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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusamen.
Im Kanal zwichen der Müritz und dem Kölpingsee unmittelbar hinter der Brücke der Warener Straße Steht das Schild (Siehe Foto). Es handelt sich offenbar um eine 14 Kmh geschwindikkeits Begrenzung. Nur habe ich für den Pfeil nach unten keine Erklärung gefunden. Um eine durchfahrtshöhen Begrenzung kann es sich nicht handeln, die Brücke ist nur 5 meter hoch und das schild steht ja hinter der Brücke. Vieleicht kennt sich jemand damit aus??
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Gruß aus dem Westerwald. Frank |
#2
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Das ist: „Begrenzte lichte Durchfahrtshöhe“ und Höhe 14 m
aber : ob das an der Stelle so sinnvoll steht?? ist ev. dahinter ein Hindernis? Freileitungen etc.??
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Grüße von Herbert |
#3
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evtl. ist damit die nächste Durchfahrt in Fahrtrichtung gemeint.
Sousagen als Vorab Info |
#4
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Genau das Schild habe ich mir auch vor 14 Tagen angeschaut und gerätselt.!
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#5
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Nee nee, dahinter is nix mehr was über das Wasser geht.
Eine beschränkte Durchfahrtshöhe von 14 Metern?? ![]() Die Segler legen den Mast um zum durchfahren der Brücke. Was noch wichtig wäre ist das der Kanalabschnitt hier kurz endet und man durch einen, sagen wir, kleinen See bis zum zweiten Kanalabschnitt fährt. Wenn man vom Kölpingsee in richtung Müritz fährt, steht auch am ende des Kanalabschnittes so ein Schild. Hier ist aber keine Brücke oder änliches. Ich kann mir nur vorstellen das es sich um eine Geschwindigkeitsbegrenzung handelt. Doch was bedeutet dann der Pfeil nach unten ![]()
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Gruß aus dem Westerwald. Frank |
#6
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gültig ab hier...
![]() grüße Christian
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Ich fahre zwar nur einen 3,20m Gummikreuzer mit 5 PS Nähmaschine am Spiegel, aber dafür ist es meiner und ich bin stolz drauf |
#7
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![]() Zitat:
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Gruß aus dem Westerwald. Frank |
#8
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wie peinlich
![]() gruß Christian der ab jetzt immer nachdenkt wenn er postet ![]() ![]()
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Ich fahre zwar nur einen 3,20m Gummikreuzer mit 5 PS Nähmaschine am Spiegel, aber dafür ist es meiner und ich bin stolz drauf |
#9
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Habe es gerade in der Binnenschifffahrtsstrassenornung nachgeschlagen:
Der Pfeil nach unten heißt: Eingeschränkte Durchfahrtshöhe die Zahl: Beschränkung auf 14 km\h gegenüber dem Ufer! also alles Logisch!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#10
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Aha, also quasi 2 Schilder in einem.
Es ist nur seltsam das sich zwichen dem Standort von diesem Schild und dem ,was man sieht wenn mann aus der anderen Richtung kommt, keinerlei Brücke, Leitung oder änliches befindet was die Durchfahrtshöhe einschränkt. Es gibt hier nur diese eine Brücke und da steht das Schild dahinter.
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Gruß aus dem Westerwald. Frank |
#11
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Hmmm...
![]() Und und bist dir wirklich sicher das dort keine Freileitung übers Wasser geht?
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Gruß Thomas _______________________ Echte Männer essen keinen Honig........ Echte Männer kauen Bienen............... ![]() |
#12
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Hmm
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Gruß aus dem Westerwald. Frank |
#13
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seid ihr sicher dass die 14 für KM/h steht ???? Würde auf Durchfahrthöhe tippen aber niemals auf KM/H .... habe den Schein noch nicht so lange aber ich zweifele ( und habe nun gerade die Unterlagen nicht bei Hand )
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MFG Alain -------------------------------------- Fisch gehört ins Wasser ,Wein auf den Tisch und Geld in den Sparstrumpf .... ![]() |
#14
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es gibt schilder auf dem wasser ?
