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Umfrageergebnis anzeigen: Ist das ein fest eingebautes Funkgerät?
Ja 4 20,00%
Nein 15 75,00%
Kein Plan 1 5,00%
Teilnehmer: 20. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1  
Alt 28.03.2018, 23:02
Benutzerbild von lalao0
lalao0 lalao0 ist offline
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6.361 Danke in 2.470 Beiträgen
Standard Wann gilt Funk als fest eingebaut

Eine, wie wir Franken/ Bayern sagen, hinterfozige Frage:

Man nehme ein Handfunkgerät und verbinde Dieses mittels einer Halterung fest mit dem Boot (z.B. mit einem Lochband und Schrauben). Ist es dann im Sinne der Verordnung ein fest eingebautes Funkgerät?

Hintergrund der Frage: Das Boot wird auch von Familienmitgliedern ohne Funkschein genutzt. 4 Schrauben lösen geht schneller als ein standart fest eingebautes Funkgerät zu entfernen. Da müßte ja auch die Antenne weg, damit gar nicht erst jemand auf dumme Gedanken kommt.
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
Hier geht´s zum Blog
http://wavuvi.over-blog.com/
Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro

Geändert von lalao0 (28.03.2018 um 23:11 Uhr)
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  #2  
Alt 29.03.2018, 00:10
Benutzerbild von Jörg L.
Jörg L. Jörg L. ist offline
Admiral
 
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2.300 Danke in 1.470 Beiträgen
Standard

Moin,

in der Regel wird bei einem Handfunkgerät sogar eine Halterung mitgeliefert. Trotzdem bleibt es ein Handfunkgerät.

Jörg
__________________
Langsam werde ich alt:
Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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  #3  
Alt 29.03.2018, 05:40
Bastian81 Bastian81 ist offline
Lieutenant
 
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90 Danke in 59 Beiträgen
Standard

Das sehe ich leider auch so wie Jörg, du kannst das Handfunkgerät mit externer Antenne und Mikro ausstatten und es im Boot fixieren. Aber es ist und bleibt ein als Handfunkgerät in Vertrieb gebrachtes Gerät.
Du könntest dir überlegen, einen Koffer mit einem Funkgerät zu bauen, welches für den Festeinbau vorgesehen ist. Dann brauchst du nur noch Strom über eine 12V-Steckdose und eine Antenne die man abnehmen kann.

Es bleibt aber noch ein anderes Problem, wobei das wohl ehr theoretischer Natur ist - wenn du eine Frequenzzuteilung hast, muss du auch Funken können. Dass heißt du müsstest dich theoretisch jedesmal bei der Bundesnetzagentur an und abmelden.
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  #4  
Alt 29.03.2018, 06:22
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Eine, wie wir Franken/ Bayern sagen, hinterfozige Frage:

Man nehme ein Handfunkgerät und verbinde Dieses mittels einer Halterung fest mit dem Boot (z.B. mit einem Lochband und Schrauben). Ist es dann im Sinne der Verordnung ein fest eingebautes Funkgerät?

Hintergrund der Frage: Das Boot wird auch von Familienmitgliedern ohne Funkschein genutzt. 4 Schrauben lösen geht schneller als ein standart fest eingebautes Funkgerät zu entfernen. Da müßte ja auch die Antenne weg, damit gar nicht erst jemand auf dumme Gedanken kommt.
Also da würde ich die Frag in ein Schreiben an die Wasserschutzpolizei in Bruchsal stellen und wenn die das Bejahen würde ich mir dies an Bord legen...

mein erstes Boot hatte Jahre lang ne Antenne bevor ich ein Funkgerät darauf verbaut habe.

