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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Vorgehensweise im Versicherungsfall
Vor einer Woche rammte ein Vereinskamerad beim Anlegen mein Boot in der Box.
Schaden: Verbogene Relingsstütze, darunter eingerissenes Laminat, Delle und kleiner Riss in der (gerade neuen) Teak-Scheuerleiste. Natürlich ist er versichert (Gothaer). Die Versicherung wurde gleich angeschrieben, und ich machte Digitalfotos und schlug vor, diese hinzusenden. Bisher keine Reaktion. Telefonisch sagte man mir, ich könnte ja mal zu einer Werft fahren und einen Kostenvoranschlag holen - nur habe ich dazu weder Zeit noch Lust. Entweder ich lasse gleich reparieren, oder ich mache es selbst - aber dazu muß der Schaden ja vorher von der Versicherung begutachtet werden. Wie ist da allgemein die Vorgehensweise? Ich merke schon, dass es sehr viel zäher läuft als bei einem Autounfall - ganz schön nervig! Irgenwelche Tipps zum weiteren Ablauf? Gruß, Volker |
#2
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Hallo Volker,
es wird nicht für jeden kleineren Schaden ein Gutachter beauftragt, der die Versicherung bzw. damit auch die "Versichertengemeinschaft" ja auch immer gleich ein paar hundert Euro kostet. Gängige Praxis ist, das Boot zu der Werkstatt zu bringen, die auch die Arbeiten ausführen soll. Diese schreibt dann einen Kostenvoranschlag und nach Freigabe kann mit der Arbeit begonnen werden. Versichert und bezahlt wird grundsätzlich die Arbeit durch eine Fachfirma. Wenn Du die Arbeiten trotzdem selbst ausführen willst, musst Du Dich selbst um einen Kostenvoranschlag kümmern und die Mehrwertsteuer wird dann von diesem Betrag abgezogen, weil sie ja nicht fällig und nicht abgeführt wird. Gruß Norman |
#3
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Danke für die Infos, Norman.
Was mich nervt, ist eben genau dieser Kostenvoranschlag. Das Boot zur Werft bringen kostet mich zu zweit einen halben Tag - also sozusagen 8 Arbeitsstunden. Das sind jetzt mal ganz grob 300-400 € Verdienstausfall für eine Schaden im Bereich von höchstens 500 € - und damit ist ja noch nichts passiert - zum reparieren muß ich ja doch noch mal hin Deshalb die Frage, warum das nicht per Fotos von den Versicherungen bewertet wird - die müßten doch genug Experten haben, die anhand von 10 Fotos recht genau entscheiden können, wieviel das zu Kosten hat, bzw. was sie zu Tragen bereit sind. Gruß, Volker P.S.: Ich hoffe, die MwSt. wird nicht auch vom Material abgezogen |
#4
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Zitat:
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#5
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Zitat:
MFG René
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MFG René |
#6
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Volker, die Mehrwertsteuer auf Arbeitsstunden ist für Gewerbetreibende ein durchlaufender Posten, der zu 100% ans Finanzamt abgeführt werden muss. Da bleibt kein einziger Cent übrig. Deswegen ist es doch selbstverständlich, dass diese bei Privatleuten nicht erstattet wird, weil sie gar nicht anfällt.
Für Material gilt das natürlich nicht, weil Du das ja irgendwo kaufen und mit dem Kaufpreis auch die Mehrwertsteuer (Rechnung) bezahlen musst. Bei Versicherungen sitzen normalerweise keine Sachverständigen oder Experten für Schadensberechnung. Das sollte uns allen auch sehr Recht sein, weil so die Unabhängigkeit bei der Schadenfeststellung gewahrt bleibt. Wenn das Boot repariert werden soll, bringe es doch in die Werkstatt und lasse es gleich da. Der Kostenvoranschlag wird in der Regel an die Versicherung gefaxt und wenn er im normalen Rahmen liegt auch gleich bestätigt, Reparaturfreigabe erteilt und repariert. Wenn Du an dem Schaden aber selbst noch etwas verdienen möchtest, wirst Du um einen gewissen Aufwand nicht herumkommen. Freu Dich doch, dass eine Fachfirma den Schaden für Dich repariert. Gruß Norman |
#7
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Zitat:
Gruß, Volker |
#8
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Moin,
mal ins Unreine geschrieben: könnte die Überführung des Bootes in die Werft Bestandteil des Schadens sein (sprich: kannst Du jemanden, z.B. die Werft, damit Beauftragen)? Gruß Carsten |
#9
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Sofort anfangen sollte sie auch auf keinen Fall!
