boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Reisen > Deutschland



Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 181Nächste Seite - Ergebnis 101 bis 125 von 181
 
Themen-Optionen
  #76  
Alt 31.03.2018, 20:31
Benutzerbild von Fun_Sailor
Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 07.05.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 2.024
1.395 Danke in 744 Beiträgen
Standard

Zitat aus dem Merkblatt des WSA Berlin (siehe wsv.de, wurde oben im thread erwähnt):

"Ein Hausboot ist nach der Definition des §1.01 Nr. 11 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) eine „schwimmende Anlage“, welche in der Regel nicht zur Fortbewegung bestimmt ist."
__________________
Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
Mit Zitat antworten top
  #77  
Alt 01.04.2018, 08:51
Benutzerbild von Balu2000
Balu2000 Balu2000 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.10.2007
Ort: Lübz
Beiträge: 2.110
Boot: Revel Craft
Rufzeichen oder MMSI: "Hallo"
2.636 Danke in 1.469 Beiträgen
Standard

Daß Hausboote als Bauliche Anlagen eingestuft werden können, sollte jedem Eigner eines solchen eigentlich bekannt sein. Vorrausgesetzt, er hat sich über seinen Plan ausgiebig informiert: Siehe hier: http://www.bau-rat.de/index.php/bauliche-anlagen.html
Auch der Vergleich mit einer Feldküche (hier Imbisswagen) ist nicht aus der Luft gegriffen.
Wichtig wäre auch die Frage, ob es einen Bauantrag für den Steg gab und welche Nutzungsart des Steges beim Bauantrag angegeben wurde. Ein genemigter Badesteg berechtigt nicht immer automatisch zum Dauerliegen eines Bootes.
__________________
MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #78  
Alt 01.04.2018, 09:09
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.607
23.339 Danke in 9.108 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fun_Sailor Beitrag anzeigen
Zitat aus dem Merkblatt des WSA Berlin (siehe wsv.de, wurde oben im thread erwähnt):

"Ein Hausboot ist nach der Definition des §1.01 Nr. 11 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) eine „schwimmende Anlage“, welche in der Regel nicht zur Fortbewegung bestimmt ist."
"welche in der Regel nicht zur Fortbewegung bestimmt ist"

Also tausende von Motorbooten, auch wenn sie nicht wie schwimmende Gartenlauben aussehen..
Mit Zitat antworten top
  #79  
Alt 01.04.2018, 09:27
Benutzerbild von Balu2000
Balu2000 Balu2000 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.10.2007
Ort: Lübz
Beiträge: 2.110
Boot: Revel Craft
Rufzeichen oder MMSI: "Hallo"
2.636 Danke in 1.469 Beiträgen
Standard

In der Urteilsbegründung geht es einzig darum, daß das Boot nicht in diesem Uferbereich aus landschaftlichen Gründen auf längere Dauer liegen soll. Dafür ist diesr uferbereich nicht vorgesehen. Nur weil mein Grundstück bis an den See reicht, kann ich nicht ein Boot in dieser Größe dort fest liegen lassen.
Es geht hier um eine wasserrechtliche Angelegenheit.
Im Eingangspost wurde darauf hingewiesen, man solle sich beide PDF`s durchlesen.
Wurde der Bau eines Steges zur Nutzung als Bootsanleger in diesem Uferbereich beantragt und genemigt oder nicht? Befinden sich ähnliche Anlagen in unmittelbarer Nähe oder ist dieser Uferbereich zur Bebaung nicht vorgesehen?
Das sind die eigentlichen Fragen!!!
__________________
MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #80  
Alt 01.04.2018, 09:36
Benutzerbild von djrg
djrg djrg ist offline
Commander
 
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Berlin
Beiträge: 255
Boot: Maxum 1702 xc Neptun 28 Tornado 6.8 150 HP, Hausboot
60 Danke in 38 Beiträgen
djrg eine Nachricht über ICQ schicken
Standard liegen länger als 3 stunden!!! das betrifft alle!!

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Die wären doch am wenigsten betroffen, da dauernd unterwegs.
es geht hier um das liegen länger als 3 Stunden ist nach seiner Definition ortsfest.
und es betrifft auch die Linsenyachten!
Mit Zitat antworten top
  #81  
Alt 01.04.2018, 09:39
Benutzerbild von djrg
djrg djrg ist offline
Commander
 
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Berlin
Beiträge: 255
Boot: Maxum 1702 xc Neptun 28 Tornado 6.8 150 HP, Hausboot
60 Danke in 38 Beiträgen
djrg eine Nachricht über ICQ schicken
Standard es geht hier nicht um Wasser bauliche Anlagen!