ich hab mein Funkgerät unter dem Armaturenbrett verbaut (also kein Loch irgendwo Reingeschnitten..... 2 schrauben auf von der Halterung und Antenne und Spannungsversorgung weg schon ist es ausgebaut.... schätze ich brauch 2 Minuten.
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  #5  
Alt 29.03.2018, 06:35
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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wenn Fahrtgebiet BRD gilt Handfunkgerät eh nicht alleine.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #6  
Alt 29.03.2018, 06:36
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
wenn Fahrtgebiet BRD gilt Handfunkgerät eh nicht alleine.
stimmt nicht.... Handfunkgeräte kann man mittlerweile auch alleine auf See benutzen... ein Festeinbaugerät ist keine Pflicht mehr.

allerdings war dies ja auch nicht die Frage von Hartwig
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  #7  
Alt 29.03.2018, 07:38
Benutzerbild von Oceandrive
Oceandrive Oceandrive ist offline
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Entscheidend dürfte wohl sein wie das Gerät in Deutschland zugelassen ist.
Diese Einstufung wird sich durch das Festtackern nicht ändern, weil es die Grundsätzliche Funktionsweise des Gerätes nicht ändert.
__________________
Gruß Ralf

Schlechte Laune ist keine Option
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  #8  
Alt 29.03.2018, 08:14
heliusdh heliusdh ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
stimmt nicht.... Handfunkgeräte kann man mittlerweile auch alleine auf See benutzen... ein Festeinbaugerät ist keine Pflicht mehr.

allerdings war dies ja auch nicht die Frage von Hartwig

Mein aktueller Stand ist, das es als Zweitgerät genutzt werden darf, aber ein Festeingebautes vorhanden sein muss.
Wann soll sich das geändert haben?
__________________
Gruß
Fabian
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  #9  
Alt 29.03.2018, 08:15
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von heliusdh Beitrag anzeigen
Mein aktueller Stand ist, das es als Zweitgerät genutzt werden darf, aber ein Festeingebautes vorhanden sein muss.
Wann soll sich das geändert haben?
bitte für die Frage nen eigenen Thröth aufmachen.
darum geht es hier nicht.
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  #10  
Alt 29.03.2018, 09:00
iXware iXware ist offline
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Das Problem deiner Idee ist, daß Du ein Handfunkgerät alleine nicht zugelassen bekommen wirst... Du muß ja die Zulassungsnummer des Gerätes bei der Beantragung der Frequenzzuteilung angeben. Da aber Handfunkgeräte auf Sportbooten nicht zugelassen sind und Du scheinbar kein anderes Gerät anmelden möchtest wirst Du wahrscheinlich keine Frequenzzuteilung bekommen.
Binnen würde ich vielleicht nur ne kleine Stummelantenne (15cm) montieren, dann fällt nicht gleich auf, daß Funk an Board sein müßte. Dann kannst Du wenn jemand ohne Funkschein das Boot benutzt das Gerät einfach ausbauen, oder unbenutzbar machen (stromversorgung entfernen, Sprechgarnitung abbauen und eventuell ne verschließbare Abdeckung über das Gerät, so daß es nicht mal zu sehen ist.)

jetzt noch etwas mehr Spekulation:
irgendwo hab ich mal gelesen, daß es angeblich ausreichen soll, wenn das Funkgerät mit Boardmitteln nicht in Betrieb genommen werden kann... sprich strom weg, und Sprechgarnitur weg... aber ich hab das noch nicht weiter verfolgt. das könnte man ja mal bei der WSP oder durch lesen der Durchführungsverordnungen der Gesetze genauer erforschen.
__________________
MfG, Frank.
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  #11  
Alt 29.03.2018, 09:03
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
Das Problem deiner Idee ist, daß Du ein Handfunkgerät alleine nicht zugelassen bekommen wirst... Du muß ja die Zulassungsnummer des Gerätes bei der Beantragung der Frequenzzuteilung angeben. Da aber Handfunkgeräte auf Sportbooten nicht zugelassen sind und Du scheinbar kein anderes Gerät anmelden möchtest wirst Du wahrscheinlich keine Frequenzzuteilung bekommen.
Binnen würde ich vielleicht nur ne kleine Stummelantenne (15cm) montieren, dann fällt nicht gleich auf, daß Funk an Board sein müßte. Dann kannst Du wenn jemand ohne Funkschein das Boot benutzt das Gerät einfach ausbauen, oder unbenutzbar machen (stromversorgung entfernen, Sprechgarnitung abbauen und eventuell ne verschließbare Abdeckung über das Gerät, so daß es nicht mal zu sehen ist.)

