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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Berlin: Kapitän für Salonschiff gesucht!
Liebe Forumsgemeinde,
es gibt mal wieder Neuigkeiten zu berichten. Nachdem wir vor drei Jahren die FITZGERALD gekauft haben, ist sie mittlerweile die erfolgreichste Charteryacht der Stadt. Fahrtgebiet ist i.d.R. Spree und Landwehrkanal. Abfahrtsort die Rummelsburger Bucht. Schaut gerne mal auf unsere Webseite: schoeneschiffe.berlin Aktuell suchen wir nun einen festen, bzw. mehrere freie Schiffsführer (m/w). Benötigt wird nach der Reform nur der Sportbootführerschein und ein Funkzeugnis. Die FITZGERALD ist 17m lang, 5m breit und verfügt über Bug- und Heckstrahlruder. Sie lässt sich also kinderleicht manövrieren. Gebucht werden wir i.d.R. in den Nachmittags- bis Abendstunden, auch am Wochenende. Gute Bezahlung und gutes Betriebsklima werden garantiert. Interessenten sollten zuverlässig sein und ein gutes Auftreten haben (Gästekontakt). Schreibt bei Interesse einfach eine kurze Mail: info@schoeneschiffe.berlin Wir freuen uns!
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Ein Schiff ist gekommen ... |
#2
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Sehr schönes Schiff!
Wenn ich nicht so weit weg wohnen würde, käme ich sicher ins grübeln ob ich nicht nebenbei bei Euch anheuere! Was mich allerdings wundert ist, dass der Sportbootführerschein reicht. Ich dachte immer bei gewerblichem Einsatz ist ein Patent vorgeschrieben?!? Beste Grüße Mark
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Boot, Mopped, Wohnmobile ... Keine Zeit für Arbeit! www.bavarian-camper.de |
#3
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#4
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Mal von der Schleichwerbung hier ganz abgesehen... aber es ist nun mal eben unter den genannten Umständen "nur" eine Zitat:
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben |
#5
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Hallo Zusammen,
vielen Dank für Eure Kommentare. Das ist gut, dann kann ich das gleich nochmal konkretisieren: - Wir möchten keine Werbung für das Schiff machen. Das wäre wohl auch das falsche Forum. Ich bin hier seit 2006 angemeldet und beglücke die Forumsgemeinde von Zeit zu Zeit mit diversen Themen. Nachdem unser fest angestellter Schiffsführer sehr kurzfristig leider gesundheitlich ausfällt, war es eine spontane Eingabe, dass es hier im Forum viele erfahrene Bootsleute gibt, die eventuell eine Nebenbeschäftigung mit ihrem Hobby verbinden wollen. Auf Neu-Deutsch sagt man wohl win-win. - Sollte der Admin das Gefühl haben, es werden die Forumsregeln nicht eingehalten, wird er das bestimmt entsprechend behandeln. - der Sportboot-Führerschein Binnen reicht in der Tat aus, da es sich bei dem Schiff um ein Sportboot handelt und nicht um ein Fahrgastschiff. Damit fällt es nicht unter die Patentverordnung. Ich habe vor drei Jahren noch das E-Patent (Sportschifferpatent) gemacht, nach der Reform kann man jedoch auch mit dem SBF Binnen jedes Sportboot bis 20m fahren. Egal ob es eine gewerbliche Fahrt ist oder privat. Herzliche Grüße von der Spree!
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Ein Schiff ist gekommen ...
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#6
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Der Schiffsführer ist aber nicht der Charterer, denn er soll ja für seine Tätigkeit bezahlt werden. Das man das Schiff leer mit einem SBF Binnen fahren kann ist klar, denn das würde ja von <15m auf < 20 m geändert.
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#7
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Moin,
wunderschönes Schiff und eine sehr verlockende Aufgabe! Allerdings wundere ich mich auch über eure Aussage, ein SBF-Binnen würde für den Schiffsführer ausreichen? Das Gesetz sagt hierzu: (Anhang XI zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung Besatzungsvorschriften) § 3.02 Mitglieder der Besatzung, Befähigung 1. Mitglieder der Besatzung können sein: Decksmann, Schiffsjunge, Matrose, Matrosen-Motorwart, Bootsmann, Steuermann, Schiffsführer, Maschinist, Fährjunge, Fährgehilfe, Fährführer. 2. Die Mitglieder der Besatzung müssen folgende Voraussetzungen für die Befähigung erfüllen: {...} g) beim Schiffsführer das nach der Binnenschifferpatentverordnung erforderliche Patent; Habt Ihr ggf. eine Quelle, aus der sich Eure anderslautende Einschätzung bestätigen lässt? LG Duke |
#8
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
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dank für die Aufklärung, die ich aber immer noch nicht nachvollziehen kann (will aber auch nicht den Thread stören), denn: - die Sportbootführerscheinverordnung - SpFV regelt deutlich: § 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind {...} 3. Sportboote: nicht gewerbsmäßig, für Sport- oder Erholungszwecke verwendete Fahrzeuge, einschließlich Wassermotorräder, ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur mit einem Segel von höchstens 6 Quadratmeter Fläche fortbewegt werden. - und ebenso deutlich m.E. das Äquivalent in der Binnenschiffsuntersuchungsordnung - BinSchUO: § 4a Beförderung von Fahrgästen (1) Die entgeltliche oder sonstige geschäfts- oder erwerbsmäßige Beförderung von Personen (Fahrgäste) darf nur mit 1. einem Fahrgastschiff im Sinne des Anhangs II § 1.01 Nummer 18 oder 18a, 2. einer Fähre im Sinne des Anhangs X § 1.01 Nummer 1, 3. einer Barkasse im Sinne des Anhangs X § 5.01, 4. einem kleinen Fahrgastschiff im Sinne des Anhangs X § 7.01 erfolgen. Das Fahrzeug muss nach § 5 zugelassen sein. Gut jedenfalls schon mal, das Du ein Befähigungszeugnis hast, aber ich wäre da mit weiteren Schiffsführern vorsichtig... LG Duke
