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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 08.09.2006, 07:01
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Standard Zweiachstrailer an PKW?

Hallo Skipper,
auch wenns schwer fällt, so langsam muß ich mein erstes Winterlager (mit diesem Boot) vorbereiten.
Ich habe eine Möglichkeit des Kranens für Oktober schon organisiert. Das Problematische wird die Fahrt mit dem Trailer. Es handelt sich um eine Einzelanfertigung einer Metallbaufirma mit Zulassung für 25km/h, Achsabstand ca. 6m, Gesamtgewicht 2,5 To., Auflaufbremse (Vorderachse), keine Leuchtleiste, kein Nummernschild, vorne Drehschemel mit Deichsel und Zugauge fur LKW - Kupplung.
Ich habe nun mit einem Adapter eine 3,0 to PKW Zugkupplung an der Deichsel befestigt und beabsichtige die ganze Fuhre mit dem PKW (Subaru Allrad 2 To Anhängelast)nach hause zu holen (ca 2km). Es ist ja nun offensichtlich das die ganze Sache nicht zulässig ist (Gewichte, 2 Achsen, PKW).
Mit welchen verkehrsrechtlichen Konsequenzen wäre denn zu rechnen???
Einige meiner Bekannten transportieren auf diese unzulässige Art seit Jahren auch 5 To. Die Polizei hat das ganze Gespann auch schon überholt. Bislang dort keine Probleme.
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Grüße aus dem Havelland........Mike
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  #2  
Alt 08.09.2006, 07:25
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tja.. alleine aus Sicherheitsgründen sollte mindestens eine Lichtleiste montiert sein. bis 20km/h hinten am Anhänger das Kennzeichen des Zugwagens wenigstens auf einen Brett / stabile Pappe notieren ( wie bei Bauwagen hinter LKW´s üblich).

Sieht auf jedenfall besser aus wenn die Polizei mal vorbei kommt ...

Schöne grüße von einem Wessi, der schon vor 40 Jahren nach Rathenow / Grütz gefahren ist ..
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By Karsten
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  #3  
Alt 08.09.2006, 07:46
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Hallo Karsten,
super, na dann kennst du die örtlichen Verhältnisse ja bestens. Also im schlimmsten Fall, wenn es mit dem Kran nicht klappt muß ich auch von Grütz nach Rathenow West. Auf jeden Fall will ich vermeiden mitten durch die Stadt, wenn auch Kleinstadt, zu fahren.
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Grüße aus dem Havelland........Mike
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  #4  
Alt 08.09.2006, 07:52
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Hallo Mike,
am Bodensee wird das so gelöst, das man sich einen Trekker (entweder 6 km/h oder 25 km/h, je nach Hänger) ausleiht. Als "Landwirt" unterliegt man dann ganz anderen Transport-Gesetzen. Und dort kontrolliert die Polizei jeden Herbst, die freuen sich schon drauf.
Ich glaube beim 25 km/h Trailer müssen Lichter dran sein und TÜV, bei 6 nicht.
Wenn du das hinter dein Auto hängst bist du doch megareif.
Führerschein (wenn du nur den 3er hast), wegen der zwei Achsen (keine Tandemachse).
Keine Betriebserlaubniss, Zulassung (dein Subaru kann ja schneller als 25, das darf nicht sein, selbst wenn du es nich fährst).
Versicherung: gar nichts.

Wenn du das mim Auto ziehst dann nicht unter zwei Promille, dann hast du die Chance auf "verminderte Schuldfähigkeit"
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Viele Grüße Fränkie

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  #5  
Alt 08.09.2006, 07:52
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Hallo Mike,
wir haben früher oft einen großen Bauwagen mit 2 Achsen und 25km/h zulassung transportiert, zugwagen war dafür ein Landrover der vom Tüv, eine Erhöhung der Anhängelast auf 4 Tonnen/beschränkt auf max. 25Km/h und 8%Steigung eingetragen hatte. Allerdings ging das nur mit Rockinger AHK.
Du solltest aber wenigstens eine Lichtleiste an deinem Anhänger montieren.