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#15
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Hallo,
hab langsam das Gefühl das an der Müritz ganz neue Schilder erfunden werden. Vielleicht ist dass auch ein Seezeichenversuchsfeld. ![]() "Wie reagieren die Fahrzeugführer auf ein solches Zeichen ?" Ich hab vom Ergeiz gepackt die BinSchtrO und RheinSchPV durchgeblättert. Ein solches Schiffahrtszeichen gibt es nach den Verordnungen nicht. Eine Kombination aus "Eingeschränkter Durchfahrtshöhe" und "Geschwindigkeitsbegrenzung auf 14km/h" klingt zwar einigermassen und abgesehen von der Lage des Schildes logisch, wäre aber unzulässig, da man die Schilder eigentlich nicht so kombinieren darf. Da würd ich mal beim zuständigen WSA nachfragen, was die sich da gerade gedacht haben. Warum geben wir uns auf den Grossschifffahrtsstraßen immer mit der eindeutigen Zeichengebung in ganzen Serien eine solche Mühe, wenn man da alles zusammenprutscht was auf ein Schild passt. ![]() Bis dann |
#16
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![]() Zitat:
"Die lichte Höhe über dem Wasserspiegel ist begrenzt auf 14m" - der Grund dafür ist natürlich nicht erklärt. Wenn ich den Standort der Schilder richtig verstanden habe, gilt das offenbar für den gesamten Abschnitt zwischen den beiden Schildern. In der Anlage 7 zur BinSchStrO gibt es dazu nur den lapidaren Hinweis: "Die Hauptzeichen in Abschnitt I können durch zusätzliche Schilder, Pfeile oder Aufschriften ergänzt werden." Ein Beispiel für genau diesen Fall gibt es dort zwar nicht, aber diese Meter-Angaben auf den Schildern gibt es doch genauso bei eingeschränkter Fahrwassertiefe oder -breite. Gruß, Mike |
#17
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Ich bin und war auch der Meinung, mit Geschwindigkeitsbegrenzung von 14 km/h hat es nichts zu tun. Dafür müsste ein eigenes Schild vorhanden sein. Es kann nur mit der Durchfahrtshöhe in Verbindung gebracht werden.
Nur was ist da ???????
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#18
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Hat vielleicht ein Spaßvogel das Schild gedreht und es soll aus der Gegenrichtung vor der Brücke stehen?
![]() die sich gerade über neu aufgebaute Parkleitschilder ärgert - die haben sie so aufgestellt, daß die Schilder genau in den Kronen der Bäume versteckt sind..... |
#19
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Dann darf ich also mit 13,99 m durch diese Brücke fahren
![]() Servus Willi |
#20
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![]() Zitat:
Gruß, Karl |
#21
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quatsch ! 14m ist die gesicherte Durchfahrthöhe !
Dass jemand das Schild gedreht hat ist warscheinlich ...
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MFG Alain -------------------------------------- Fisch gehört ins Wasser ,Wein auf den Tisch und Geld in den Sparstrumpf .... ![]() |
#22
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![]() Zitat:
und genau da liegst du meiner Meinung nicht ganz richtig. Im Abschnitt II unter Nr. 1bis3 wird genau beschrieben wie die Schilder ergänzt werden können. Eine Veränderung des Hauptzeichens ist dabei eigentlich nicht zulässig, da es zu einer Irreführung führt. Allein dass hier darüber diskutiert wird ist ein klares Zeichen dafür. Da mit den 14m lichte Höhe ist auch nur Interpretationssache, die natürlich stimmen kann. Korrekt müsste dann unter dem Schild "Eingeschränkte Durchfahrtshöhe" ein Zusatzschild mit "14m über Wsp." stehen. Warscheinlich ist da einfach jemand seiner eigenen Logik gefolgt. ![]() Zitat:
Bis dann[/quote] |
#23
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#24
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Wenn der schwarze Pfeil nicht ÜBER der Zahl, sondern SEITLICH davon ist, bedeutet es ja, vom Schild in Fahrtrichtung 14m Abstand halten (zB wenn am Ufer bis zu einer Entfrenung von 14m Hindernisse unter dem Wasser sind).
[Spekulier ein] Muss man evtl in dem Seengebiet abgesehen von Anlegestellen 14 m Abstand zum Ufer einhalten ??? [Spekulier aus] |
#25
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![]() Zitat:
Ich glaube, auf der nächsten Fahrt werde ich nur noch Schilder fotografieren, das macht echt Spaß hier... ![]() Bis dann, Mike |
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