Zitat:
Zitat von Fun_Sailor Beitrag anzeigen
Zitat aus dem Merkblatt des WSA Berlin (siehe wsv.de, wurde oben im thread erwähnt):

"Ein Hausboot ist nach der Definition des §1.01 Nr. 11 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) eine „schwimmende Anlage“, welche in der Regel nicht zur Fortbewegung bestimmt ist."
wir sprechen hier nicht von Floating Hauses sondern von Sportbooten nach der EU Binnen Schifffahrtsrichtlinie quasi das gesetzt für Europa!
Mit Zitat antworten top
  #82  
Alt 01.04.2018, 09:41
Benutzerbild von djrg
djrg djrg ist offline
Commander
 
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Berlin
Beiträge: 255
Boot: Maxum 1702 xc Neptun 28 Tornado 6.8 150 HP, Hausboot
60 Danke in 38 Beiträgen
djrg eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
Daß Hausboote als Bauliche Anlagen eingestuft werden können, sollte jedem Eigner eines solchen eigentlich bekannt sein. Vorrausgesetzt, er hat sich über seinen Plan ausgiebig informiert: Siehe hier: http://www.bau-rat.de/index.php/bauliche-anlagen.html
Auch der Vergleich mit einer Feldküche (hier Imbisswagen) ist nicht aus der Luft gegriffen.
Wichtig wäre auch die Frage, ob es einen Bauantrag für den Steg gab und welche Nutzungsart des Steges beim Bauantrag angegeben wurde. Ein genemigter Badesteg berechtigt nicht immer automatisch zum Dauerliegen eines Bootes.
Steg ist genehmigt für Wasserfahrzeuge genau das was die EU Richtlinie Besagt das ist dann auch die Bauliche anlage aber nicht das boot
Mit Zitat antworten top
  #83  
Alt 01.04.2018, 09:44
Saeldric Saeldric ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 06.12.2016
Ort: Berlin
Beiträge: 2.361
Boot: Marco 860 AK
2.762 Danke in 1.412 Beiträgen
Standard

Nein. Ein Motorboot ist in der Regel zur Fortbewegung bestimmt. Das viele, Du schreibst tausende, Eigner ihr Motorboot nicht zur Fortbewegung nutzen ist eben nicht die Regel. Das grundsätzliche Problem sehe ich in den nicht rechtsverbindlich definierten Bezeichnungen. Was ist denn ein Hausboot, bzw. wann ist ein Boot ein Hausboot? Ist alles was schwimmt per se ein Boot?
__________________
Gruß Mirko
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #84  
Alt 01.04.2018, 09:45
Benutzerbild von djrg
djrg djrg ist offline
Commander
 
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Berlin
Beiträge: 255
Boot: Maxum 1702 xc Neptun 28 Tornado 6.8 150 HP, Hausboot
60 Danke in 38 Beiträgen
djrg eine Nachricht über ICQ schicken
Standard gegebenheit

Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
In der Urteilsbegründung geht es einzig darum, daß das Boot nicht in diesem Uferbereich aus landschaftlichen Gründen auf längere Dauer liegen soll. Dafür ist diesr uferbereich nicht vorgesehen. Nur weil mein Grundstück bis an den See reicht, kann ich nicht ein Boot in dieser Größe dort fest liegen lassen.
Es geht hier um eine wasserrechtliche Angelegenheit.
Im Eingangspost wurde darauf hingewiesen, man solle sich beide PDF`s durchlesen.
Wurde der Bau eines Steges zur Nutzung als Bootsanleger in diesem Uferbereich beantragt und genemigt oder nicht? Befinden sich ähnliche Anlagen in unmittelbarer Nähe oder ist dieser Uferbereich zur Bebaung nicht vorgesehen?
Das sind die eigentlichen Fragen!!!
ja wurde für Sportboote wie auch dieser Katamaran genehmigt. viele Bootshäuser und Große Yachten sind dort. und auch viele Katamarane alles Privatsteganlagen alle 10m einer Häuser gehen bis ans Wasser heran also auch kein Schilfgebiet oder ähnliches.
Mit Zitat antworten top
  #85  
Alt 01.04.2018, 09:45
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.03.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 2.278
Boot: Sollux 850
Rufzeichen oder MMSI: DC 3244
4.225 Danke in 1.483 Beiträgen
Standard

Moin

So ist das.

