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  #1  
Alt 24.01.2012, 12:39
Benutzerbild von Ostfriesen
Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Standard Radarpatent

Moin liebes Forum,

vorweg, die SuFu brachte nur alte Beiträge.

Mir fällt auf, das quasi jeder Freizeitskipper heutzutage ein Radar sein Eigen nennt. Haben die denn alle ein Radarpatent? Oder gibt es neue gelockerte Regeln?
Was darf ich mit einem Radar an Bord anfangen, wenn ich kein Radarpatent habe? Ist binnen und buten sicher unterschiedlich?
__________________
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  #2  
Alt 24.01.2012, 12:58
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Standard

Ist meines Wissens nur bei "Radarfahrt" bzw. "Radarnavigation" erforderlich, dh wenn das Radargerät als Ersatz für Sicht verwendet wird oder wenn es den Autopiloten bedient.

Bei Sportbooten fährt man praktisch immer auf Sicht. Ein allfälliges Radar hat informativen Charakter.

Soweit mein Wissenstand.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #3  
Alt 24.01.2012, 13:25
Benutzerbild von dagmarg
dagmarg dagmarg ist offline
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...oder es ist ein AIS Radar...

http://www.busse-yachtshop.de/da_nasa-ais-radar.html
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  #4  
Alt 24.01.2012, 13:57
Benutzerbild von PIEP-Köln
PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Ausschnitt der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung:

"4.06
Radar
1. Fahrzeuge dürfen nur dann Radar benutzen, wenn
a) sie mit einem für die Binnenschifffahrt geeigneten Radargerät und einem Gerät zur Anzeige der
Wendegeschwindigkeit des Fahrzeugs ausgerüstet sind. Das gilt auch für Inland ECDIS Geräte,
die unter Verwendung von Inland ECDIS beim Steuern des Fahrzeuges mit überlagertem
Radarbild betrieben werden können (Navigationsmodus). Die Geräte müssen in gutem
Betriebszustand sein und einem von der zuständigen Behörde eines Rheinuferstaates oder
Belgiens für den Rhein zugelassenen Baumuster entsprechen. Nicht frei fahrende Fähren
brauchen jedoch nicht mit einem Gerät zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit ausgerüstet zu
sein;
b) sich an Bord eine Person befindet, die das Radarpatent oder ein anderes nach der
Patentverordnung Rhein2 anerkanntes Zeugnis besitzt; bei guter Sicht kann jedoch Radar zu
Übungszwecken verwendet werden, auch wenn sich eine solche Person nicht an Bord befindet.
Kleinfahrzeuge müssen außerdem mit einer in gutem Betriebszustand befindlichen
Sprechfunkanlage für den Verkehrskreis Schiff--Schiff ausgerüstet sein.
2. Bei Schubverbänden und gekuppelten Fahrzeugen gilt die Nummer 1 nur für das Fahrzeug, auf dem
sich der Führer des Verbandes oder der gekuppelten Fahrzeuge befindet.
3. Schnelle Schiffe in Fahrt müssen Radar benutzen."
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Gruß vom Mario

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  #5  
Alt 24.01.2012, 14:30
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Zitat:
Zitat von PIEP-Köln Beitrag anzeigen
Ausschnitt der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung:

"bei guter Sicht kann jedoch Radar zu
Übungszwecken verwendet werden, auch wenn sich eine solche Person nicht an Bord befindet."

Also fahren die Kollegen ihr Radar stets zu Übungszwecken?
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  #6  
Alt 24.01.2012, 14:35
Benutzerbild von PIEP-Köln
PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Also fahren die Kollegen ihr Radar stets zu Übungszwecken?
Das kann ich mir schon vorstellen.
__________________
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Gruß vom Mario

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  #7  
Alt 24.01.2012, 15:02
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h-d h-d ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Also fahren die Kollegen ihr Radar stets zu Übungszwecken?
Sie haben üblicherweise auch kein "für die Binnenschifffahrt geeignetes Radargerät".
__________________
Gruß Heinz-Dieter
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  #8  
Alt 24.01.2012, 15:25
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Bedeutet also, ein nicht geeignetes Gerät kann beliebig betrieben werden, da es ja nicht der Regelung unterliegt?
(Ein Fahrverbot für LKW gilt ja auch nicht für PKW.)
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  #9  
Alt 24.01.2012, 15:27
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
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Du darfst damit binnen nur nicht unter Radarbedingungen fahren.
Das heißt: Zur Unterstützung ja, zur reinen Navigation nicht.
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Gruß Karl-Heinz