jetzt noch etwas mehr Spekulation:
irgendwo hab ich mal gelesen, daß es angeblich ausreichen soll, wenn das Funkgerät mit Boardmitteln nicht in Betrieb genommen werden kann... sprich strom weg, und Sprechgarnitur weg... aber ich hab das noch nicht weiter verfolgt. das könnte man ja mal bei der WSP oder durch lesen der Durchführungsverordnungen der Gesetze genauer erforschen.
Die Zulassungsnummer wird nicht mehr abgefragt (wann hast du den das letzte Funkgerät zugelassen?)

https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=8
Wo im Formular willst du die Zulassungsnummer eintragen ?
Handfunkgeräte sind auf Sportbooten zugelassen... auch Binnen (nur in Deutschland Binnen nicht)

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  #12  
Alt 29.03.2018, 09:08
iXware iXware ist offline
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Zitat:
Zitat von heliusdh Beitrag anzeigen
Mein aktueller Stand ist, das es als Zweitgerät genutzt werden darf, aber ein Festeingebautes vorhanden sein muss.
Wann soll sich das geändert haben?
aber nur wenn dein Boot größer als 20m ist.. auf Kleinfahrzeugen ist die Benutzung des Verkehrskreises "Funk an Board" nicht zulässig...
__________________
MfG, Frank.
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  #13  
Alt 29.03.2018, 09:11
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
aber nur wenn dein Boot größer als 20m ist.. auf Kleinfahrzeugen ist die Benutzung des Verkehrskreises "Funk an Board" nicht zulässig...
du bist im falschen Fahrgebiet...
zudem wäre das fest verbaute Handfunkgerät dann eine Feste Schiffsfunkstelle

und hier geht es nur um diese Frage...
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  #14  
Alt 29.03.2018, 09:17
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die Zulassungsnummer wird nicht mehr abgefragt (wann hast du den das letzte Funkgerät zugelassen?)
noch gar nicht... hab erst vor 2 Wochen meinen UBI gemacht... das werde ich aber noch in diesem Jahr machen. Danke für den Hinweis.
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MfG, Frank.
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  #15  
Alt 29.03.2018, 09:53
RING18 RING18 ist offline
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Hartwig, Handfunke bleibt Handfunke, selbst wenn du sie einlaminierst.
Da wird die Polizei auch nicht mit sich diskutieren lassen.

Diese schwachsinnigen Vorschriften sind der Grund warum ich keinen Funk habe.

Ich würde es wenn dann so machen das ich ein festes Gerät mobil mache und die Antenne ist ja schnell abgebaut.
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  #16  
Alt 29.03.2018, 10:01
Benutzerbild von T-Technik
T-Technik T-Technik ist offline
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Hallo Hartwig,

ich würde diese Frage besser direkt an die Bundesnetzagentur stellen
und die Antwort schriftlich zukommen lassen .

Dann hast Du was sicheres in der Hand oder an Bord .

Die WSP Beamten kennen sich auch nicht immer richtig in tieferen Gebieten aus .
Wie denn auch, bei der Vielfalt, laufend Ergänzungen u. Änderungen .

Die erlaubte Benutzung kann auch an Zulassungsbedingungen der Geräte
selbst geknüpft sein .

So erinnere ich mich noch an die CB-Funk-Zeit, wo z.B. Handgeräte
nicht stationär betrieben werden durften .
D.h. mit Anschluß einer externen Antenne, folglich mehr Gewinn
oder selten auch kein Netzteil, da durch 1-2 Volt mehr auch höhere Leistung .


Ähnliche u. bestimmt auch andere Gründe könnte es auch hier geben .


Ich würde sicher gehen, daher mein Tip .


Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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Alt 29.03.2018, 11:07
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Zitat:
Zitat von Oceandrive Beitrag anzeigen
Entscheidend dürfte wohl sein wie das Gerät in Deutschland zugelassen ist.
Diese Einstufung wird sich durch das Festtackern nicht ändern, weil es die Grundsätzliche Funktionsweise des Gerätes nicht ändert.
Damit ist doch eigentlich schon alles gesagt!

Ergänzen kann man nur noch, dass es nicht nur für D. gilt, sondern für die gesamte EU.

Will man ein Funkgerät in den Verkauf, bringen muss der Hersteller eine EU-Konformitätserklärung beantragen.

In den Europäischen Richtlinien zum Beantragen von Konformitätserklärungen wird dem Hersteller genau vorgeschrieben was er dafür einreichen muss.

Unter anderem muss er die Bauart und den Verwendungszweck angeben.

Die Bauart ist z.B. "tragbar" oder "festeinbau".


Wird die Konformitätserklärung dann erteilt, ändert (wie schon geschrieben) auch das Einlaminieren nichts an der ursprünglichen Bauart.


Eigentlich ganz einfach

Gruß

Rüdiger
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  #18  
Alt 29.03.2018, 11:26
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Flieger Flieger ist offline
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Mein Funkgerät (M-Tech500) ist mit dem mitgelieferten Bügel fest eingebaut.
Fährt mein Sohn alleine (kein UBI), werden die beiden Klemmschrauben gelöst, Gerät entfernt, Antenne und Spannungsversorgung abgesteckt, die Antenne gelegt und er fährt los.
Die Rechtmäßigkeit wurde mir von einer netten Dame der Netzagentur in Hamburg und von der WSP bestätigt.
In den letzten 5 Jahren gab es keine Probleme mit dieser Vorgehensweise.

Manche der getätigten Äußerungen sind reines Wunschdenken von irgendwelchen Paragraphen Reitern.
Bei machen Sachen sollte man einfach die Kirche im Dorf lassen
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #19  
Alt 29.03.2018, 11:52
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
Mein Funkgerät (M-Tech500) ist mit dem mitgelieferten Bügel fest eingebaut.
Fährt mein Sohn alleine (kein UBI), werden die beiden Klemmschrauben gelöst, Gerät entfernt, Antenne und Spannungsversorgung abgesteckt, die Antenne gelegt und er fährt los.
Die Rechtmäßigkeit wurde mir von einer netten Dame der Netzagentur in Hamburg und von der WSP bestätigt.
In den letzten 5 Jahren gab es keine Probleme mit dieser Vorgehensweise.

Manche der getätigten Äußerungen sind reines Wunschdenken von irgendwelchen Paragraphen Reitern.
Bei machen Sachen sollte man einfach die Kirche im Dorf lassen
genauso würde ich es auch machen (bei mir fährt kein anderer mein Boot)
nur die Antenne legen.... halte ich für unnötig.
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  #20  
Alt 29.03.2018, 12:00
Holgi HH Holgi HH ist offline
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Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
Das Problem deiner Idee ist, daß Du ein Handfunkgerät alleine nicht zugelassen bekommen wirst... Du muß ja die Zulassungsnummer des Gerätes bei der Beantragung der Frequenzzuteilung angeben. Da aber Handfunkgeräte auf Sportbooten nicht zugelassen sind und Du scheinbar kein anderes Gerät anmelden möchtest wirst Du wahrscheinlich keine Frequenzzuteilung bekommen...
Moin,
Volker hat es schon angebracht ("Handfunkgeräte sind auf Sportbooten zugelassen..."),nur als Ergänzung:

ich habe eine Handfunke bei der Bundesnetzagentur ohne Angabe der Zulassungsnummer angemeldet.
Ich zitiere mal einige Passagen aus der ZUTEILUNGSURKUNDE:

Zuteilungsnehmer:Holger XXXX
Name des Schiffes:HH-AF XXX
RufzeichenK 9031
Art der Funkanlage:1 VHF portable
Frequenzbereich:156-174 MHz
__________________
Gruß
Holger

Geändert von Holgi HH (29.03.2018 um 12:17 Uhr)
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  #21  
Alt 29.03.2018, 12:01
RING18 RING18 ist offline
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Vielleicht machen wir uns auch zu viel Kopf.