Was passiert hier in der Realität:
Da werden schwimmende Wohnungen zu Sportbooten umfunktioniert und an Bootsstege gelegt. Da es keine "Legaldefinition" für Sportboote gibt, müssen die Behörden und Richter eine entsprechende Auslegung dieses Begriffs finden. Und es gibt immer wieder spitzfindige Menschen, die Gesetzeslücken ausnutzen wollen. Ob der Betrieb von Hausbooten an unseren Gewässern so uneingeschränkt gut ist, stelle ich hier mal in Frage. Ich nenne hier nur das Stichwort Abwasser, Landschaftsschutz. Bevor jetzt jemand kommt und mir sagt, dass man das ja auch abpumpen kann: Ich kenne auch sehr schlechte Beispiele!
Für uns alle (ich bin als Vereinsvorsitzender auch Betreiber einer Steganlage) würde daher eine ordentliche Legaldefinition gut tun. Eine Legaldefinition erklärt einen Sachverhalt in Gesetzesform. Damit hätten wir Sicherheit für die Mehrzahl der Wassersportler und eine Ende dieser leidvollen Diskussion über Auslegungen.

Schöne Ostern auch bei kalten Eiern

Kapitaenwalli
Mit Zitat antworten top
Folgende 11 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #86  
Alt 01.04.2018, 09:47
Benutzerbild von djrg
djrg djrg ist offline
Commander
 
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Berlin
Beiträge: 255
Boot: Maxum 1702 xc Neptun 28 Tornado 6.8 150 HP, Hausboot
60 Danke in 38 Beiträgen
djrg eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Nein. Ein Motorboot ist in der Regel zur Fortbewegung bestimmt. Das viele, Du schreibst tausende, Eigner ihr Motorboot nicht zur Fortbewegung nutzen ist eben nicht die Regel. Das grundsätzliche Problem sehe ich in den nicht rechtsverbindlich definierten Bezeichnungen. Was ist denn ein Hausboot, bzw. wann ist ein Boot ein Hausboot? Ist alles was schwimmt per se ein Boot?
das ist genau in der EU Sportbootrichtlinie Definiert! EU Recht. Wann ist ein Auto ein Auto auch das ist in EU Richtlinie geregelt!

https://www.bvww.org/index.php?id=140&uid=476&mode=pdf
Mit Zitat antworten top
  #87  
Alt 01.04.2018, 09:49
Benutzerbild von djrg
djrg djrg ist offline
Commander
 
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Berlin
Beiträge: 255
Boot: Maxum 1702 xc Neptun 28 Tornado 6.8 150 HP, Hausboot
60 Danke in 38 Beiträgen
djrg eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

wenn diese Regeln eingehalten werden darf das Wasserfahrzeug frei in der EU sich bewegen und auch Still liegen! auf allen Bundes und Landeswasserstraßen, wenn es keine gesonderte Regel in diesem Gebiet gibt. und die Gebiet es hier nicht!
Mit Zitat antworten top
  #88  
Alt 01.04.2018, 09:51
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.607
23.339 Danke in 9.108 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Nein. Ein Motorboot ist in der Regel zur Fortbewegung bestimmt. Das viele, Du schreibst tausende, Eigner ihr Motorboot nicht zur Fortbewegung nutzen ist eben nicht die Regel. Das grundsätzliche Problem sehe ich in den nicht rechtsverbindlich definierten Bezeichnungen. Was ist denn ein Hausboot, bzw. wann ist ein Boot ein Hausboot? Ist alles was schwimmt per se ein Boot?
Sicher ist es die Regel dass die meisten Boote das ganze Jahr irgendwo fest liegen um dann ab und an mal an einem schönen Wochenende für zwei Stunden bewegt zu werden.