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  #10  
Alt 24.01.2012, 15:38
Benutzerbild von naut
naut naut ist offline
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Karl-Heinz hat recht, denke ich. Ein nicht geeignetes Gerät darf nicht beliebig, sondern nur dann betrieben werden, wenn man es eigentlich sowieso nicht braucht. Ich bin auf dem Rhein auch nicht auf den Gedanken gekommen, mein Furuno See-Radar könnte zur Navigation zwischen Koblenz und Bingen geeignet sein...
Bei unsichtigem Wetter gelten die Regelungen der RheinSchPV, also: aktuelles Binnenradar + Wendeanzeiger + Radarpatent. Welches zugelassene Binnen-Radare und Wendeanzeiger sind, kann man bei der ZKR nachlesen.

Gruß,
Ulrich

Geändert von naut (24.01.2012 um 15:43 Uhr)
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  #11  
Alt 24.01.2012, 18:37
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Moin,

buten ist ein Radarpatent auf Sportbooten nicht erforderlich.
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Gruss Vestus
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  #12  
Alt 24.01.2012, 19:58
Radarpilot Radarpilot ist offline
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Moin moin,
buten ist nur nach einer Havarie der Nachweis von Kenntnissen zu bringen.
Dis Kapitäne der Weserfähre Brmerhaven - Blexen kommen immer nach
Duisburg zum Radarkurs mit Prüfung vor der WSD West auf der "Lippe".Die
WSD Nord West Aurich nimmt keine Radarpatentprüfungen auf Seewasserstrassen
ab. Die Radarlehrgänge dauern 2 Tage, über Tag Praxisfahrten auf dem
Prüfungsschiff Schlepper "Lippe". Abends Theorie. Am dritten Tag Prüfung.
Das ist ausreichend für die Berufsschiffer. Sportschiffer sollten mindestens
ein Reise Duisburg - Rotterdam - Duisburg praxis üben = 3 - 4 Tage.
Mitfahrt auf einem Container- Fracht- oder Tankmotorschiff. Dann sind die
Grundlagen für ein Radarpatent vorhanden. Aber wer als Wassersportler fährt
schon bei Nebel... Dann benötigt er ja auch eine 1.80 m Radarantenne im
Binnenbereich sowie Wendeanzeiger, 2 Funkgeräte hat ja fast jedes Sportfahrzeug.
Schaut Euch doch die kompletten Anlagen auf den WSP Booten an.
Radarkurse könnt Ihr in Lauenburg, Schulschiff Rhein und bei Atlas Schiffahrt
machen.
Viele Grüße
Wenig Nebel
Keine Schnellschiffe von hinten
wünscht
Radarpilot
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  #13  
Alt 25.01.2012, 07:54
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Standard unsichtiges Wetter

Danke an alle, bin wieder ein Stück schlauer.

Also Finger weg vom Ruder bei unsichtigem Wetter. Unsichtiges Wetter bedeutet unter 300 m Sichtweite bei Talfahrt und unter 600 m Sichtweite bei Bergfahrt. Wohl unabhängig von Tag oder Nacht?
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  #14  
Alt 29.01.2012, 14:36
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Volker Volker ist offline
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So viel ich weiß gilt diese Radar-Patent-Vorschrift nur frür den Rhein. Buten und auf anderen Bi9nnenwasserstraßen darf jeder radaren wie er will...

Oder hat sich da 'was geändert?

Gruß

Volket
SY JASNA mit Radar ohne Patent
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  #15  
Alt 29.01.2012, 14:45
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h-d h-d ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
So viel ich weiß gilt diese Radar-Patent-Vorschrift nur frür den Rhein. Buten und auf anderen Bi9nnenwasserstraßen darf jeder radaren wie er will...

Oder hat sich da 'was geändert?

Gruß

Volket
SY JASNA mit Radar ohne Patent
Da irrst du dich.