Aber bei der Summe (wobei ich allerdings von mehr als 500 € ausgehe) ist das schnell abgeklärt mit der Versicherung. Laß Dir am besten von der Werft Bescheid sagen, wann der KV an die Gesellschaft gegangen ist (sollte vorab per Fax geschehen) und rufe dann Deinen entsprechenden Sachbearbeiter bei der Versicherung selbst an und mache ihm etwas "Dampf", damit der Vorgang nicht erst mal auf irgendeinem Stapel landet. Gruß Norman |
#10
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Zitat:
Gruß, Mike |
#11
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Hallo
So einen Fall hatten wir auch, -Schaden entstanden -Versicherung gemeldet -Boot in Werft -Kostenvoranschlag bis dahin war die Welt noch in Ordnung. Dann fing der Spass mit der Versicherung an,die wollten ein Gutachten,weil es sich bei dem Kostenvoranschlag über einen vierstelligen Eurobetrag handelte. Problem war,es ließ sich kein Gutachter finden ,der auf GFK reparaturen spezialisiert war,den die Versicherung anerkannte. Nach langer suche entlich das Gutachten. -telefonisches Ok der Versicherung -instandsetzung des Bootes -alle Glücklich Dann wollte die Werft ihr Geld,aber die Versicherung weigerte sich zu zahlen. "Es wäre ohne Freigabe der Versicherung gehandelt worden!" Nach langem Schriftverkehr(kein Telefon mehr),später über Anwälte,hat die Versicherung dann doch durchgerungen Geld zu überweisen(8 Monate). Was mich dabei so ärgert,wir zahlen pünktlich,aber wehe die müssen zahlen!! Gruss Sascha PS:Nach diesem Vorfall haben mehere Mitglieder alle ihre Verträge bei dieser Versicherung gekündigt. ca,50 Verträge
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MFG Sascha |
#12
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Hallo Sascha,
das ist wirklich abenteuerlich. Aber telefonische Freigaben gibt es nie, es werden immer schriftliche Kostenübernahmen erteilt. Auch kümmert sich immer die Gesellschaft um einen Gutachter und nicht der Kunde, womit das Problem "kein passender Gutachter gefunden" auch nicht auftreten kann. War das eine Gesellschaft, die "nur so nebenbei" gelegentlich auch Bootsversicherungen mit anbietet? Kann mir nicht vorstellen, dass es sich um eine "richtige" Yachtversicherung handelt. Gruß Norman |
#13
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Hallo
Nein war keine Yachtversicherung! Sascha
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MFG Sascha |
#14
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Ich halte mich an Normans Empfehlung:
Habe schon mal die Werft informiert - die kann den Schaden prinzipiell reparieren. Jetzt versuche ich vorab die Versicherung zu erreichen, um den Kostenvoranschlag "anzukündigen" - wenn die mit einer schnellen Bearbeitung kein Problem haben, kommt das Boot in die Werft -> von dort Voranschlag an die Versicherung -> O.K. abwarten (mit "hinterhertelefonieren") und dann möglichst schnell das O.K. und die Reparatur. Gruß, Volker |
#15
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Zitat:
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Viele Grüße Uwe --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte) |
#16
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Schnell kann es immer gehen, wenn keine Verzögerung durch einen externen Gutachter entsteht. Wenn es aufgrund eines geringen Schadens mit Kostenvoranschlag erledigt werden kann, sind nur zwei Parteien zu koordinieren (Werkstatt und Versicherung), die beide in gewisser wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Geschädigten stehen.
Bei externen Gutachtern ist es tatsächlich manchmal haarsträubend, wie lange die brauchen und wie ignorant sie sich dabei verhalten. Selbst bei einem privat beauftragten Gutachten für einen abgeschlossenen, neuen Selbstbau hat der Gutachter nach Begutachtung noch Wochen gebraucht und dann doch nur die Kundenfotos mit einem kurzen Text versehen, obwohl es eilte. Gruß Norman |
#17
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Zitat:
Ja, die Gesellschaften kümmern sich gerne um einen Gutachter, welcher dann im Sinne der Gesellschaft begutachtet (also möglichst günstig). Dann gibt's die Gutachter, die der Kunde beauftragt, da gibt es so Tips, wer da möglichst hoch ansetzt. Und dann gibt es noch tatsächlich mehr oder weniger unabhängige Gutachter, die relativ realistisch an die Sache ran gehen. Ich persönlich würde zu einem von der zahlungspflichtigen Gesellschaft berufenem Gutacher immer ein privates Gutachten machen lassen, die Differenzen zwischen diesen beiden sind einfach fast immer zu hoch, um sowas auszulassen. Und dem Geschädigten steht es rechtlich zu (es sei denn, man hat einen Vertrag unterschrieben, der das ausschließt ), einen frei gewählten "neutralen" Gutachter zu beauftragen. Nichts gegen Dich, aber als Kunde und Dienstleister bei diversen Versicherungen kenne ich auch deren Wege, "sparsam" zu sein Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! |
#18
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Michael, Du widersprichst mir doch gar nicht.
Ich habe geschrieben, dass sich die Gesellschaft um einen Gutachter kümmert und damit das Problem "kein passender Gutachter gefunden" nicht entstehen kann. Das ist ja auch so. Der Bootsbereich ist übrigens nicht mit dem KFZ-Bereich zu vergleichen. Es gibt in der Regel kaum Bootssachverständige in einem Umkreis von 100 Km vom jeweiligen Bootsstandort und die entsprechende Gesellschaft wird nachvollziehbarer Weise nicht die Kosten für den Mehraufwand tragen wollen, den ein noch weiter entfernt sitzender Gutachter verlangt. Dass es Gutachter gibt, die, was die Höhe des Schadens angeht, zu Gunsten des Kunden, zu Gunsten der Gesellschaft oder neutral und objektiv entscheiden, mag stimmen, aber wie man das bei Bootsschäden im Vorwege herauszufinden soll, wüsste ich nicht. Gruß Norman |
#19
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Zitat:
Klar, so einfach wie bei den tausendfach vorhandenen KFZ-Sachverständigen ist das sicher nicht, aber in größeren Häfen kursieren sicherlich auch immer mal wieder Namen von Sachverständigen, die eben Vorschäden mal eben mit einbeziehen und eben solche, die da genau hinschauen und Vorschäden auch als solche bezeichnen. Wenn der Gutachter mitspielt, kann man bei einem Rempler schnell auch mal ein paar Kratzer im Innenraum und einen 5 Jahre alten Riß im Polster auf Versicherungskosten mitmachen lassen. Man sieht es dem Gutachter nicht an, völlig unwissend hat man da keine Chance, aber mit ein paar guten Tips der Hafenkameraden.... Allen noch einen schönen (Arbeits-)Tag, Michael
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#20
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Zitat:
Gruß Norman |
#21
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Zitat:
Betrug ist (meiner Meinung nach) beides. Michael
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