Wer fährt denn jeden Tag mit den Dingern?
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #89  
Alt 01.04.2018, 09:54
Benutzerbild von djrg
djrg djrg ist offline
Commander
 
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Berlin
Beiträge: 255
Boot: Maxum 1702 xc Neptun 28 Tornado 6.8 150 HP, Hausboot
60 Danke in 38 Beiträgen
djrg eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

hier kommen aber ordnungsverfügungen gerade in Größenordnungen gegen Boote die über Kajüten ( Wohnhütte) verfügen da gibt es bereits Verfügungen gegen boote, die sin 17 fuss! das ist das Problem, das Bauamt maßt sich eine Zuständigkeit an die es derzeit nicht hat. sollte dieses Urteil Rechtskraft erlangen, dann ist das Bauamt für alle heir zuständig und kann damit nach Herzenslust sogar Hafenanlagen schließen lassen an die es normal nicht ran kommt, nur um hier wieder Naturstreifen entwickeln zu können oder platz zu schaffen für Hotelbauten. das ist das Problem an der Sache
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #90  
Alt 01.04.2018, 09:57
Benutzerbild von djrg
djrg djrg ist offline
Commander
 
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Berlin
Beiträge: 255
Boot: Maxum 1702 xc Neptun 28 Tornado 6.8 150 HP, Hausboot
60 Danke in 38 Beiträgen
djrg eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

das betreffende Boot wurde überdurchschnittlich mit über 120h bewegt pro Jahr und nie am Steg genutzt wir reden hier nicht über die Floating houses, die nur da liegen! das boot hat auch keinerlei sanitäre Einrichtung das wurde auch gutachterlich bestätigt. Und Verfügt über eine weit überdurchschnittliche Nautische Ausrüstung und wurde auch in Fahrt getestet, die Fahreingeschaften wurden als hervorragend für Binnenseen beurteilt!
Sonar, Plotter, Kamerasysteme, usw...
Mit Zitat antworten top
  #91  
Alt 01.04.2018, 10:59
Benutzerbild von corvette-gold
corvette-gold corvette-gold ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.08.2009
Ort: Bär lin
Beiträge: 1.591
Boot: Riveria, Bayliner, Glaston
3.959 Danke in 1.526 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Balu2000 Beitrag anzeigen
Ein genemigter Badesteg berechtigt nicht immer automatisch zum Dauerliegen eines Bootes.
Das ist leider nicht so. Zum ersten werden Stege, auch meiner, auf 10 Jahre gegrenzt, es gibt keine unbefriste Steganlagen mehr in Berlin,
seit den 1980, zum zweiten mal muss Du ja mit dem Bund einen Nutzngsvertrag abschleißen. Der Steg steht auf Bundesgebeit, und das lassen die sich fürstlich bezahlen. In einer Klausel des Nutzngsvertages steht auch drin, dass das dauerhafte liegen des Bootes kann untersagt werden kann.
Die haben sich im Vorfeld schon gegen die Bürger abgesichert.
Grüße Frank
__________________
Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter.
Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf.

Geändert von corvette-gold (01.04.2018 um 13:54 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #92  
Alt 01.04.2018, 11:14
Saeldric Saeldric ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 06.12.2016
Ort: Berlin
Beiträge: 2.361
Boot: Marco 860 AK
2.762 Danke in 1.412 Beiträgen
Standard

Dauerhaft. Schon wieder ein Begriff der in diesem Zusammenhang nicht abschließend definiert ist. kapitaenwalli hat es auf den Punkt gebracht: Solange es keine Legaldefinition für die Begrifflichkeiten gibt, bleibt es uneinheitlich.
__________________
Gruß Mirko
Mit Zitat antworten top
  #93  
Alt 01.04.2018, 11:35
Benutzerbild von Fun_Sailor
Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 07.05.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 2.024
1.395 Danke in 744 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von djrg Beitrag anzeigen
hier kommen aber ordnungsverfügungen gerade in Größenordnungen gegen Boote die über Kajüten ( Wohnhütte) verfügen da gibt es bereits Verfügungen gegen boote, die sin 17 fuss! das ist das Problem, das Bauamt maßt sich eine Zuständigkeit an die es derzeit nicht hat.
In der Tat scheint es eine komplizierte verwaltungsrechtliche Frage zu sein, die es hier (vom OVG Potsdam) zu klären gilt.

btw: Danke an den Mod, dass er den anderen thread (in gleicher Sache) hier mit eingefügt hat. So habe ich jetzt endlich die relevanten pdf's (Urteile etc.) gefunden.