Aus der BinSchStrO:

§ 4.06 Radar
1. Fahrzeuge dürfen nur dann Radar benutzen, wenn

a. sie mit einem für die Binnenschifffahrt geeigneten Radargerät, das der Richtlinie nach § 4.05 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe b entspricht, und - ausgenommen nicht frei fahrende Fähren - einem Gerät zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit des Fahrzeugs ausgerüstet sind; dabei müssen die
Geräte in gutem Betriebszustand sein und einem von der Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken beim Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz oder von den zuständigen Behörden eines Rheinuferstaates oder Belgiens zugelassenen schiffssicherheitstechnischen Baumuster entsprechen;

b. ohne Inhalt

c. sich an Bord eine Person befindet, die ein Patent nach § 1.02 Nr. 1 Satz 1 der Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten (BGBl. 2000 II S. 818, 821), zuletzt geändert durch Artikel 1 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit Protokoll 25 der Anlage zu der Verordnung vom 19. Dezember 2003 (BGBl. 2003 II S. 2132 (2004, 143, 680)), in der jeweils geltenden Fassung besitzt; unbeschadet des § 1.09 Nr. 3 kann jedoch am Tag bei guter Sicht Radar zu Ausbildungszwecken verwendet werden, auch wenn sich eine solche Person nicht an Bord befindet. Kleinfahrzeuge müssen außerdem mit einer in gutem Betriebszustand befindlichen Sprechfunkanlage für
den Verkehrskreis Schiff - Schiff ausgerüstet sein.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #16  
Alt 29.01.2012, 16:13
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Zitat:
Zitat von h-d Beitrag anzeigen
und einem von der Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken beim Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz oder von den zuständigen Behörden eines Rheinuferstaates oder Belgiens zugelassenen schiffssicherheitstechnischen Baumuster entsprechen;
Dann hab' ich das falsch interpretiert! Wusste nicht, was die Rheinuferstaaten z. B. mit der Elbe oder Donau zu tun haben...

Ist doch eigentlich ein Blödsinn - ein Radar unterstützt doch IMMER die Schiffsführung! Gefährlich wird es doch erst, wenn man NUR unter Radar fährt und sich einzig und allein darauf verlässt...

Gruß

Volker
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  #17  
Alt 29.01.2012, 16:51
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nordic nordic ist offline
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Die Grenze ist fließend.
Verboten ist es nur dann, wenn ausschließlich mit der Radaranzeige navigiert wird und ohne Radar keine Möglichkeit wäre sicher zu fahren.
Das ist im Normalfall dann, wenn nicht zumindest beide Ufer optisch zu erkennen sind.
Als es noch keine Tageslicht-Bildschirme gab, war die Grenze leichter fest zu legen. Sobald rundum die Vorhänge zu waren, konnte keiner mhr behaupten, das Radar liefe nur zur Unterstützung.
Auf manchen Kanälen die einer Revierüberwachung unterliegen, wird es auch festgesetzt, wann unsichtiges Wetter ist und Radarbedingungen gelten. Dann ist die Sportschifffahrt untersagt.
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Gruß Karl-Heinz

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  #18  
Alt 29.01.2012, 20:53
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h-d h-d ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Dann ist die Sportschifffahrt untersagt.
Nein.

Dann ist die Fahrt ohne Radar (mit allen Konsequenzen, also zuigelassenes Binnen-Radar, Drehgeschwindigkeitasanzeiger usw.) untersagt.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #19  
Alt 29.01.2012, 20:58
Benutzerbild von h-d
h-d h-d ist offline
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609 Danke in 407 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Wusste nicht, was die Rheinuferstaaten z. B. mit der Elbe oder Donau zu tun haben...

Ist doch eigentlich ein Blödsinn - ein Radar unterstützt doch IMMER die Schiffsführung!
" von der Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken beim Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz oder von den zuständigen Behörden eines Rheinuferstaates oder Belgiens"

Hier ist nur aufgelistet, wer festlegen darf, welche Geräte zugelassen sind.

Glaubst du wirklich, dass so ein kleines "Töpfchen" dich binnen ernsthaft unterstützen kann?
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Gruß Heinz-Dieter
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  #20  
Alt 30.01.2012, 11:16
atlas atlas ist offline
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Moin moin,
am 31.1. + 1.2.2012 üben wir "Radarfahrt" mit dem Schlepper "Lippe"
auf der Duisburg Reede.
Am 2.2.2012 ist dann die Prüfung. Ca. 30 Minuten ohne Sicht fahren
und ca. 30 Minuten "Theorie"
Beim letzten Kurs hatten alle 6 Teilnehmer "Bestanden".
Hoffentlich wieder...
Viele Grüße
Atlas
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  #21  
Alt 29.12.2017, 15:52
Tuuut Tuuut ist offline
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Ich hole das Thema nach fast 6 Jahren mal wieder hoch.