Grüße Jan
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  #6  
Alt 08.09.2006, 07:59
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habt Ihr denn keinen Anhängerverleih mit einem 3,5 To Trailer ??
Dann ist doch alles evtl. legaler mit dem richtigen Zugwagen.. besser ein paar Euro in eine Kaffeekasse als an der Staat
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By Karsten
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  #7  
Alt 08.09.2006, 08:04
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......das mit dem Ausleihen nützt mir nicht viel, da das Boot bis zum Frühjahr auf dem Trailer bleiben soll, bräuchte ja dann nochmal nen Kran zum Umsetzen. Zudem wäre ein geliehener Trailer nicht an die Rumpfform angepasst.
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Grüße aus dem Havelland........Mike
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  #8  
Alt 08.09.2006, 08:08
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Zitat:
Zitat von Fraenkie
Hallo Mike,
am Bodensee wird das so gelöst, das man sich einen Trekker (entweder 6 km/h oder 25 km/h, je nach Hänger) ausleiht. Als "Landwirt" unterliegt man dann ganz anderen Transport-Gesetzen. Und dort kontrolliert die Polizei jeden Herbst, die freuen sich schon drauf.
Wenn du als Landwirt mit deinem Trecker (grüne Nummer) Boote oder andere nicht landwirtschaftliche Sachen transportierst bist du dran. Die Trecker sind Steuerbefreit und sind nur für den Landw.Betrieb einzusetzen.
Bei uns müssen die Landwirte die auch noch zusätzlich Boote transportieren ihren Trecker als Zugmaschine anmelden, mit schwarzer Nummer und den dazugehörigen hohen Steuern.

Zitat:
Ich glaube beim 25 km/h Trailer müssen Lichter dran sein und TÜV, bei 6 nicht.
Wenn du das hinter dein Auto hängst bist du doch megareif.
Führerschein (wenn du nur den 3er hast), wegen der zwei Achsen (keine Tandemachse).Keine Betriebserlaubniss, Zulassung (dein Subaru kann ja schneller als 25, das darf nicht sein, selbst wenn du es nich fährst).
Versicherung: gar nichts.
Die Begrenzung der max. Geschwindigkeit des Zugfahrzeugs auf 6Km/h gilt nur bei zulassungsfreien Trailern mit 6Km/h, bei 25Km/h Zulassung des Trailers gilt das nicht, da darf das Zugfahrzeug auch schneller sein.

Zitat:
Wenn du das mim Auto ziehst dann nicht unter zwei Promille, dann hast du die Chance auf "verminderte Schuldfähigkeit"
er will aber doch auch ankommen


Grüße Jan
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  #9  
Alt 08.09.2006, 08:08
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Karsten,
das sind nicht mehr ein paar Euro, das ist richtig Geld.

Mich haben Sie vor 10 Jahren schon zu 400 Mark verknackt weil ich Säcke voller Äpfel auf dem Sportanhänger (damals noch wiederholkennzeichen des PKW) transportiert habe.

Ich wollte vor Gericht, dann hat mir mein Anwalt das alles erklärt, bis hin zu "Hinterziehung der KFZ-Steuer". Wegen so nem Witz, da war noch nichtmal was gefährlich dabei. Statt dem Most hätte ich in St. Trop. Champagner saufen können.
Und jetzt stell dir vor was die zu Mike sagen.....
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  #10  
Alt 08.09.2006, 08:11
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Hallo fraenkie,
das mit den 2 Promille ist ne gute Idee. So kann man anstrengendes mit dem "Schönen" verbinden. Werde mal anfangen zu trainieren um dahinzukommen. Saufkumpane finden sich im "Wassersport" doch bestimmt.
Neeeee - im Ernst, wenn man jede Vorschrift einhalten würde, könnte man doch einpacken in diesem Land.
----No risk, no fun----
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Grüße aus dem Havelland........Mike
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  #11  
Alt 08.09.2006, 08:12
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Jan,
du hast recht, die Bauern dort haben die Trecker entsprechend angemeldet.
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  #12  
Alt 08.09.2006, 08:20
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Mike,
trainier doch gleich mit den Polizisten. So wie ich die kenne trinken die auch gerne.
Aber mal im Ernst: Ich bin da auch ziemlich lässig mit der Regelauslegung, man muss dann aber auch kalkulieren was die Konsequenzen wären. Und ich bin mir ziemlich sicher, das du zu Fuss gehst, wenn aus welchem Grund auch immer ein Kostümmierter dazu kommt. Und dann steht dein Hänger immer noch nicht daheim.

Such doch jemand mit Laster oder Trekker, für zwei Kilometer ist das doch nicht teuer.
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Viele Grüße Fränkie