Gruß Fun_Sailor
__________________
Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #94  
Alt 01.04.2018, 11:53
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 5.989
9.697 Danke in 4.103 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen

kapitaenwalli hat es auf den Punkt gebracht: Solange es keine Legaldefinition für die Begrifflichkeiten gibt, bleibt es uneinheitlich.
Der Gesetzgeber sollte überlegen, wie er die Neuzulassungen verhindert und über teuere und technisch schwierige, nachträgliche Auflagen den Altbestand drückt. Damit hat sich das Problem in einigen Jahren doch elegant erledigt.
Mit Zitat antworten top
  #95  
Alt 01.04.2018, 12:56
Benutzerbild von djrg
djrg djrg ist offline
Commander
 
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Berlin
Beiträge: 255
Boot: Maxum 1702 xc Neptun 28 Tornado 6.8 150 HP, Hausboot
60 Danke in 38 Beiträgen
djrg eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Nein danach ist es definitiv keine wir Sund im wasserrecht und nicht im Baurecht sollten wir ins Baurecht kommen haben alle wasserfahrzeuge ein Problem
Mit Zitat antworten top
  #96  
Alt 01.04.2018, 13:20
Sonnenschein Sonnenschein ist offline
Commander
 
Registriert seit: 18.10.2007
Beiträge: 310
149 Danke in 80 Beiträgen
Standard

Ist hierfür überhaupt die Bauordnung anzuwenden?
Laut Brandenburgischer Bauordnung gilt diese für bauliche Anlagen und Bauprodukte sowie für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen. Die Formulierung "mit dem Erdboden verbunden" hier nur als erläuternde Eigenschaft für die beschriebenen Anlagen an.


"§ 1 Anwendungsbereich
(1)Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte. ..."

"§ 2 Begriffe
(1) Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen; "
Quelle: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)


"Im Bauproduktengesetz (BauPG) ist festgelegt, dass als "Bauprodukte" im baurechtlichen Sinne alle Erzeugnisse (Baustoffe, Bauteile und Anlagen) zu verstehen sind, die werksmäßig hergestellt werden, um dauerhaft in Bauwerke des Hoch- und Tiefbaues eingebaut zu werden."
Quelle: secupedia.info/wiki/Bauprodukte_(baurechtlich)

"Das BauPG versteht unter Bauprodukten Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft in baulichen Anlagen des Hoch- und Tiefbaus eingebaut zu werden, sowie aus Baustoffen und Bauteilen vorgefertigte Anlagen, die hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu werden, wie Fertighäuser, Fertiggaragen und Silos."
Quelle:wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bauprodukte-28846

Ich denke, dass weder die Tanks, die als Schwimmkörper dienen, noch der Wohnwagen-Aufbau als Bauprodukt anzusehen sind. Die Umhausung aus Holz könnte man jedoch durchaus als Bauprodukt verstehen.

Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) schreibt aber in § 1 (1) Satz 2 (Anwendungsbereich) weiter:
"Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden."

In der Begriffsbestimmung dieser Bauordnung § 2 (1) Satz 3 steht dann dazu erläuternd:
"Anlagen sind bauliche Anlagen und sonstige Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2."

Für mich scheint sich hier, im Gegensatz zum Begriff "bauliche Anlage" die Begriffserklärung für den Begriff "Anlage" lediglich auf den genannten Begriff "andere Anlage" im Anwendungsbereich zu beziehen, ohne diesen jedoch inhaltlich näher zu definieren.
(passend zum Feiertag ungefähr so: "Ostern ist Ostern, weil Ostern ist. basta. Sachlich begründen muss ich das nicht")
Um die Erfüllung der Bedingung "an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden" einzuschätzen, müsste man die gesampte Bauordnung und davon abgeleitete Vorschriften danach durchsuchen, ob für diesen Fall relevante Anforderungen formuliert wurden.... hat das mal jemand gemacht?
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #97  
Alt 01.04.2018, 13:39
Benutzerbild von Jugocaptan
Jugocaptan Jugocaptan ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.04.2008
Ort: Wien, Tulln
Beiträge: 1.005
Boot: Charter , Motorzille,
918 Danke in 535 Beiträgen
Standard

Als nicht Betroffener:

Was hat ein Schwimmkörper mit einer Bauordnung zu tun? Hier könnte / müsste man einhaken.

Die Behörden prinzipiell zu beschimpfen hat in so ferne wenig Sinn, wenn man das Gebrabel das hier bisweilen zu Schirm gebracht wird auch verstehen will.