Sind die Aussagen aus diesem Thread immer noch gültig? Was ich mitgenommen habe:

  1. Binnen braucht man bei unsichtigen Wetter ein Radar (mit allen Konsequenzen, also zugelassenes Binnen-Radar, Drehgeschwindigkeitsanzeiger, Patent, zweimal UKW usw.)
  2. Ansonsten darf man Binnen ein Radar zur Unterstützung bei Sichtfahrt auch ohne Patent benutzen?
  3. Buten ist alles egal. Man darf Radar immer benutzen auch ohne Patent?
Ich hatte überlegt 2018 meiner SpoBo Scheine-Sammlung evtl. ein Radarpatent hinzuzufügen. Eher nach den Motto: "Vielleicht benötige ich es ja irgendwann mal und neues erlernen macht sowieso Spaß". Auch ein wenig mit dem Hintergedanken irgendwann mal Nachtfahrten Buten zu machen.


Aber wenn das Patent von Gesetztes wegen her tatsächlich ausschließlich für Binnen ohne Sicht benötigt wird, kann ich mir das Geld für das Patent sparen. Ohne Sicht fahre ich weder freiwillig noch unfreiwillig auf einem Fluss.


Sind die oben genannten "Regeln" 1-3 so korrekt?
__________________
Beste Grüße
Volker
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  #22  
Alt 29.12.2017, 16:26
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Ja, korrekt.

Nachts ist, bei sichtigem Wetter, nicht automatisch "Radarwetter".
Da kann ich buten wie binnen auch mit meinem Sportboot ohne Funk,
aber mit entsprechender (See/Binnen) zugelassener Beleuchtung,
getrost rumfahren.
__________________
gregor

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  #23  
Alt 29.12.2017, 17:09
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Tuuut Beitrag anzeigen
Ich hole das Thema nach fast 6 Jahren mal wieder hoch.

Sind die Aussagen aus diesem Thread immer noch gültig? Was ich mitgenommen habe:

  1. Binnen braucht man bei unsichtigen Wetter ein Radar (mit allen Konsequenzen, also zugelassenes Binnen-Radar, Drehgeschwindigkeitsanzeiger, Patent, zweimal UKW usw.)
  2. Ansonsten darf man Binnen ein Radar zur Unterstützung bei Sichtfahrt auch ohne Patent benutzen?
  3. Buten ist alles egal. Man darf Radar immer benutzen auch ohne Patent?
Ich hatte überlegt 2018 meiner SpoBo Scheine-Sammlung evtl. ein Radarpatent hinzuzufügen. Eher nach den Motto: "Vielleicht benötige ich es ja irgendwann mal und neues erlernen macht sowieso Spaß". Auch ein wenig mit dem Hintergedanken irgendwann mal Nachtfahrten Buten zu machen.


Aber wenn das Patent von Gesetztes wegen her tatsächlich ausschließlich für Binnen ohne Sicht benötigt wird, kann ich mir das Geld für das Patent sparen. Ohne Sicht fahre ich weder freiwillig noch unfreiwillig auf einem Fluss.


Sind die oben genannten "Regeln" 1-3 so korrekt?
Du brauchst binnen nicht irgendein radar sondern ein zugelassenes...
Dies wird dir Buten nicht reichen

Die für sportboot angebotenen sind meines Wissens nicht binnen zugelassen
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  #24  
Alt 29.12.2017, 17:20
Tuuut Tuuut ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Du brauchst binnen nicht irgendein radar sondern ein zugelassenes...
Dies wird dir Buten nicht reichen

Die für sportboot angebotenen sind meines Wissens nicht binnen zugelassen

Das steht in meinem Beitrag unter Punkt 1 doch. ;)

Bleibt die Frage ob man bei der Sichtfahrt bei der das Radar lediglich zur Unterstützung benutzt wird auch ausschließlich ein zugelassenen benutzen darf.


Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Dies wird dir Buten nicht reichen
Was meinst du damit?
__________________
Beste Grüße
Volker
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  #25  
Alt 29.12.2017, 17:24
billi billi ist offline
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Die haben eine ganz andren strahlkegel und Buten wirst du damit außer Wellen nichts Sehen

Bei reiner sichtfagrt kannst du die eines aus dem Zubehör nehmen.
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