes Überführungskennzeichen geholt Tschüß Klaus
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  #15  
Alt 19.10.2006, 21:18
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Hi,

habe heute ein Auto angemeldet und mal nach dem (Sport) Trailer gefragt.

In UNNA Kurzzeitkennzeichen NUR MIT DOPPELKARTE!

Gruß Willy
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  #16  
Alt 19.10.2006, 21:40
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Zitat:
Zitat von Giligan
Hi,

habe heute ein Auto angemeldet und mal nach dem (Sport) Trailer gefragt.

In UNNA Kurzzeitkennzeichen NUR MIT DOPPELKARTE!

Gruß Willy
Stimmt Willy,

und die Versicherung nimmt um die 80 Euronen dafür, was dann hinterher mit der Versicherung des Hängers/Trailers verrechnet wird. Wenn man den Trailer dann nicht versichern will, hat man halt 80 Euronen für nen KzKz bezahlt.
__________________
Viele Grüße Jörg

Urlaub 2012 * Hundefreunde
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  #17  
Alt 19.10.2006, 21:47
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aber wer braucht schon trailer???

ich leih mir lieber nen pickup
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Gruß, Rasmus

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  #18  
Alt 19.10.2006, 21:53
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Zitat:
Zitat von Schattis
und die Versicherung nimmt um die 80 Euronen dafür.........
Dafür kannste das Ding zwei Jahre versichern!

Gruß Willy
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  #19  
Alt 19.10.2006, 22:53
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ich braucht vor kurzen auch ein Kurzzeitkennzeichen,
die knapp 80 Euro sind zwar ärgerlich, aber immer noch die preiswerteste Möglichkeit einen Trailer zu benutzen, wenn man ihn nicht regulär anmelden kann
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #20  
Alt 20.10.2006, 06:46
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Rote Nummer vom Autohändler des Vertrauens ist billiger....
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #21  
Alt 20.10.2006, 07:47
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Guten Morgen,
Definitiv benötigst du für das Kurzzeitkennzeichen für einen Sportgeräteanhänger KEINE Doppelkarte, weil über Zugfahrzeug versichert. Habe es letztes Jahr mehrfach durch.

Leider haben viele der Beamten in den Zulassungsstellen keine Ahnung, vertreten dies aber konsequent....grins

Ich hatte auch mehrere Aussagen hier in Braunschweig dazu bekommen. Erst als ich dann den Chef der Zulassungsstelle angerufen und mit einem Ausdruck aus dem Internet konfrontiert habe, was alles roger !!!

Liegt wahrscheinlich daran, dass das mit den Trailern hier nicht so oft vorkommt...

Grüße, Patrick

Zitat:
Zitat von wolf b.
Zitat:
Zitat von Giligan
Hmm...stimmt, die sind ja NICHT versicherungspflichtig....Fehler von mir.
Das glaube ich widerum nicht.
Fürs Rote vom wohlgesonnen Händler ist nichts zusätzlich notwendig. Das KurzzeitKZ braucht eine Deckungskarte. Sonst wäre ich ja unversichert unterwegs. Kann mich jetzt aber auch täuschen.
Das Kzkz kostet übrigens knapp unter 100€ + KZ. Gilt dann aber 1 Woche oder so. Für eine kurzzeitige Überführung also überdimensioniert.
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  #22  
Alt 20.10.2006, 08:46
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Habe gestern eine Einzelabnahme für einen Sportgerätehänger durchführen lassen. Wie Patrick es schreibt(Kurzzeitkennzeichen ohne Doppelkarte) ist es richtig.
Mit der roten Händlernummer ist Vorsicht geboten. Der Händler der das Kennzeichen zur Überführung oder für Probefahrten benutzt, darf NICHTS transportieren. Befindet sich ein Boot auf dem Trailer, wäre das in diesem Fall ein gewerblicher Transport und so nicht zulässig. Ohne Boot kann man den Trailer mit roter Nummer beim KVA vorstellen, ohne Probleme zu bekommen.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #23  
Alt 20.10.2006, 08:53
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Zitat:
Zitat von checki
Habe gestern eine Einzelabnahme für einen Sportgerätehänger durchführen lassen. Wie Patrick es schreibt(Kurzzeitkennzeichen ohne Doppelkarte) ist es richtig.
Mit der roten Händlernummer ist Vorsicht geboten. Der Händler der das Kennzeichen zur Überführung oder für Probefahrten benutzt, darf NICHTS transportieren. Befindet sich ein Boot auf dem Trailer, wäre das in diesem Fall ein gewerblicher Transport und so nicht zulässig. Ohne Boot kann man den Trailer mit roter Nummer beim KVA vorstellen, ohne Probleme zu bekommen.

Das ist so richtig.


Ciao
Barracuda
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  #24  
Alt 20.10.2006, 09:05
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Zitat:
Zitat von checki
Habe gestern eine Einzelabnahme für einen Sportgerätehänger durchführen lassen. Wie Patrick es schreibt(Kurzzeitkennzeichen ohne Doppelkarte) ist es richtig.
Mit der roten Händlernummer ist Vorsicht geboten. Der Händler der das Kennzeichen zur Überführung oder für Probefahrten benutzt, darf NICHTS transportieren. Befindet sich ein Boot auf dem Trailer, wäre das in diesem Fall ein gewerblicher Transport und so nicht zulässig. Ohne Boot kann man den Trailer mit roter Nummer beim KVA vorstellen, ohne Probleme zu bekommen.
Jein, wenn man Boot und Trailer als Einheit erwirbt, darf man es auch mit roter Nummer transportieren, man darf ja auch einen Anhänger mit Kastenaufsatz holen, auch wenn der Kastenaufsatz demontierbar ist So ist zumindest mein Kentnissstand (Zulassungsstelle)
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #25  
Alt 20.10.2006, 09:12
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Ich habe zur Ueberfuehrung auch ein Kzkz benutzt und die Zulassungsstelle wollte eine Doppelkarte sehen.... In meinem Vertrag zur (KFZ-)Haftpflichtversicherung steht aber auch ausdruechlich drin, dass Anhaenger mitversichert sind
Der Werkstattmeister, den ich vorher nach einer Roten Nummer gefragt habe, wollte sie nicht rausruecken. Er meinte, es haette viel Aerger mit unberechtigter Nutzung gegeben und die Behoerden haetten jetzt ein Auge darauf...

Ansonsten habe ich fuer kuerzere Fahrten auch schon alles moegliche drangeschraubt, was rechteckig und flach war...
(EDIT: Das war natuerlich nur ein Witz, ich habe alle Regeln befolgt!)

Gruss
Mario
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Willst Du schnell gehen, dann geh alleine. Willst Du weit gehen, dann geh zusammen.
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