Mann ist deutsch eine schwere Sprache............
__________________
mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
Mit Zitat antworten top
  #98  
Alt 01.04.2018, 13:45
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.03.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 2.278
Boot: Sollux 850
Rufzeichen oder MMSI: DC 3244
4.225 Danke in 1.483 Beiträgen
Standard

Moin

Um mal mehr Licht ins Dunkel zu bringen (habe mir gerade mal den Nutzungsvertrag mit dem WSA und der Wasserbehörde angeschaut, ganz neu!):

Dort (WSA) steht Garnichts, wie wir die Fläche nutzen. Es geht um Haftung, Kündigungsrechte bei z.B. überwiegendem öffentlichen Interesse oder Gefährdung der Schifffahrt und Gebühren. Die sind im Verhältnis auch tragbar 0,8€/m2/a. Und ist unbefristet gültig. Lediglich die Gebührenhöhe kann nach 5 Jahren geprüft werden. Wir haben einen Vertrag mit dem WSA, weil unser Verein an einer Bundeswasserstrasse liegt.

Spannender wird die Wasserbehördliche Genehmigung. Dort gilt Landesrecht und das wird sicher nicht einheitlich sein (kann es auch nicht, da immer besondere örtliche Gegebenheiten berücksichtigt werden). Darin steht sehr konkret, wie wir die Anlage nutzen dürfen. Sinngemäß ist u.a. verboten, hausartige oder Hausboote in die Steganlage zu legen. Wie die definiert werden, ist offen.
Das, was djrg beschreibt, kann aber unter keine der genannten Rubriken fallen. Wie oben schon erwähnt ist es ein klassisches Sportboot im Sinne der Sportbootrichtlinie, auch wenn diese kein Gesetzescharakter hat. Diese Genehmigung ist befristet und muss nach 10 Jahren neu beantragt werden.

Im vorliegenden Fall sollte also auf jeden Fall widersprochen werden. Wenn es sich tatsächlich nur um das beschriebene Boot handelt und nicht örtliche Besonderheiten, wie z.B. Denkmalschutz, dazu kommen, ist das auch aussichtsreich.

Interessante Diskussion!

Kapitaenwalli
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #99  
Alt 01.04.2018, 14:05
Benutzerbild von djrg
djrg djrg ist offline
Commander
 
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Berlin
Beiträge: 255
Boot: Maxum 1702 xc Neptun 28 Tornado 6.8 150 HP, Hausboot
60 Danke in 38 Beiträgen
djrg eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Es gab dazu am 19.03.2018 einen runden Tisch mit 12 Anwälten Verbänden und Unternehmen. Hier wurde die Gefahr für alle sportboot nach der Richtlinie erkannt. Eine Besonderheit an dem liegeplatz liegt nicht vor. Das Bauamt darf auch nicht darüber entscheiden ob ein Transporter oder ein Kfz eine bauliche Anlage wird wenn sie mobile genutzt wird. Sollte der Beschluss Rechtskraft erreichen dann können sich alle bauämter in zukünftigen Verfahren darauf berufen und es geht allen sportbooten So Mal Mann will und dem Nachbarn es nicht passt ans Leder das darf nicht geschehen!
Mit Zitat antworten top
  #100  
Alt 01.04.2018, 22:11
Benutzerbild von Fun_Sailor
Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 07.05.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 2.024
1.395 Danke in 744 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sonnenschein Beitrag anzeigen
Um die Erfüllung der Bedingung "an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden" einzuschätzen, müsste man die gesampte Bauordnung und davon abgeleitete Vorschriften danach durchsuchen, ob für diesen Fall relevante Anforderungen formuliert wurden.... hat das mal jemand gemacht?
Nein, aber genau das muss bzw. sollte (unter vielen anderen Aspekten) ein Gericht (OVG Potsdam) prüfen und beurteilen. Und natürlich auch unabhängig von den einschlägigen Interessensverbänden der (Hausboot)Wirtschaft....!
__________________
Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 181Nächste Seite - Ergebnis 101 bis 125 von 181



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Was ist bloß mit den Hausbooten denn los / gesunken, jetzt auch bei uns in Hersel ! T-Technik Allgemeines zum Boot 37 05.03.2018 06:55
Begriffsklärung: auf Reede liegen | vor Anker liegen Fronmobil Allgemeines zum Boot 13 29.09.2014 17:35
Frage zu Wohnschiffen/Booten/Hausbooten MöchtegernBoot Allgemeines zum Boot 8 24.02.2010 12:35
Für Hamburger die vernünftige Rechner möchten Audiot_8p Werbeforum 15 05.10.2009 16:12
Neue Steganlagen an der Mosel Reiner Deutschland 2 25.06.2008 09:38


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:39 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.