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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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TÜV
Was lese ich da bei Ebay (Versteigerung eines Mund-Nebelhorns!):
Zitat:
Weiss gar nicht, was ich da zuerst machen soll! |
#2
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... Olaf ... steh drüber.....
wer auf so etwas reinfällt ist selber schuld... (und nicht hier im Forum )
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#3
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Ne, ne, nicht so schnell!
So albern das klingt, ohne Tröte bekommt man bei uns am See keinen TÜV. Das Ding ist so wichtig wie Schwimmwesten oder Feuerlöscher. Ich musste mir kopfschüttelnd auch eine kaufen. Vom Klang her wie bei der Entenjagt...
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Dominik |
#4
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..trööööööööööööööööööööööööööööt
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#5
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Am Bodensee ist alles anders, da müssen auch die Boote zum Tüv! Und wehe, die Bodengruppe ist durchgerostet oder der Querlenker angebrochen....
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#6
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TÜV hin TÜV her,
ich stand auch schon mal bei DEKRA und wollte den TÜV gemacht haben Ist halt ein geflügeltes Wort Weis der Henker wie ich das jetzt richtig benennen sollte. Fahrtüchtigkeitsuntersuchung? technische Abnahme? Geldmacherei?
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Dominik |
#7
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Hier der Wortlaut:
Artikel 14.04 Nachuntersuchung, Sonderuntersuchung, Untersuchung von Amts wegen (1) Zugelassene Fahrzeuge sind in bestimmten Zeitabständen erneut zu untersuchen (Nachuntersuchung). Die Fristen für die Nachuntersuchung betragen bei a) Fahrgastschiffen 2 Jahre b) anderen Fahrzeugen 3 Jahre. Die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen andere Fristen für die Nachuntersuchung festsetzen. (2) Nach jeder wesentlichen Veränderung oder Instandsetzung, welche die Festigkeit des Schiffskörpers, die in der Zulassungsurkunde angegebenen baulichen Merkmale oder die Stabilität beeinflusst, muss das Fahrzeug erneut untersucht werden (Sonderuntersuchung). (3) Ergeben sich Zweifel, ob ein Fahrzeug den Vorschriften entspricht, kann die zuständige Behörde von Amts wegen eine Untersuchung anordnen (Untersuchung von Amts wegen). UND NICHT ZUVIEL AM BÖOTLE BASTELN, s.o. Veränderung oder Instandsetzung (ach so nur wesentlich!) aber was ist schon wesentlich ... |
#8
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Zitat:
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#9
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Da müßte ich auch mal hin PROST
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#10
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Servus,
am Chiemsee darf man alle 5 Jahre zur HU. Es sei denn, Du hast das Boot vorher "tiefer gelegt" Ciao Grigio |
#11
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Zitat:
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#12
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Zitat:
und was genau prüfen die da? Bei uns hier oben im Norden müssen die Kutter natürlich auch von der BG abgenommen werden/sein. Aber Sportboote? Da herrscht eher reine Willkür. Ich hatte mal eine nette Unterhaltung mit den blauen Jungs. Ich hab sie gefragt, ob sie einschreiten, wenn sie sehen, dass ein offensichtlich nicht seetüchtiges Boot den Hafen verlässt. Von den drei Jungs bekam ich vier verschiedene Antworten.... Müssen also sehr eindeutig sein die Vorschriften hier! Stichworte wie (Haupt-) Untersuchung, Abgaswerte, etc. erzeugten darüber hinaus große Heiterkeit. |
#13
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Servus,
die gesetzliche Grundlage ist § 19/22 der Bayr. Schiff. Ordnung. Gebühren für TÜV-Untersuchung 1998 = DM 175,-- Geprüft wird u.a.: Bootskörper, Wohn-, Koch-, Heiz- und Sanitäreinrichtung, Motor, Ausrüstung (Seenotmittel, Lenzeinrichtung etc) Prüfungsdauer ca. 30 - 60 Min. Ciao Grigio |
#14
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Das "Schallgerät" ist einer der Prüfungspunkte. Siehe unten.
Ich muß dieses Jahr auch hin. Mal sehen, ob aus den 192,- DM inzwischen 192 Euro geworden sind... Gruß Tilo |
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