Ein Bekannter hat ein Boot gekauft mit Funk. Er hat nur den SBF.
Ich habe ihm gesagt das er den Funk ausbauen muss oder den Schein machen.

Antwort: Warum sollte ich, ich funke ja nicht.

So fährt er seit 4 Jahren rum und es hat nie jemanden interessiert
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  #22  
Alt 29.03.2018, 12:44
Benutzerbild von Obereiderpirat
Obereiderpirat Obereiderpirat ist offline
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es ist doch ganz einfach: Funke an Bord (egal ob festeingebaut oder Mobil, funktionstüchtig oder nicht) - Funkzeugnis erforderlich; keine Funke an Bord - kein Funkzeugnis erforderlich. Dazwischen gibt es nichts.

Gruß Uwe

Geändert von Obereiderpirat (29.03.2018 um 13:59 Uhr)
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  #23  
Alt 29.03.2018, 13:01
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von RING18 Beitrag anzeigen
Vielleicht machen wir uns auch zu viel Kopf. ...
Schon möglich, aber dann im Fall der Fälle wie ein Mann nehmen und nicht rumjammern

Zitat:
Zitat von RING18 Beitrag anzeigen
... Antwort: Warum sollte ich, ich funke ja nicht. ...
Darauf kommt es aber auch nicht an.
Im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk Regionaler Teil Deutschland 2017 steht bei Kleinfahrzeuge zur Funkbenutzungspflicht: Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit einen UKW-Sprechfunkgerät ausgerüstet haben, Sende- und Empfangsbereitschaft im Verkehrskreis Schiff-Schiff.

Zitat:
Zitat von RING18 Beitrag anzeigen
... So fährt er seit 4 Jahren rum und es hat nie jemanden interessiert
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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  #24  
Alt 29.03.2018, 13:09
turbolix turbolix ist offline
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645 Danke in 174 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
Mein Funkgerät (M-Tech500) ist mit dem mitgelieferten Bügel fest eingebaut.
Fährt mein Sohn alleine (kein UBI), werden die beiden Klemmschrauben gelöst, Gerät entfernt, Antenne und Spannungsversorgung abgesteckt, die Antenne gelegt und er fährt los.
Die Rechtmäßigkeit wurde mir von einer netten Dame der Netzagentur in Hamburg und von der WSP bestätigt.
In den letzten 5 Jahren gab es keine Probleme mit dieser Vorgehensweise.

Manche der getätigten Äußerungen sind reines Wunschdenken von irgendwelchen Paragraphen Reitern.
Bei machen Sachen sollte man einfach die Kirche im Dorf lassen
Eine Frage: Wurde dir dieses schriftlich oder nur mündlich bestätigt von der Netzagentur und der WSP?
Bei einer mündlichen Bestätigung hast du nicht wirklch etwas in der Hand meiner Meinung nach.

Es greift im Notfall aber dann auch der Spruch: "Not kennt kein Gebot" wenn man man eine Handfunke hat und diese dann auch benutzt nach meiner persönlichen Ansicht.
__________________
VG Peter

Skipper mach langsam wir haben es eilig.
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  #25  
Alt 29.03.2018, 13:28
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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9.920 Danke in 4.822 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von turbolix Beitrag anzeigen
... Es greift im Notfall aber dann auch der Spruch: "Not kennt kein Gebot" wenn man man eine Handfunke hat und diese dann auch benutzt nach meiner persönlichen Ansicht.
Wenn man eine Handfunke hat und die in einen wirklichen Notfall nicht benutzt ist man m.E. ganz schön blöd.
Doch auch "der Spruch" schützt dann sicher nicht vor Konsequenzen, ggf. könnte sogar Vorsatz unterstellt werden.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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