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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Beifahrer am Steuer ohne SBF Binnen
Ich will im August mit einer Charteryacht auf die Mecklenburgische Seenplatte. Ich habe einen Sportbootführerschein Binnen - als einzige an Bord. Bevor ich selbst den SBF hatte, durfte ich oft bei Bekannten selbst ans Steuer. Jetzt meine Frage: Darf ich ein anderes Crewmitglied ans Steuer lassen, das keinen Führerschein - auch keinen Charterschein - hat? Ich bleibe natürlich verantwortlicher Skipper - das ist mir schon klar. Wenn ich die einzige mit Führerschein an Bord bin, muss ich dann selbst ständig das Steuer in der Hand haben?
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#2
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Du darfst einen Rudergänger bestimmen, ja. Voraussetzung ist, dass er körperlich und geistig geignet und über 16 Jahre alt ist.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#3
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Hallo,
vor Fahrtantritt ist ein Boots-/Schiffsführer zu bestimmen. Das ist besonders wichtig, wenn mehrere mit SBF an Bord sind. Denn derjenige hat dann die absolute Verantwortung und hat die Crew anzuleiten falls nötig. Er kann auch einen Steuermann/-frau bzw. Rudergänger bestimmen. Dieser muss wie onkelrocco schon gesagt hat mindestens 16 Jahre alt sein. Gruß Timo
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Wer Rechtschreibfehler bei mir findet , der darf sie gerne mitnehmen und behalten |
#4
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Sofern die Charterfima /das Boot /das Fahrgebiet es hergibt;
Lass ein oder zwei der anderen die Einweisung /den Charterschein mitmachen - es ist auch dein Urlaub- da solltest du auch mal die Verantwortung abgeben dürfen und bei 2-3 Longdrinks auf dem Vordeck in der Sonne braten ;) Als Verantwortlicher fällt das flach. Bei Schleusungen und Anlegemanövern kannst ja parat sein und Anweisungen geben.
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten |
#5
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> es ist auch dein Urlaub- da solltest
> du auch mal die Verantwortung > abgeben dürfen und bei 2-3 > Longdrinks auf dem Vordeck in der > Sonne braten ;) Sicher? Sie hat nur einen Rudergänger bestimmt, bleibt aber (aufgrund des Scheines) die verantwortliche Schiffsführerin. Da sollten mindestens 2 der Longdrinks alkoholfrei sein. Oder hat es sich geändert und der Rudergänger hat die alleinige Verantwortung? |
#6
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Zitat:
Matthias
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#7
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Ich geh mal davon aus das es sich um ein Führerscheinpflichtiges Charterboot handelt... da kann nur ein oder mehrere Führerscheininhaber eingewiesen werden und unter diesen ist dann der Schiffsführer auszumachen....
Da er/Sie aber der/die einzige mit Führerschein ist erübrigt sich die Frage nach dem Schiffsführer. ist es ein Führerscheinfreies Boot, dann können mehrere Eigewiesen werden und der Führerschein des TO ist für die Frage nach dem Schiffsführer nicht relevant. |
#8
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Mit vor Anker liegen und schwimmen gehen ist da dann aber auch nicht. Dann wäre ja niemand mehr mit Schein an Bord.???
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Gruß Frank |
#9
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Zitat:
Matthias |
#10
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Zitat:
Da ist das Boot ja auch nicht in Fahrt sondern eben vor Anker. Wäre jetzt mal interessant, ob dann überhaupt ein SBF Inhaber an Bord sein muss. Ich tippe (ohne es zu Wissen) auf nein.
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------------- Gruß, David
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#11
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Erstmal wuerde ich bei dem Namen „Saskia“ eher auf eine Sie tippen.
Aufgrund der Frage bin ich davon ausgegangen, dass es eine fuehrerscheinpflichtige Yacht ist, habe aber den Punkt mit dem Ankern und Baden nicht verstanden. Unser Boot liegt gerade in Kroatien an einer Boje, da ist nachts sogar niemand an Bord. Und generell kann ich auch den Zusammenhang zwischen „Urlaub haben“ und „Alkohol trinken muessen“ nicht wirklich sehen. Ich kann auch ohne Alkohol einen geilen Urlaub haben, mir aber auch ausserhalb des Urlaubs ein paar Vodka-Lemon am Stueck goennen Geändert von Der_Stefan (05.07.2018 um 17:34 Uhr) |
#12
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Wo steht das der Schiffsführer an Bord sein muss (Es geht um Binnen)..Das boot ist doch vor Anker fest...
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#13
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Ich denke es geht um eine Charterjacht die in Deutschland führerscheinpflichtig ist. An der Seenplatte gibt es die Charterregelung, somit ist nach der Einweisung für diese Fahrt kein SBF erforderlich.
Demnach dürfen alle das Boot führen, die den 3 h Kurs mitgemacht haben. Aus diesen ist der Verantwortliche zu bestimmen. Da ist der Schein kein Kriterium mehr. Sinnvollerweise wird das Saskia werden. Sie darf in eigener Verantwortung den Rudergänger bestimmen. Dieser darf unter den o.g. Voraussetzungen das Boot führen. PS: @Saskia: einfach noch mal kurz zur Vorbereitung mit den Inhalten des SBF und den Knoten beschäftigen. Das Boot und das fahren ist dann eine Sache der Übung. LG
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Marcus "Freu(n)de durch Wasser" |
#14
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Um was Ihr Euch Gedanken macht... sie hat einen SBF und deswegen wird sicher kein anderer einen "Charterschein" machen. Solche Fragen stellen sich doch gar nicht und die ursprüngliche wurde mindestens 3x beantwortet.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#15
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Alter Schwede - wenn ich geahnt hätte was aus meinem (eigentlich nett/ fürsorglich gemeinten) Tipp herausgelesen wird....
@ Pianist - volle Punktzahl
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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#16
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Hallo zusammen,
gibt es Deutschland ein Gewässer, auf dem es nicht zulässig ist, eine Person ohne SBF Binnen ans Ruder zu lassen? Ich dachte da insbesondere an den Rhein. Der Schiffsführer hat natürlich den SBF. Viele Grüße, maKKo |
#17
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Nicht das ich wüsste, der Rhein ist auch nur ein Fluss wie jeder andere auch.
Die Unterschiede im Fuhrerschen dort 5 zu 15 Ps und 15 zu 20m liegen nicht an besonderen Gefahren Sonden sind eher historisch politisch. Bei jeder Änderung dort müssen sich alle beteiligten Staaten einig sein
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Gruß Jörg |
#18
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Nein aber jeder am Ruder muss min. 16 jahre alt sein
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#19
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Und alles was hier bis jetzt genannt wurde gilt auf Bundeswasserstrassen. Auf Landesgewässern kann es andere Regelungen geben. Gewässer ist eben nicht gleich Gewässer!
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Gruß Mirko |
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