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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.02.2003, 08:56
Benutzerbild von Olaf
Olaf Olaf ist offline
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Standard TÜV

Was lese ich da bei Ebay (Versteigerung eines Mund-Nebelhorns!):
Zitat:
Genügt auch den Anforderungen des TüV bei Booten!


Weiss gar nicht, was ich da zuerst machen soll!
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Viele Grüsse,
Olaf
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  #2  
Alt 05.02.2003, 10:58
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... Olaf ... steh drüber.....

wer auf so etwas reinfällt ist selber schuld... (und nicht hier im Forum )
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #3  
Alt 05.02.2003, 11:07
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Ne, ne, nicht so schnell!

So albern das klingt, ohne Tröte bekommt man bei uns am See keinen TÜV.
Das Ding ist so wichtig wie Schwimmwesten oder Feuerlöscher.

Ich musste mir kopfschüttelnd auch eine kaufen.
Vom Klang her wie bei der Entenjagt...
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Dominik
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  #4  
Alt 05.02.2003, 11:22
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..trööööööööööööööööööööööööööööt

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sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #5  
Alt 05.02.2003, 12:17
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Am Bodensee ist alles anders, da müssen auch die Boote zum Tüv! Und wehe, die Bodengruppe ist durchgerostet oder der Querlenker angebrochen....
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Viele Grüsse,
Olaf
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  #6  
Alt 05.02.2003, 12:35
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TÜV hin TÜV her,

ich stand auch schon mal bei DEKRA und wollte den TÜV gemacht haben

Ist halt ein geflügeltes Wort

Weis der Henker wie ich das jetzt richtig benennen sollte.
Fahrtüchtigkeitsuntersuchung?
technische Abnahme?
Geldmacherei?
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Dominik
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  #7  
Alt 05.02.2003, 12:49
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Hier der Wortlaut:

Artikel 14.04
Nachuntersuchung, Sonderuntersuchung, Untersuchung von Amts wegen


(1)

Zugelassene Fahrzeuge sind in bestimmten Zeitabständen erneut zu untersuchen (Nachuntersuchung). Die Fristen für die Nachuntersuchung betragen bei
a)

Fahrgastschiffen 2 Jahre
b)

anderen Fahrzeugen 3 Jahre.

Die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen andere Fristen für die Nachuntersuchung festsetzen.
(2)

Nach jeder wesentlichen Veränderung oder Instandsetzung, welche die Festigkeit des Schiffskörpers, die in der Zulassungsurkunde angegebenen baulichen Merkmale oder die Stabilität beeinflusst, muss das Fahrzeug erneut untersucht werden (Sonderuntersuchung).
(3)

Ergeben sich Zweifel, ob ein Fahrzeug den Vorschriften entspricht, kann die zuständige Behörde von Amts wegen eine Untersuchung anordnen (Untersuchung von Amts wegen).

UND NICHT ZUVIEL AM BÖOTLE BASTELN, s.o. Veränderung oder Instandsetzung (ach so nur wesentlich!) aber was ist schon wesentlich ...
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  #8  
Alt 05.02.2003, 12:59
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Muckymu
TÜV hin TÜV her,

ich stand auch schon mal bei DEKRA und wollte den TÜV gemacht haben

Ist halt ein geflügeltes Wort

Weis der Henker wie ich das jetzt richtig benennen sollte.
Fahrtüchtigkeitsuntersuchung?
technische Abnahme?
Geldmacherei?
Das nennt man HU (Hauptuntersuchung)
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

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  #9  
Alt 05.02.2003, 14:56
VirginWood
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Da müßte ich auch mal hin PROST
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  #10  
Alt 05.02.2003, 18:22
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Grigio Grigio ist offline
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Servus,
am Chiemsee darf man alle 5 Jahre zur HU.
Es sei denn, Du hast das Boot vorher "tiefer gelegt"
Ciao
Grigio
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  #11  
Alt 06.02.2003, 07:39
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Zitat:
Zitat von tboat
....Fahrgastschiffen 2 Jahre
b)
anderen Fahrzeugen 3 Jahre.....
und Handtröten? Um die ging es nämlich....
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  #12  
Alt 06.02.2003, 07:43
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Zitat:
Zitat von Grigio
Servus,
am Chiemsee darf man alle 5 Jahre zur HU.
Es sei denn, Du hast das Boot vorher "tiefer gelegt"
Ciao
Grigio
Moin,

und was genau prüfen die da? Bei uns hier oben im Norden müssen die Kutter natürlich auch von der BG abgenommen werden/sein. Aber Sportboote? Da herrscht eher reine Willkür.

Ich hatte mal eine nette Unterhaltung mit den blauen Jungs. Ich hab sie gefragt, ob sie einschreiten, wenn sie sehen, dass ein offensichtlich nicht seetüchtiges Boot den Hafen verlässt. Von den drei Jungs bekam ich vier verschiedene Antworten....

Müssen also sehr eindeutig sein die Vorschriften hier!

Stichworte wie (Haupt-) Untersuchung, Abgaswerte, etc. erzeugten darüber hinaus große Heiterkeit.
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Olaf
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  #13  
Alt 06.02.2003, 20:59
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Grigio Grigio ist offline
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Servus,
die gesetzliche Grundlage ist § 19/22 der Bayr. Schiff. Ordnung.
Gebühren für TÜV-Untersuchung 1998 = DM 175,--
Geprüft wird u.a.: Bootskörper, Wohn-, Koch-, Heiz- und Sanitäreinrichtung, Motor, Ausrüstung (Seenotmittel, Lenzeinrichtung etc)
Prüfungsdauer ca. 30 - 60 Min.
Ciao
Grigio
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  #14  
Alt 06.02.2003, 21:39
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Das "Schallgerät" ist einer der Prüfungspunkte. Siehe unten.

Ich muß dieses Jahr auch hin. Mal sehen, ob aus den 192,- DM inzwischen 192 Euro geworden sind...

Gruß
Tilo
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