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  #13  
Alt 09.09.2006, 16:58
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Irgendwo, ich habe gesucht aber nix gefunden, irgendwo habe ich gelesen, daß die Vorschrift Führerschein 3 und Einachser bzw. Tandemachser bis 0,99m Radstand nicht mehr gültig ist. Vielleicht hat jemand hier ein besseres Gedächtnis
Ansonsten am besten die örtliche Polizei fragen. Bei Karnevalsumzügen gibts zwar jetzt auch schon böse Vorschriften, aber es ist immer noch mehr erlaubt, als im üblichen Verkehr.
Übrigens mit einer Horde trinkfester Helfer wäre das bei 2 km doch auch mit Muskelkraft zu bewältigen. Natürlich nicht über die Autobahn
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  #14  
Alt 09.09.2006, 18:34
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Hallo Mike, kannst Du ein km/h schild an den Trailer montieren und mit 6 km/h ( zulassungfrei) die 2 km fahren? Es sind ja bei der Geschwindigkeit nur 20 Minuten Fahrzeit, vielleicht mit Helfer, der hinterherläuft.
Gruß Nico
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  #15  
Alt 09.09.2006, 18:38
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Hallo.. ich habe mal einen Plattformanhänger ausgeliehen mit einem recht großem Achsabstand.. und der Verleiher wollte meinen FS Kl. 2 sehen .. Den ich habe. Denke eine gespräch mit einen Polizisten.. am bestenmit einem Zeugen, ist bestimmt lehrreich.
Bitte dann berichten !!
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By Karsten
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  #16  
Alt 09.09.2006, 18:45
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Meine Oma pflegte immer zu sagen: " Wer viel fragt, geht viel irre!" Und so halte ich das bis heute.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
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  #17  
Alt 13.09.2006, 21:03
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von Karlsson
Denke eine gespräch mit einen Polizisten.. am bestenmit einem Zeugen, ist bestimmt lehrreich.
Stimmt! Ist sehr lehrreich, wenn sich vor Gericht rausstellt, daß der Typ von der Trachtentruppe völligen Mist erzählt hat.
Hab' ich gerade hinter mir, TÜV, StVA und die Rennleitung gefragt, 3 verschiedene Auskünfte und alle falsch

Lesen bildet:
http://www.rechtliches.de/info_StVO.html
http://www.rechtliches.de/info_StVZO.html
http://www.rechtliches.de/info_StVG.html
http://www.rechtliches.de/info_FeV.html

Und ja, mit einem umgeschriebenen 3er gibt's auf Antrag auch die Erlaubnis, Zweiachshänger zu ziehen.

Ich persönlich würde in einem solchen Fall Trecker und "Rote Nummer" (heute Kurzzeitkennzeichen) bevorzugen.

Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't!
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  #18  
Alt 14.09.2006, 09:43
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Zitat:
Zitat von El.Almirante
Und ja, mit einem umgeschriebenen 3er gibt's auf Antrag auch die Erlaubnis, Zweiachshänger zu ziehen.
Stimmt - bis 12 Tonnen Gespanngewicht (C1E).

Bernd

PS: bei einer Maulkupplung zu Kugelkopfadapter und DEM Anhänger am Subar würde ICH dich wegen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr verknacken. Ich mach ja viel Scheiß, aber das übertrifft meine Schmerzgrenze
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #19  
Alt 14.09.2006, 10:53
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[u]würde ICH dich wegen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr verknacken.[/u]
.....na wer wird denn das gleich so eng sehen, mein Führungszeugnis ist noch weiß.

Jedenfalls geht es nur um eine kurze Distanz durch eine Siedlung (Stadtrand) im Schritttempo. Ich werde euch natürlich über neue Erkenntnisse oder auch ggf. Sanktionen der Staatsmacht berichten.
__________________
Grüße aus dem Havelland........Mike
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  #20  
Alt 13.10.2006, 20:11
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.....und es geht doch, wenn auch noch ohne Boot. Morgen wird gekrant, jetzt bleibt keine Zeit mehr für Zweifel.
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  #21  
Alt 13.10.2006, 20:36
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Haste nicht ein Pferd oder zwei? , Ich denke da hat noch keiner dran gedacht. Ist mit der StVO m.E. auch vereinbar, da nicht Kraftfahrzeug.
Habe ich nicht schon mal Muskelkraft angesprochen?? Besser als die Dauerkarte in der Muckibude
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  #22  
Alt 13.10.2006, 20:53
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Naja - ich wohne zwar in der Provinz, aber Pferde als Arbeitstier werden hier auch langsam knapp. Aber immerhin, gibt noch ein par Kneipen die diesbezüglich Gerichte anbieten.
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  #23  
Alt 13.10.2006, 21:04
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Okay, nach der Arbeit kann man die essen, mach das mal mit nem Trecker
Ich finde meine Idee übrigens gar nicht so abwegig, 2km sind für einen Kaltblüter oder Friesen mit 4-5 Tonnen im Schlepp durch aus händelbar, man muß die Leute nur mal fragen, die haben selbst selten Ahnung, was ihr Tier leisten kann und das auch gerne tut. Die Tiere haben Freude an der Arbeit (wieso auch nicht )
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  #24  
Alt 14.10.2006, 18:01
Kapitän Nuß Kapitän Nuß ist offline
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hallo,
hast du schon mal geprueft ob du eine sondergenehmigung bekommen kannst ???

nuss
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Auf die Dauer hilft nur Power !!!
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  #25  
Alt 15.10.2006, 18:30
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Neeee - auf die Idee bin ich noch nicht gekommen, dachte das die Gesetzgebung nichts weiter her gibt.
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