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Die Eintragung eures schönen Schiffes als Sportboot möchte ich nicht in Frage stellen, ich kenne sogar - deutlich größere - ehemalige Minensuchboote der Marine, welche eine Zulassung als Sportboot haben. Also habe ich mir einmal das Bundesgesetzblatt Nr. 25, vom 09.05.2017 abgeschaut, dort geht es u.a. um "Die zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich". Dort heißt es nach wie vor unter §2 Begriffsbestimmungen "3. Sportboote: nicht gewerbsmäßig, für Sport- und Erholungszwecke verwendete Fahrzeuge". Ein aktuelleres Reformpapier als diese Verordnung habe ich nirgends finden können. Wenn ihr eurer Schiff mit einem Skipper inkl. verchartet, dann ist das doch ein Gewerbe und ein gewerblich genutztes Sportboot darf ich mit dem SBF Binnen nicht führen. Eine Leerfahrt, ja O.K., aber mit zahlenden Gästen an Bord? Das wage ich zu bezweifeln, dass da neuerdings der normale SBF Binnen ausreichend für wäre. Kannst du eine Gesetzesquelle für deine Aussage nennen? Gruß, Ralf |
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Vielen Dank für die kritischen Anmerkungen. Das Thema ist sehr komplex und erhitzt seit mittlerweile mehr als 5 Jahren nicht nur die betroffenen Gemüter unserer Berliner Kollegen, sondern auch das BMVI und die zuständigen EU-Behörden.
Vom Grundsatz habt Ihr durchaus recht, aber wo es Regeln gibt, gibt es auch Ausnahmen: http://www.bunte-flotte.de/images/fl...lotte-mail.pdf Wir fallen hier in Berlin unter die Übergangsregelung, die uns bis zum Inkrafttreten der novellierten Verordnung erst einmal den Weiterbetrieb erlaubt. Danach wird es Übergangsfristen geben, die auch den weiteren Betrieb (vermutlich für 15 Jahre) ermöglichen. Ich hoffe hiermit zur Klärung beigetragen zu haben. Grüße von der Spree!
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Ein Schiff ist gekommen ... Geändert von Mallorca (30.04.2018 um 16:32 Uhr) |
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Ach ja, noch ergänzt: Die Dichte an Polizeibooten im Berliner Regierungsviertel ist nicht unerheblich. Im Rahmen aller möglichen Geschehnisse sind wir natürlich in den letzten 3 Jahren auch vielzählige Male von den freundlichen Damen und Herren kontrolliert worden. Mit und ohne Gäste an Bord. Ergebnis immer das Gleiche: Gute Fahrt!
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Ein Schiff ist gekommen ...
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#15
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Jetzt weis ich wieder warum ich aufs Motorboot fahren gekommen bin! Ist wie bei der Bahn! Grundsätzlich ist es so, außer es ist anders
Lg Peter
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#16
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Lieber masti,
Bewerbungen gerne per Mail ;o) Die ersten Anfragen liegen vor. Es scheint also für einige Forumsmitglieder durchaus interessant zu sein. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind erklärt. Ergänzungen neben der Kurzform des Flyers gibt es auch unter www.bunte-flotte.de Ich wünsche Euch allen noch einen sonnigen 1. Mai ...
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Ein Schiff ist gekommen ... |
#17
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Ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, "das ist auch in einhundert Beiträgen noch nicht geklärt".
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Alles gut und schön nur warum muss man da jetzt so hinhacken? Sie werden schon wissen was Sie tun und wenn nicht werden Sie zur Verantwortung gezogen, nicht wir! Also warum der Groll?
Lg Peter |
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PS : Und ehe ich hier im Booteforum gratis um qualifizierte Mitarbeiter betteln würde , kann ich als Geschäftsführer/Inhaber eines mittelständigen Unternehmens versichern , würde ich mich zutiefts vor mir selbst schämen.
__________________ Na ja, die feine Englische ist das aber auch nicht Lg Peter |
#20
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Moin Freunde der Sonne,
worum ging es hier noch grade? Ach ja... Zitat:
Also, bei Interesse schreibt ihn bitte direkt an. Kein Interesse? Dann geht das Boot polieren, die Saison steht vor der Tür! Die nächsten Laberbeiträge werden kommentarlos gelöscht. Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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#21
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Danke an den Moderator für das Entfernen der unsachlichen Beiträge.
Nochmal zu unserer Intention: Wir haben ganz einfach überlegt, wo wir Freunde des Bootssports treffen und sind auf das Forum gekommen. Selbstverständlich melden wir unsere Mitarbeiter korrekt bei Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft an. Die Basis unserer Tätigkeit ist hier in Berlin durch eine Übergangsregelung vollkommen legitim (Details unter www.bunte-flotte.de). Details zur Vergütung diskutieren wir natürlich nicht in einem öffentlichen Forum. Wir freuen uns sehr auf Eure Anfragen! Grüße von der Spree!
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Ein Schiff ist gekommen ... Geändert von Mallorca (30.04.2018 um 18:28 Uhr) |
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