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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 09.09.2006, 10:07
Benutzerbild von Paul Petersik
Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Standard Hilfe bei Zollantrag

Haben wir hier Zollexperten?

Ich habe bei eBay USA einTeil für mein Boot ersteigert, welches jetzt beim Zollamt liegt. Zoll und Mehrwertsteuer sind zu entrichten, was soweit klar ist. Warenwert unter 1000 €.

Was die Sache kompliziert ist, dass ich das Teil Ende des Jahres wieder als Fluggepäck aus der EU ausführen möchte.

Die Sachbearbeiterin war sehr nett und gab mir den Rat, einen Zollantrag zu stellen und wieder bei ihrer Dienststelle vorstellig zu werden. Ich muss eine Art Sicherheitleistung in Höhe von Zoll und MWSt. entrichten, die bei Ausfuhr wieder erstattet wird.

Der Formulardschungel beim Zoll übersteigt alles, was ich so bisher mitgemacht habe. Wer weiß, welchen Vordruck ich verwenden muss?
Es muss wohl in der Gegend 0737, 0747 oder 0777 sein oder? Jedenfalls scheint es keines zu sein, das von der Zoll-Website heruntergeladen werden können.

Servus

Paul
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  #2  
Alt 09.09.2006, 10:39
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Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
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Warum nicht einfach ins Gepäck und gut ???
Du kannst doch dein Eigentum für Dein Boot mit nehmen.. oder willst Du es im nicht EU Land Verkaufen...

Manchmal ist es besser es einfach zu machen, bevor lange Fragen und Diskusionen entstehen und keiner Bescheid weis...
__________________

By Karsten
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  #3  
Alt 09.09.2006, 11:03
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Ich möchte ganz einfach Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für den Import des Teils aus den USA nach Deutschland sparen, da ich es wenige Monate später in ein nicht EU-Land ausführe, in dem weder Zoll noch Umsatzsteuer anfällt, da "Boot in Transit".

Übrigens, Bootszubehör und Werkzeug einfach ins Fluggepäck tun und hoffen, dass der Zoll bei der Ankunft einfach durchwinkt, ist in vielen Ländern nicht.
Wir fertigen immer eine pingelig genaue Liste in mehrfacher Ausfertigung von allen Teilen, die wir fürs Boot mithaben, an und präsentieren sie dem Zoll.

Das Resultat war bisher immer, dass der Zoll am Flughafen, von der langen Liste erschlagen, sagt, haut ab und zeigt die Liste und den ganzen Krempel dem Zoll in der Werft/Marina. Du darfst Dir ausmalen, was wir tun.

Servus

Paul
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  #4  
Alt 26.09.2006, 20:00
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Hallo Paul,

in der aktuellen Palstek ist ein recht informativer Artikel zu dem Thema. Da steht unter anderem:
"Wenn die Umsatzsteuer nicht bezahlt wurde, dann muß für das Schiff - sofern es nach dem 1.1.1985 in Betrieb genommen wurde- nachträglich eine "Einfuhr-Verzollung durchgeführt werden, in deren Rahmen dann die Steuer abgeführt wird. Das kann man als Privatmann nicht selbst vornehmen, sondern muß diesen Vorgang über eine sog. Zollagentur abwickeln (für D z.B. Convent Zollagentur GmbH, für NL .... . Dafür ist ein Nachweis über den Zeitwert des Sportbootes notwendig, entweder in Form des Kaufvertrages oder eines Gutachtens von Seiten ...... . In den Hauptzollämtern Duisburg und Köln ist eine Nachzahlung der USt für ein Sportboot prinzipiell natürlich machbar, bisher aber nicht vorgekommen. ....."
Ich hab ein bischen abgekürzt, aber ansonsten wörtlich.

Ich schlage vor, du fährst nach Köln oder Duisburg und startest ein Pilotprojekt.
Hoffe geholfen zu haben.
edit: sorry, gerade nochmal gelesen, das willst du ja vermeiden.
Aber ruf doch einfach mal da an: Zoll-Infocenter- Frankfurt 069-469 976 00
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  #5  
Alt 26.09.2006, 20:42
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wieviel zeit ist wenige monate später ?

dieses ist entscheident da zolldokumente nach einem gewissen zeitraum erledigt sein müssen.

und in welches land ?

verschiedene länder verschiedene bestimmungen !
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  #6  
Alt 27.09.2006, 17:07
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Hallo Guido,

ich hab den Palstek 5-06 Seite 111 wörtlich zitiert. Mehr weiß ich auch nicht.
Erinnerte mich nur beim Lesen an Pauls Frage.
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  #7  
Alt 27.09.2006, 17:45
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Noch mal viel Danke für Eure Tipps.
Guido hat mir den richtigen Weg gezeigt. Hat letzendlich gut funktioniert.
Jedenfalls ist der Umgang mit dem Zoll schon eine Sache, die bei niedrigwertigen Waren gerade noch so, aber bei größeren Importen ohne Fachmann nicht mehr zu machen ist.
Ich hatte mal gedacht, dass Zollbeamte dem einfachen Menschen ebenso mit dem Papierkram helfen würden, wie das bei Finanzamt mit der Lohnsteuererklärung eigentlich gut funktioniert. Bei dem für mich zuständigen Zollamt war das ganz und gar nicht so.

Den Palstek-Artikel habe ich auch gelesen. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob der so wirklich in allen Einzelheiten stimmt.
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass z.B. auch bei der erstmaligen Einfuhr eines Bootes von einem Drittland in die EU Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten sind, wenn das Boot vor dem Stichtag gebaut wurde, es aber jetzt erst in die EU eingeführt wird.

Mich würde mal interessieren, was da stimmt, nachdem mir dieses Prozedere irgendwann mal blüht.
Auch spricht man davon, dass ein Schiff noch einmal zu versteuern ist, wenn es länger als 2 Jahre außerhalb der EU war. Das ganze ist sehr kompliziert, offensichtlich selbst für schlaue Journalisten zu kompliziert.


Servus

Paul
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  #8  
Alt 28.09.2006, 10:23
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Zitat:
Zitat von jim tonic
Für den "Hausgebrauch" reicht es vielleicht ein entsprechendes freundlichen Zollamt an der Küste zu befragen.
Viel Glück,

Guido
Das wünsche ich auch... Und wenn Ihr wirklich ein freundliches Zollamt gefunden habt möchte ich SOFORT Kontaktdaten haben!!!
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